Taxi Times DACH - Juni 2018
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GASTKOMMENTAR<br />
ALLES<br />
(AUSSER)<br />
KONTROLLE,<br />
ODER WAS?<br />
Erfolgreich abgeladen am<br />
Flughafen. Und wer kontrolliert<br />
jetzt, ob dieser Fahrer auch wirklich<br />
zum Betriebssitz zurückkehrt?<br />
Genehmigungsbehörden haben nach<br />
§ 54a des PBefG das Recht zur Überprüfung.<br />
Das sollte endlich angewendet<br />
werden, auch im Mietwagenbereich.<br />
<strong>Taxi</strong>s und Mietwagen sind in vielen<br />
Bereichen stark voneinander<br />
abgegrenzt. Beispielsweise bei der<br />
Kontingentierung der Konzessionen. Insbesondere<br />
im Mietwagenbereich werden<br />
Genehmigungen sehr freigiebig verteilt, da<br />
eine zahlenmäßige Beschränkung anders<br />
als bei <strong>Taxi</strong>s nicht gesetzlich vorgesehen ist.<br />
Allzu gerne beruft man sich im Zeitalter<br />
der Digitalisierung auf die Rechtsprechung<br />
des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)<br />
aus dem Jahr 1960, welche die Unterschiede<br />
zwischen den Verkehrsformen herausgearbeitet<br />
und eine Kontingentierung abgelehnt<br />
hatte. Das BVerfG war damals davon überzeugt,<br />
dass die unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen<br />
ausreichend sind, um sowohl<br />
den Bestand des <strong>Taxi</strong>gewerbes als Teil der<br />
ÖPNVVersorgung zu gewährleisten, als<br />
auch ein zusätzliches Angebot der damals<br />
immobilen Gesellschaft zu schaffen, das<br />
auf den ÖPNV keine Auswirkungen hat,<br />
soweit die gesetzlich auferlegten Pflichten<br />
erfüllt werden.<br />
Diese Überlegungen sind in den Mobilitätsmärkten<br />
heute nicht mehr nachvollziehbar.<br />
Seit Jahren beobachtet man Flotten von<br />
MiniCars, sieht man Flughafentransporte<br />
als „Airportexpress“ mit Kampfpreislisten.<br />
Schlichtweg jedermann mit drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen<br />
erhält eine<br />
Genehmigung. In manchen Gemeinden hat<br />
sich der Mietwagenbestand in den letzten<br />
Jahren um bis zu 30 Prozent erhöht.<br />
ABSURDE SITUATION<br />
Damit ist in den letzten Jahren eine absurde<br />
Situation entstanden: Während sich<br />
Verkehrsbehörden bei Genehmigungsverlängerungsverfahren<br />
im <strong>Taxi</strong>bereich mit<br />
der Unterstützung von Plausibilitätsgutachten<br />
zunehmend als Steuerprüfer fühlen<br />
und durch verschärfte Kontrollen eine<br />
Reduzierung der Konzessionen herbeiführen<br />
wollen, dürfen Mietwagenbetreiber<br />
munter zu Billigtarifen, die weder einen<br />
Mindestlohn für den Fahrer noch Abgabepflichten<br />
oder Investitionen abdecken,<br />
weiter taxiähnliche Verkehre durchführen.<br />
Dabei gilt § 54a PBefG auch für den<br />
Mietwagenverkehr, wird aber leider nicht<br />
angewendet – mit der Folge, dass das herkömmliche<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe in Zivilprozessen<br />
auf eigene Kosten und eigenes Risiko die<br />
Ver stöße der Mietwagenunternehmen verfolgen<br />
muss.<br />
Dies sind Wettbewerbsbedingungen, die<br />
weder der historische Gesetzgeber noch<br />
das BVerfG in seiner Entscheidung vor<br />
Augen hatten. Also endlich aufwachen und<br />
Augen auf! Denn eine Kontrolle wird auch<br />
dort sehr schnell eine „Marktbereinigung“<br />
herbeiführen. Und dazu braucht man noch<br />
nicht einmal Gesetze zu ändern, sondern<br />
nur anzuwenden. Also los, alle Kontrollettis!<br />
au<br />
Axel Ulmer ist ausgebildeter Volljurist mit Schwerpunkt<br />
Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert als<br />
Unternehmensberater für die Ulmer Consulting<br />
UG in Kaiserslautern.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
DAS SAGT DER § 54A PBEFG<br />
Prüfungsbefugnisse der Genehmigungsbehörde: Die<br />
Genehmigungsbehörde kann zur Durchführung der Aufsicht<br />
und zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen durch<br />
Beauftragte die erforderlichen Ermittlungen anstellen,<br />
insbesondere<br />
1. Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere nehmen,<br />
2. von dem Unternehmer und den im Geschäftsbetrieb<br />
tätigen Personen Auskunft verlangen. […]<br />
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TAXI JUNI / JULI / <strong>2018</strong><br />
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