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Bericht zum Download - oekostrom AG

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3. Latente Steuern<br />

Die nicht angesetzten aktiven latenten Steuern nach § 198<br />

(10) UGB betragen EUR 533.393,97 (VJ EUR 494.403,58).<br />

Eine Steuerabgrenzung gemäß § 258 UGB war nicht vorzunehmen.<br />

II. BILANzIERUNGS- UND BEWERTUNGSmETHoDEN<br />

Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der<br />

Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,<br />

aufgestellt.<br />

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden die<br />

Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.<br />

Generell wurde bei der Bewertung von der Fortführung des<br />

Konzerns ausgegangen. Bei Vermögensgegenständen und<br />

Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung ange-<br />

Bilanzposten Grundsätzliche Bewertung<br />

A K T I V A<br />

ANL<strong>AG</strong>EVERmÖGEN<br />

wandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen,<br />

indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten<br />

Gewinne ausgewiesen wurden.<br />

Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr<br />

oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden<br />

sind, wurden berücksichtigt.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren<br />

aufgestellt. Die Gliederungsvorschriften der<br />

§§ 231 ff UGB wurden eingehalten.<br />

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die<br />

keinen Betrag aufweisen, werden gemäß § 223 Abs 7 UGB<br />

nicht angeführt.<br />

Die Bewertungsmethoden bei den Vermögens- und Schuldposten<br />

sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten<br />

worden.<br />

Zu den Bewertungsmethoden bei den einzelnen Bilanzposten<br />

ist Folgendes an<strong>zum</strong>erken:<br />

Immaterielle Vermögensgegen- Zu Anschaffungspreisen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Absetzung<br />

stände und Sachanlagen linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung eines niederen Teilwertes. Die<br />

geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Jahr der Anschaffung als<br />

Zugang und gleichzeitig als Abgang gemäß § 226 Abs 3 UGB ausgewiesen; da sie<br />

betragsmäßig nicht von wesentlichem Umfang sind, erfolgte keine Zuführung zur<br />

Bewertungsreserve.<br />

Der Rahmen der Nutzungsdauern beträgt für neue Vermögensgegenstände der<br />

Anlagengruppen<br />

Software: 3 - 5 Jahre<br />

Firmenwert: 10 Jahre<br />

Maschinen: 5 - 20 Jahre<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 - 10 Jahre<br />

Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter<br />

Berücksichtigung niedrigerer Kurswerte <strong>zum</strong> Bilanzstichtag bewertet.<br />

UmLAUFVERmÖGEN<br />

Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte gemäß § 206 Abs 1 UGB unter Bedachtnahme auf das strenge Niederstwertprinzip.<br />

Vorräte<br />

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Zu letzten Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Marktpreise.<br />

Noch nicht abrechenbare Leistungen Zu durchschnittlichen Herstellungskosten unter Berücksichtigung der verlustfreien<br />

Bewertung.<br />

Waren Zu letzten Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Marktpreise.<br />

Geleistete Anzahlungen Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von EUR 1.297.762,04 sind<br />

den geleisteten Anzahlungen direkt zurechenbar und werden von den Vorräten<br />

gemäß § 225 Abs 6 UGB offen abgesetzt.<br />

Forderungen und sonstige Die Bewertung der Forderungen erfolgte <strong>zum</strong> Nominalbetrag abzüglich Einzel- und<br />

Vermögensgegenstände Skontowertberichtigungen. Für sonstige Vermögensgegenstände wurde das An-<br />

schaffungswertprinzip unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angewendet.<br />

<strong>oekostrom</strong> <strong>AG</strong> | Geschäftsbericht 2011 49<br />

19 ANHANG

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