Top50_Landeck2018
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AMS | PROMOTION<br />
Fotocredit: Erwin Wodicka<br />
Berufl ich durchstarten<br />
Mit dem Fachkräftestipendium<br />
können sich Personen unter<br />
gewissen Voraussetzungen<br />
als Fachkraft ausbilden lassen. Neu ist,<br />
dass Personen mit einer Ausbildung<br />
unter Fachhochschulniveau für Ausbildungen<br />
laut Ausbildungsliste des Fachkräftestipendiums<br />
auch die Kurskosten<br />
erhalten können. Ebenso kann bei<br />
maximal Pfl ichtschulabschluss das Fachkräftestipendium<br />
für die Vorbereitung<br />
auf die Lehrabschlussprüfung in allen<br />
Lehrberufen gewährt werden Generell<br />
ist zu beachten, dass die Mindestdauer<br />
3 Monate und mindestens 20 Unterrichtsstunden<br />
pro Woche beträgt.<br />
Die möglichen Ausbildungen sind auf<br />
der AMS-Homepage unter www.ams.<br />
at/_docs/001_fks_liste.pdf veröffentlicht.<br />
Dafür gibt es täglich ein Fachkräftestipendium<br />
mindestens in Höhe von<br />
€ 28,80 (seit 1. 1. 2018). Dies für die<br />
Dauer der Ausbildung, maximal drei<br />
Jahre lang.<br />
AMS Fachkräftestipendium schafft<br />
neue Perspektiven<br />
ZIELGRUPPEN<br />
Fachkräftestipendium können Beschäftigungslose<br />
sowie Personen, die<br />
wegen der geplanten Ausbildung karenziert<br />
sind und vormals selbstständig<br />
Erwerbstätige, deren Tätigkeit ruht,<br />
beim AMS beantragen. Voraussetzung<br />
ist eine vorangegangene 48-monatige<br />
arbeitslosenversicherungspfl ichtige unselbständige<br />
oder pensionsversicherungspfl<br />
ichtige selbständige Erwerbstätigkeit<br />
innerhalb der letzten 15 Jahre.<br />
„Das AMS übernimmt Ausbildungskosten<br />
und Stipendium. Das Land Tirol<br />
bietet im Rahmen der Arbeitnehmerförderung<br />
für alle weiteren Personen<br />
einen Zuschuss zu den Kurskosten,“<br />
freut sich Alfred Lercher über das Förderinstrument.<br />
Besuchen Sie die AMS Tirol Homepage<br />
www.ams.at/tirol. Bei Fragen<br />
wenden Sie sich gern auch an unsere<br />
tirolweite Serviceline: 0512/58 19 99<br />
WER?<br />
Das Fachkräftestipendium können Beschäftigungslose,<br />
Personen, die wegen<br />
der geplanten Ausbildung karenziert sind,<br />
und vormals selbstständig Erwerbstätige,<br />
deren Erwerbstätigkeit ruht, erhalten. Sie<br />
waren in den letzten 15 Jahren mindestens<br />
4 Jahre beschäftigt, Ihre höchste abgeschlossene<br />
Ausbildung liegt unter dem<br />
Fachhochschulniveau und Sie erfüllen die<br />
Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich<br />
geplante Ausbildung.<br />
WAS?<br />
Gefördert werden neue Ausbildungen,<br />
die prinzipiell frühestens am 1.1.2017<br />
und spätestens am 31.12.2018 beginnen<br />
und die zu einer Höherqualifi zierung<br />
und einem Abschluss in Bereichen führen,<br />
in denen ein Mangel an Fachkräften<br />
herrscht.<br />
WIE VIEL?<br />
Die Höhe des Fachkräftestipendiums<br />
entspricht mindestens der Höhe des<br />
Ausgleichszulagenrichtsatzes, abzüglich<br />
eines Krankenversicherungsbeitrages. Im<br />
Jahr 2018 sind das täglich EUR 28,80.<br />
Wir versichern Sie auch in der Kranken-,<br />
Unfall- und Pensionsversicherung.<br />
WIE LANGE?<br />
Das Fachkräftestipendium wird für die<br />
Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung,<br />
maximal für drei Jahre gewährt.<br />
WO?<br />
Das Fachkräftestipendium ist an ein Beratungsgespräch<br />
gebunden. Dies erfordert,<br />
dass der/die FörderungswerberIn mit<br />
dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen<br />
Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig<br />
vor Beginn der Ausbildung Kontakt<br />
aufnimmt.<br />
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