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2019/39 Immoratgeber-17-07-2019-Web-16S-optimiert ET 08.05.20

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4 ERBEN<br />

Der eine gibt,<br />

der andere nimmt<br />

Erben Das Heim einer Familie stellt in der Regel den größten Vermögenswert dar. Daher ist<br />

es unumgänglich, sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, was nach dem<br />

eigenen Tod mit der Immobilie passieren soll. Von Anne Meßmer<br />

Als Eigentümer hat man<br />

im Grunde zwei Möglichkeiten,<br />

um ein Haus<br />

oder eine Eigentumswohnung<br />

an die nächste<br />

Generation zu übergeben: durch<br />

Erbe oder Schenkung. Auf den Eintritt<br />

des Erbfalls zu warten, ist sinnvoll,<br />

wenn die Immobilie noch nicht<br />

abbezahlt oder der Erbe noch minderjährig<br />

ist. Denn bei einem minderjährigen<br />

Immobilieneigentümer<br />

hat unter Umständen das Familiengericht<br />

ein Mitspracherecht. Auch<br />

wenn eine Immobilie als Absicherung<br />

im Falle einer Berufsunfähigkeit<br />

gedacht ist oder um im Alter die<br />

Kosten einer Heimunterbringung im<br />

Pflegefall zu decken, ist es sinnvoll,<br />

die Immobilie bis ans eigene Lebensende<br />

zu behalten.<br />

FOTO: © 4 PM PRODUCTION/SHUTTERSTOCK.COM<br />

Freibeträge der<br />

Schenkungssteuer nutzen<br />

Das größte Argument, das für die<br />

Schenkung einer Immobilie spricht,<br />

dürfte die Steuerersparnis sein.<br />

Denn wer eine Immobilie erbt, muss<br />

Erbschaftssteuer zahlen. Diese bemisst<br />

sich am tatsächlichen Verkehrswert<br />

der Immobilie. Doch natürlich<br />

gibt es auch eine Schenkungssteuer.<br />

Allerdings gelten für diese unterschiedliche<br />

Freibeträge (siehe Kasten),<br />

die alle zehn Jahre zur Verfügung<br />

stehen. Ein Beispiel: Ein Ehepaar<br />

hat zwei Kinder. Jeder Elternteil<br />

kann jedem Kind alle zehn Jahre<br />

steuerfrei 400.000 Euro (auch in<br />

Form einer Immobilie) schenken.<br />

Wichtig ist: eine Schenkung nie<br />

ohne entsprechenden Vertrag vorzunehmen.<br />

In diesem werden Regelungen<br />

zu Wohnrecht, Nießbrauch<br />

oder Rückforderung festgelegt.<br />

Ist man Erbe, denken manche<br />

wohl zuerst: Hilfe, ich habe eine Immobilie<br />

geerbt! Mit dem Erben ei-

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