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VSAO JOURNAL Nr. 6 - Dezember 2018

Wunder - Kardiologie Bluthochdruck Massnahmen zur Kostendämpfung

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POLITIK<br />

GESUNDHEITSPOLITIK<br />

Das Ostergeschenk ist ausgepackt<br />

Vor Ostern hat der Bundesrat sein erstes Massnahmenpaket gegen die wachsenden Gesundheitskosten<br />

vorgestellt – mit Schlagworten und noch schön verschnürt. Für den Herbst war der<br />

definitive Inhalt samt Vernehmlassung angekündigt. Fazit des <strong>VSAO</strong> nach dem Auspacken: Etliches<br />

geht in die richtige Richtung, manches mündet in Sackgassen.<br />

Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation / stv. Geschäftsführer <strong>VSAO</strong><br />

Geschenke machen immer dann besonders<br />

Freude, wenn man nicht mit ihnen<br />

rechnet. Oder wenn sie in Aussicht stehen,<br />

aber man keine Ahnung hat, was einen<br />

erwartet. In beiderlei Hinsicht fehlt dem<br />

Osterpaket aus dem Bundeshaus der Überraschungseffekt.<br />

Drin ist, was nach Ankündigung<br />

drin sein sollte. Weitgehend<br />

jedenfalls.<br />

Ihren Anfang nahm die Vorlage mit dem<br />

Bericht einer Expertengruppe unter der<br />

Leitung der früheren Ständerätin und alt<br />

Regierungsrätin Verena Diener (GLP/ZH).<br />

Das Gremium empfahl 38 Massnahmen<br />

zur Umsetzung. Zum grösseren Teil geht<br />

der Bundesrat in seinem Paket darauf ein,<br />

zum kleineren beinhaltet es zusätzliche<br />

Vorschläge.<br />

Ja oder ja, aber<br />

Der Geschäftsausschuss des <strong>VSAO</strong> hat die<br />

Vorschläge in der Vernehmlassung auf<br />

Herz und Nieren geprüft. «Konstruktiv<br />

und differenziert», unterstreicht Verbandspräsidentin<br />

Anja Zyska, «was wir<br />

angesichts der kritischen Stimmung in<br />

der Politik gegenüber den Ärzten als wichtiger<br />

denn je erachten. Unser Berufsstand<br />

braucht im Bundeshaus nämlich ebenso<br />

ein offenes Ohr – momentan zum Beispiel<br />

bei der Revision des ambulanten Tarifs<br />

und der Zulassungssteuerung.» Mehrheitlich<br />

sei der Verband mit der Bundesratsvorlage<br />

einverstanden, «zum Teil mit<br />

Vorbehalten», fasst Zyska die Diskussion<br />

zusammen. Im Einzelnen:<br />

• Experimentierartikel <br />

(Massnahme 2 im Expertenbericht)<br />

Ermöglicht thematisch, zeitlich und<br />

räumlich begrenzte Pilotprojekte, die<br />

über das Bundesgesetz über die<br />

Krankenversicherung (KVG) hinausgehen.<br />

Aus Sicht des <strong>VSAO</strong> eine grundsätzlich<br />

löbliche Idee. Allerdings fordert er, dass<br />

die Kompetenzen für solche Versuche<br />

nicht einseitig beim Bundesrat liegen.<br />

Leistungserbringer, Versicherer und<br />

Kantone sollen als gleichberechtigte<br />

Partner mitwirken können. Und: Es<br />

darf nicht nur um die Kosten gehen. Die<br />

medizinische Sicht, das heisst die Qualität<br />

und damit der Nutzen für die Patienten,<br />

muss Gewicht haben.<br />

• Nationale Tariforganisation<br />

(Massnahme 34 im Expertenbericht)<br />

Für den ambulanten Bereich, analog<br />

zur heutigen Lösung im stationären<br />

(SwissDRG). Besetzung: paritätisch<br />

mit den Tarifpartnern. Ziel:<br />

bestehende Blockaden lösen.<br />

Der <strong>VSAO</strong> unterstützt den Vorschlag,<br />

sofern die Struktur- und Organisationsautonomie<br />

der Tarifpartner gewährleistet<br />

bleibt (analog SwissDRG). Zudem<br />

soll der Bundesrat den Tarif auf Vorschlag<br />

der neuen Organisation weiterhin<br />

nur genehmigen.<br />

• Tarifstruktur aktuell halten<br />

(Massnahme 25 im Expertenbericht)<br />

Die Tarifpartner/die neue Tariforganisation<br />

(siehe oben) muss dazu<br />

dem Bundesrat auch für den ambulanten<br />

Bereich Daten liefern. Verstösse<br />

können bestraft werden. Ziel:<br />

das Leistungswachstum begrenzen.<br />

Eine regelmässige Überprüfung und<br />

Anpassung der Tarife ist zu begrüssen.<br />

Doch in seiner jetzigen Form stellt der<br />

Vorschlag die Autonomie der Tarifpartner<br />

in Frage. Denn neu würde der Bundesrat<br />

die Daten auch bekommen,<br />

wenn es nicht um eine Tarifgenehmigung<br />

geht. Dadurch könnte er die Tarife<br />

unabhängig von Tarifverhandlungen<br />

selbst festlegen. Deshalb sollten die<br />

Daten zunächst an die neue Tariforganisation<br />

gehen. Der Bundesrat erhält sie<br />

wie bisher, sobald die Anpassung durch<br />

die Tarifpartner erfolgt ist. Jährliche<br />

Änderungen dürften freilich kaum realisierbar<br />

sein.<br />

Gegen die Demontage des Arbeitsgesetzes<br />

Im März 2016 haben die Ständeräte Konrad Graber (CVP/LU) und Karin Keller-Sutter (FDP/SG) zwei<br />

parlamentarische Initiativen zum Arbeitsgesetz eingereicht. Beim Vorstoss Graber kann der Arbeitgeber<br />

für bestimmte Kategorien von Erwerbstätigen ein Jahresarbeitszeitmodell einführen, im Fall Keller-<br />

Sutter wird der Verzicht auf die Erfassung der Arbeits- und Ruhezeit möglich. Beide Initiativen wollen<br />

somit den Arbeitnehmerschutz abbauen. Sie würden Hunderttausende Personen betreffen, was selbst<br />

die in den Dossiers federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S)<br />

einräumt. Der <strong>VSAO</strong> hat sich in der Vernehmlassung entschieden gegen die beiden Vorlagen ausgesprochen<br />

und angekündigt, die Unterstützung eines Referendums zu prüfen.<br />

Mehr zum Thema: www2.vsao.ch, Stellungnahmen/ Positionen<br />

• Pauschalen im ambulanten Bereich<br />

(Massnahme 15 im Expertenbericht)<br />

Basierend auf einer gesamtschweizerisch<br />

vereinbarten einheitlichen<br />

Tarifstruktur (wie bei den Einzelleistungstarifen).<br />

Der Bundesrat<br />

kann bei Uneinigkeit der Tarifpartner<br />

eingreifen.<br />

Grundlage jeder Pauschale muss ein<br />

sachgerechter und betriebswirtschaftlich<br />

korrekter Einzelleistungstarif<br />

sein. Ist dies erfüllt, stimmt der <strong>VSAO</strong><br />

zu.<br />

<strong>Nr</strong>. 6 <strong>Dezember</strong> <strong>2018</strong><br />

<strong>VSAO</strong> <strong>JOURNAL</strong> ASMAC<br />

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