SPEDITION, LOGISTIK & HEBETECHNIK | B4B Themenmagazin 05.2019
05.2019 | B4B Themenmagazin, das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: SPEDITION, LOGISTIK & HEBETECHNIK • FREIE GEWERBEFLÄCHE • KUNSTSTOFFINDUSTRIE
05.2019 | B4B Themenmagazin, das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: SPEDITION, LOGISTIK & HEBETECHNIK • FREIE GEWERBEFLÄCHE • KUNSTSTOFFINDUSTRIE
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<strong>B4B</strong> THEMENMAGAZIN <strong>05.2019</strong><br />
FREIE GEWERBEFLÄCHEN<br />
NEUES GEWERBEGEBIET ERÖFFNET PERSPEKTIVEN FÜR<br />
BAD MERGENTHEIM<br />
Die Hochschulstadt Bad Mergentheim hat sich in den letzten Jahren<br />
zu einem aufstrebenden Gewerbestandort entwickelt: Sie belegt<br />
mit mehr als 12.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />
einen Spitzenplatz im Main-Tauber-Kreis.<br />
Um Unternehmen ein weiteres Wachstum zu ermöglichen, schafft<br />
das Gewerbegebiet Braunstall auf zehn Hektar Fläche neuen Raum für<br />
die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Das Gewerbegebiet bietet<br />
zukunftsweisende Glasfaseranschlüsse und wurde nun offiziell eröffnet.<br />
Mit diesem Flächenangebot möchte die städtische Wirtschaftsförderung<br />
nicht nur ortsansässige Unternehmen ansprechen, sondern auch neue<br />
Firmen, die Interesse am Gewerbestandort Bad Mergentheim zeigen.<br />
Durch die günstige Lage zur Kernstadt bietet das neue Gewerbegebiet<br />
den Unternehmen die Möglichkeit, eine attraktive Arbeitsstelle mit den<br />
Vorzügen einer hohen Wohn- und Lebensqualität anbieten zu können.<br />
Über die Bundesstraßen 290 und 19 ist die Autobahn A81 über mehrere<br />
Autobahnzubringer schnell erreichbar.<br />
100% Glasfaser<br />
www.bad-mergentheim.de<br />
Foto: Stadt Bad Mergentheim<br />
Damit der Wirtschaftsstandort weiter wächst: Oberbürgermeister Udo Glatthaar (M.),<br />
Vertreter des Gemeinderates, des Eigenbetriebs Abwasser, der Planer, ausführenden<br />
Firmen und Versorger eröffneten symbolisch das neue Gewerbegebiet Braunstall.<br />
Steuer-Tipp<br />
Grunderwerbsteuer bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH<br />
Die Einbringung eines grundbesitzenden Einzelunternehmens in die Einmann-GmbH ist grunderwerbsteuerbar<br />
und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig. Gleiches gilt für die Umwandlung<br />
eines Einzelunternehmens durch Ausgliederung = Spaltung.<br />
Bemessungsgrundlage ist der Grundbesitzwert wie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.<br />
Gestaltungsvorschlag: Die Einbringung des Einzelunternehmens in eine Einmann-GmbH & Co KG<br />
ohne vermögensmäßige Beteiligung der Komplementär-GmbH = grunderwerbsteuerbar, aber zu<br />
100% steuerfrei.<br />
Nach Ablauf der 5-jährigen Sperrfrist ist ein nicht steuerbarer und damit grunderwerbsteuerfreier<br />
Formwechsel in eine GmbH möglich.<br />
Kanzlei Dr. Thomas Kegel<br />
Fichtestraße 13<br />
74074 Heilbronn<br />
Tel. 07131 7853-0<br />
Fax 07131 7853-90<br />
info@kanzlei-kegel.de<br />
www.drkegel.de<br />
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Advertorial<br />
www.b4b-themenmagazin.de 9