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Ortsschelle201802X3

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Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der<br />

Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 11 des<br />

Gesetzes vom 28. September 2010 (GVBl. S. 280) am 00.00.2018 folgende<br />

Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms<br />

als Kommunalaufsichtsbehörde vom 00.00.2018 hiermit bekannt gemacht wird:<br />

HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS<br />

9<br />

Festgesetzt werden<br />

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />

der Jahresfehlbetrag auf<br />

1.952.750,-- Euro<br />

2.184.950,-- Euro<br />

--232.200,-- Euro<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

1.639.550,-- Euro<br />

1.685.500,-- Euro<br />

-45.950,-- Euro<br />

-,-- Euro<br />

-,-- Euro<br />

-,-- Euro<br />

309.200,-- Euro<br />

766.250,-- Euro<br />

-457.050,-- Euro<br />

626.100,-- Euro<br />

123.100,-- Euro<br />

503.000,-- Euro<br />

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

zinslose Kredite auf<br />

verzinste Kredite auf<br />

zusammen auf<br />

-,-- Euro<br />

457.050,-- Euro<br />

457.050,-- Euro<br />

(Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.)<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditbeschaffung ergänzende<br />

Vereinbarungen zu treffen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrundsatzes der Steuerung<br />

von Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und<br />

bestehenden Kreditmarktschulden dienen. In der Summe dürfen diese ergänzenden<br />

Vereinbarungen 25 v.H. des Gesamtschuldenstandes am Ende des vorangegangenen<br />

Haushaltsjahres nicht überschreiten.<br />

Seite 3<br />

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehene Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen<br />

Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf -,-- Euro.<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren<br />

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf -,-- Euro.<br />

§ 4 Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf 345 v.H.<br />

- Grundsteuer B auf 420 v.H.<br />

- Gewerbesteuer auf 395 v.H.

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