Papenteich August 2019
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Amtliche Bekanntmachungen<br />
Fundsachenversteigerung am 31. 8. <strong>2019</strong><br />
Die Samtgemeinde <strong>Papenteich</strong> versteigert in diesem Jahr wieder verschiedene<br />
Fundstücke auf dem Rathausvorplatz. Die Versteigerung<br />
findet am Samstag, d. 31. 8. <strong>2019</strong> ab 10.00 Uhr statt. Die Fundsachen<br />
können bereits ab 9.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz besichtigt<br />
werden.<br />
Bei den Fundstücken handelt es sich vorwiegend um Fahrräder. Aber<br />
auch ein City-Roller, eine Freisprecheinrichtung, ein DVD-Player,<br />
Rucksäcke und diverse andere Fundstücke suchen einen neuen Eigentümer.<br />
Vor der Durchführung einer Versteigerung sind allerdings einige<br />
rechtliche Dinge zu beachten, welche im Folgenden überblicksweise<br />
erläutert werden.<br />
Was ist eine Fundsache?<br />
Eine Fundsache ist eine verlorene Sache. Eine Sache ist verloren,<br />
wenn der Verlierer nicht weiß, wo sich die Sache befindet und er die<br />
Sache trotz Suche nicht finden kann. Eine Sache ist nicht verloren,<br />
wenn die Besitzaufgabe freiwillig herbeigeführt wurde.<br />
Wie kann Eigentum an versteigerten Fundstücken erworben werden?<br />
Durch eine öffentliche Versteigerung kann nach § 929 i.V.m. § 935<br />
BGB Eigentum erworben werden. Die ersteigerte Sache gehört in diesem<br />
Fall dem Ersteigerer endgültig. Der ursprüngliche Eigentümer<br />
(Verlierer) hat gegenüber dem Ersteigerer keine Ansprüche auf die<br />
Herausgabe der ersteigerten Sache oder sonstige Schadensersatzansprüche.<br />
Anders kann es aussehen, wenn ein Verlierer oder sonstiger Berechtigter<br />
vor Beginn der Versteigerung seine Sache wiederentdeckt. Kann er<br />
nachweisen, dass er Eigentümer der Fundsache ist, kann er die Fundsache<br />
gegen Bezahlung einer Verwahrungsgebühr mitnehmen.<br />
Abgabe der Fundsachen<br />
Die Fundsachen werden unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte<br />
herausgegeben. Das bedeutet, dass etwaige Mängel an den Fundsachen<br />
nicht zu Ansprüchen gegenüber der Samtgemeinde führen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezahlung der ersteigerten<br />
Fundstücke nur bar erfolgen kann.<br />
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Telefon 05374/9379634<br />
Mobil 0173/6168750<br />
Neues aus dem Rathaus<br />
Sprechstunden<br />
der Samtgemeindebürgermeisterin<br />
Samtgemeindebürgermeisterin Ines Kielhorn<br />
steht Ihnen während der Sprechzeiten<br />
des Rathauses gerne für persönliche<br />
Gespräche zur Verfügung. Wir empfehlen<br />
Ihnen, mit Frau Hübner oder Frau Jüngst<br />
unter der Rufnummer 05304 502-62 einen<br />
Termin zu vereinbaren.<br />
Ohne Terminvereinbarung können Sie<br />
die Bürgermeistersprechstunde an jedem<br />
Donnerstag zwischen 17.00 Uhr und<br />
18.00 Uhr nutzen, wobei wir Sie um Verständnis<br />
für mögliche Wartezeiten bitten.<br />
Nachruf<br />
Die Samtgemeinde <strong>Papenteich</strong> trauert um ihren<br />
Ehrenratsherrn<br />
Martin Pahl<br />
Von 1976 bis 2011 gehörte Herr Pahl dem Samtgemeinderat an<br />
und hat in verschiedenen Fachausschüssen engagiert mitgewirkt.<br />
Er war von 1986 bis 1991 Beigeordneter im Samtgemeindeausschuss<br />
und von 2001 bis 2007 Vorsitzender des Ausschusses<br />
für Jugend und Senioren.<br />
In der Zeit seiner Ratsmitgliedschaft hat er an zahlreichen<br />
kommunal-politischen Entscheidungen mitgewirkt und die<br />
Entwicklung unserer Samtgemeinde damit entscheidend mitgestaltet.<br />
In Dank und Anerkennung für sein großes ehrenamtliches<br />
Engagement zum Wohl der Allgemeinheit wurde Martin Pahl am<br />
17. November 2011 zum Ehrenratsherrn der Samtgemeinde<br />
<strong>Papenteich</strong> ernannt.<br />
In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Martin Pahl.<br />
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Ines Kielhorn<br />
Samtgemeindebürgermeisterin<br />
Samtgemeinde <strong>Papenteich</strong><br />
Sebastian Mehlmann<br />
Samtgemeinderatsvorsitzender<br />
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