Bericht zum Download - oekostrom AG
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3. Latente Steuern<br />
Die nicht angesetzten aktiven latenten Steuern nach § 198<br />
(10) UGB betragen EUR 533.393,97 (VJ EUR 494.403,58).<br />
Eine Steuerabgrenzung gemäß § 258 UGB war nicht vorzunehmen.<br />
II. BILANzIERUNGS- UND BEWERTUNGSmETHoDEN<br />
Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der<br />
Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,<br />
aufgestellt.<br />
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden die<br />
Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.<br />
Generell wurde bei der Bewertung von der Fortführung des<br />
Konzerns ausgegangen. Bei Vermögensgegenständen und<br />
Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung ange-<br />
Bilanzposten Grundsätzliche Bewertung<br />
A K T I V A<br />
ANL<strong>AG</strong>EVERmÖGEN<br />
wandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen,<br />
indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten<br />
Gewinne ausgewiesen wurden.<br />
Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr<br />
oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden<br />
sind, wurden berücksichtigt.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren<br />
aufgestellt. Die Gliederungsvorschriften der<br />
§§ 231 ff UGB wurden eingehalten.<br />
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die<br />
keinen Betrag aufweisen, werden gemäß § 223 Abs 7 UGB<br />
nicht angeführt.<br />
Die Bewertungsmethoden bei den Vermögens- und Schuldposten<br />
sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten<br />
worden.<br />
Zu den Bewertungsmethoden bei den einzelnen Bilanzposten<br />
ist Folgendes an<strong>zum</strong>erken:<br />
Immaterielle Vermögensgegen- Zu Anschaffungspreisen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Absetzung<br />
stände und Sachanlagen linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung eines niederen Teilwertes. Die<br />
geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Jahr der Anschaffung als<br />
Zugang und gleichzeitig als Abgang gemäß § 226 Abs 3 UGB ausgewiesen; da sie<br />
betragsmäßig nicht von wesentlichem Umfang sind, erfolgte keine Zuführung zur<br />
Bewertungsreserve.<br />
Der Rahmen der Nutzungsdauern beträgt für neue Vermögensgegenstände der<br />
Anlagengruppen<br />
Software: 3 - 5 Jahre<br />
Firmenwert: 10 Jahre<br />
Maschinen: 5 - 20 Jahre<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 - 10 Jahre<br />
Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter<br />
Berücksichtigung niedrigerer Kurswerte <strong>zum</strong> Bilanzstichtag bewertet.<br />
UmLAUFVERmÖGEN<br />
Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte gemäß § 206 Abs 1 UGB unter Bedachtnahme auf das strenge Niederstwertprinzip.<br />
Vorräte<br />
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Zu letzten Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Marktpreise.<br />
Noch nicht abrechenbare Leistungen Zu durchschnittlichen Herstellungskosten unter Berücksichtigung der verlustfreien<br />
Bewertung.<br />
Waren Zu letzten Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Marktpreise.<br />
Geleistete Anzahlungen Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von EUR 1.297.762,04 sind<br />
den geleisteten Anzahlungen direkt zurechenbar und werden von den Vorräten<br />
gemäß § 225 Abs 6 UGB offen abgesetzt.<br />
Forderungen und sonstige Die Bewertung der Forderungen erfolgte <strong>zum</strong> Nominalbetrag abzüglich Einzel- und<br />
Vermögensgegenstände Skontowertberichtigungen. Für sonstige Vermögensgegenstände wurde das An-<br />
schaffungswertprinzip unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angewendet.<br />
<strong>oekostrom</strong> <strong>AG</strong> | Geschäftsbericht 2011 49<br />
19 ANHANG