DIE ENERGIEWENDE. SCHÖNE BESCHERUNG FÜR UNTERNEHMEN| w.news 12.2018
12.2018 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Die Energiewende. Schöne Bescherung für Unternehmen • Energiewende und Nachhaltigkeit • Advertorial B4B Themenmagazin
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mit dem Ziel, das deutsche Unternehmen zum<br />
Kauf der chinesischen Markenrechte zu erpressen.<br />
Aus Sicht des chinesischen Rechts ist die<br />
Markenanmeldung dabei grundsätzlich nicht<br />
zu beanstanden. Hintergrund ist, dass in China<br />
eine nicht eingetragene Marke – anders als<br />
in Deutschland – nicht durch Benutzung, sondern<br />
erst durch Eintragung existiert und eine<br />
Anmeldung durch Jedermann erfolgen kann.<br />
Weiterhin gibt es, ähnlich zu Deutschland, eine<br />
Frist (drei Jahre), in welcher eine Marke nicht<br />
benutzt werden muss, ohne dass der Markenschutz<br />
darunter leidet. Anders gewendet: Der<br />
chinesische Markenanmelder muss sich für<br />
die Dauer von drei Jahren noch nicht einmal<br />
darum kümmern unter der „geklauten“ Marke<br />
überhaupt Produkte zu vertreiben (keine Einrede<br />
des sogenannten „proof of use“). Der Piratenanmelder<br />
ist sodann dazu berechtigt, gegen<br />
das deutsche Unternehmen weitreichende<br />
Ansprüche, insbesondere Unterlassungs- und<br />
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.<br />
Jede weitere Tätigkeit mit der eigentlich eigenen<br />
Marke ist verboten und würde Konsequenzen<br />
nach sich ziehen. Der Markenpirat kann zudem<br />
in vielen Fällen mittels gerichtlichem Eilrechtsschutz<br />
innerhalb kurzer Zeit den Vertrieb der<br />
Produkte und auch die Einfuhr untersagen. In<br />
einem solchen Fall kann für das deutsche Unternehmen<br />
das Geschäft auf dem chinesischen<br />
Markt also unmittelbar zum Erliegen kommen.<br />
Selbst die Rückführung der Produkte gestaltet<br />
sich äußerst schwierig. Die entstehenden Schäden<br />
können so innerhalb kürzester Zeit ein erhebliches<br />
Ausmaß annehmen. Das deutsche<br />
Unternehmen soll somit faktisch dazu gezwungen<br />
werden, dem Piratenanmelder die Marke<br />
abzukaufen oder auf den Absatz zu verzichten,<br />
und einen kosten- und zeitintensiven Prozess<br />
vor einem chinesischen Gericht zu führen.<br />
Was ist zu tun?<br />
Wie kann sich ein deutsches Unternehmen<br />
gegen eine Piratenmarkenregistrierung schützen?<br />
Sollte es bereits zu spät sein und eine Anmeldung<br />
existieren, empfiehlt es sich unverzüglich<br />
Hilfe eines spezialisierten chinesischen<br />
Anwalts zu suchen und sich gegen etwaige<br />
Ansprüche zu verteidigen. Der chinesische Gesetzgeber<br />
hat hier auf die Situation bereits reagiert,<br />
so dass zumindest in gewissem Umfang<br />
Schutz gegen derartige Piratenanmelder besteht.<br />
Wird beispielsweise nachgewiesen, dass<br />
die beabsichtigte Eintragung nur den Zweck<br />
verfolgt, einen Dritten in unzulässiger Weise zu<br />
behindern, kann die Markenanmeldung etwa<br />
im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens<br />
zurückgewiesen werden. Jedoch bietet ein solches<br />
Verfahren keinen garantierten Schutz für<br />
das deutsche Unternehmen. Im Gegenteil: In<br />
der Praxis bringt ein solcher Nachweis erhebliche<br />
Beweisschwierigkeiten mit sich. Auch sind<br />
die Piratenanmelder insbesondere bereits dazu<br />
übergegangen, die Markenanmeldungen auf<br />
eine Vielzahl von natürlichen und juristischen<br />
Personen sowie Scheinfirmen zu verteilen, um<br />
den Nachweis zu erschweren. Es empfiehlt<br />
sich daher ein frühzeitiges proaktives Handeln.<br />
Hierbei sollte sich das deutsche Unternehmen<br />
schon vor seinem ersten Marktauftritt in der<br />
VR China (beziehungsweise im Ausland) über<br />
den voraussichtlichen territorialen Wirkungsbereich<br />
seiner bisherigen Marken im Klaren<br />
sein. Weiterhin muss sich das Unternehmen<br />
darüber Gedanken machen, welche Produkte<br />
am chinesischen Markt platziert werden sollen.<br />
Denn nicht nur der Unternehmensname<br />
sollte geschützt sein, sondern unbedingt auch<br />
die Produktbezeichnungen mit Markencharakter.<br />
In einem letzten Schritt sollte dann, etwa<br />
gemeinsam mit einem chinesischen Rechtsdienstleister,<br />
die Markenanmeldung erfolgen.<br />
Fazit<br />
Der Einstieg eines deutschen Unternehmens<br />
auf dem lukrativen chinesischen Markt sollte<br />
keinesfalls ohne vorherige rechtliche Absicherung<br />
der eigenen Marke erfolgen, um spätere<br />
böse Überraschungen zu vermeiden. Ist dies<br />
erfolgreich geschehen, wird der deutsche Markenrechtsinhaber<br />
durch das chinesische Markenrechtsgesetz<br />
umfangreich geschützt.<br />
DER AUTOR<br />
Dr. Julian Bubeck ist Rechtsanwalt<br />
bei Voelker & Partner<br />
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer<br />
Steuerberater mbB in<br />
Reutlingen.<br />
Rückblick. Ausblick. Highlight des Jahres.<br />
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Redenschreiber J. Rieger<br />
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