08.10.2018 Aufrufe

Top50_Landeck2018

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AMS | PROMOTION<br />

Fotocredit: Erwin Wodicka<br />

Berufl ich durchstarten<br />

Mit dem Fachkräftestipendium<br />

können sich Personen unter<br />

gewissen Voraussetzungen<br />

als Fachkraft ausbilden lassen. Neu ist,<br />

dass Personen mit einer Ausbildung<br />

unter Fachhochschulniveau für Ausbildungen<br />

laut Ausbildungsliste des Fachkräftestipendiums<br />

auch die Kurskosten<br />

erhalten können. Ebenso kann bei<br />

maximal Pfl ichtschulabschluss das Fachkräftestipendium<br />

für die Vorbereitung<br />

auf die Lehrabschlussprüfung in allen<br />

Lehrberufen gewährt werden Generell<br />

ist zu beachten, dass die Mindestdauer<br />

3 Monate und mindestens 20 Unterrichtsstunden<br />

pro Woche beträgt.<br />

Die möglichen Ausbildungen sind auf<br />

der AMS-Homepage unter www.ams.<br />

at/_docs/001_fks_liste.pdf veröffentlicht.<br />

Dafür gibt es täglich ein Fachkräftestipendium<br />

mindestens in Höhe von<br />

€ 28,80 (seit 1. 1. 2018). Dies für die<br />

Dauer der Ausbildung, maximal drei<br />

Jahre lang.<br />

AMS Fachkräftestipendium schafft<br />

neue Perspektiven<br />

ZIELGRUPPEN<br />

Fachkräftestipendium können Beschäftigungslose<br />

sowie Personen, die<br />

wegen der geplanten Ausbildung karenziert<br />

sind und vormals selbstständig<br />

Erwerbstätige, deren Tätigkeit ruht,<br />

beim AMS beantragen. Voraussetzung<br />

ist eine vorangegangene 48-monatige<br />

arbeitslosenversicherungspfl ichtige unselbständige<br />

oder pensionsversicherungspfl<br />

ichtige selbständige Erwerbstätigkeit<br />

innerhalb der letzten 15 Jahre.<br />

„Das AMS übernimmt Ausbildungskosten<br />

und Stipendium. Das Land Tirol<br />

bietet im Rahmen der Arbeitnehmerförderung<br />

für alle weiteren Personen<br />

einen Zuschuss zu den Kurskosten,“<br />

freut sich Alfred Lercher über das Förderinstrument.<br />

Besuchen Sie die AMS Tirol Homepage<br />

www.ams.at/tirol. Bei Fragen<br />

wenden Sie sich gern auch an unsere<br />

tirolweite Serviceline: 0512/58 19 99<br />

WER?<br />

Das Fachkräftestipendium können Beschäftigungslose,<br />

Personen, die wegen<br />

der geplanten Ausbildung karenziert sind,<br />

und vormals selbstständig Erwerbstätige,<br />

deren Erwerbstätigkeit ruht, erhalten. Sie<br />

waren in den letzten 15 Jahren mindestens<br />

4 Jahre beschäftigt, Ihre höchste abgeschlossene<br />

Ausbildung liegt unter dem<br />

Fachhochschulniveau und Sie erfüllen die<br />

Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich<br />

geplante Ausbildung.<br />

WAS?<br />

Gefördert werden neue Ausbildungen,<br />

die prinzipiell frühestens am 1.1.2017<br />

und spätestens am 31.12.2018 beginnen<br />

und die zu einer Höherqualifi zierung<br />

und einem Abschluss in Bereichen führen,<br />

in denen ein Mangel an Fachkräften<br />

herrscht.<br />

WIE VIEL?<br />

Die Höhe des Fachkräftestipendiums<br />

entspricht mindestens der Höhe des<br />

Ausgleichszulagenrichtsatzes, abzüglich<br />

eines Krankenversicherungsbeitrages. Im<br />

Jahr 2018 sind das täglich EUR 28,80.<br />

Wir versichern Sie auch in der Kranken-,<br />

Unfall- und Pensionsversicherung.<br />

WIE LANGE?<br />

Das Fachkräftestipendium wird für die<br />

Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung,<br />

maximal für drei Jahre gewährt.<br />

WO?<br />

Das Fachkräftestipendium ist an ein Beratungsgespräch<br />

gebunden. Dies erfordert,<br />

dass der/die FörderungswerberIn mit<br />

dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen<br />

Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig<br />

vor Beginn der Ausbildung Kontakt<br />

aufnimmt.<br />

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