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Oberste Hülsberg 1 - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Wohnfunktion:<br />

Das Vorhabengebiet liegt im Außenbereich und grenzt im Westen an zwei vorhandene<br />

bebaute Grundstücke an. Dieser Ortsteil ist durch seine historische Hofstruktur mit lockerer<br />

Wohnbebauung und landwirtschaftlichen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Betrieben geprägt.<br />

Die notwendige technische Infrastruktur ist vorhanden, alle Versorgungsmedien für eine<br />

Bebauung sind in ausreichendem Maße bereits an das bestehende Leitungsnetz<br />

angeschlossen. Die Müllentsorgung gilt als gesichert.<br />

Erholungs- und Freizeitfunktionen:<br />

Eine Erholungsfunktion für die Öffentlichkeit ist innerhalb des Vorhabengebietes keine<br />

gegeben, da es sich um privat genutzte Grundstücke handelt. Dagegen weist die äußere<br />

Erschließung mit dem nordwestlichen Bauerngarten ein landschaftsprägendes<br />

Strukturelement mit z.T. mächtigen Gartengehölzen auf, das Erholungssuchenden auf dem<br />

Weg zum o<strong>der</strong> vom südlich gelegenen Waldgebiet dienen kann.<br />

Auch <strong>der</strong> Erholungswert für die dort lebenden Menschen ist nicht zu unterschätzen. Die Nähe<br />

zur Ruhraue und dem ausgedehnten Waldgebiet im Süden sowie die für Kin<strong>der</strong> wichtige<br />

verkehrlich abgeschirmte Hofsituation, die Nähe zu verschiedenen Groß- und Kleintieren und<br />

<strong>der</strong> unmittelbar angrenzenden Landschaft mit Gartennutzung stellen einen hohen Freizeitwert<br />

für alle Generationen dar.<br />

Lärmschutz:<br />

Folgende Lärmemissionsquellen in <strong>der</strong> Umgebung sind für das Vorhabengebiet relevant:<br />

Verkehrslärm von <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße (L 675); in untergeordnetem Maße auch vom<br />

Rangierbahnhof <strong>Hagen</strong> Vorhalle sowie <strong>der</strong> Bahnstrecke Wengern Ost/<strong>Hagen</strong> Vorhalle und<br />

diffuser Verkehrslärm <strong>der</strong> BAB A1.<br />

Daher wurde eigens ein Schallgutachten beauftragt (Büro HEBO, Gutachten v. 10.01.2005,<br />

Ergänzungsgutachten vom 08.07.2005). Darin wurde auch eine Zunahme <strong>der</strong><br />

Verkehrsbelastung auf <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße bei einer evtl. Aufstufung zur Bundesstraße<br />

berücksichtigt.<br />

Eine geringfügige Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bzgl. Erholung und Lärm beschriebenen Bestandssituation<br />

ist durch die von Seiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> geplante Ausweisung <strong>der</strong> gesamten Umgebung als<br />

Gewerbegebiet (siehe auch unter II.) zu erwarten. Der Erholungswert dürfte sich etwas<br />

verringern, auch wenn die zuvor genannten Kriterien davon weitgehend unbetroffen blieben<br />

und die positive Gesamtsituation diesbezüglich erhalten bliebe. Die Zunahme an Lärm auf <strong>der</strong><br />

Volmarsteiner Straße ist im Schallschutzgutachten berücksichtigt.<br />

Der untersuchte Bereich liegt in einem Mischgebiet und weist somit gemäß Punkt 1.1 e),<br />

Beiblatt 1 <strong>der</strong> DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ die folgenden Orientierungswerte<br />

„Außen“ auf:<br />

tagsüber 6.00 – 22.00 Uhr 60 dB(A)<br />

nachts 22.00 – 6.00 Uhr 50 bzw. 45 dB(A).<br />

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll <strong>der</strong> niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und<br />

Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.<br />

Gemäß Punkt 3.2 „Ergebnisse <strong>der</strong> Lärmprognose“ <strong>der</strong> ergänzenden gutachtlichen<br />

Stellungnahme Nr. 095-05L vom 08.07.2005 des Gutachters „HEBO“ ergeben sich folgende<br />

Gesamtbeurteilungspegel bzw. maßgebliche Außenlärmpegel und daraus resultierende<br />

Lärmpegelbereiche:<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"

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