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AUS DEM GEMEINDERAT<br />

13<br />

b) Beratung und Beschlussfassung zur Antragstellung<br />

auf Zuschüsse<br />

Für Zuschüsse zur Sanierung des Verwaltungsgebäudes<br />

ist der I-Stock (Antragsschluss ist der 1.<br />

September 2018) sowie der Denkmalschutz anzusprechen.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig Mittel<br />

aus dem Investitionsstock des Landes für die<br />

Rathaussanierung zu beantragen.<br />

c) Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe<br />

für die Baubetreuung<br />

Das aktualisierte Angebot des Sachverständigen<br />

Rumeney wird vorgestellt. Er bietet an, für eine<br />

Pauschale von 45.000,- € inklusive der Übernahme<br />

der Aufgaben des Sicherheits- und<br />

Gesundheitskoordinators die Sanierungsarbeiten<br />

fachlich zu begleiten. Der Gemeinderat beschließt<br />

einstimmig die Vergabe der Baubegleitenden<br />

Arbeiten an Herrn Rumeney<br />

d) Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe<br />

von weiteren Vorausarbeiten zur Schadensfeststellung<br />

An der Giebel- und Rechseite wurde das Fachwerk<br />

vor ca. 40 Jahren verputzt. Dazu teilt Bürgermeister<br />

Kemptner mit, dass die Gerüstbaukosten<br />

von Gerüstbau Andreas aktuell noch nicht<br />

vorliegen, Herr Rumeney schätzt diese auf<br />

4.000,- €. Der Bürgermeister schlägt vor die<br />

Beauftragung dem Ältestenrat zu übertragen.<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag einstimmig<br />

zu.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 2<br />

Bebauungsplan „Sulzheimer Straße –<br />

5. Änderung“; hier: Einstellung des Verfahrens<br />

Bürgermeister Kemptner erläutert, dass es um<br />

die Änderung der Erhöhung der Grundflächenzahl<br />

geht. Hauptproblem ist das Oberflächenwasser.<br />

Wenn zugelassen wird, dass 50% mehr<br />

Grundfläche verschlossen wird müssen auch 50%<br />

mehr Abflussmöglichkeiten geschaffen werden.<br />

Es folgt eine ausführliche Erörterung der<br />

Problemlage und kontroverse Diskussion von<br />

Lösungsansätzen.<br />

Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Alzey-Land:<br />

„Aufgrund der abwassertechnischen Probleme<br />

bei flächendeckender Zulassung eines erhöhten<br />

Versiegelungsgrades um bis zu 50% nach § 19<br />

Abs. 4 BauNVO, sollte das Änderungsverfahren<br />

des Bebauungsplanes „Sulzheimer Straße“, 5. Änderung,<br />

Bechtolsheim eingestellt werden.“<br />

Der Rat stimmt der Einstellung des Verfahrens<br />

mit einer Enthaltung zu.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 3<br />

Bebauungsplan „Matzenberg – 1. Änderung“;<br />

hier: Einstellung des Verfahrens<br />

Analog zu Tagesordnungspunkt 2 stimmt auch<br />

hier der Rat der Einstellung des Verfahrens mit<br />

einer Enthaltung zu.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 4<br />

Bauangelegenheiten<br />

a) Befreiungsanträge<br />

Evangelische Kirche Bechtolsheim: Errichtung<br />

einer Treppe zwischen Glockenturm und Sakristei<br />

zur Begehung des Kirchendachgeschosses.<br />

RM Dr. J. Dolata führt aus, dass die Treppe sehr<br />

raumgreifend und optisch problematisch sei,<br />

nicht zuletzt wegen der Epitaphe in der Kirchenaussenwand.<br />

Beisitzer Dr. H. Strecker teilt mit, dass das Dachgeschoss<br />

der Kirche nur über eine Tür in 5 m Höhe<br />

zugänglich ist und daher die Treppe auch als<br />

Rettungsweg gedacht ist. Er hält die Ausführungsplanung<br />

auch für hässlich.<br />

Die Begehung des Daches ist nur einmal im Jahr<br />

erforderlich, so RM Dr. J. Dolata. Er bittet daher<br />

darum, eine Empfehlung auszusprechen, diese<br />

Treppe nicht zu bauen. Bisher konnte der Zugang<br />

immer gut mit einer Leiter realisiert werden.<br />

Auch Beisitzer G. Brand befürwortet einen anderen<br />

Weg als diesen Treppenvorschlag.

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