Nr. 03 (März 2009 - 28 Seiten) - Gemeinde Kirchroth
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Seite 10 <strong>Kirchroth</strong>er <strong>Gemeinde</strong>bla� 31. <strong>März</strong> <strong>2009</strong><br />
AUS DEM RATHAUS<br />
Erlass einer neuen Satzung über die Straßenbenennung und<br />
Hausnummerierung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchroth</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Kirchroth</strong> hat in<br />
seiner Sitzung am 17. Februar <strong>2009</strong><br />
den Neuerlass einer Satzung über<br />
die Straßenbenennung und Hausnummerierung<br />
im <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />
beschlossen. Die Satzung kann<br />
sowohl in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
zu den allgemeinen Öffnungszeiten,<br />
aber auch rund um die Uhr auf der<br />
Internetseite der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchroth</strong><br />
(h�p://www.kirchroth.de) eingesehen<br />
werden. Die Satzung tri�<br />
am 15.<strong>03</strong>.<strong>2009</strong> in Kra�, wobei gleichzeitig<br />
die bisherige Satzung außer<br />
Kra� tri�.<br />
Hinsichtlich der Straßenbenennung<br />
und –beschilderung ergeben sich<br />
aus der neuen Satzung keine Änderungen.<br />
Die Straßennamen werden<br />
wie bisher vom <strong>Gemeinde</strong>rat bestimmt,<br />
die Straßennamenschilder<br />
werden von der Verwaltung bescha�<br />
und vom Bauhof angebracht.<br />
Auch an der bisherigen Praxis der<br />
Hausnummernzuteilung wird<br />
nichts verändert. Grundsätzlich<br />
wird jedem neuen Wohngebäude<br />
eine eigene Hausnummer zugeteilt.<br />
Änderungen ergeben sich jedoch<br />
dahingehend, dass die Hausnummernschilder<br />
nicht mehr von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchroth</strong> bescha� werden.<br />
Die Hauseigentümer müssen<br />
sich nunmehr selber um die Beschaffung<br />
und Anbringung der<br />
Hausnummernschilder kümmern.<br />
Es wurde in der Satzung keine bestimmte<br />
Form für Hausnummernschilder<br />
vorgegeben. Besonders geeignet<br />
sind jedoch von innen beleuchtete<br />
Schilder.<br />
In diesem Zusammenhang möchten<br />
wir auf die Regelungen zum Anbringen<br />
und Sichtbarmachen der<br />
Hausnummern hinweisen. Die<br />
Hausnummer muss an der Straßenseite<br />
des Gebäudes an gut sichtbarer<br />
Stelle, in der Regel rechts neben<br />
der Eingangstür, angebracht werden.<br />
Sofern sich die Eingangstüre<br />
nicht an der Straßenseite des Gebäudes<br />
befindet und nicht von der<br />
Straße aus eingesehen werden kann,<br />
ist das Hausnummernschild an der<br />
Einfriedung anzubringen.<br />
Durch die Satzung über die<br />
Straßenbenennung und Hausnummerierung<br />
will die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchroth</strong><br />
für eine rasche und zuverlässige<br />
Orientierung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
sorgen. Insbesondere bei der<br />
Hilfeleistung in Notfällen kann so<br />
ein unnötiger Zeitverlust zum<br />
Nachteil der Betroffenen vermieden<br />
werden. In diesem Zusammenhang<br />
werden alle Hausbesitzer gebeten<br />
auch darauf zu achten, dass verschmutzte,<br />
beschädigte, unleserliche<br />
oder zu kleine Beschilderungen<br />
in Stand gesetzt oder ausgetauscht<br />
werden, da auch dadurch eine<br />
schnelle Orientierung erheblich beeinträchtigt<br />
wird.<br />
Das Anbringen deutlich sichtbarer<br />
Hausnummern liegt nicht nur im<br />
Interesse der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchroth</strong>,<br />
sondern gerade auch im Interesse<br />
der Betroffenen. (am)<br />
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