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Allgäu Alternativ 02/18

Sommerausgabe 2018 von Allgäu Alternativ

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Wasser<br />

Einfacher Hochwasserschutz<br />

Der Sinn von Gewässerrandstreifen<br />

Für viele Arten ist der Gewässerrandstreifen ein wichtiger Teillebens- und<br />

Schutzraum sowie ein Wanderkorridor. Die Fläche neben Flüssen und Seen<br />

ist auch ein natürlicher Schutz bei starkem Niederschlag oder Hochwasser.<br />

Um die Verunreinigung von Gewässern zu minimieren, darf der Gewässerrandstreifen<br />

nicht durch Schadstoffe belastet werden.<br />

Wo früher bei einem Hochwasser Wiesen<br />

und Äcker überflutet wurden, sind es<br />

heute Keller und Gewerbesiedlungen.<br />

Die Flüsse sind zu sehr eingezwängt. In früheren Jahrzehnten<br />

wurden die Gewässer »brutal gebändigt«.<br />

Durch die Begradigungen schießt das Hochwasser regelrecht<br />

durch den Kanal und wird nicht mehr durch<br />

Flusswindungen ausgebremst. Als problematisch erweist<br />

sich aber auch, dass der Mensch durch neue Baugebiete<br />

den Gewässern immer näher »auf den Pelz<br />

rückt«.<br />

Fünf Meter Abstand halten<br />

Es kommt den Menschen nur zugute, wenn sie einen<br />

gewissen Abstand zum Fluss einhalten. Zu beiden<br />

Seiten beträgt dieser Abstand in Siedlungsbereichen jeweils<br />

fünf Meter und außerhalb je zehn Meter. Auf diesen<br />

Flächen dürfen Landwirte keine Dünger oder Pestizide<br />

einsetzen. Besonders das Nitrat in Düngemitteln<br />

wie Gülle kann zu Problemen führen. Nitrat fördert das<br />

Pflanzenwachstum, weshalb es in der Landwirtschaft in<br />

starker Konzentration eingesetzt wird. Kommt es nun<br />

in die Gewässer, wird auch dort das Wachstum von<br />

Pflanzen und Algen angeregt und bringt unter Umständen<br />

das Ökosystem aus dem Gleichgewicht. Der erhöhte<br />

Nitratwert führt zu einem Fäulnismilieu, dadurch<br />

wird mehr Sauerstoff verbraucht, als nachproduziert<br />

werden kann. Für Lebewesen, besonders in stehenden<br />

Gewässern, ein großes Risiko.<br />

Gefährlich sind ebenso Schadstoffe aus der In -<br />

dus trie, Kunststoffteilchen, Hormone oder auch Rückstände<br />

anderer Produkte des täglichen Lebens. Privatleute<br />

müssen diesen Abstand genauso einhalten. So<br />

dürfen darin keine Häuser, Hütten, Mauern, Zäune<br />

oder Treppen errichtet werden. Hinzu kommen standortfremde<br />

Pflanzen und Gegenstände, die fortgeschwemmt<br />

werden können.<br />

92 Prozent der Flüsse und Seen in Deutschland<br />

seien in einem beklagenswerten Zustand, schreibt der<br />

BUND in seinem Gewässerreport 20<strong>18</strong>. Bis 2<strong>02</strong>7 soll<br />

der Zustand der Gewässer wieder verbessert werden<br />

– dazu gehört auch die Einhaltung des Gewässerrandstreifens.<br />

Ab 2019 darf innerhalb von diesen fünf Metern<br />

kein Ackerbau mehr betrieben werden. Dadurch<br />

soll der Abtrag von kostbarem Ackerboden verhindert<br />

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