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Oberste Hülsberg 1 - Stadtpläne der Stadt Hagen

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17<br />

Landwirtschaft:<br />

Wirtschaftliche Nutzungsansprüche bestehen für den schmalen nord- und südöstlichen<br />

Streifen durch die Landwirtschaft. Diese landwirtschaftliche Nutzfläche besteht aus Grünland,<br />

die aufgrund ihrer Lage und <strong>der</strong> durch die Bodenzahlen (30-55; gem. Bodenkarte NRW M<br />

1:50.000 Blatt L4710 <strong>Hagen</strong>) vorgegebenen potenziellen Bodenfruchtbarkeit nur geringe<br />

Voraussetzungen zur Erzielung auskömmlicher Erträge („mittlerer, z.T. geringer Ertrag,<br />

jedoch unsicher“ laut Bodenkarte) bietet.<br />

2.2 Schutzgut Pflanze und Tier<br />

Die im Vorhabengebiet vorkommenden Vegetationsstrukturen sind folgende:<br />

• „Wiese“:<br />

Die eher extensiv genutzten Wiesen stellen zwar grundsätzlich einen Lebensraum für<br />

verschiedene Tierarten wie Insekten etc. dar, ihr Wert für den Naturhaushalt ist hier aufgrund<br />

<strong>der</strong> Randlage an den Baulichkeiten und intensiv genutzten Gärten und <strong>der</strong> geringen Größe<br />

eher gering.<br />

• „Garten“<br />

Die eher intensiv genutzten Gartenflächen haben trotz großer Artenvielfalt einen eher<br />

geringen Wert für den Naturhaushalt.<br />

Der eingeschränkten tierökologischen Lebensraumfunktion <strong>der</strong> genannten Biotope ist<br />

hinzuzufügen, dass hier auch keine beson<strong>der</strong>e Biotopverbindungsfunktion vorliegt.<br />

2.3 Schutzgut Boden<br />

Aus den Bachablagerungen des Holozän haben sich nach Angaben <strong>der</strong> überwiegend<br />

Pseudogleye z.T. Braunerde- Pseudogleye über Ton -, Schluff- und Sandstein gebildet. Für<br />

diese schluffigen Lehmböden wird eine meist geringe mittlere Wasserdurchlässigkeit bei<br />

mittlerer Stau- o<strong>der</strong> Hangnässe, meist bis in den Oberboden, angeführt.<br />

Über Bodendenkmäler o<strong>der</strong> Altlastenverdachtsflächen liegen keine Unterlagen vor, da auch<br />

nicht bekannt.<br />

2.4 Schutzgut Wasser<br />

Beim Schutzgut Wasser sind die Bereiche Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die<br />

bestehende Abwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbehandlung zu unterscheiden:<br />

- Zu Flurabständen von Grundwasser ist gemäß o.g. Bodenkarte im westlichen Bereich<br />

beim Bodentyp Gley mit mittleren Schwankungsbereichen des Grundwassers von 8 bis 13 dm<br />

unter Flur zu rechnen.<br />

- Oberflächengewässer existieren in Form des auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden Seite <strong>der</strong> Straße<br />

<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> verlaufenden und die Volmarsteiner Straße unterquerenden „Hegtbaches“.<br />

Dort wird auch die gedrosselte Ableitung aus dem Regenrückhaltebecken eingeleitet. Der<br />

Hegtbach fließt in südwestlicher Richtung weiterhin verrohrt und ab hinter <strong>der</strong><br />

Bahnunterführung und - Gelände offen in Richtung Ruhr. Nordwestlich in unmittelbarer Nähe<br />

befindet sich das angesprochene Regenrückhaltebecken.<br />

- Bestehende Abwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbehandlung: Die Bebauung wird über<br />

Kleinkläranlagen entwässert, die von <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde genehmigt sind. Zur<br />

Klärung des anfallenden Schmutzwassers wurden im Jahre 1994 zwei vollbiologische<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"

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