Aus den Kreisverbänden - Bayerischer Lehrer
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Abteilung Dienstrecht und Besoldung<br />
Drei Prozent mehr ab Oktober<br />
Ein bundesweit einmaliges Ergebnis konnte<br />
Rolf Habermann über unseren Dachverband,<br />
<strong>den</strong> Bayerischen Beamtenbund<br />
(BBB), erzielen. Diese Besoldungserhöhung<br />
fan<strong>den</strong> die Beamte auf ihren Bezügemitteilungen<br />
für Oktober:<br />
• 3 % Besoldungserhöhung ab 01.10.2007<br />
für Beamte und Versorgungsempfänger<br />
sowie entsprechende Erhöhung der Anwärtergrundbeträge<br />
• Erhöhung des Familienzuschlags für<br />
Beamtinnen und Beamte ab dem 3. Kind<br />
um jeweils 50,-- Euro ab 01.10.2007<br />
Mit der Erhöhung des Familienzuschlags<br />
für das dritte und weitere Kinder wird der<br />
jahrelangen Unteralimentation kinderreicher<br />
Beamter endlich entgegengewirkt.<br />
Hinweis für Versorgungsempfänger:<br />
Mit der Besoldungsanpassung greift eine<br />
weitere Stufe der im Versorgungsänderungsgesetz<br />
2001 geregelten Absenkung<br />
des Versorgungsniveaus von früher 75 %<br />
auf letztendlich 71,75 %. Die Absenkung<br />
erfolgt in acht Stufen jeweils zusammen<br />
mit einer Besoldungsanpassung. Gemäß<br />
§ 69 e BeamtVG sind die ruhegehaltsfähigen<br />
Dienstbezüge nach jeder Bezügeanpassung<br />
mit einem neuen (niedrigeren)<br />
Anpassungsfaktor zu berücksichtigen. Im<br />
Ergebnis erhalten Versorgungsempfänger<br />
daher eine Bezügeerhöhung, die allerdings<br />
naturgemäß niedriger ausfällt als im aktiven<br />
Bereich. Bei der jetzt angekündigten<br />
Anpassung handelt es sich um die vierte,<br />
im Rahmen derer eine weitere Absenkung<br />
durchgeführt wird. Künftig gilt dann ein<br />
Anpassungsfaktor von 0,97833.<br />
Weitere Gespräche<br />
zur Wiederbesetzungssperre<br />
Hinsichtlich noch offener Punkte wer<strong>den</strong><br />
in <strong>den</strong> nächsten Wochen und Monaten weitere<br />
Gespräche stattfin<strong>den</strong>. Im Vollzug des<br />
Haushaltes 2003 wurde von „Befristete<br />
Verlängerung der Wiederbesetzungssperre<br />
auf zwölf Monate“ gesprochen. Jetzt<br />
nach über 4 Jahren und einem glänzen<strong>den</strong><br />
Haushalt mit Steuermehreinnahmen darf<br />
die Politik handeln. Die bereits seit Jahren<br />
geltende Wiederbesetzungssperre muss<br />
deutlich verringert, wenn nicht sogar abgeschafft<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Bayerische Beihilfeverordnung:<br />
Finanzministerium erläutert neues<br />
Beihilferecht<br />
Die Verwaltungsvorschrift zur Bayerischen<br />
Beihilfeverordnung (VV-BayBhV)<br />
liegt vor. Sie baut auf <strong>den</strong> bisherigen Vollzugsbestimmungen<br />
auf und soll entsprechend<br />
<strong>den</strong> Neuerungen und Änderungen<br />
des bayerischen Beihilferechtes fortentwickelt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Im Einzelnen enthält die Verwaltungsvorschrift<br />
gegenüber <strong>den</strong> bisher maßgeben<strong>den</strong><br />
Vollzugsbestimmungen folgende wesentliche<br />
Abweichungen und Neuerungen:<br />
•<br />
Erweiterung des „Heilkurortver-<br />
Bundesweit einmalig:<br />
Rolf Habermann, drei Prozent mehr.<br />
zeichnisses <strong>Aus</strong>land“ um die Orte, deren<br />
Qualität bislang bereits im Wege von Einzelfallentscheidungen<br />
des Europäischen<br />
Heilbäderverbandes positiv bewertet wurde<br />
• Festlegung des Betrages der Portomehraufwendungen<br />
(0,90 €), die vom<br />
Beihilfeberechtigten im Fall der erbetenen<br />
Rücksendung von Belegen von diesem<br />
zu tragen sind sowie der Rahmenbedingungen<br />
für einen E-Mail-Versand des Beihilfebescheides<br />
• Einschränkung des <strong>Aus</strong>schlusses von<br />
Behandlungskosten, die im außereuropä-<br />
Oberbayerische Schulzeitung 5/07