Allgäu Alternativ 02/18
Sommerausgabe 2018 von Allgäu Alternativ
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Wasser<br />
Einfacher Hochwasserschutz<br />
Der Sinn von Gewässerrandstreifen<br />
Für viele Arten ist der Gewässerrandstreifen ein wichtiger Teillebens- und<br />
Schutzraum sowie ein Wanderkorridor. Die Fläche neben Flüssen und Seen<br />
ist auch ein natürlicher Schutz bei starkem Niederschlag oder Hochwasser.<br />
Um die Verunreinigung von Gewässern zu minimieren, darf der Gewässerrandstreifen<br />
nicht durch Schadstoffe belastet werden.<br />
Wo früher bei einem Hochwasser Wiesen<br />
und Äcker überflutet wurden, sind es<br />
heute Keller und Gewerbesiedlungen.<br />
Die Flüsse sind zu sehr eingezwängt. In früheren Jahrzehnten<br />
wurden die Gewässer »brutal gebändigt«.<br />
Durch die Begradigungen schießt das Hochwasser regelrecht<br />
durch den Kanal und wird nicht mehr durch<br />
Flusswindungen ausgebremst. Als problematisch erweist<br />
sich aber auch, dass der Mensch durch neue Baugebiete<br />
den Gewässern immer näher »auf den Pelz<br />
rückt«.<br />
Fünf Meter Abstand halten<br />
Es kommt den Menschen nur zugute, wenn sie einen<br />
gewissen Abstand zum Fluss einhalten. Zu beiden<br />
Seiten beträgt dieser Abstand in Siedlungsbereichen jeweils<br />
fünf Meter und außerhalb je zehn Meter. Auf diesen<br />
Flächen dürfen Landwirte keine Dünger oder Pestizide<br />
einsetzen. Besonders das Nitrat in Düngemitteln<br />
wie Gülle kann zu Problemen führen. Nitrat fördert das<br />
Pflanzenwachstum, weshalb es in der Landwirtschaft in<br />
starker Konzentration eingesetzt wird. Kommt es nun<br />
in die Gewässer, wird auch dort das Wachstum von<br />
Pflanzen und Algen angeregt und bringt unter Umständen<br />
das Ökosystem aus dem Gleichgewicht. Der erhöhte<br />
Nitratwert führt zu einem Fäulnismilieu, dadurch<br />
wird mehr Sauerstoff verbraucht, als nachproduziert<br />
werden kann. Für Lebewesen, besonders in stehenden<br />
Gewässern, ein großes Risiko.<br />
Gefährlich sind ebenso Schadstoffe aus der In -<br />
dus trie, Kunststoffteilchen, Hormone oder auch Rückstände<br />
anderer Produkte des täglichen Lebens. Privatleute<br />
müssen diesen Abstand genauso einhalten. So<br />
dürfen darin keine Häuser, Hütten, Mauern, Zäune<br />
oder Treppen errichtet werden. Hinzu kommen standortfremde<br />
Pflanzen und Gegenstände, die fortgeschwemmt<br />
werden können.<br />
92 Prozent der Flüsse und Seen in Deutschland<br />
seien in einem beklagenswerten Zustand, schreibt der<br />
BUND in seinem Gewässerreport 20<strong>18</strong>. Bis 2<strong>02</strong>7 soll<br />
der Zustand der Gewässer wieder verbessert werden<br />
– dazu gehört auch die Einhaltung des Gewässerrandstreifens.<br />
Ab 2019 darf innerhalb von diesen fünf Metern<br />
kein Ackerbau mehr betrieben werden. Dadurch<br />
soll der Abtrag von kostbarem Ackerboden verhindert<br />
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