Oberste Hülsberg 1 - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Landwirtschaft:<br />
Wirtschaftliche Nutzungsansprüche bestehen für den schmalen nord- und südöstlichen<br />
Streifen durch die Landwirtschaft. Diese landwirtschaftliche Nutzfläche besteht aus Grünland,<br />
die aufgrund ihrer Lage und <strong>der</strong> durch die Bodenzahlen (30-55; gem. Bodenkarte NRW M<br />
1:50.000 Blatt L4710 <strong>Hagen</strong>) vorgegebenen potenziellen Bodenfruchtbarkeit nur geringe<br />
Voraussetzungen zur Erzielung auskömmlicher Erträge („mittlerer, z.T. geringer Ertrag,<br />
jedoch unsicher“ laut Bodenkarte) bietet.<br />
2.2 Schutzgut Pflanze und Tier<br />
Die im Vorhabengebiet vorkommenden Vegetationsstrukturen sind folgende:<br />
• „Wiese“:<br />
Die eher extensiv genutzten Wiesen stellen zwar grundsätzlich einen Lebensraum für<br />
verschiedene Tierarten wie Insekten etc. dar, ihr Wert für den Naturhaushalt ist hier aufgrund<br />
<strong>der</strong> Randlage an den Baulichkeiten und intensiv genutzten Gärten und <strong>der</strong> geringen Größe<br />
eher gering.<br />
• „Garten“<br />
Die eher intensiv genutzten Gartenflächen haben trotz großer Artenvielfalt einen eher<br />
geringen Wert für den Naturhaushalt.<br />
Der eingeschränkten tierökologischen Lebensraumfunktion <strong>der</strong> genannten Biotope ist<br />
hinzuzufügen, dass hier auch keine beson<strong>der</strong>e Biotopverbindungsfunktion vorliegt.<br />
2.3 Schutzgut Boden<br />
Aus den Bachablagerungen des Holozän haben sich nach Angaben <strong>der</strong> überwiegend<br />
Pseudogleye z.T. Braunerde- Pseudogleye über Ton -, Schluff- und Sandstein gebildet. Für<br />
diese schluffigen Lehmböden wird eine meist geringe mittlere Wasserdurchlässigkeit bei<br />
mittlerer Stau- o<strong>der</strong> Hangnässe, meist bis in den Oberboden, angeführt.<br />
Über Bodendenkmäler o<strong>der</strong> Altlastenverdachtsflächen liegen keine Unterlagen vor, da auch<br />
nicht bekannt.<br />
2.4 Schutzgut Wasser<br />
Beim Schutzgut Wasser sind die Bereiche Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die<br />
bestehende Abwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbehandlung zu unterscheiden:<br />
- Zu Flurabständen von Grundwasser ist gemäß o.g. Bodenkarte im westlichen Bereich<br />
beim Bodentyp Gley mit mittleren Schwankungsbereichen des Grundwassers von 8 bis 13 dm<br />
unter Flur zu rechnen.<br />
- Oberflächengewässer existieren in Form des auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden Seite <strong>der</strong> Straße<br />
<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> verlaufenden und die Volmarsteiner Straße unterquerenden „Hegtbaches“.<br />
Dort wird auch die gedrosselte Ableitung aus dem Regenrückhaltebecken eingeleitet. Der<br />
Hegtbach fließt in südwestlicher Richtung weiterhin verrohrt und ab hinter <strong>der</strong><br />
Bahnunterführung und - Gelände offen in Richtung Ruhr. Nordwestlich in unmittelbarer Nähe<br />
befindet sich das angesprochene Regenrückhaltebecken.<br />
- Bestehende Abwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbehandlung: Die Bebauung wird über<br />
Kleinkläranlagen entwässert, die von <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde genehmigt sind. Zur<br />
Klärung des anfallenden Schmutzwassers wurden im Jahre 1994 zwei vollbiologische<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"