Magazin 03 2017 Druck
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September 2018<br />
Blickpunkt 3<br />
Wahl des Ortsausschusses<br />
In den Monaten September bis Dezember stehen wieder die Versammlungen und Wahlen der<br />
Ortsausschüsse an. Alle wichtigen Infos:<br />
Wahl des Versammlungsortes<br />
Wahl des Datums<br />
und der Uhrzeit Festlegen der<br />
Tagesordnungspunkte<br />
Einladung<br />
versenden<br />
Beispiel:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Tätigkeitsbericht<br />
3. Kassabericht<br />
4. Bericht der Kassarevisoren<br />
5. Grußworte der Ehrengäste<br />
6. Rücktritt des Ortsausschusses und der<br />
Kassarevisoren<br />
7. Wahl der Vereinsorgane<br />
(Ortsausschuss und Kassarevisoren)<br />
8. Bekanntgabe des Wahlergebnisses<br />
9. Mitteilungen<br />
Die Mitgliederversammlung kann in ordentlicher<br />
und außerordentlicher Sitzung zusammentreten<br />
und wird vom Ortsausschuss<br />
einberufen.<br />
Die Mitgliederversammlung ist in erster<br />
Einberufung beschlussfähig, wenn mehr als<br />
die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder<br />
anwesend sind. In zweiter Einberufung ist die<br />
Mitgliederversammlung bei jeder Anzahl der<br />
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder<br />
beschlussfähig.<br />
Wahlen<br />
• Die Wahl des Ortsausschusses erfolgt mittels geheimer<br />
Wahl, falls nicht alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder<br />
und die Rechnungsprüfer einer Wahl durch Handaufhalten<br />
zustimmen.<br />
• Wer darf sich der Wahl stellen:<br />
Ortsausschuss-Mitglied: alle aktiven Mitglieder, die das 30.<br />
Lebensjahr nicht vollendet haben.<br />
Kassarevisoren: alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt<br />
sind. Es sind drei Kassarevisoren erforderlich, da diese in<br />
der Steuererklärung anzugeben sind.<br />
• Vor jeder Neuwahl muss die Versammlung die Anzahl der<br />
Ortsausschuss-Mitglieder festlegen, ebenso die Anzahl der<br />
Frauen und Männer, die den Ortsausschuss bilden. Der Ausschuss<br />
besteht aus dem Ortsobmann, der Ortsleiterin, dem<br />
Ortsobmann-Stellvertreter, der Ortsleiterin-Stellvertreterin<br />
und weiteren 3 bis 10 Mitgliedern. D.h. mindestens 7 und<br />
max. 14 Personen.<br />
• Nach diesen Kriterien müssen die Stimmzettel vorbereitet<br />
werden. Auf den Zetteln müssen alle Namen der Personen,<br />
die sich der Wahl stellen, stehen und zwei leere Zeilen, falls<br />
sich während der Versammlung noch jemand meldet. Eine<br />
Vorlage findet ihr auf www.sbj.it/service/gesperrter-bereich<br />
• Ankreuzen dürfen die Mitglieder genau so viele Mädchen<br />
und so viele Burschen wie vorher festgelegt.<br />
• Zudem ist ein Vertreter des Ortsbauernrates Rechtsmitglied.<br />
Dieser wird vom Ortsbauernrat bestimmt.<br />
• Vor der Neuwahl muss auch festgelegt werden, ob der<br />
Ortsobmann, die Ortsleiterin und deren Stellvertreter<br />
direkt von der Versammlung oder vom Ortsausschuss<br />
gewählt werden. (In den meisten Fällen wird bei der<br />
Versammlung der Ausschuss bestimmt. Dieser tritt<br />
dann zur konstituierenden Sitzung zusammen, bei<br />
welcher die Aufgabenbereiche vom Ausschuss intern<br />
zugeteilt werden.)<br />
• Die Mitgliederversammlung ernennt den Wahlleiter<br />
(Meistens jemand von den Ehrengästen) und die<br />
Stimmzähler.<br />
• Erhalten zwei oder mehrere Kandidaten bei der Ortsausschuss-Wahl<br />
im ersten Wahlgang die gleiche Anzahl<br />
von Stimmen, so gilt der/die Jüngere als gewählt.<br />
• Erhalten zwei oder mehrere Kandidaten bei der Wahl<br />
einer Funktion im zweiten oder dritten Wahlgang<br />
die gleiche Anzahl von Stimmen, so erfolgt eine<br />
Stichwahl. Bei erneuter Stimmengleichheit gilt der/<br />
die Jüngere als gewählt.<br />
• Der Ortsausschuss kann nach den Wahlen bis zu zwei<br />
Beiräte in den Ausschuss kooptieren.<br />
WELLI