Oberste Hülsberg 1 - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Abschließend kann festgestellt werden, dass nach dem <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand keine<br />
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nach Realisierung <strong>der</strong><br />
Planung verbleiben werden, auch unter Berücksichtigung solcher Beeinträchtigungen für die<br />
Schutzgüter, für die keine konkreten Vermeidungs-, Min<strong>der</strong>ungsmaßnahmen ableitbar und<br />
keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind.<br />
5. Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />
Für die Investorengemeinschaft stellt sich die Frage nach einem alternativen Standort für das<br />
Vorhaben nicht, da sie die Erben <strong>der</strong> Hofstelle sind und diese durch die geplante Umnutzung<br />
dauerhaft erhalten und einer neuen, sinnvollen Bewirtschaftung zugeführt wird. Damit<br />
erübrigt sich auch die an<strong>der</strong>nfalls berechtigte Überprüfung möglicher alternativer Standorte.<br />
Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass sich dieses Bauvorhaben aufgrund seiner<br />
insgesamt zu vernachlässigenden ökologischen Konflikte im Vergleich zu<br />
Neubaumaßnahmen beson<strong>der</strong>s anbietet.<br />
6. Monitoring<br />
Nach dem EAG-Bau von 2004 gilt es, im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Umweltberichtes auch,<br />
die Notwendigkeit eines “Monitorings“ zu überprüfen und ggf. Maßnahmen dazu festzulegen.<br />
Dies meint eine Art Beobachtungspflicht o<strong>der</strong> Überwachung von “erheblichen<br />
Umweltauswirkungen“, die aufgrund <strong>der</strong> Durchführung eines solchen Bauvorhabens<br />
eintreten, durch die Gemeinde.<br />
Da im hier vorliegenden Fall (siehe Ausführungen zuvor) zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit<br />
erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, bleibt lediglich die bauaufsichtlichte<br />
Begleitung und Prüfung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Festsetzungen zum Lärmschutz als Monitoring.<br />
Tab. 6: Monitoring<br />
Maßnahme Art des Monitorings Monitoring durch<br />
Festsetzung “Toranlage“<br />
zum Lärmschutz<br />
Festsetzung Schallschutzmaßnahmen<br />
an Fenstern<br />
7. Fazit des Umweltberichtes<br />
Bauaufsichtliche Begleitung<br />
und Prüfung<br />
Bauaufsichtliche Begleitung<br />
und Prüfung<br />
Bauordnungsamt<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong><br />
Bauordnungsamt<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong><br />
Die geplante Umnutzung des Stallgebäudes <strong>der</strong> ehemals landwirtschaftlich genutzten<br />
Hofstelle “<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1“ im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil Vorhalle ist Inhalt des<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/04 (564) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>. Es ist geplant, für<br />
kin<strong>der</strong>reiche Familien, in dem leer stehenden Nebengebäude (ursprünglich Stallgebäude)<br />
Wohnraum sowie <strong>der</strong> Scheune und Remise Nebenräume zur Verfügung zu stellen.<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"