VSAO JOURNAL Nr. 6 - Dezember 2018
Wunder - Kardiologie Bluthochdruck Massnahmen zur Kostendämpfung
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Kardiologie
Bluthochdruck
Massnahmen zur Kostendämpfung
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POLITIK<br />
GESUNDHEITSPOLITIK<br />
Das Ostergeschenk ist ausgepackt<br />
Vor Ostern hat der Bundesrat sein erstes Massnahmenpaket gegen die wachsenden Gesundheitskosten<br />
vorgestellt – mit Schlagworten und noch schön verschnürt. Für den Herbst war der<br />
definitive Inhalt samt Vernehmlassung angekündigt. Fazit des <strong>VSAO</strong> nach dem Auspacken: Etliches<br />
geht in die richtige Richtung, manches mündet in Sackgassen.<br />
Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation / stv. Geschäftsführer <strong>VSAO</strong><br />
Geschenke machen immer dann besonders<br />
Freude, wenn man nicht mit ihnen<br />
rechnet. Oder wenn sie in Aussicht stehen,<br />
aber man keine Ahnung hat, was einen<br />
erwartet. In beiderlei Hinsicht fehlt dem<br />
Osterpaket aus dem Bundeshaus der Überraschungseffekt.<br />
Drin ist, was nach Ankündigung<br />
drin sein sollte. Weitgehend<br />
jedenfalls.<br />
Ihren Anfang nahm die Vorlage mit dem<br />
Bericht einer Expertengruppe unter der<br />
Leitung der früheren Ständerätin und alt<br />
Regierungsrätin Verena Diener (GLP/ZH).<br />
Das Gremium empfahl 38 Massnahmen<br />
zur Umsetzung. Zum grösseren Teil geht<br />
der Bundesrat in seinem Paket darauf ein,<br />
zum kleineren beinhaltet es zusätzliche<br />
Vorschläge.<br />
Ja oder ja, aber<br />
Der Geschäftsausschuss des <strong>VSAO</strong> hat die<br />
Vorschläge in der Vernehmlassung auf<br />
Herz und Nieren geprüft. «Konstruktiv<br />
und differenziert», unterstreicht Verbandspräsidentin<br />
Anja Zyska, «was wir<br />
angesichts der kritischen Stimmung in<br />
der Politik gegenüber den Ärzten als wichtiger<br />
denn je erachten. Unser Berufsstand<br />
braucht im Bundeshaus nämlich ebenso<br />
ein offenes Ohr – momentan zum Beispiel<br />
bei der Revision des ambulanten Tarifs<br />
und der Zulassungssteuerung.» Mehrheitlich<br />
sei der Verband mit der Bundesratsvorlage<br />
einverstanden, «zum Teil mit<br />
Vorbehalten», fasst Zyska die Diskussion<br />
zusammen. Im Einzelnen:<br />
• Experimentierartikel <br />
(Massnahme 2 im Expertenbericht)<br />
Ermöglicht thematisch, zeitlich und<br />
räumlich begrenzte Pilotprojekte, die<br />
über das Bundesgesetz über die<br />
Krankenversicherung (KVG) hinausgehen.<br />
Aus Sicht des <strong>VSAO</strong> eine grundsätzlich<br />
löbliche Idee. Allerdings fordert er, dass<br />
die Kompetenzen für solche Versuche<br />
nicht einseitig beim Bundesrat liegen.<br />
Leistungserbringer, Versicherer und<br />
Kantone sollen als gleichberechtigte<br />
Partner mitwirken können. Und: Es<br />
darf nicht nur um die Kosten gehen. Die<br />
medizinische Sicht, das heisst die Qualität<br />
und damit der Nutzen für die Patienten,<br />
muss Gewicht haben.<br />
• Nationale Tariforganisation<br />
(Massnahme 34 im Expertenbericht)<br />
Für den ambulanten Bereich, analog<br />
zur heutigen Lösung im stationären<br />
(SwissDRG). Besetzung: paritätisch<br />
mit den Tarifpartnern. Ziel:<br />
bestehende Blockaden lösen.<br />
Der <strong>VSAO</strong> unterstützt den Vorschlag,<br />
sofern die Struktur- und Organisationsautonomie<br />
der Tarifpartner gewährleistet<br />
bleibt (analog SwissDRG). Zudem<br />
soll der Bundesrat den Tarif auf Vorschlag<br />
der neuen Organisation weiterhin<br />
nur genehmigen.<br />
• Tarifstruktur aktuell halten<br />
(Massnahme 25 im Expertenbericht)<br />
Die Tarifpartner/die neue Tariforganisation<br />
(siehe oben) muss dazu<br />
dem Bundesrat auch für den ambulanten<br />
Bereich Daten liefern. Verstösse<br />
können bestraft werden. Ziel:<br />
das Leistungswachstum begrenzen.<br />
Eine regelmässige Überprüfung und<br />
Anpassung der Tarife ist zu begrüssen.<br />
Doch in seiner jetzigen Form stellt der<br />
Vorschlag die Autonomie der Tarifpartner<br />
in Frage. Denn neu würde der Bundesrat<br />
die Daten auch bekommen,<br />
wenn es nicht um eine Tarifgenehmigung<br />
geht. Dadurch könnte er die Tarife<br />
unabhängig von Tarifverhandlungen<br />
selbst festlegen. Deshalb sollten die<br />
Daten zunächst an die neue Tariforganisation<br />
gehen. Der Bundesrat erhält sie<br />
wie bisher, sobald die Anpassung durch<br />
die Tarifpartner erfolgt ist. Jährliche<br />
Änderungen dürften freilich kaum realisierbar<br />
sein.<br />
Gegen die Demontage des Arbeitsgesetzes<br />
Im März 2016 haben die Ständeräte Konrad Graber (CVP/LU) und Karin Keller-Sutter (FDP/SG) zwei<br />
parlamentarische Initiativen zum Arbeitsgesetz eingereicht. Beim Vorstoss Graber kann der Arbeitgeber<br />
für bestimmte Kategorien von Erwerbstätigen ein Jahresarbeitszeitmodell einführen, im Fall Keller-<br />
Sutter wird der Verzicht auf die Erfassung der Arbeits- und Ruhezeit möglich. Beide Initiativen wollen<br />
somit den Arbeitnehmerschutz abbauen. Sie würden Hunderttausende Personen betreffen, was selbst<br />
die in den Dossiers federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S)<br />
einräumt. Der <strong>VSAO</strong> hat sich in der Vernehmlassung entschieden gegen die beiden Vorlagen ausgesprochen<br />
und angekündigt, die Unterstützung eines Referendums zu prüfen.<br />
Mehr zum Thema: www2.vsao.ch, Stellungnahmen/ Positionen<br />
• Pauschalen im ambulanten Bereich<br />
(Massnahme 15 im Expertenbericht)<br />
Basierend auf einer gesamtschweizerisch<br />
vereinbarten einheitlichen<br />
Tarifstruktur (wie bei den Einzelleistungstarifen).<br />
Der Bundesrat<br />
kann bei Uneinigkeit der Tarifpartner<br />
eingreifen.<br />
Grundlage jeder Pauschale muss ein<br />
sachgerechter und betriebswirtschaftlich<br />
korrekter Einzelleistungstarif<br />
sein. Ist dies erfüllt, stimmt der <strong>VSAO</strong><br />
zu.<br />
<strong>Nr</strong>. 6 <strong>Dezember</strong> <strong>2018</strong><br />
<strong>VSAO</strong> <strong>JOURNAL</strong> ASMAC<br />
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