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DIE ENERGIEWENDE. SCHÖNE BESCHERUNG FÜR UNTERNEHMEN| w.news 12.2018

12.2018 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Die Energiewende. Schöne Bescherung für Unternehmen • Energiewende und Nachhaltigkeit • Advertorial B4B Themenmagazin

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mit dem Ziel, das deutsche Unternehmen zum<br />

Kauf der chinesischen Markenrechte zu erpressen.<br />

Aus Sicht des chinesischen Rechts ist die<br />

Markenanmeldung dabei grundsätzlich nicht<br />

zu beanstanden. Hintergrund ist, dass in China<br />

eine nicht eingetragene Marke – anders als<br />

in Deutschland – nicht durch Benutzung, sondern<br />

erst durch Eintragung existiert und eine<br />

Anmeldung durch Jedermann erfolgen kann.<br />

Weiterhin gibt es, ähnlich zu Deutschland, eine<br />

Frist (drei Jahre), in welcher eine Marke nicht<br />

benutzt werden muss, ohne dass der Markenschutz<br />

darunter leidet. Anders gewendet: Der<br />

chinesische Markenanmelder muss sich für<br />

die Dauer von drei Jahren noch nicht einmal<br />

darum kümmern unter der „geklauten“ Marke<br />

überhaupt Produkte zu vertreiben (keine Einrede<br />

des sogenannten „proof of use“). Der Piratenanmelder<br />

ist sodann dazu berechtigt, gegen<br />

das deutsche Unternehmen weitreichende<br />

Ansprüche, insbesondere Unterlassungs- und<br />

Schadensersatzansprüche geltend zu machen.<br />

Jede weitere Tätigkeit mit der eigentlich eigenen<br />

Marke ist verboten und würde Konsequenzen<br />

nach sich ziehen. Der Markenpirat kann zudem<br />

in vielen Fällen mittels gerichtlichem Eilrechtsschutz<br />

innerhalb kurzer Zeit den Vertrieb der<br />

Produkte und auch die Einfuhr untersagen. In<br />

einem solchen Fall kann für das deutsche Unternehmen<br />

das Geschäft auf dem chinesischen<br />

Markt also unmittelbar zum Erliegen kommen.<br />

Selbst die Rückführung der Produkte gestaltet<br />

sich äußerst schwierig. Die entstehenden Schäden<br />

können so innerhalb kürzester Zeit ein erhebliches<br />

Ausmaß annehmen. Das deutsche<br />

Unternehmen soll somit faktisch dazu gezwungen<br />

werden, dem Piratenanmelder die Marke<br />

abzukaufen oder auf den Absatz zu verzichten,<br />

und einen kosten- und zeitintensiven Prozess<br />

vor einem chinesischen Gericht zu führen.<br />

Was ist zu tun?<br />

Wie kann sich ein deutsches Unternehmen<br />

gegen eine Piratenmarkenregistrierung schützen?<br />

Sollte es bereits zu spät sein und eine Anmeldung<br />

existieren, empfiehlt es sich unverzüglich<br />

Hilfe eines spezialisierten chinesischen<br />

Anwalts zu suchen und sich gegen etwaige<br />

Ansprüche zu verteidigen. Der chinesische Gesetzgeber<br />

hat hier auf die Situation bereits reagiert,<br />

so dass zumindest in gewissem Umfang<br />

Schutz gegen derartige Piratenanmelder besteht.<br />

Wird beispielsweise nachgewiesen, dass<br />

die beabsichtigte Eintragung nur den Zweck<br />

verfolgt, einen Dritten in unzulässiger Weise zu<br />

behindern, kann die Markenanmeldung etwa<br />

im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens<br />

zurückgewiesen werden. Jedoch bietet ein solches<br />

Verfahren keinen garantierten Schutz für<br />

das deutsche Unternehmen. Im Gegenteil: In<br />

der Praxis bringt ein solcher Nachweis erhebliche<br />

Beweisschwierigkeiten mit sich. Auch sind<br />

die Piratenanmelder insbesondere bereits dazu<br />

übergegangen, die Markenanmeldungen auf<br />

eine Vielzahl von natürlichen und juristischen<br />

Personen sowie Scheinfirmen zu verteilen, um<br />

den Nachweis zu erschweren. Es empfiehlt<br />

sich daher ein frühzeitiges proaktives Handeln.<br />

Hierbei sollte sich das deutsche Unternehmen<br />

schon vor seinem ersten Marktauftritt in der<br />

VR China (beziehungsweise im Ausland) über<br />

den voraussichtlichen territorialen Wirkungsbereich<br />

seiner bisherigen Marken im Klaren<br />

sein. Weiterhin muss sich das Unternehmen<br />

darüber Gedanken machen, welche Produkte<br />

am chinesischen Markt platziert werden sollen.<br />

Denn nicht nur der Unternehmensname<br />

sollte geschützt sein, sondern unbedingt auch<br />

die Produktbezeichnungen mit Markencharakter.<br />

In einem letzten Schritt sollte dann, etwa<br />

gemeinsam mit einem chinesischen Rechtsdienstleister,<br />

die Markenanmeldung erfolgen.<br />

Fazit<br />

Der Einstieg eines deutschen Unternehmens<br />

auf dem lukrativen chinesischen Markt sollte<br />

keinesfalls ohne vorherige rechtliche Absicherung<br />

der eigenen Marke erfolgen, um spätere<br />

böse Überraschungen zu vermeiden. Ist dies<br />

erfolgreich geschehen, wird der deutsche Markenrechtsinhaber<br />

durch das chinesische Markenrechtsgesetz<br />

umfangreich geschützt.<br />

DER AUTOR<br />

Dr. Julian Bubeck ist Rechtsanwalt<br />

bei Voelker & Partner<br />

Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer<br />

Steuerberater mbB in<br />

Reutlingen.<br />

Rückblick. Ausblick. Highlight des Jahres.<br />

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Redenschreiber J. Rieger<br />

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