RE KW 28
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Das „Ungeheuer“ DSGVO<br />
Behördliche Strafen und hohe Schadenersatzforderungen<br />
können das Ergebnis sein bei Nicht-Wahrnehmung der DSGVO.<br />
Sollten Unternehmen noch keine regelkonformen Maßnahmen<br />
getroffen haben, ist Eile geboten.<br />
Dieses Bild des Imster Künstlers Elmar Peintner, das eine tanzende Frau und einen<br />
einsamen Wolf zeigt, hat Günther Platter auch einst nach Wien in seine Ministerbüros<br />
mitgenommen.<br />
RS-Fotos: Eiter<br />
ein geselliger Mensch. Nach Sitzungen<br />
gehe ich gerne auf ein, zwei<br />
Gläser mit. Aber ich will nicht der<br />
Letzte sein!“ Der Nichtraucher und<br />
Wenigtrinker war schon in seiner<br />
Jugend ein sehr guter Sportler. Der<br />
begabte Skifahrer hat bei Marathonläufen<br />
in New York und Wien seine<br />
Kondition und Willenskraft unter<br />
Beweis gestellt. „Heute gehe ich am<br />
liebsten auf die Berge. Glücklich<br />
bin ich, wenn ich es drei Mal pro<br />
Woche schaffe, noch vor der Arbeit<br />
eine Stunde Sport zu machen. Das ist<br />
keine Frage des Terminplanes. Ausschließlich<br />
eine Frage der Selbstdisziplin“,<br />
stellt Platter klar, der am liebsten<br />
noch vor Mitternacht ins Bett<br />
geht und nach sechs Stunden Schlaf<br />
gerne zeitig den neuen Tag beginnt.<br />
PUDELWOHL. Während andere<br />
in seinem Alter sich wohl fast täglich<br />
mit dem Ruhestand beschäftigen,<br />
lässt Günther durch eine gezielt gesetzte<br />
Antwort die Frage erst gar nicht<br />
aufkommen: „Ich fühle mich pudelwohl.<br />
Und gehe täglich mit viel Spaß<br />
und großer Motivation in die Arbeit!“<br />
Auch wenn nicht wirklich viel Zeit<br />
bleibt, genießt Platter die Musik. „Ich<br />
mag die Beatles, aber auch Johann<br />
Sebastian Bach. Ich bin nach wie<br />
vor begeistertes Mitglied der Musikkapelle<br />
Zams und greife in geselligen<br />
Runden gerne mal zur Gitarre“, verrät<br />
der Landeschef, der in seinem Büro<br />
auch auf Kunst setzt. Neben Bildern<br />
von Albin Egger Lienz und anderen<br />
Künstlern hängt dort auch ein Werk<br />
seines Freundes Elmar Peintner. „Dieses<br />
Bild war auch mit mir in Wien in<br />
allen Büros. Täglich aufs Neue erfreut<br />
mich der Blick auf dieses Kunstwerk“,<br />
gesteht der Oberländer, der bei allen<br />
seinen Erfolgen felsenfest am Boden<br />
geblieben zu sein scheint. Über eigene<br />
Erfolge spricht er ungern. Und<br />
doch kann er sich auch freuen: „Dass<br />
ich damals bei der Nationalratswahl<br />
österreichweit die meisten Vorzugsstimmen<br />
bekommen habe, hat mich<br />
schon berührt“, sagt einer, der viel<br />
gelernt hat, aber weiß, dass einem<br />
manches schlicht gegeben sein muss:<br />
„Bürgernähe und ehrliche Freude<br />
an Treffen mit Menschen lernt man<br />
nicht an Schulen…“<br />
Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung<br />
(DSGVO)<br />
in Kraft. Mit dieser knapp 100-seitigen<br />
Rechtsvorschrift sollte der Datenschutz<br />
in der Europäischen Union (EU)<br />
auf eine neue verbesserte Schutzstufe<br />
gestellt werden. Die DSGVO gilt<br />
grundsätzlich für jeden, der personenbezogene<br />
Daten ganz oder teilweise<br />
automatisiert verarbeitet sowie personenbezogene<br />
Daten, zwar nicht automatisiert<br />
verarbeitet, aber in einem<br />
Dateisystem abspeichert. Ausgenommen<br />
ist unter anderem die Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten zur<br />
Ausübung ausschließlich persönlicher<br />
oder familiärer Tätigkeiten. Das heißt,<br />
dass etwa die privaten Kontaktdaten<br />
von Freunden und Kollegen auf dem<br />
Handy weiterhin verwendet werden<br />
dürfen, ohne dass die DSGVO beachtet<br />
werden muss.<br />
JEDES UNTERNEHMEN IST<br />
BETROFFEN. Hingegen findet die<br />
DSGVO grundsätzlich auf jedes Unternehmen<br />
Anwendung, sei es ein<br />
einfacher Handwerksbetrieb, eine Kfz-<br />
Werkstatt, ein Produktionsbetrieb, eine<br />
Arztpraxis oder ein Hotel. Nahezu jedes<br />
Unternehmen verfügt über eine elektronische<br />
Kunden- und Mitarbeiterdatei.<br />
Selbst wenn diese noch händisch<br />
geführt werden soll, ist die DSGVO<br />
anzuwenden. Mit anderen Worten gilt<br />
die DSGVO für jedes Unternehmen,<br />
für manche in einer stärkeren Ausprägung,<br />
für andere eher abgeschwächt.<br />
Die Praxis hat gezeigt, dass vielen Unternehmen<br />
die DSGVO ein Begriff ist.<br />
Viele wissen bis heute allerdings nicht,<br />
was nun zu tun ist. Zwar wurde im neuen<br />
österreichischen Datenschutzgesetz<br />
(DSG) festgeschrieben, dass Strafen<br />
nicht sofort und nur verhältnismäßig<br />
verhängt werden dürfen, wenn Unternehmen<br />
gegen Bestimmungen der<br />
DSGVO verstoßen. Dieses vermeintliche<br />
Entgegenkommen hat zuletzt<br />
dazu geführt, dass Unternehmen auf<br />
die Einhaltung der DSGVO verzichteten<br />
bzw. vorläufig hintanhalten.<br />
KEIN WEG FÜHRT DARAN<br />
VORBEI. Unternehmen sollten<br />
sich jedoch nicht in Sicherheit wiegen.<br />
Zum einen wird durch das österreichische<br />
DSG das Schutzniveau<br />
der DSGVO untergraben. Das wäre<br />
EU-rechtswidrig und würde dazu führen,<br />
dass österreichische Behörden und<br />
Gerichte dem keine Beachtung schenken<br />
dürfen. Zum anderen sind von dieser<br />
Regelung zivilrechtliche Schadenersatzklagen<br />
nicht erfasst. Bereits jetzt<br />
hat sich gezeigt, dass vermehrt Schadenersatzklagen<br />
gegen Unternehmen<br />
mit hohen Forderungen eingebracht<br />
werden. Einige Rechtsanwälte haben<br />
sich bereits auf die Geltendmachung<br />
solcher Ansprüche spezialisiert. Darauf<br />
abzielende Zivilverfahren können für<br />
Unternehmen sehr teuer werden, für<br />
manche Unternehmen sogar existenzbedrohend.<br />
Umso mehr gilt es jetzt<br />
noch in den ersten Monaten Ihr Unternehmen<br />
bestmöglich Datenschutz-fit<br />
zu machen.<br />
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Logisch und mit einfachen Worten<br />
erklären wir Ihnen was nun, durch die<br />
EU-Datenschutz-Grundverordnung<br />
(DSGVO), zu tun ist.<br />
Der Weg zu geschützten Daten:<br />
1. Erhebung des Datenschutz-Status Ihres Unternehmens<br />
2. Durchführung eines Risikoassessments<br />
3. Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen<br />
(TOMs) zur Implementierung des Datenschutzes<br />
4. Erstellung von Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept,<br />
Datenschutz-Folgenabschätzung, Notfallplan<br />
5. Mitarbeiterschulung<br />
6. Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter<br />
Scheiber Consulting GmbH<br />
Mag. Dr. Florian Scheiber<br />
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11./12. Juli 2018<br />
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