Ortsschelle201802X3
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AUS DEM GEMEINDERAT<br />
13<br />
b) Beratung und Beschlussfassung zur Antragstellung<br />
auf Zuschüsse<br />
Für Zuschüsse zur Sanierung des Verwaltungsgebäudes<br />
ist der I-Stock (Antragsschluss ist der 1.<br />
September 2018) sowie der Denkmalschutz anzusprechen.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig Mittel<br />
aus dem Investitionsstock des Landes für die<br />
Rathaussanierung zu beantragen.<br />
c) Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe<br />
für die Baubetreuung<br />
Das aktualisierte Angebot des Sachverständigen<br />
Rumeney wird vorgestellt. Er bietet an, für eine<br />
Pauschale von 45.000,- € inklusive der Übernahme<br />
der Aufgaben des Sicherheits- und<br />
Gesundheitskoordinators die Sanierungsarbeiten<br />
fachlich zu begleiten. Der Gemeinderat beschließt<br />
einstimmig die Vergabe der Baubegleitenden<br />
Arbeiten an Herrn Rumeney<br />
d) Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe<br />
von weiteren Vorausarbeiten zur Schadensfeststellung<br />
An der Giebel- und Rechseite wurde das Fachwerk<br />
vor ca. 40 Jahren verputzt. Dazu teilt Bürgermeister<br />
Kemptner mit, dass die Gerüstbaukosten<br />
von Gerüstbau Andreas aktuell noch nicht<br />
vorliegen, Herr Rumeney schätzt diese auf<br />
4.000,- €. Der Bürgermeister schlägt vor die<br />
Beauftragung dem Ältestenrat zu übertragen.<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag einstimmig<br />
zu.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 2<br />
Bebauungsplan „Sulzheimer Straße –<br />
5. Änderung“; hier: Einstellung des Verfahrens<br />
Bürgermeister Kemptner erläutert, dass es um<br />
die Änderung der Erhöhung der Grundflächenzahl<br />
geht. Hauptproblem ist das Oberflächenwasser.<br />
Wenn zugelassen wird, dass 50% mehr<br />
Grundfläche verschlossen wird müssen auch 50%<br />
mehr Abflussmöglichkeiten geschaffen werden.<br />
Es folgt eine ausführliche Erörterung der<br />
Problemlage und kontroverse Diskussion von<br />
Lösungsansätzen.<br />
Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Alzey-Land:<br />
„Aufgrund der abwassertechnischen Probleme<br />
bei flächendeckender Zulassung eines erhöhten<br />
Versiegelungsgrades um bis zu 50% nach § 19<br />
Abs. 4 BauNVO, sollte das Änderungsverfahren<br />
des Bebauungsplanes „Sulzheimer Straße“, 5. Änderung,<br />
Bechtolsheim eingestellt werden.“<br />
Der Rat stimmt der Einstellung des Verfahrens<br />
mit einer Enthaltung zu.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 3<br />
Bebauungsplan „Matzenberg – 1. Änderung“;<br />
hier: Einstellung des Verfahrens<br />
Analog zu Tagesordnungspunkt 2 stimmt auch<br />
hier der Rat der Einstellung des Verfahrens mit<br />
einer Enthaltung zu.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 4<br />
Bauangelegenheiten<br />
a) Befreiungsanträge<br />
Evangelische Kirche Bechtolsheim: Errichtung<br />
einer Treppe zwischen Glockenturm und Sakristei<br />
zur Begehung des Kirchendachgeschosses.<br />
RM Dr. J. Dolata führt aus, dass die Treppe sehr<br />
raumgreifend und optisch problematisch sei,<br />
nicht zuletzt wegen der Epitaphe in der Kirchenaussenwand.<br />
Beisitzer Dr. H. Strecker teilt mit, dass das Dachgeschoss<br />
der Kirche nur über eine Tür in 5 m Höhe<br />
zugänglich ist und daher die Treppe auch als<br />
Rettungsweg gedacht ist. Er hält die Ausführungsplanung<br />
auch für hässlich.<br />
Die Begehung des Daches ist nur einmal im Jahr<br />
erforderlich, so RM Dr. J. Dolata. Er bittet daher<br />
darum, eine Empfehlung auszusprechen, diese<br />
Treppe nicht zu bauen. Bisher konnte der Zugang<br />
immer gut mit einer Leiter realisiert werden.<br />
Auch Beisitzer G. Brand befürwortet einen anderen<br />
Weg als diesen Treppenvorschlag.