Ortsschelle201802X3
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Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der<br />
Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 11 des<br />
Gesetzes vom 28. September 2010 (GVBl. S. 280) am 00.00.2018 folgende<br />
Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms<br />
als Kommunalaufsichtsbehörde vom 00.00.2018 hiermit bekannt gemacht wird:<br />
HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS<br />
9<br />
Festgesetzt werden<br />
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />
der Jahresfehlbetrag auf<br />
1.952.750,-- Euro<br />
2.184.950,-- Euro<br />
--232.200,-- Euro<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />
1.639.550,-- Euro<br />
1.685.500,-- Euro<br />
-45.950,-- Euro<br />
-,-- Euro<br />
-,-- Euro<br />
-,-- Euro<br />
309.200,-- Euro<br />
766.250,-- Euro<br />
-457.050,-- Euro<br />
626.100,-- Euro<br />
123.100,-- Euro<br />
503.000,-- Euro<br />
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
zinslose Kredite auf<br />
verzinste Kredite auf<br />
zusammen auf<br />
-,-- Euro<br />
457.050,-- Euro<br />
457.050,-- Euro<br />
(Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.)<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditbeschaffung ergänzende<br />
Vereinbarungen zu treffen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrundsatzes der Steuerung<br />
von Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und<br />
bestehenden Kreditmarktschulden dienen. In der Summe dürfen diese ergänzenden<br />
Vereinbarungen 25 v.H. des Gesamtschuldenstandes am Ende des vorangegangenen<br />
Haushaltsjahres nicht überschreiten.<br />
Seite 3<br />
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehene Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen<br />
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf -,-- Euro.<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren<br />
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf -,-- Euro.<br />
§ 4 Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf 345 v.H.<br />
- Grundsteuer B auf 420 v.H.<br />
- Gewerbesteuer auf 395 v.H.