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Heilsbronn Juni 2019

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NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS<br />

Bürgersprechstunden im<br />

Rathaus bei 1. Bürgermeister<br />

Jürgen Pfeiffer<br />

Die nächsten Bürgersprechstunden<br />

finden an folgenden Donnerstagen<br />

von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer<br />

des Rathauses statt:<br />

• 13.06.<strong>2019</strong><br />

• 27.06.<strong>2019</strong><br />

Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde<br />

ist nicht erforderlich.<br />

Selbstverständlich steht Ihnen<br />

1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit<br />

nach Terminvereinbarung auch an<br />

anderen Tagen zur Verfügung.<br />

Sprechstunden des Seniorenbeauftragten<br />

Der Seniorenbeauftragte der Stadt<br />

<strong>Heilsbronn</strong> Horst Bell bietet Seniorensprechstunden<br />

in regelmäßigen<br />

Abständen an. Als Ansprechpartner<br />

für alle <strong>Heilsbronn</strong>er Seniorinnen<br />

und Senioren möchte er Interessierten<br />

die Möglichkeit geben,<br />

ihn persönlich aufzusuchen und<br />

in einem Gespräch Fragen und<br />

Wünsche, die mit diesem besonderen<br />

Lebensabschnitt zusammenhängen,<br />

zu besprechen. Gerne ist er bei der<br />

Lösung von Problemen behilflich.<br />

Diese Sprechstunden finden i. d. R.<br />

an jedem ersten Dienstag im Monat<br />

von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal<br />

des Rathauses (1. Stock) statt.<br />

Der nächste Termin ist am<br />

Dienstag, den 2. Juli <strong>2019</strong>.<br />

Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit<br />

dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung<br />

für die Sprechstunde ist nicht<br />

erforderlich.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Sitzungstermine der Stadt<br />

<strong>Heilsbronn</strong><br />

• Mittwoch, 03.07.<strong>2019</strong><br />

Bauausschuss<br />

• Mittwoch, 03.07.<strong>2019</strong><br />

19:00 Uhr, Stadtrat<br />

Die Sitzungen finden im Rathaus,<br />

Sitzungssaal, 1. Stock, Kammereckerplatz<br />

1, statt.<br />

In der Regel gliedert sich die jeweilige<br />

Sitzung in einen öffentlichen<br />

und nichtöffentlichen Teil auf. Die<br />

Tagesordnungspunkte der öffentlichen<br />

Sitzungen sowie der Beginn der<br />

Ausschusssitzungen werden in den<br />

städtischen Schaukästen sowie auf<br />

der Homepage der Stadtverwaltung<br />

veröffentlicht.<br />

Damit zu den Sitzungen des Bauund<br />

Umweltausschusses die Bauanträge<br />

entsprechend in der Verwaltung<br />

vorgeprüft werden können,<br />

werden die Bauherren gebeten,<br />

ihre Unterlagen rechtzeitig bei der<br />

Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem<br />

jeweiligen Sitzungstermin einzureichen,<br />

d. h. spätestens 10 Tage vorher.<br />

Wir weisen darauf hin, dass<br />

Bauanträge ausnahmslos nur in<br />

die nächste Sitzung des Bau- und<br />

Umweltausschusses aufgenommen<br />

werden können, wenn diese Frist<br />

eingehalten wird.<br />

Wir bitten um entsprechende<br />

Beachtung.<br />

Abfuhrtermine für<br />

Papiertonne, Gelbe Säcke,<br />

Bio- und Hausmüll<br />

• Biotonne: 21.06.<strong>2019</strong> /<br />

04.07.<strong>2019</strong><br />

• Restmüll: 15.06.<strong>2019</strong> / 28.06.<strong>2019</strong><br />

• Gelbe Säcke:<br />

<strong>Heilsbronn</strong> 05.07.<strong>2019</strong><br />

Ortsteile 08.07.<strong>2019</strong><br />

• Papiertonne: 26.06.<strong>2019</strong><br />

Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind<br />

bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand<br />

bereitzustellen. Die Abholung erfolgt<br />

grundsätzlich an der Grundstücksgrenze<br />

bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug<br />

öffentlich befahrbaren Ort.<br />

Alle Abfuhrtermine finden sich auch<br />

im „Ratgeber Abfall <strong>2019</strong>“ und im<br />

Internet unter dem Pfad:<br />

www.landkreis-ansbach.de --><br />

Bürgerservice --> Abfall<br />

Feuerwehr-Probealarm<br />

Nächster Probealarm:<br />

• 06.07.<strong>2019</strong><br />

Der Probealarm wird jeweils<br />

zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in<br />

den Stadtteilen <strong>Heilsbronn</strong>, Betzendorf,<br />

Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf,<br />

Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf,<br />

Müncherlbach, Neuhöflein,<br />

Seitendorf, Weißenbronn und<br />

Weiterndorf ausgelöst.<br />

Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme<br />

gebeten.<br />

Hinweis:<br />

Bitte beachten Sie, dass wir die<br />

Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung<br />

und des Standesamts unter<br />

Umständen nicht jederzeit gewährleisten<br />

können. Zur Vermeidung<br />

unnötiger Wartezeiten oder der<br />

Notwendigkeit mehrmaliger Vorsprachen<br />

empfehlen wir daher nach<br />

Möglichkeit eine vorherige telefonische<br />

Terminvereinbarung unter<br />

Tel: 09872 806-18<br />

Vielen Dank.<br />

AUS DEM STADTRAT<br />

INFORMATIONEN AUS DEM STADTRAT VOM 10.04.<strong>2019</strong><br />

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Kreuzungsvereinba-rung<br />

nach Art. 31 Abs. 3 BayStrWG für den Umbau der<br />

bestehenden Kreuzung Staatsstraße 2410/Gemeindeverbindungsstraße<br />

<strong>Heilsbronn</strong> - Aich<br />

Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung über die Änderung den Umbau und<br />

den künftigen Unterhalt der bestehenden Kreuzung Industriegebiet <strong>Heilsbronn</strong><br />

im Zuge der St. 2410 und der Gemeindestraße <strong>Heilsbronn</strong> – Aich zu<br />

einem Kreisverkehrsplatz zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die<br />

Vereinbarung gegenzuzeichnen.<br />

Siebte Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 15 „Gewerbegebiet Ost,<br />

Bereich Gottmannsdorfer Weg / Heuweg“;<br />

a) Billigung der Entwurfsplanung<br />

b) Beauftragung der Auslegung<br />

In der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde über den<br />

Entwurf der Planungsunterlagen beraten.<br />

Die Entwurfsplanung wurde mit folgenden Änderungen zur Billigung<br />

(Abstimmung 8:0) empfohlen:<br />

• Eine Regelung bzgl. Werbeanlagen soll entsprechend dem ausgearbeiteten<br />

Entwurf „Satzung_Kompromiss“ eingearbeitet werden. Oberhalb<br />

der Dachhaut soll nur eine Werbeanlage, Werbeanlagen außerhalb der<br />

Baufenster sollen nur an den Bestandstandorten zugelassen werden.<br />

• Die in der <strong>Heilsbronn</strong>er Liste zentrenrelevanter Sortimente aufgeführten<br />

Sortimente sollen am Netto-Standort mit den eingearbeiteten Ergänzungen<br />

(Randsortimente, zeitlich befristete Sonderangebote) zugelassen werden.<br />

• Hinsichtlich zentrenrelevanter Sortimente ist eine Festsetzung vorzunehmen,<br />

nach der 25% der Verkaufsfläche im Lebensmittelmarkt für<br />

Randsortimente entsprechend der <strong>Heilsbronn</strong>er Liste zentrenrelevanter<br />

Sortimente genutzt werden dürfen.<br />

• Der vorhandene Backshop ist als solcher zusammen mit einem<br />

zugeordneten Verzehrbereich von 100 m² festzusetzen. Die Berechnung der<br />

erforderlichen Stellplätze erfolgt somit nicht nach Verkaufsfläche.<br />

Nach Billigung durch den Stadtrat werden die Entwurfsunterlagen für die<br />

Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt sowie die Behörden und Träger<br />

öffentlicher Belange beteiligt.<br />

Der Stadtrat billigt die vorliegenden Entwurfsunterlagen.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a<br />

Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.<br />

2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

2<br />

<strong>Heilsbronn</strong>er Monatsblatt • JUNI <strong>2019</strong>

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