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Stadt-Anzeiger 648

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<strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong> Nr. <strong>648</strong> 14. März 2019 Seite 3<br />

<strong>Stadt</strong> sieht sich in Sachen Windkraft im Dilemma / Vier Windräder werden in<br />

Veldrom gebaut / Bauamt sieht keine klaren Rahmenbedingungen<br />

In Belle soll ein Windpark entstehen<br />

Das Oberverwaltungsgericht Minden hat die Windkraftplanungen<br />

der <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg zunichte<br />

gemacht und die Ausweisung von Konzentrationsflächen<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet für nicht gültig erklärt. Damit wurden<br />

jetzt vier neue Windräder in Veldrom genehmigt. Ein<br />

Antrag auf einen weiteren Windpark in Belle liegt zur<br />

Zeit beim Kreis Lippe vor. Beim Besuch im Bauamt<br />

in Horn wird das Dilemma deutlich.<br />

Konzentrationsflächen ungültig<br />

Bis zu 100.000 Euro hat die <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg<br />

für die Planung von Windkraftflächen ausgegeben. Bürgermeister<br />

Stefan Rother erklärte Ende September 2018<br />

im <strong>Stadt</strong>rat, dass die Urteile zur Windkraft vom OVG<br />

Münster die bisherigen Planungen ad absurdum führen.<br />

Durch die Ablehnung gilt derzeit der Flächennutzungsplan<br />

aus dem Jahr 2012. Das Ziel der Landesplanung<br />

sei von der Bezirksregierung widerrufen worden, so<br />

Rother. Waldgebiete als Tabuzonen hätten vor Gericht<br />

keinen Bestand, gesetzlich privilegierte Anlagen stehen<br />

im Widerspruch zu Vorrangflächen. Bauamtsleiter<br />

Heim dazu: „Es sind diese Zielsetzungen möglich: Eins<br />

der Ziele ist die Schaffung von Konzentrationszonen<br />

für die Windenergie. Außerhalb dieser Zonen ist die<br />

Errichtung von Windenergieanlagen nicht möglich,<br />

die Zonen haben eine Ausschlusswirkung. Über die<br />

Konzentrationszonen hinaus sollten keine weiteren<br />

Windkraftanlagen gebaut werden“.<br />

Am 3. April 2019 im Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

und Liegenschaften steht das Thema erneut auf der<br />

Tagesordnung. Soll die <strong>Stadt</strong> gegen das Urteil klagen<br />

und sich wiederum auf einen Rechtsstreit einlassen?<br />

Soll die <strong>Stadt</strong> neue Planungen anstellen? Die Verwaltung<br />

schlägt vor, das Verfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

einzustellen und gegebenenfalls ein<br />

neues Planverfahren zu beginnen. Das dürfte aber noch<br />

teurer werden als das bisherige Planverfahren, so Heim.<br />

Bauamt ist überfordert<br />

Zur Zeit gilt der Flächennutzungsplan aus dem Jahre<br />

2012, der keine Konzentrationszonen für Windkraft<br />

vorsieht. Heim stellt klar: Die <strong>Stadt</strong> plant nicht die<br />

Windenergie, sie versucht sie eher zu ordnen, um eine<br />

Verspargelung der Landschaft zu verhindern. Diese<br />

Ordnungsaufgabe wird ihr aber schwergemacht, denn<br />

„es gibt ein Mix aus Ideen, Gesetzen und Vorschlägen<br />

auf Landes- und Bundesebene ohne verbindliche Handlungsanweisungen“.<br />

Die <strong>Stadt</strong> solle dann diese Konflikte<br />

lösen. Seine Kollegin Isa Obst sieht es ähnlich: „Wir<br />

können uns nur an Gerichtsentscheidungen orientieren,<br />

da steht dann drin, was man falsch gemacht hat, aber<br />

nicht, wie es richtig funktioniert“. Heim sieht die Kommune<br />

mit der Windkraftplanung schlicht überfordert:<br />

„Wir dachten, dass wir im Flächennutzungsplan auch<br />

Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung geschaffen<br />

haben. Das wurde vom Gericht anders gesehen.<br />

Deshalb gibt es keine Konzentrationsflächen mehr,<br />

nur noch Vorrangzonen. Deshalb wurden in Veldrom<br />

jetzt auch vier Windkrafträder genehmigt“. Heim<br />

blickt auf sich weiter ändernde Rahmenbedingungen:<br />

Eine Bundesratsinitiative drängt auf die Abschaffung<br />

der Privilegierung von Windkraftanlagen. Außerdem<br />

denkt das Land NRW darüber nach, Mindestabstände<br />

von 1.500 Metern zur Wohnbebauung einzuführen.<br />

Auch eine Kopplung der Mindestabstände an eine<br />

Privilegierung sei möglich, erläutert Heim.<br />

6 x 228 Meter für Belle<br />

In Belle liegt dem Kreis Lippe eine Anfrage der<br />

Energiequelle GmbH aus Bremen auf Errichtung eines<br />

Windparks vor. Sechs Windkraftanlagen sind beantragt<br />

worden, berichtet Steffen Adams von der Pressestelle des<br />

Kreises. Die Anlagen haben jeweils eine Gesamthöhe<br />

von 228 Meter und sollen südlich des „Industriepark<br />

Lippe“ errichtet werden. „Der Antrag wird aktuell im<br />

Fachgebiet Immissionsschutz, Klimaschutz, Energie,<br />

Bodenschutz vervollständigt. Das Verfahren wird mit<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung geführt werden, da der<br />

Antragssteller eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

beantragt hat. Genaue Angaben zum zeitlich<br />

Verlauf können aktuell noch nicht getroffen werden“,<br />

so Adams weiter.<br />

Auch in Veldrom geht es weiter. Zwischen zwei<br />

bestehenden Anlagen am Ochsenkamp vor dem Wald<br />

an der Bauernkampstraße baut die Kampmeier Windenergie<br />

GmbH & Co. KG aus Delbrück eine 100 Meter<br />

hohe Anlage vom Typ Enercon E-53 mit 800 Kilowatt<br />

Nennleistung. Drei 150 Meter hohe Anlagen will die<br />

Bürgerwindpark Mönkeberg GmbH aus Veldrom noch<br />

2019 bauen, bestätigen Tobias Schöttler und Manfred<br />

Poppe. Die Anlagen vom Typ Enercon E-115 produzieren<br />

3.000 Kilowatt Nennleistung. Der Windpark<br />

soll im Grundweg links von der Bauernkampstraße vor<br />

dem Wald entstehen. Und weitere drei Anlagen sind in<br />

Planung, eine Enercon 115 am Fohlenkamp, eine E-101<br />

am Mönkeberg und eine E-82 am Fohlenkamp, erzählt<br />

Tobias Schöttler dem <strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong>. Sie liegen genau<br />

in dem von der <strong>Stadt</strong> gewünschten Konzentrationsgebiet.<br />

Bei der Umsetzung ist der Bürgerwindpark Mönkeberg<br />

GmbH eine Bürgerbeteiligung sehr wichtig, ergänzt<br />

Schöttler.<br />

M.H.<br />

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in Horn-Bad Meinberg<br />

CDU-Vorschlag zu Bad Meinberg wurde mit Änderungen angenommen<br />

Plan B für Bad Meinberg<br />

Im Tagesordnungspunkt 2 „Haushaltssatzung<br />

2019“ der Ratssitzung<br />

vom 14. Februar2019 wurde<br />

der Antrag der CDU-Fraktion zur<br />

Zukunftsstrategie Bad Meinberg<br />

behandelt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende<br />

Dr. Alexander Martin<br />

hatte eine Änderung der Tagesordnung<br />

beantragt, der bisherige<br />

TOP 10 wurde vorgezogen und vor<br />

Beschluss der Haushaltssatzung<br />

beraten, so ist es seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

protokolliert worden.<br />

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(innerorts), 4,4-4,1 (außerorts). CO ²<br />

-Emissionen: 114-108 g/km (kombiniert) Energieeffizienzklasse<br />

C: Euro 6dTemp (Werte nach Meßverfahren ENVKV §2Nm, 5,6,6a<br />

PKW in der jeweils geltenden Fassung)<br />

Der <strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong> berichtete in<br />

einem Punkt in der letzten Ausgabe<br />

falsch. Der Antrag der CDU war<br />

nicht gescheitert und wurde nicht<br />

abgelehnt, sondern modifiziert angenommen.<br />

Der Antrag der CDU Fraktion<br />

„Zukunftsstrategie Bad Meinberg“<br />

umfasste in seiner ursprünglichen<br />

Fassung drei Beschlusspunkte. Statt<br />

der drei Punkte in Gänze, stellte die<br />

Antragsstellerin folgende Bündelung<br />

als Kompromissvorschlag zur<br />

Abstimmung im Rat: „Für den<br />

<strong>Stadt</strong>teil Bad Meinberg werden<br />

zusätzlich zu den bestehenden<br />

strategischen Zielen im Kur-,<br />

Gesundheits- und Tourismusbereich<br />

parallel auch Optionen<br />

und strategische Entwicklungen<br />

jenseits dieser Schwerpunktsetzungen<br />

berücksichtigt.“ Das<br />

Abstimmungsergebnis war bei<br />

sechs Enthaltungen einstimmig.<br />

Zuschrift des <strong>Stadt</strong>verordneten Andreas Mickel (FDP) zum <strong>Stadt</strong>-<br />

<strong>Anzeiger</strong> vom 21.02.2019 „Zukunftsstrategie Bad Meinberg… “<br />

Verwunderung!<br />

Als ich den Artikel im <strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong> las, habe ich<br />

mich gefragt, ob ich an der gleichen <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

teilgenommen habe wie der Autor. Natürlich ist dem<br />

Autor überlassen eine Bewertung des Abends vorzunehmen<br />

und mit dieser stimme ich übrigens, was den<br />

Zeitablauf betrifft, in Teilen grundsätzlich überein. Dennoch<br />

darf es nicht passieren, dass falsche Informationen<br />

durch Printmedien verbreitet werden. Die Äußerungen<br />

im Artikel, der Antrag der CDU wurde abgelehnt ist<br />

schlichtweg falsch, denn der Antrag wurde von der CDU<br />

zurückgenommen und einem neugefassten Antrag der<br />

CDU wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.<br />

Kommen wir zum Verlauf, nach teilweise kontroverser<br />

Debatte zum Antrag „Zukunftsstrategie Bad Meinberg“,<br />

habe ich eine Sitzungsunterbrechung beantragt, um<br />

auszuloten, inwieweit die Fraktionen bereit seien,<br />

einen Kompromissvorschlag, anstatt dieses Antrags<br />

zu finden. Im interfraktionellen Gespräch konnte dann<br />

eine Formulierung gefunden werden, die der Kernidee<br />

des Zukunftspapiers der CDU Rechnung trug. Diese<br />

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M.H.<br />

Formulierung lautet wie folgt:“ Für den <strong>Stadt</strong>teil<br />

Bad Meinberg werden zusätzlich zu den bestehenden<br />

strategischen Zielen im Kur-, Kurgesundheits- und<br />

Tourismusbetrieb, parallel auch Optionen und<br />

strategische Entwicklungen, jenseits dieser Schwerpunktsetzung<br />

berücksichtigt“.<br />

Nach der Sitzungsunterbrechung wurde dann vom<br />

Fraktionsvorsitzenden der CDU Dr. Alexander<br />

Martin, der ursprüngliche Antrag „Zukunftsstrategie<br />

Bad Meinberg“ komplett zurückgezogen<br />

und der neu formulierte abgestimmte Antrag zur<br />

Abstimmung gestellt. Dieser CDU-Antrag wurde<br />

nunmehr mehrheitlich angenommen, auch von Seiten<br />

von SPD-<strong>Stadt</strong>räten. Erst danach wurden über den<br />

5-Punkte-Antrag der SPD abgestimmt, der auch<br />

mehrheitliche eine Zustimmung erhielt.<br />

Horn-Bad Meinberg, den 06.03.2019<br />

Andreas J. G. Mickel<br />

Zum Rosenbusch 4<br />

32805 Horn-Bad Meinberg<br />

Anfang des Jahres wurde der neue AGA-Recyclinghof in Detmold eingeweiht (v.l.): Landrat Dr. Axel<br />

Lehmann, Geschäftsführer Ulrich Schlotthauer, Dr. Lucas Heumann (Vorsitzender des AGA-Vereins),<br />

Betriebsleiter Roy Schnormeier und Geschäftsführer Jens Fillies. Den neuen Recyclinghof findet man seit<br />

Jahresbeginn am neuen Standort, Im Fliegerhorst 17+19 in Detmold. Nach Auskunft der <strong>Stadt</strong> kann man<br />

ab dem 1. April 2019 kann die Rückgabe von Elektrokleingeräten auf den bereits etablierten Wegen erfolgen.<br />

Eine kostenfreie Ablieferung bei der Arbeitsgemeinschaft Arbeit (AGA) in Detmold ist möglich.<br />

Foto: Niederkrüger<br />

Annahme von Elektrokleingeräten auf dem Baubetriebshof<br />

der <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg endet Ende März 2019<br />

Sammelstelle wird aufgegeben<br />

Die <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg betreibt<br />

seit Jahren immer mittwochs<br />

von 8 bis 15 Uhr eine Annahmestelle<br />

für Elektrokleingeräten auf dem Gelände<br />

des BBH an der Steinheimer<br />

Straße. Ab dem 1. April wird es diese<br />

Annahmestelle nicht mehr geben, das<br />

teilte die <strong>Stadt</strong> jetzt mit.<br />

Die Einführung dieser im Kreis<br />

Lippe einmaligen Annahme war<br />

Anfang der 1990er Jahre als Möglichkeit<br />

gedacht, eine auf den Gedanken<br />

des Recyclings ausgerichtete<br />

Entsorgung anzubieten. Seit dieser<br />

Zeit hat sich gerade die Wieder-/<br />

Weiterverwendung auch der in<br />

Elektroschrott enthaltenen Rohstoffe<br />

immer stärker zum gesetzlichen<br />

Grundsatz weiterentwickelt. Die Entsorgungslandschaft<br />

wurde den gesetzlichen<br />

Regelungen entsprechend<br />

angepasst. Daneben haben sich auch<br />

die Vorschriften zum Umgang mit<br />

bzw. Umschlag von Abfall aller Art<br />

verschärft. Daraus ergibt sich, dass<br />

die <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg zur<br />

Fortführung der Annahmestelle erhebliche<br />

finanzielle Anstrengungen<br />

unternehmen müsste. Dies betrifft<br />

sowohl einmalige Investitionskosten<br />

wie auch wiederkehrende Kosten zur<br />

Sicherstellung des Mitarbeiterschutzes<br />

z. B. durch regelmäßige Fortbildungen<br />

im Umgang mit Elektroaltgeräten.<br />

Der finanzielle Aufwand und<br />

die rechtlichen Risiken seien nicht<br />

vertretbar, sodass die Sammelstelle<br />

aufgegeben werden muss.<br />

Ab dem 1. April 2019 kann die<br />

Rückgabe von Elektrokleingeräten<br />

auf den bereits etablierten Wegen<br />

erfolgen, kostenfreie Ablieferung<br />

bei der Arbeitsgemeinschaft Arbeit<br />

(AGA) in Detmold oder auf den<br />

Deponien Maibolte und Hellsiek,<br />

sowie im Rahmen der Schadstoffsammlungen.<br />

Daneben bestehen auch gesetzliche<br />

Rücknahmepflichten für den Handel,<br />

die durch Einräumung entsprechender<br />

Rückgaberechte für Verbraucher<br />

eine geordnete Entsorgung von<br />

Elektrokleingeräten sicherstellen<br />

sollen, erklärt Henning Fiener vom<br />

Fachbereich <strong>Stadt</strong>werke, Umwelt<br />

und öffentliche Einrichtungen.<br />

Bei Fragen zum Thema Abfallentsorgung<br />

nehmen Sie gerne unter<br />

Telefon 05234-201240 oder E-Mail<br />

h.fiener@horn-badmeinberg.de<br />

Kontakt mit der Abfallwirtschaft der<br />

<strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg, Fachbereich<br />

4, auf.<br />

Gericht sorgt<br />

für „Aus“ der<br />

Mühlenhütte<br />

Das Urteil ist noch frisch: Am<br />

7. Februar 2019 kippte das Oberverwaltungsgericht<br />

für das Land<br />

NRW den „vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan“ der <strong>Stadt</strong> Horn-<br />

Bad Meinberg für die Mühlenhütte<br />

an der Windmühle in Fissenknick<br />

endgültig. Die <strong>Stadt</strong> erkannte die<br />

Entscheidung des Senats vom 26.<br />

April 2018 an und setzte den Bebauungsplan<br />

außer Kraft. Zuvor<br />

wurde eine einstweilige Anordnung<br />

erlassen, in der festgestellt wurde,<br />

dass der vorliegende Bebauungsplan<br />

formell und materiell rechtswidrig<br />

sei. Wie mehrfach berichtet, hatten<br />

Anlieger zuvor die Pläne des Eigentümers<br />

und Bauherrn Ralf-Wilhelm<br />

Kanne gestoppt, zusammen mit dem<br />

Pächter-Ehepaar Birgit und Holger<br />

Lemke eine neue Lokalität für Gesellschaften<br />

neben der Windmühle<br />

zu errichten. Das Verwaltungsgericht<br />

Minden hob den bereits bewilligten<br />

Bebauungsplan auf und stoppte<br />

damit den bereits fortgeschrittenen<br />

Ausbau der Lokalität. Seitdem steht<br />

das Objekt leer.<br />

M.H.<br />

Ratstwete 3b 32805 Horn-Bad Meinberg<br />

www.hausarztpraxis-horn-bad-meinberg.de

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