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Magazin 03 2017 Druck

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September 2018<br />

Blickpunkt 3<br />

Wahl des Ortsausschusses<br />

In den Monaten September bis Dezember stehen wieder die Versammlungen und Wahlen der<br />

Ortsausschüsse an. Alle wichtigen Infos:<br />

Wahl des Versammlungsortes<br />

Wahl des Datums<br />

und der Uhrzeit Festlegen der<br />

Tagesordnungspunkte<br />

Einladung<br />

versenden<br />

Beispiel:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Tätigkeitsbericht<br />

3. Kassabericht<br />

4. Bericht der Kassarevisoren<br />

5. Grußworte der Ehrengäste<br />

6. Rücktritt des Ortsausschusses und der<br />

Kassarevisoren<br />

7. Wahl der Vereinsorgane<br />

(Ortsausschuss und Kassarevisoren)<br />

8. Bekanntgabe des Wahlergebnisses<br />

9. Mitteilungen<br />

Die Mitgliederversammlung kann in ordentlicher<br />

und außerordentlicher Sitzung zusammentreten<br />

und wird vom Ortsausschuss<br />

einberufen.<br />

Die Mitgliederversammlung ist in erster<br />

Einberufung beschlussfähig, wenn mehr als<br />

die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder<br />

anwesend sind. In zweiter Einberufung ist die<br />

Mitgliederversammlung bei jeder Anzahl der<br />

anwesenden stimmberechtigten Mitglieder<br />

beschlussfähig.<br />

Wahlen<br />

• Die Wahl des Ortsausschusses erfolgt mittels geheimer<br />

Wahl, falls nicht alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder<br />

und die Rechnungsprüfer einer Wahl durch Handaufhalten<br />

zustimmen.<br />

• Wer darf sich der Wahl stellen:<br />

Ortsausschuss-Mitglied: alle aktiven Mitglieder, die das 30.<br />

Lebensjahr nicht vollendet haben.<br />

Kassarevisoren: alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt<br />

sind. Es sind drei Kassarevisoren erforderlich, da diese in<br />

der Steuererklärung anzugeben sind.<br />

• Vor jeder Neuwahl muss die Versammlung die Anzahl der<br />

Ortsausschuss-Mitglieder festlegen, ebenso die Anzahl der<br />

Frauen und Männer, die den Ortsausschuss bilden. Der Ausschuss<br />

besteht aus dem Ortsobmann, der Ortsleiterin, dem<br />

Ortsobmann-Stellvertreter, der Ortsleiterin-Stellvertreterin<br />

und weiteren 3 bis 10 Mitgliedern. D.h. mindestens 7 und<br />

max. 14 Personen.<br />

• Nach diesen Kriterien müssen die Stimmzettel vorbereitet<br />

werden. Auf den Zetteln müssen alle Namen der Personen,<br />

die sich der Wahl stellen, stehen und zwei leere Zeilen, falls<br />

sich während der Versammlung noch jemand meldet. Eine<br />

Vorlage findet ihr auf www.sbj.it/service/gesperrter-bereich<br />

• Ankreuzen dürfen die Mitglieder genau so viele Mädchen<br />

und so viele Burschen wie vorher festgelegt.<br />

• Zudem ist ein Vertreter des Ortsbauernrates Rechtsmitglied.<br />

Dieser wird vom Ortsbauernrat bestimmt.<br />

• Vor der Neuwahl muss auch festgelegt werden, ob der<br />

Ortsobmann, die Ortsleiterin und deren Stellvertreter<br />

direkt von der Versammlung oder vom Ortsausschuss<br />

gewählt werden. (In den meisten Fällen wird bei der<br />

Versammlung der Ausschuss bestimmt. Dieser tritt<br />

dann zur konstituierenden Sitzung zusammen, bei<br />

welcher die Aufgabenbereiche vom Ausschuss intern<br />

zugeteilt werden.)<br />

• Die Mitgliederversammlung ernennt den Wahlleiter<br />

(Meistens jemand von den Ehrengästen) und die<br />

Stimmzähler.<br />

• Erhalten zwei oder mehrere Kandidaten bei der Ortsausschuss-Wahl<br />

im ersten Wahlgang die gleiche Anzahl<br />

von Stimmen, so gilt der/die Jüngere als gewählt.<br />

• Erhalten zwei oder mehrere Kandidaten bei der Wahl<br />

einer Funktion im zweiten oder dritten Wahlgang<br />

die gleiche Anzahl von Stimmen, so erfolgt eine<br />

Stichwahl. Bei erneuter Stimmengleichheit gilt der/<br />

die Jüngere als gewählt.<br />

• Der Ortsausschuss kann nach den Wahlen bis zu zwei<br />

Beiräte in den Ausschuss kooptieren.<br />

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