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Papenteich August 2019

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Fundsachenversteigerung am 31. 8. <strong>2019</strong><br />

Die Samtgemeinde <strong>Papenteich</strong> versteigert in diesem Jahr wieder verschiedene<br />

Fundstücke auf dem Rathausvorplatz. Die Versteigerung<br />

findet am Samstag, d. 31. 8. <strong>2019</strong> ab 10.00 Uhr statt. Die Fundsachen<br />

können bereits ab 9.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz besichtigt<br />

werden.<br />

Bei den Fundstücken handelt es sich vorwiegend um Fahrräder. Aber<br />

auch ein City-Roller, eine Freisprecheinrichtung, ein DVD-Player,<br />

Rucksäcke und diverse andere Fundstücke suchen einen neuen Eigentümer.<br />

Vor der Durchführung einer Versteigerung sind allerdings einige<br />

rechtliche Dinge zu beachten, welche im Folgenden überblicksweise<br />

erläutert werden.<br />

Was ist eine Fundsache?<br />

Eine Fundsache ist eine verlorene Sache. Eine Sache ist verloren,<br />

wenn der Verlierer nicht weiß, wo sich die Sache befindet und er die<br />

Sache trotz Suche nicht finden kann. Eine Sache ist nicht verloren,<br />

wenn die Besitzaufgabe freiwillig herbeigeführt wurde.<br />

Wie kann Eigentum an versteigerten Fundstücken erworben werden?<br />

Durch eine öffentliche Versteigerung kann nach § 929 i.V.m. § 935<br />

BGB Eigentum erworben werden. Die ersteigerte Sache gehört in diesem<br />

Fall dem Ersteigerer endgültig. Der ursprüngliche Eigentümer<br />

(Verlierer) hat gegenüber dem Ersteigerer keine Ansprüche auf die<br />

Herausgabe der ersteigerten Sache oder sonstige Schadensersatzansprüche.<br />

Anders kann es aussehen, wenn ein Verlierer oder sonstiger Berechtigter<br />

vor Beginn der Versteigerung seine Sache wiederentdeckt. Kann er<br />

nachweisen, dass er Eigentümer der Fundsache ist, kann er die Fundsache<br />

gegen Bezahlung einer Verwahrungsgebühr mitnehmen.<br />

Abgabe der Fundsachen<br />

Die Fundsachen werden unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte<br />

herausgegeben. Das bedeutet, dass etwaige Mängel an den Fundsachen<br />

nicht zu Ansprüchen gegenüber der Samtgemeinde führen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezahlung der ersteigerten<br />

Fundstücke nur bar erfolgen kann.<br />

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Telefon 05374/9379634<br />

Mobil 0173/6168750<br />

Neues aus dem Rathaus<br />

Sprechstunden<br />

der Samtgemeindebürgermeisterin<br />

Samtgemeindebürgermeisterin Ines Kielhorn<br />

steht Ihnen während der Sprechzeiten<br />

des Rathauses gerne für persönliche<br />

Gespräche zur Verfügung. Wir empfehlen<br />

Ihnen, mit Frau Hübner oder Frau Jüngst<br />

unter der Rufnummer 05304 502-62 einen<br />

Termin zu vereinbaren.<br />

Ohne Terminvereinbarung können Sie<br />

die Bürgermeistersprechstunde an jedem<br />

Donnerstag zwischen 17.00 Uhr und<br />

18.00 Uhr nutzen, wobei wir Sie um Verständnis<br />

für mögliche Wartezeiten bitten.<br />

Nachruf<br />

Die Samtgemeinde <strong>Papenteich</strong> trauert um ihren<br />

Ehrenratsherrn<br />

Martin Pahl<br />

Von 1976 bis 2011 gehörte Herr Pahl dem Samtgemeinderat an<br />

und hat in verschiedenen Fachausschüssen engagiert mitgewirkt.<br />

Er war von 1986 bis 1991 Beigeordneter im Samtgemeindeausschuss<br />

und von 2001 bis 2007 Vorsitzender des Ausschusses<br />

für Jugend und Senioren.<br />

In der Zeit seiner Ratsmitgliedschaft hat er an zahlreichen<br />

kommunal-politischen Entscheidungen mitgewirkt und die<br />

Entwicklung unserer Samtgemeinde damit entscheidend mitgestaltet.<br />

In Dank und Anerkennung für sein großes ehrenamtliches<br />

Engagement zum Wohl der Allgemeinheit wurde Martin Pahl am<br />

17. November 2011 zum Ehrenratsherrn der Samtgemeinde<br />

<strong>Papenteich</strong> ernannt.<br />

In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Martin Pahl.<br />

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Ines Kielhorn<br />

Samtgemeindebürgermeisterin<br />

Samtgemeinde <strong>Papenteich</strong><br />

Sebastian Mehlmann<br />

Samtgemeinderatsvorsitzender<br />

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