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Roth Journal-2019-09

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RATGEBER RECHT<br />

Fehlerquellen bei der Scheidung<br />

Die Trennung eines Ehepaars verläuft<br />

meist umgeplant und spontan. Die Gefühle<br />

kochen hoch und die Beziehung findet<br />

ein Ende. Wer die typischen Stolperfallen<br />

kennt, vermeidet schon die schlimmsten<br />

Fehler.<br />

Zunächst ist mit dem Irrtum aufzuräumen,<br />

dass man wegen einer Verfehlung schuldig<br />

geschieden wird. Das Zerrüttungsprinzip<br />

hat das Schuldprinzip abgelöst, niemand<br />

wird in Deutschland schuldig geschieden.<br />

Es ist prinzipiell belanglos, wer das Scheitern<br />

der Ehe verursacht hat. Nur in Ausnahmefällen<br />

und auch nur in bestimmten<br />

Teilbereichen, wie z.B. beim Unterhalt,<br />

können sich hier Rechtsfolgen ergeben.<br />

Sie möchten die Scheidung günstig halten<br />

und denken an eine Online Scheidung. Wir<br />

können nur dringend davon abraten, diesen<br />

Gedanken zu verfolgen. Online Scheidungen<br />

gibt es nämlich in Deutschland<br />

rechtlich nicht. Letztendlich muss ein Anwalt<br />

vor Gericht wegen des Anwaltszwanges<br />

die Anträge stellen. Wer keinen Anwalt<br />

hat, kann keinen Antrag stellen und<br />

ist vor Gericht faktisch rechtlos. Somit ist<br />

die vermeintliche günstige Online Scheidung<br />

nichts ls eine Werbemaßnahme, die<br />

höchst fragwürdig ist.<br />

Ihre Scheidung scheitert auch nicht im<br />

Geld: Wenn Sie die Voraussetzungen der<br />

Verfahrenskostenhilfe erfüllen, dann wird<br />

die Scheidung und deren Kosten von der<br />

Staatskasse getragen. Auch aus diesem<br />

Grunde braucht niemand eine online<br />

Scheidung in Erwägung zu ziehen, die oftmals<br />

mit erheblichen rechtlichen Nachteilen<br />

behaftet ist. Ein Beratungsgespräch<br />

vor Ort ist durch nichts zu ersetzen.<br />

Eine Scheidung heißt nicht, dass das Sorgerecht<br />

für das gemeinsame Kind sofort<br />

entfällt. Auch „das Kind wegnehmen“ Argument<br />

ist oftmals völlig unbegründet.<br />

Das gemeinsame Sorgerecht besteht in<br />

der Regel nach einer Scheidung fort. Derjenige<br />

Elternteil, der das Kind unter der<br />

Woche betreut, entscheidet allerdings<br />

dann zumeist über die Alltagsangelegenheiten<br />

des Kindes. Dies dient letztendlich<br />

dem Kindeswohl.<br />

Bei einer Scheidung muss man auch nicht<br />

sämtliche Themengebiete ausstreiten. Es<br />

bietet sich oft an, eine Scheidungsvereinbarung<br />

gemeinsam zu erarbeiten. Natürlich<br />

ist dies nicht einfach und erfordert im<br />

Hinblick auf die emotionale Situation von<br />

allen Beteiligten Vernunft und Souveränität.<br />

Das Ergebnis einer solchen gemeinsam<br />

erarbeiteten Scheidungsvereinbarung ist<br />

aber auf der Grundlage dafür, dass im<br />

weiteren Leben, insbesondere im Hinblick<br />

auf die Kinder, ein deutlich entspannter<br />

Umgang möglich ist, als wenn sämtliche<br />

Themengebiete vor Gericht ausgestellten<br />

werden müssen. Der Unterzeichner hatte<br />

hier jahrelange Erfahrung eines Fachanwalt<br />

für Familienrecht und Mediator, sodass<br />

wir hier zur Verfügung stehen.<br />

Hierbei ist es oft ein Irrtum, dass man der<br />

Meinung ist, man könne eine Scheidungsvereinbarung<br />

mündlich oder privatschriftlich<br />

selbst errichten. Dies geht jedoch nur<br />

in ganz limitierten Umfang, sodass wir<br />

dringend davon abraten, hier Selbstregeln<br />

aufzustellen, die man im guten Glauben<br />

an deren Wirksamkeit zunächst errichtet<br />

hat und dann, wenn die Sache eskaliert,<br />

feststellen muss, dass all das, was man<br />

vereinbart hatte, nichts wert ist und nicht<br />

gilt.<br />

Eine Blitzscheidung, wie man sie z.B. in<br />

den USA kennt, gibt es in Deutschland in<br />

der Regel nicht. Es gibt wenige Ausnahmefälle,<br />

die eine Härtefallscheidung rechtfertigen.<br />

Diese sind allerdings eine ganz große<br />

Ausnahme.<br />

Wir beraten seit vielen Jahren im Familienrecht<br />

und vertreten Ihren Interessen.<br />

RA Stephan Baumann<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Mediator<br />

16 <strong>09</strong> | <strong>2019</strong>

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