2019/39 Immoratgeber-17-07-2019-Web-16S-optimiert ET 08.05.20
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4 ERBEN<br />
Der eine gibt,<br />
der andere nimmt<br />
Erben Das Heim einer Familie stellt in der Regel den größten Vermögenswert dar. Daher ist<br />
es unumgänglich, sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, was nach dem<br />
eigenen Tod mit der Immobilie passieren soll. Von Anne Meßmer<br />
Als Eigentümer hat man<br />
im Grunde zwei Möglichkeiten,<br />
um ein Haus<br />
oder eine Eigentumswohnung<br />
an die nächste<br />
Generation zu übergeben: durch<br />
Erbe oder Schenkung. Auf den Eintritt<br />
des Erbfalls zu warten, ist sinnvoll,<br />
wenn die Immobilie noch nicht<br />
abbezahlt oder der Erbe noch minderjährig<br />
ist. Denn bei einem minderjährigen<br />
Immobilieneigentümer<br />
hat unter Umständen das Familiengericht<br />
ein Mitspracherecht. Auch<br />
wenn eine Immobilie als Absicherung<br />
im Falle einer Berufsunfähigkeit<br />
gedacht ist oder um im Alter die<br />
Kosten einer Heimunterbringung im<br />
Pflegefall zu decken, ist es sinnvoll,<br />
die Immobilie bis ans eigene Lebensende<br />
zu behalten.<br />
FOTO: © 4 PM PRODUCTION/SHUTTERSTOCK.COM<br />
Freibeträge der<br />
Schenkungssteuer nutzen<br />
Das größte Argument, das für die<br />
Schenkung einer Immobilie spricht,<br />
dürfte die Steuerersparnis sein.<br />
Denn wer eine Immobilie erbt, muss<br />
Erbschaftssteuer zahlen. Diese bemisst<br />
sich am tatsächlichen Verkehrswert<br />
der Immobilie. Doch natürlich<br />
gibt es auch eine Schenkungssteuer.<br />
Allerdings gelten für diese unterschiedliche<br />
Freibeträge (siehe Kasten),<br />
die alle zehn Jahre zur Verfügung<br />
stehen. Ein Beispiel: Ein Ehepaar<br />
hat zwei Kinder. Jeder Elternteil<br />
kann jedem Kind alle zehn Jahre<br />
steuerfrei 400.000 Euro (auch in<br />
Form einer Immobilie) schenken.<br />
Wichtig ist: eine Schenkung nie<br />
ohne entsprechenden Vertrag vorzunehmen.<br />
In diesem werden Regelungen<br />
zu Wohnrecht, Nießbrauch<br />
oder Rückforderung festgelegt.<br />
Ist man Erbe, denken manche<br />
wohl zuerst: Hilfe, ich habe eine Immobilie<br />
geerbt! Mit dem Erben ei-