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Finanziell vorsorgen - BAGSO

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nachgelagerte Besteuerung umzustellen.<br />

Aus dem ehemaligen Drei-Säulen<br />

Modell wurde das heutige Drei-Schichten-Modell.<br />

Die erste Schicht bilden die Rente<br />

aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

und die neue Basis-Rente (die so<br />

genannte „Rürup-Rente“), die zweite<br />

Schicht besteht aus der so genannten<br />

„Riester-Rente“ und den verschiedenen<br />

(fünf) Formen der betrieblichen Altersvorsorge.<br />

Die dritte Schicht bildet dann<br />

die private Altersvorsorge.<br />

Bei allen Formen der ersten und<br />

zweiten Schicht werden die späteren<br />

Renten versteuert (nachgelagerte Besteuerung).<br />

Diesen Nachteil versüßt der<br />

Staat durch Steuerersparnis während<br />

der Ansparzeit. Seit Anfang 2002 unterstützt<br />

er gesetzlich Versicherte oder<br />

Beamtinnen und Beamte, die privat in<br />

einen Riester-Vertrag einzahlen. Das<br />

kann eine Versicherung, ein Banksparplan<br />

oder ein Fondsprodukt sein. Die<br />

Förderung, benannt nach dem früheren<br />

Bundesarbeitsminister Walter Riester,<br />

besteht aus Zulagen und Steuervorteilen.<br />

Der staatliche Zuschuss beläuft<br />

sich auf derzeitig 76 € pro Person und<br />

92 € pro Kind jährlich. Im nächsten<br />

Jahr schenkt der Staat als so genannte<br />

Grundzulage 114 € und 138 € Kinderzulage<br />

und ab 2008 gibt es sogar<br />

154 € plus 185 € je Kind. Darüber<br />

hinaus können auch noch erhebliche<br />

Steuervorteile realisiert werden, da in<br />

diesem Jahr bis zu 1.050 €, die in einen<br />

Riester-Vertrag eingezahlt worden sind,<br />

vom steuerpflichtigen Einkommen in<br />

Abzug gebracht werden können. Die<br />

Förderquoten können bis zu 90 % betragen.<br />

Jede Frau – unabhängig vom<br />

Alter – sollte sich beraten lassen und<br />

prüfen, ob ein solcher Vertrag für sie in<br />

Frage kommt.<br />

Die zweite Variante ist die betriebliche<br />

Altersvorsorge. Sie kommt für<br />

alle Arbeitnehmerinnen in Frage. Sie<br />

können bis zu 4 % der für die Ren-<br />

<strong>BAGSO</strong> Nachrichten / 4-2005<br />

tenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze<br />

(BBG) in einer Pensionskasse,<br />

einem Pensionsfonds, einer<br />

Unterstützungskasse oder einer Direktversicherung<br />

ansparen, ohne dass für<br />

diesen Teil des Lohnes Sozialbeiträge,<br />

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder<br />

Kirchensteuer fällig werden. Auf den<br />

ersten Blick wird deutlich, wie lukrativ<br />

diese Form der Altersvorsorge ist. Jede<br />

Arbeitnehmerin sollte deshalb nachfragen,<br />

welche Formen der betrieblichen<br />

Altersvorsorge in ihrer Firma angeboten<br />

werden.<br />

Doch was machen Frauen, die keiner<br />

abhängigen Erwerbstätigkeit nachgehen<br />

oder selbstständig beschäftigt<br />

sind? Sie haben in der Regel keine oder<br />

nur geringe (aus früheren Tätigkeiten<br />

oder aus dem Versorgungsausgleich bei<br />

Scheidungen) Rentenansprüche aus der<br />

BfA und können in der Regel nicht von<br />

der Riester-Rente oder von der betrieblichen<br />

Altersvorsorge profitieren. Für<br />

sie bleiben nur die so genannte „Rürup-<br />

Rente“ und das breite Angebot anderer<br />

privater Vorsorgemöglichkeiten.<br />

Die neu eingeführte „Basis“- oder<br />

„Rürup-Rente“ sieht vor, dass die Versicherte<br />

frühestens ab dem 60. Lebensjahr<br />

ihre Rente beziehen darf. Eine Einmalkapitalauszahlung<br />

ist nicht möglich.<br />

Diese Renten sind weder vererbbar<br />

noch beleihbar und müssen im Alter<br />

auch noch besteuert werden!<br />

Die Nachfrage nach diesen Angeboten<br />

hält sich deshalb verständlicherweise<br />

in Grenzen. Wer möchte gern sein<br />

ganzes erspartes Geld im Todesfall an<br />

die Allgemeinheit vererben? Aber dennoch,<br />

auch die „Rürup-Rente“ bietet<br />

Vorteile: Die monatlichen Sparraten<br />

können zum Teil steuerlich geltend gemacht<br />

werden und vor allem: sie sind<br />

„Hartz-sicher“. Sparerinnen, die keine<br />

Hinterbliebenen zu versorgen haben<br />

und sich um ihre Zukunft sorgen,<br />

können mit dieser Rentenvorsorge sehr<br />

sicher <strong>vorsorgen</strong>!<br />

Schwerpunkt: <strong>Finanziell</strong> <strong>vorsorgen</strong><br />

Wem auch dieses Modell nicht<br />

zusagt, der sollte einen Blick auf die<br />

Vielzahl anderer privater Vorsorgemöglichkeiten<br />

werfen. Sehr beliebt bleibt die<br />

eigene Immobilie, die im Alter die Mietzahlungen<br />

einspart. Darüber hinaus<br />

bieten private Lebensversicherungsunternehmen<br />

mit den so genannten privaten<br />

Rentenversicherungen das Recht auf<br />

eine lebenslange Rente. Während der<br />

Ansparzeit können die Einzahlungen<br />

zwar nicht steuerlich geltend gemacht<br />

werden, dafür sind die späteren Renten<br />

fast steuerfrei!<br />

Risikobewussten Anlegerinnen stehen<br />

dann auch noch mehr als 6.000<br />

Investmentfonds zur Verfügung. Wichtig<br />

ist hierbei, dass mit sich näherndem<br />

Rentenbeginn die Aktienquote nicht<br />

zu hoch sein sollte. Wer möchte schon<br />

kurz vor der Rente bei einem Aktiencrash<br />

sein Geld schwinden sehen!<br />

Es bleibt festzustellen, dass sich vor<br />

allem Frauen mit dem Thema „Altersvorsorge“<br />

auseinander setzen sollten.<br />

Frauen leben länger, sie verdienen im<br />

Laufe des Lebens weniger als Männer<br />

und erhalten deshalb auch geringere<br />

Renten. Frauen müssen also die Kunst<br />

beherrschen, aus wenig viel zu machen.<br />

Sinnvoll ist es dabei, sich entweder<br />

selbst gut zu informieren oder gute Beratung<br />

in Anspruch zu nehmen. Denn:<br />

„Wer nichts weiß, muss alles glauben“,<br />

so Marie von Ebner-Eschenbach.<br />

Dr. Mechthild Upgang<br />

Finanzdienstleistungen<br />

Kaiserstr. 139-141, 53113 Bonn<br />

E-Mail: M.Upgang@upgang.de<br />

Vorstand Dr. Upgang AG, Bonn<br />

Vorstand Bundesverband unabhängiger<br />

Finanzdienstleisterinnen (BuF) e.V.<br />

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