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<strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong> Nr. <strong>648</strong> 14. März 2019 Seite 3<br />
<strong>Stadt</strong> sieht sich in Sachen Windkraft im Dilemma / Vier Windräder werden in<br />
Veldrom gebaut / Bauamt sieht keine klaren Rahmenbedingungen<br />
In Belle soll ein Windpark entstehen<br />
Das Oberverwaltungsgericht Minden hat die Windkraftplanungen<br />
der <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg zunichte<br />
gemacht und die Ausweisung von Konzentrationsflächen<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet für nicht gültig erklärt. Damit wurden<br />
jetzt vier neue Windräder in Veldrom genehmigt. Ein<br />
Antrag auf einen weiteren Windpark in Belle liegt zur<br />
Zeit beim Kreis Lippe vor. Beim Besuch im Bauamt<br />
in Horn wird das Dilemma deutlich.<br />
Konzentrationsflächen ungültig<br />
Bis zu 100.000 Euro hat die <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg<br />
für die Planung von Windkraftflächen ausgegeben. Bürgermeister<br />
Stefan Rother erklärte Ende September 2018<br />
im <strong>Stadt</strong>rat, dass die Urteile zur Windkraft vom OVG<br />
Münster die bisherigen Planungen ad absurdum führen.<br />
Durch die Ablehnung gilt derzeit der Flächennutzungsplan<br />
aus dem Jahr 2012. Das Ziel der Landesplanung<br />
sei von der Bezirksregierung widerrufen worden, so<br />
Rother. Waldgebiete als Tabuzonen hätten vor Gericht<br />
keinen Bestand, gesetzlich privilegierte Anlagen stehen<br />
im Widerspruch zu Vorrangflächen. Bauamtsleiter<br />
Heim dazu: „Es sind diese Zielsetzungen möglich: Eins<br />
der Ziele ist die Schaffung von Konzentrationszonen<br />
für die Windenergie. Außerhalb dieser Zonen ist die<br />
Errichtung von Windenergieanlagen nicht möglich,<br />
die Zonen haben eine Ausschlusswirkung. Über die<br />
Konzentrationszonen hinaus sollten keine weiteren<br />
Windkraftanlagen gebaut werden“.<br />
Am 3. April 2019 im Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
und Liegenschaften steht das Thema erneut auf der<br />
Tagesordnung. Soll die <strong>Stadt</strong> gegen das Urteil klagen<br />
und sich wiederum auf einen Rechtsstreit einlassen?<br />
Soll die <strong>Stadt</strong> neue Planungen anstellen? Die Verwaltung<br />
schlägt vor, das Verfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
einzustellen und gegebenenfalls ein<br />
neues Planverfahren zu beginnen. Das dürfte aber noch<br />
teurer werden als das bisherige Planverfahren, so Heim.<br />
Bauamt ist überfordert<br />
Zur Zeit gilt der Flächennutzungsplan aus dem Jahre<br />
2012, der keine Konzentrationszonen für Windkraft<br />
vorsieht. Heim stellt klar: Die <strong>Stadt</strong> plant nicht die<br />
Windenergie, sie versucht sie eher zu ordnen, um eine<br />
Verspargelung der Landschaft zu verhindern. Diese<br />
Ordnungsaufgabe wird ihr aber schwergemacht, denn<br />
„es gibt ein Mix aus Ideen, Gesetzen und Vorschlägen<br />
auf Landes- und Bundesebene ohne verbindliche Handlungsanweisungen“.<br />
Die <strong>Stadt</strong> solle dann diese Konflikte<br />
lösen. Seine Kollegin Isa Obst sieht es ähnlich: „Wir<br />
können uns nur an Gerichtsentscheidungen orientieren,<br />
da steht dann drin, was man falsch gemacht hat, aber<br />
nicht, wie es richtig funktioniert“. Heim sieht die Kommune<br />
mit der Windkraftplanung schlicht überfordert:<br />
„Wir dachten, dass wir im Flächennutzungsplan auch<br />
Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung geschaffen<br />
haben. Das wurde vom Gericht anders gesehen.<br />
Deshalb gibt es keine Konzentrationsflächen mehr,<br />
nur noch Vorrangzonen. Deshalb wurden in Veldrom<br />
jetzt auch vier Windkrafträder genehmigt“. Heim<br />
blickt auf sich weiter ändernde Rahmenbedingungen:<br />
Eine Bundesratsinitiative drängt auf die Abschaffung<br />
der Privilegierung von Windkraftanlagen. Außerdem<br />
denkt das Land NRW darüber nach, Mindestabstände<br />
von 1.500 Metern zur Wohnbebauung einzuführen.<br />
Auch eine Kopplung der Mindestabstände an eine<br />
Privilegierung sei möglich, erläutert Heim.<br />
6 x 228 Meter für Belle<br />
In Belle liegt dem Kreis Lippe eine Anfrage der<br />
Energiequelle GmbH aus Bremen auf Errichtung eines<br />
Windparks vor. Sechs Windkraftanlagen sind beantragt<br />
worden, berichtet Steffen Adams von der Pressestelle des<br />
Kreises. Die Anlagen haben jeweils eine Gesamthöhe<br />
von 228 Meter und sollen südlich des „Industriepark<br />
Lippe“ errichtet werden. „Der Antrag wird aktuell im<br />
Fachgebiet Immissionsschutz, Klimaschutz, Energie,<br />
Bodenschutz vervollständigt. Das Verfahren wird mit<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung geführt werden, da der<br />
Antragssteller eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
beantragt hat. Genaue Angaben zum zeitlich<br />
Verlauf können aktuell noch nicht getroffen werden“,<br />
so Adams weiter.<br />
Auch in Veldrom geht es weiter. Zwischen zwei<br />
bestehenden Anlagen am Ochsenkamp vor dem Wald<br />
an der Bauernkampstraße baut die Kampmeier Windenergie<br />
GmbH & Co. KG aus Delbrück eine 100 Meter<br />
hohe Anlage vom Typ Enercon E-53 mit 800 Kilowatt<br />
Nennleistung. Drei 150 Meter hohe Anlagen will die<br />
Bürgerwindpark Mönkeberg GmbH aus Veldrom noch<br />
2019 bauen, bestätigen Tobias Schöttler und Manfred<br />
Poppe. Die Anlagen vom Typ Enercon E-115 produzieren<br />
3.000 Kilowatt Nennleistung. Der Windpark<br />
soll im Grundweg links von der Bauernkampstraße vor<br />
dem Wald entstehen. Und weitere drei Anlagen sind in<br />
Planung, eine Enercon 115 am Fohlenkamp, eine E-101<br />
am Mönkeberg und eine E-82 am Fohlenkamp, erzählt<br />
Tobias Schöttler dem <strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong>. Sie liegen genau<br />
in dem von der <strong>Stadt</strong> gewünschten Konzentrationsgebiet.<br />
Bei der Umsetzung ist der Bürgerwindpark Mönkeberg<br />
GmbH eine Bürgerbeteiligung sehr wichtig, ergänzt<br />
Schöttler.<br />
M.H.<br />
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in Horn-Bad Meinberg<br />
CDU-Vorschlag zu Bad Meinberg wurde mit Änderungen angenommen<br />
Plan B für Bad Meinberg<br />
Im Tagesordnungspunkt 2 „Haushaltssatzung<br />
2019“ der Ratssitzung<br />
vom 14. Februar2019 wurde<br />
der Antrag der CDU-Fraktion zur<br />
Zukunftsstrategie Bad Meinberg<br />
behandelt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende<br />
Dr. Alexander Martin<br />
hatte eine Änderung der Tagesordnung<br />
beantragt, der bisherige<br />
TOP 10 wurde vorgezogen und vor<br />
Beschluss der Haushaltssatzung<br />
beraten, so ist es seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
protokolliert worden.<br />
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* Kraftstoffverbrauch: (in l/100 km nach 80/1268/ EWG): 5,1-4,8 (kombiniert), 6,2-5,9<br />
(innerorts), 4,4-4,1 (außerorts). CO ²<br />
-Emissionen: 114-108 g/km (kombiniert) Energieeffizienzklasse<br />
C: Euro 6dTemp (Werte nach Meßverfahren ENVKV §2Nm, 5,6,6a<br />
PKW in der jeweils geltenden Fassung)<br />
Der <strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong> berichtete in<br />
einem Punkt in der letzten Ausgabe<br />
falsch. Der Antrag der CDU war<br />
nicht gescheitert und wurde nicht<br />
abgelehnt, sondern modifiziert angenommen.<br />
Der Antrag der CDU Fraktion<br />
„Zukunftsstrategie Bad Meinberg“<br />
umfasste in seiner ursprünglichen<br />
Fassung drei Beschlusspunkte. Statt<br />
der drei Punkte in Gänze, stellte die<br />
Antragsstellerin folgende Bündelung<br />
als Kompromissvorschlag zur<br />
Abstimmung im Rat: „Für den<br />
<strong>Stadt</strong>teil Bad Meinberg werden<br />
zusätzlich zu den bestehenden<br />
strategischen Zielen im Kur-,<br />
Gesundheits- und Tourismusbereich<br />
parallel auch Optionen<br />
und strategische Entwicklungen<br />
jenseits dieser Schwerpunktsetzungen<br />
berücksichtigt.“ Das<br />
Abstimmungsergebnis war bei<br />
sechs Enthaltungen einstimmig.<br />
Zuschrift des <strong>Stadt</strong>verordneten Andreas Mickel (FDP) zum <strong>Stadt</strong>-<br />
<strong>Anzeiger</strong> vom 21.02.2019 „Zukunftsstrategie Bad Meinberg… “<br />
Verwunderung!<br />
Als ich den Artikel im <strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong> las, habe ich<br />
mich gefragt, ob ich an der gleichen <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />
teilgenommen habe wie der Autor. Natürlich ist dem<br />
Autor überlassen eine Bewertung des Abends vorzunehmen<br />
und mit dieser stimme ich übrigens, was den<br />
Zeitablauf betrifft, in Teilen grundsätzlich überein. Dennoch<br />
darf es nicht passieren, dass falsche Informationen<br />
durch Printmedien verbreitet werden. Die Äußerungen<br />
im Artikel, der Antrag der CDU wurde abgelehnt ist<br />
schlichtweg falsch, denn der Antrag wurde von der CDU<br />
zurückgenommen und einem neugefassten Antrag der<br />
CDU wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.<br />
Kommen wir zum Verlauf, nach teilweise kontroverser<br />
Debatte zum Antrag „Zukunftsstrategie Bad Meinberg“,<br />
habe ich eine Sitzungsunterbrechung beantragt, um<br />
auszuloten, inwieweit die Fraktionen bereit seien,<br />
einen Kompromissvorschlag, anstatt dieses Antrags<br />
zu finden. Im interfraktionellen Gespräch konnte dann<br />
eine Formulierung gefunden werden, die der Kernidee<br />
des Zukunftspapiers der CDU Rechnung trug. Diese<br />
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M.H.<br />
Formulierung lautet wie folgt:“ Für den <strong>Stadt</strong>teil<br />
Bad Meinberg werden zusätzlich zu den bestehenden<br />
strategischen Zielen im Kur-, Kurgesundheits- und<br />
Tourismusbetrieb, parallel auch Optionen und<br />
strategische Entwicklungen, jenseits dieser Schwerpunktsetzung<br />
berücksichtigt“.<br />
Nach der Sitzungsunterbrechung wurde dann vom<br />
Fraktionsvorsitzenden der CDU Dr. Alexander<br />
Martin, der ursprüngliche Antrag „Zukunftsstrategie<br />
Bad Meinberg“ komplett zurückgezogen<br />
und der neu formulierte abgestimmte Antrag zur<br />
Abstimmung gestellt. Dieser CDU-Antrag wurde<br />
nunmehr mehrheitlich angenommen, auch von Seiten<br />
von SPD-<strong>Stadt</strong>räten. Erst danach wurden über den<br />
5-Punkte-Antrag der SPD abgestimmt, der auch<br />
mehrheitliche eine Zustimmung erhielt.<br />
Horn-Bad Meinberg, den 06.03.2019<br />
Andreas J. G. Mickel<br />
Zum Rosenbusch 4<br />
32805 Horn-Bad Meinberg<br />
Anfang des Jahres wurde der neue AGA-Recyclinghof in Detmold eingeweiht (v.l.): Landrat Dr. Axel<br />
Lehmann, Geschäftsführer Ulrich Schlotthauer, Dr. Lucas Heumann (Vorsitzender des AGA-Vereins),<br />
Betriebsleiter Roy Schnormeier und Geschäftsführer Jens Fillies. Den neuen Recyclinghof findet man seit<br />
Jahresbeginn am neuen Standort, Im Fliegerhorst 17+19 in Detmold. Nach Auskunft der <strong>Stadt</strong> kann man<br />
ab dem 1. April 2019 kann die Rückgabe von Elektrokleingeräten auf den bereits etablierten Wegen erfolgen.<br />
Eine kostenfreie Ablieferung bei der Arbeitsgemeinschaft Arbeit (AGA) in Detmold ist möglich.<br />
Foto: Niederkrüger<br />
Annahme von Elektrokleingeräten auf dem Baubetriebshof<br />
der <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg endet Ende März 2019<br />
Sammelstelle wird aufgegeben<br />
Die <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg betreibt<br />
seit Jahren immer mittwochs<br />
von 8 bis 15 Uhr eine Annahmestelle<br />
für Elektrokleingeräten auf dem Gelände<br />
des BBH an der Steinheimer<br />
Straße. Ab dem 1. April wird es diese<br />
Annahmestelle nicht mehr geben, das<br />
teilte die <strong>Stadt</strong> jetzt mit.<br />
Die Einführung dieser im Kreis<br />
Lippe einmaligen Annahme war<br />
Anfang der 1990er Jahre als Möglichkeit<br />
gedacht, eine auf den Gedanken<br />
des Recyclings ausgerichtete<br />
Entsorgung anzubieten. Seit dieser<br />
Zeit hat sich gerade die Wieder-/<br />
Weiterverwendung auch der in<br />
Elektroschrott enthaltenen Rohstoffe<br />
immer stärker zum gesetzlichen<br />
Grundsatz weiterentwickelt. Die Entsorgungslandschaft<br />
wurde den gesetzlichen<br />
Regelungen entsprechend<br />
angepasst. Daneben haben sich auch<br />
die Vorschriften zum Umgang mit<br />
bzw. Umschlag von Abfall aller Art<br />
verschärft. Daraus ergibt sich, dass<br />
die <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg zur<br />
Fortführung der Annahmestelle erhebliche<br />
finanzielle Anstrengungen<br />
unternehmen müsste. Dies betrifft<br />
sowohl einmalige Investitionskosten<br />
wie auch wiederkehrende Kosten zur<br />
Sicherstellung des Mitarbeiterschutzes<br />
z. B. durch regelmäßige Fortbildungen<br />
im Umgang mit Elektroaltgeräten.<br />
Der finanzielle Aufwand und<br />
die rechtlichen Risiken seien nicht<br />
vertretbar, sodass die Sammelstelle<br />
aufgegeben werden muss.<br />
Ab dem 1. April 2019 kann die<br />
Rückgabe von Elektrokleingeräten<br />
auf den bereits etablierten Wegen<br />
erfolgen, kostenfreie Ablieferung<br />
bei der Arbeitsgemeinschaft Arbeit<br />
(AGA) in Detmold oder auf den<br />
Deponien Maibolte und Hellsiek,<br />
sowie im Rahmen der Schadstoffsammlungen.<br />
Daneben bestehen auch gesetzliche<br />
Rücknahmepflichten für den Handel,<br />
die durch Einräumung entsprechender<br />
Rückgaberechte für Verbraucher<br />
eine geordnete Entsorgung von<br />
Elektrokleingeräten sicherstellen<br />
sollen, erklärt Henning Fiener vom<br />
Fachbereich <strong>Stadt</strong>werke, Umwelt<br />
und öffentliche Einrichtungen.<br />
Bei Fragen zum Thema Abfallentsorgung<br />
nehmen Sie gerne unter<br />
Telefon 05234-201240 oder E-Mail<br />
h.fiener@horn-badmeinberg.de<br />
Kontakt mit der Abfallwirtschaft der<br />
<strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg, Fachbereich<br />
4, auf.<br />
Gericht sorgt<br />
für „Aus“ der<br />
Mühlenhütte<br />
Das Urteil ist noch frisch: Am<br />
7. Februar 2019 kippte das Oberverwaltungsgericht<br />
für das Land<br />
NRW den „vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan“ der <strong>Stadt</strong> Horn-<br />
Bad Meinberg für die Mühlenhütte<br />
an der Windmühle in Fissenknick<br />
endgültig. Die <strong>Stadt</strong> erkannte die<br />
Entscheidung des Senats vom 26.<br />
April 2018 an und setzte den Bebauungsplan<br />
außer Kraft. Zuvor<br />
wurde eine einstweilige Anordnung<br />
erlassen, in der festgestellt wurde,<br />
dass der vorliegende Bebauungsplan<br />
formell und materiell rechtswidrig<br />
sei. Wie mehrfach berichtet, hatten<br />
Anlieger zuvor die Pläne des Eigentümers<br />
und Bauherrn Ralf-Wilhelm<br />
Kanne gestoppt, zusammen mit dem<br />
Pächter-Ehepaar Birgit und Holger<br />
Lemke eine neue Lokalität für Gesellschaften<br />
neben der Windmühle<br />
zu errichten. Das Verwaltungsgericht<br />
Minden hob den bereits bewilligten<br />
Bebauungsplan auf und stoppte<br />
damit den bereits fortgeschrittenen<br />
Ausbau der Lokalität. Seitdem steht<br />
das Objekt leer.<br />
M.H.<br />
Ratstwete 3b 32805 Horn-Bad Meinberg<br />
www.hausarztpraxis-horn-bad-meinberg.de