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Aus den Kreisverbänden - Bayerischer Lehrer

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Abteilung Dienstrecht und Besoldung<br />

Drei Prozent mehr ab Oktober<br />

Ein bundesweit einmaliges Ergebnis konnte<br />

Rolf Habermann über unseren Dachverband,<br />

<strong>den</strong> Bayerischen Beamtenbund<br />

(BBB), erzielen. Diese Besoldungserhöhung<br />

fan<strong>den</strong> die Beamte auf ihren Bezügemitteilungen<br />

für Oktober:<br />

• 3 % Besoldungserhöhung ab 01.10.2007<br />

für Beamte und Versorgungsempfänger<br />

sowie entsprechende Erhöhung der Anwärtergrundbeträge<br />

• Erhöhung des Familienzuschlags für<br />

Beamtinnen und Beamte ab dem 3. Kind<br />

um jeweils 50,-- Euro ab 01.10.2007<br />

Mit der Erhöhung des Familienzuschlags<br />

für das dritte und weitere Kinder wird der<br />

jahrelangen Unteralimentation kinderreicher<br />

Beamter endlich entgegengewirkt.<br />

Hinweis für Versorgungsempfänger:<br />

Mit der Besoldungsanpassung greift eine<br />

weitere Stufe der im Versorgungsänderungsgesetz<br />

2001 geregelten Absenkung<br />

des Versorgungsniveaus von früher 75 %<br />

auf letztendlich 71,75 %. Die Absenkung<br />

erfolgt in acht Stufen jeweils zusammen<br />

mit einer Besoldungsanpassung. Gemäß<br />

§ 69 e BeamtVG sind die ruhegehaltsfähigen<br />

Dienstbezüge nach jeder Bezügeanpassung<br />

mit einem neuen (niedrigeren)<br />

Anpassungsfaktor zu berücksichtigen. Im<br />

Ergebnis erhalten Versorgungsempfänger<br />

daher eine Bezügeerhöhung, die allerdings<br />

naturgemäß niedriger ausfällt als im aktiven<br />

Bereich. Bei der jetzt angekündigten<br />

Anpassung handelt es sich um die vierte,<br />

im Rahmen derer eine weitere Absenkung<br />

durchgeführt wird. Künftig gilt dann ein<br />

Anpassungsfaktor von 0,97833.<br />

Weitere Gespräche<br />

zur Wiederbesetzungssperre<br />

Hinsichtlich noch offener Punkte wer<strong>den</strong><br />

in <strong>den</strong> nächsten Wochen und Monaten weitere<br />

Gespräche stattfin<strong>den</strong>. Im Vollzug des<br />

Haushaltes 2003 wurde von „Befristete<br />

Verlängerung der Wiederbesetzungssperre<br />

auf zwölf Monate“ gesprochen. Jetzt<br />

nach über 4 Jahren und einem glänzen<strong>den</strong><br />

Haushalt mit Steuermehreinnahmen darf<br />

die Politik handeln. Die bereits seit Jahren<br />

geltende Wiederbesetzungssperre muss<br />

deutlich verringert, wenn nicht sogar abgeschafft<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Bayerische Beihilfeverordnung:<br />

Finanzministerium erläutert neues<br />

Beihilferecht<br />

Die Verwaltungsvorschrift zur Bayerischen<br />

Beihilfeverordnung (VV-BayBhV)<br />

liegt vor. Sie baut auf <strong>den</strong> bisherigen Vollzugsbestimmungen<br />

auf und soll entsprechend<br />

<strong>den</strong> Neuerungen und Änderungen<br />

des bayerischen Beihilferechtes fortentwickelt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Im Einzelnen enthält die Verwaltungsvorschrift<br />

gegenüber <strong>den</strong> bisher maßgeben<strong>den</strong><br />

Vollzugsbestimmungen folgende wesentliche<br />

Abweichungen und Neuerungen:<br />

•<br />

Erweiterung des „Heilkurortver-<br />

Bundesweit einmalig:<br />

Rolf Habermann, drei Prozent mehr.<br />

zeichnisses <strong>Aus</strong>land“ um die Orte, deren<br />

Qualität bislang bereits im Wege von Einzelfallentscheidungen<br />

des Europäischen<br />

Heilbäderverbandes positiv bewertet wurde<br />

• Festlegung des Betrages der Portomehraufwendungen<br />

(0,90 €), die vom<br />

Beihilfeberechtigten im Fall der erbetenen<br />

Rücksendung von Belegen von diesem<br />

zu tragen sind sowie der Rahmenbedingungen<br />

für einen E-Mail-Versand des Beihilfebescheides<br />

• Einschränkung des <strong>Aus</strong>schlusses von<br />

Behandlungskosten, die im außereuropä-<br />

Oberbayerische Schulzeitung 5/07

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