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Heilsbronn Juni 2019

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AUS DEM RATHAUS<br />

Nahverkehrsplanung Landkreis Ansbach; Beschluss über Stellungnahme<br />

zur Fortschreibung <strong>2019</strong><br />

Der Nahverkehrsplan soll eine ausreichende Verkehrsbedienung im<br />

öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als Daseinsvorsorge zur Schaffung<br />

gleichwertiger Lebensbedingungen generieren und dabei den Interessen<br />

mobilitätseingeschränkter Personen Rechnung tragen.<br />

Nach Ziff. 6.1.1 bestehen für das Stadtgebiet <strong>Heilsbronn</strong> keine sog.<br />

Erschließungsdefizite. Diese werden angenommen, wenn mehr als<br />

10 Einwohner mehr als 500 m (Bus) bzw. 1.000 m (Bahn) zur<br />

nächstgelegenen Haltestelle laufen müssen.<br />

Vorrangiger Handlungsbedarf bei verschiedenen Verbindungen mit Bezug<br />

Stadtgebiet <strong>Heilsbronn</strong> gesehen.<br />

Insbesondere für die bessere Anbindung der Ortsteile an Schultagen an<br />

die Hauptorte sowie einen besseren Einkaufsverkehr soll ein gesondertes<br />

Bedarfsverkehrskonzept erstellt werden.<br />

Erwähnenswert erachtet die Verwaltung das unter Ziff. 9 definierte Ziel, bis<br />

zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im Personennahverkehr zu<br />

erreichen.<br />

Die Forderung nach einer höheren Frequenz des ÖPNV im Stadtgebiet wird<br />

aufgrund mangelnder Finanzierbarkeit durch den Landkreis Ansbach vermutlich<br />

keine Berücksichtigung finden. Im Rahmen der kommunalen Allianz<br />

Kernfranken wurde sich daher darauf verständigt, zum Nahverkehrsplan<br />

keine Einwendungen vorzutragen und stattdessen ergänzende Angebote auf<br />

interkommunaler Ebene zu erarbeiten.<br />

Auf gemeindlicher Ebene werden derzeit bereits ergänzende Angebote<br />

geprüft (Mitfahrbänke, Bürgerbus).<br />

Der Stadtrat beschließt, dass zum Entwurf des Nahverkehrsplanes <strong>2019</strong> des<br />

Landkreises Ansbach werden keine Einwendungen erhoben werden<br />

Es soll darauf hingewiesen werden, dass die Städte <strong>Heilsbronn</strong> und Windsbach,<br />

sowie die Gemeinde Neuendettelsau im Landesentwicklungsprogramm<br />

als Mittelzentrum eingestuft wurden.<br />

Anregungen der Fraktionen, die bis zum 23.04.<strong>2019</strong> eingehen, werden in die<br />

Stellungnahme mit aufgenommen.<br />

Raumsituation Grundschule <strong>Heilsbronn</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />

über Maßnahmen zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten<br />

(ggf. Provisorien)<br />

Die Auslastung der Grundschulgebäude in <strong>Heilsbronn</strong> ist bereits im Schuljahr<br />

2018 / <strong>2019</strong> an die Grenzen gestoßen. Für eine Erweiterung der Grundschule<br />

gab der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.12.2018 grünes Licht und sah eine<br />

Erweiterung auf 16 Klassen als zukunftsträchtig an.<br />

Trotz bestehender letzter Unsicherheiten auf Grund des neu eingeführten<br />

Einschulungskorridors und der letztendlich noch nicht gesicherten Schülerund<br />

damit Klassenzahlen, dem Zustandekommen der Ganztagesklassen,<br />

sowie der Kinderzahlen in Hort und Mittagsbetreuung, die sich auch aus<br />

vorgenannten Gründen noch ändern können, sind rechtzeitig entsprechende<br />

Vorbereitungen zu treffen.<br />

Dazu zählt die Bestellung und Aufstellung von zusätzlichen Räumen (Containern)<br />

im Schulhof der Grundschule.<br />

Für die voraussichtlich ab Schuljahr <strong>2019</strong>/2020 bzw. 2020/2021 benötigten<br />

Container und für die notwendige Maßnahme am Hausmeisterhaus sollten<br />

entsprechende Bauanträge gestellt werden. Die Container sollten bereits bis<br />

Herbst <strong>2019</strong> komplett aufgestellt und die benötigte Einrichtung angeschafft<br />

werden. Alternativ wäre es auch möglich, einen Bauantrag für die komplette<br />

Anlage zu stellen und die Container Zug um Zug zu ergänzen. Eine Nutzung<br />

des Hausmeisterhauses durch die Mittagsbetreuung könnte dann im Schuljahr<br />

<strong>2019</strong>/2020 oder 2020/2021 erfolgen.<br />

Die Planungen für eine bauliche Erweiterung der Grundschule <strong>Heilsbronn</strong> mit<br />

Regierung sind weiter in der Abstimmungsphase. Die Gespräche verliefen<br />

bisher weitgehend positiv, wenn auch weiter die erwartete positive Einwohnerentwicklung<br />

nicht entsprechend anerkannt wird.<br />

Zum Stand Oktober 2018 wurde von der Grundschule an das Schulamt ein künftiger<br />

Bedarf an 13 bis 14 Klassen (Schuljahre 2022/23 und 2023/24) gemeldet.<br />

Nach einer auf Basis der zum 01.03.<strong>2019</strong> vorliegenden Zahlen von der Grundschule<br />

erstellten Rechnung, werden nun überwiegend 14 Klassen erwartet.<br />

Der Stadtrat stimmt zu, dass sämtliche Ausweichräume im benötigten Umfang<br />

bereits zum Schuljahresbeginn <strong>2019</strong>/20 errichtet und entsprechend vorbereitet<br />

(Ausstattung) werden sollen. Entsprechende Bauanträge sind zu stellen.<br />

Abwasseranlage Müncherlbach; Beschluss über ein Förderprogramm<br />

Für den Umbau der Kläranlage Müncherlbach zu einem Regenüberlaufbecken<br />

(RÜB) mit Regenrückhaltebecken (RRB) und Pumpwerk und der damit<br />

verbundenen Abwasserüberleitung von Müncherlbach nach <strong>Heilsbronn</strong><br />

wurden in die Investitionsplanung insgesamt 2,0 Mio. € eingestellt<br />

(1,0 Mio. € in <strong>2019</strong>, 1,0 Mio. € in 2020).<br />

Für diese Maßnahme könnte die Stadt entweder Zuwendungen aus dem<br />

Härtefallprogramm gem. RZWas2018 oder auch Zuwendungen aus dem<br />

Sonderförderprogramm „Teichkläranlagen“ beantragen.<br />

Der Stadtrat beschließt, für die Maßnahme Abwasseranlage Müncherlbach<br />

Zuwendungen nach dem Härtefallprogramm gem. RZWas2018zu beantragen,<br />

da dort eine höhere Zuwendung zu erwarten ist.<br />

Neuanschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 4000 für die Feuerwehr<br />

<strong>Heilsbronn</strong>; Auftragsvergabe<br />

Die Angebotseröffnung erfolgte am 21.03.<strong>2019</strong>.<br />

Serienmäßig nicht enthalten ist eine Schnellangriffseinrichtung, die ermöglicht,<br />

dass das vorhanden Löschwasser (5.000l) direkt an der Einsatzstelle<br />

genutzt werden kann. Die Firma Lentner teilte mit, dass der zusätzliche<br />

Aufbau etwa 3.000 € kosten würde. Aus Sicht der Feuerwehr <strong>Heilsbronn</strong> wie<br />

auch der Verwaltung wäre der Aufbau angezeigt und sollte zusätzlich beauftragt<br />

werden.<br />

Der Gesamtpreis für die Beschaffung beläuft sich insgesamt auf<br />

323.231,56 € (brutto).<br />

JUNI <strong>2019</strong> • <strong>Heilsbronn</strong>er Monatsblatt<br />

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