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Oberste Hülsberg 1 - Stadtpläne der Stadt Hagen

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1<br />

Vorstandsbereich für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bauen<br />

Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und <strong>Stadt</strong>planung 16.06.2008<br />

BEGRÜNDUNG<br />

zum<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Nr. 3/04 (564)<br />

" <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1",<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


2<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


Vorhaben:<br />

3<br />

Umbau und Nutzungsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle zu einem<br />

Wohnhof für kin<strong>der</strong>reiche Familien.<br />

Baugrundstück:<br />

<strong>Hagen</strong> – Vorhalle, <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1, Gemarkung Vorhalle, Flur 9, Flurstücke 539 und 540.<br />

Verfahrensstand:<br />

1. Einleitungsbeschluss gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB), <strong>der</strong> zur Zeit gültigen Fassung,<br />

durch den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>, vom 15.07.2004.<br />

2. Bürgeranhörung nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgte am 15.08.2006.<br />

Vorhabenträger:<br />

Investorengemeinschaft, Frau Marion Stach, geb. Spratek, Im Mühlenteich 25, 58300 Wetter<br />

und Frau Charlotte Derichs, geb. Spratek, Jan – von - Werth Strasse 65, 52428 Jülich.<br />

Planungsbüro:<br />

bap Büro für Architektur und Planung<br />

Hetschold Sun<strong>der</strong><br />

Schlachthofstrasse 27<br />

58455 Witten<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


Inhaltsverzeichnis<br />

I. Räumliche und strukturelle Situation<br />

II. Planungsrechtliche Situation<br />

1. Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan)<br />

2. Flächennutzungsplan (FNP)<br />

3. Landschaftsplan<br />

4. Geltendes Baurecht<br />

III. Anlass <strong>der</strong> Planung<br />

IV. Ziele und Zweck <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

1. Städtebauliches Konzept<br />

2. Verkehrserschließung<br />

V. Kompensation (Ing.-Büro M. Kaiser)<br />

1. Gesetzliche Grundlagen<br />

2. Bestandssituation und Bewertung<br />

3. Maßnahmen zur Grüngestaltung<br />

4. Zusammenfassung zur Eingriffsbewertung<br />

VI. Umweltbericht (Ing.Büro M. Kaiser)<br />

1. Bestandsbeschreibung<br />

2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktion<br />

3. Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

4. Bewertung <strong>der</strong> nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

5. Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />

6. Monitoring<br />

7. Fazit des Umweltberichtes<br />

4<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


VII. Festsetzungen<br />

VIII. Flächenbilanzierung<br />

IX. Denkmalschutz<br />

X. Gen<strong>der</strong> Mainstreaming/Familienfreundliche Planung<br />

XI. Durchführungsvertrag<br />

5<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


I. Räumliche und strukturelle Situation<br />

6<br />

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans " <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1", NR.<br />

3/04 (564), <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>, befindet sich im Ortsteil Vorhalle. Er liegt nördlich <strong>der</strong> BAB A1<br />

und südlich <strong>der</strong> Volmarsteiner Strasse und <strong>der</strong> dazu parallel geführten Eisenbahnlinie <strong>Hagen</strong>-<br />

Vorhalle / Wetter-Volmarstein-Wengern.<br />

Der Geltungsbereich umfasst die in <strong>der</strong> Gemarkung Vorhalle, Flur 9 gelegenen Flurstücke<br />

539 und 540, mit einer Flächengröße von insgesamt 0,8 ha und grenzt sich konkret<br />

folgen<strong>der</strong>maßen Ab:<br />

- Im Norden und Osten durch ausgedehnte landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />

- Im Süden durch die angrenzende Anliegerstrasse <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> mit dahinter liegenden<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen und wenigen Einzelwohnhäusern entlang des Straßenverlaufs.<br />

- Im Westen durch die Volmarsteiner Straße, <strong>der</strong> parallel geführten Eisenbahntrasse und<br />

dahinter liegenden Wiesenflächen bis zum Ruhrufer.<br />

Das Gelände fällt leicht von Südosten nach Nordwesten ab (ca.5,0m).<br />

Bei dem Vorhabengebiet handelt es sich um ein bebautes Grundstück.<br />

Die vorhandenen Gebäude ergeben als Ensemble die Hofstelle einer vormaligen<br />

landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Die Anlage insgesamt wurde im Wesentlichen nicht durch nachträgliche Fremdbauten ergänzt<br />

und lässt den Betrachter die geschil<strong>der</strong>te Ursprünglichkeit erkennen.<br />

Im Grenzbereich zur Straße <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> verläuft <strong>der</strong> Hegtbach in teilweise offener Lage.<br />

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II. Planungsrechtliche Situation<br />

7<br />

1. Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan)<br />

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum<br />

und <strong>Hagen</strong>, wirksam mit <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong> Genehmigung am 17.07.2001, liegt das<br />

Vorhabengebiet in einem Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung.<br />

2. Flächennutzungsplan (FNP)<br />

Der Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> in seiner gültigen Fassung, stellt das Gebiet als<br />

Fläche für Gewerbeansiedlungen dar.<br />

3. Landschaftsplan<br />

Der Planungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> von<br />

1994. Die Entwicklungskarte gibt für den Entwicklungsraum „geplantes Gewerbegebiet<br />

Volmarsteiner Straße“ u. a. den Hinweis auf „Erhaltung <strong>der</strong> vorhandenen Gehölzer“, dem hier<br />

entsprochen wird. In <strong>der</strong> Festsetzungskarte ist in unmittelbarer Nachbarschaft die bereits<br />

realisierte Anpflanzung eines Gehölzstreifens nordöstlich des Hofes entlang <strong>der</strong><br />

Volmarsteiner Straße enthalten.<br />

4. Geltendes Baurecht<br />

Das Gebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 30<br />

BauGB.<br />

Es lässt sich nicht einem im Zusammenhang bebautem Ortsteil zuordnen und ist daher nicht<br />

nach § 34 BauGB zu bewerten.<br />

Eine baurechtliche Beurteilung würde zurzeit auf Grundlage <strong>der</strong> Bestimmungen des § 35<br />

BauGB (Bauen im Außenbereich) erfolgen.<br />

Als ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle war eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1, Satz 1,<br />

gegeben.<br />

Die vorhandenen Baulichkeiten genießen daher im Rahmen <strong>der</strong> ehemaligen Nutzung<br />

Bestandsschutz.<br />

Genehmigungspflichtige Neuanlagen, An-, und Umbauten und Nutzungsän<strong>der</strong>ungen sind<br />

nach zur Zeit geltendem Baurecht nicht genehmigungsfähig.<br />

III. Anlass <strong>der</strong> Planaufstellung<br />

Die <strong>der</strong>zeitigen Eigentümerinnen als Erben <strong>der</strong> Hofstelle beabsichtigen, für Familien- hier<br />

insbeson<strong>der</strong>e kin<strong>der</strong>reiche Familien, in den leer stehenden Gebäudeteilen Wohnraum zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes im Jahre 1973 kam es zu Leerständen in<br />

den, einem Gehöft notwendig zugeordneten Nebengebäuden wie Scheune, Remise und<br />

Stallungen.<br />

Die Erhaltung einer die bäuerliche Kulturlandschaft prägenden Hofstelle ist anzustreben.<br />

Um notwendige Instandhaltungsmaßnahmen wirtschaftlich darstellen zu können, sind die<br />

Leerstände einer sinnvollen, verträglichen und ertragsorientierten Nutzung zuzuführen.<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


8<br />

Da die Eigentümerinnen (Vorhabenträger) häufige und regelmäßige Nachfragen nach<br />

Familienwohnraum, gerade an dieser für eine Wohnnutzung attraktiven Stelle erfahren<br />

haben, sollen in dem leer stehenden ehemaligen Stallgebäude Wohnungen, insbeson<strong>der</strong>e für<br />

kin<strong>der</strong>reiche Familien entstehen.<br />

Da die vorgesehene Nutzung, insbeson<strong>der</strong>e die Errichtung von Wohnungen für kin<strong>der</strong>reiche<br />

Familien, vielfach aufgrund von "Kin<strong>der</strong>lärm" zu Konflikten mit dem nachbarschaftlichen<br />

Umfeld führt, ist die abseitige Lage des Vorhabens auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

gut/fussläufig erreichbaren Naherholungs- und Erlebnisräume (Waldgebiet "Auf <strong>der</strong> Halle",<br />

Ruhrauen) trotz des vorhandenen Umgebungslärms zwar problematisch aber beim<br />

Bau/Einbau entsprechenden Schallschutzes an den und in den Gebäuden ein durchführbares<br />

Vorhaben (s. Punkt V, 4.Immissionsschutz).<br />

IV. Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

1. Bauliches -, und Nutzungskonzept<br />

Für das Vorhabengebiet soll nach <strong>der</strong> vorliegenden Konzeption Baurecht für die<br />

beabsichtigten Umbauten im Bestand des ehemaligen Stallgebäudes und die beabsichtigte<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ung zu Wohnzwecken erreicht werden.<br />

Als Bestand vorhanden und für den Erhalt vorgesehen sind die den zentral gelegenen<br />

Innenhof begrenzenden Gebäude:<br />

Nordöstlich gelegene Scheune<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


Nordwestlich gelegenes Wohnhaus <strong>der</strong> ehemals bäuerlichen Familie<br />

Südwestlich gelegene Wagenremise<br />

9<br />

Die nordöstlich gelegene Scheune soll als musealer Abstellraum für die noch vorhandenen<br />

landwirtschaftlichen Gerätschaften genutzt werden, wobei überschüssige Flächen in <strong>der</strong><br />

Scheune durch Abtrennung als Abstellflächen, den zukünftigen Bewohnern zur Verfügung<br />

gestellt werden sollen.<br />

Ebenso soll mit <strong>der</strong> südwestlich gelegenen Remise verfahren werden, wobei hier auch an<br />

Hobby-, und Werkräume für die Bewohner gedacht ist.<br />

Das südwestlich gelegene, bestehende Wohnhaus <strong>der</strong> Familie bleibt in seinem baulichen<br />

Bestand und seiner Nutzung als Wohnhaus unverän<strong>der</strong>t.<br />

2. Verkehrserschließung<br />

Das Vorhaben ist verkehrlich über eine Zufahrt von dem öffentlich gewidmeten Weg<br />

"<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>" erschlossen.<br />

Der Weg "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>" mündet nach ca. 100m in die Volmarsteiner Straße (L675).<br />

Fußläufige Verbindungen zum Harkortsee / Ruhr existieren in Verlängerung des Weges<br />

"<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>" über die Volmarsteiner Straße hinweg und mittels einer<br />

Fußgängerunterführung unter <strong>der</strong> DB- Trasse hindurch.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Entwicklung <strong>der</strong> benachbarten Gewerbebereiche soll die<br />

verkehrliche Erschließung "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>" geän<strong>der</strong>t werden. Danach wäre ein direkter<br />

Anschluss an die Volmarsteiner Straße nicht mehr vorhanden. Stattdessen würde <strong>der</strong> Weg<br />

"<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>" an die Erschließungsstraße des süd-westlich gelegenen Gewerbebereichs<br />

angebunden. Das Vorhaben steht einer solchen Entwicklung nicht entgegen.<br />

Eine Anbindung an den ÖPNV ist durch eine auf <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße verkehrende<br />

Buslinie gegeben.<br />

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V. Kompensation<br />

10<br />

Die vorhandenen Baulichkeiten des Hofes stehen als ehemalige Landwirtschaftliche Hofstelle<br />

unter Bestandsschutz nach § 35 (Bauen im Außenbereich) Absatz 1, Satz 1. Für die<br />

beabsichtigten Umbauten am ehemaligen Stallgebäude zu Wohnzwecken soll mittels des<br />

Vorhabenbezogenen B-Planes Baurecht geschaffen werden. Die übrigen, den zentralen<br />

Innenhof begrenzenden Bauten wie Scheune (NO) Wohnhaus (NW) und Wagenremise (SW)<br />

sollen erhalten bleiben und z.T. als Abstellräume/Garagen den neuen Bewohnern zugänglich<br />

gemacht werden.<br />

1. Gesetzliche Grundlagen<br />

Nach § 1 Abs. 5 Nr. 7 und § 1a BauGB sind bei <strong>der</strong> Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die<br />

Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege, insbeson<strong>der</strong>e des<br />

Wassers, <strong>der</strong> Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima<br />

zu berücksichtigen. Konkretere Regelungen zu Belangen des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege treffen die entsprechenden Fachgesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) und das Landschaftsgesetz von Nordrhein-Westfalen (LG NW).<br />

Nach § 19-21 BNatSchG bzw. § 4 Abs. 2 LG NW gelten Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gestalt o<strong>der</strong><br />

Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes o<strong>der</strong> das<br />

Landschaftsbild erheblich o<strong>der</strong> nachhaltig beeinträchtigen können, als Eingriff in Natur,<br />

Boden und Landschaft.<br />

Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von<br />

Natur, Boden und Landschaft zu unterlassen (Vermeidungsgebot) sowie unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des<br />

Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichspflicht) - § 8 Abs. 2<br />

BNatSchG bzw. § 4 Abs. 2 LG NW. Die geplante Umnutzung, für die <strong>der</strong> Vorhabenbezogene<br />

Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage schafft, wird gemäß § 35 BauGB beurteilt.<br />

Ein Eingriff im Sinne <strong>der</strong> Gesetzgebung liegt in diesem Falle nicht vor, da es sich lediglich<br />

um die Umnutzung vorhandener Gebäude handelt, die we<strong>der</strong> Naturhaushalt noch das<br />

Landschaftsbild erheblich o<strong>der</strong> nachhaltig beeinträchtigt. Die Tatsache, dass die ehemaligen<br />

Einrichtungen des Hofes zweifelsfrei historisch einmal einen Eingriff darstellten, ist hier<br />

irrelevant, da dies nicht Gegenstand <strong>der</strong> Untersuchung und des jetzigen Planungsverfahrens<br />

ist.<br />

2. Bestandssituation und Bewertung<br />

Ungeachtet des Nicht-Vorliegens eines Eingriffes ist <strong>der</strong> vorhandene Baum- und<br />

Gehölzbestand zu erfassen (s. Landschaftspflegerischer Begleitplan im Anhang). Der größte<br />

Teil des Geltungsbereiches ist die ehemals landwirtschaftlich genutzte Hofstelle sowie die<br />

direkt angrenzende Gartenfläche im Süd-Osten und die nordöstlich sich anschließenden<br />

Wiesen, die zurzeit als Weideland für versch. Tierarten (u.a. Pferde, Ziegen, Schafe,<br />

Schweine) genutzt werden.<br />

Folgende Biotoptypen kommen demnach im Bestand vor:<br />

• „Wiese“<br />

Die großflächige nordöstliche Wiese - eher extensiv genutzt - stellt zwar grundsätzlich<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


11<br />

einen Lebensraum für verschiedene Tierarten dar, <strong>der</strong> Wert für den Naturhaushalt ist hier<br />

aufgrund <strong>der</strong> Randlage an den intensiv genutzten Gärten eher als mittel einzustufen.<br />

• „Garten“<br />

Die Freiflächen im Südosten und ein geringer Teil <strong>der</strong> Fläche im Nordwesten werden<br />

<strong>der</strong>zeit gärtnerisch genutzt und haben wegen <strong>der</strong> eher intensiven Bewirtschaftung trotz des<br />

großen Artenspektrums einen eher geringen Wert für den Naturhaushalt.<br />

Der z.T. ältere und wertvolle Gehölzbestand ist detailliert erfasst worden und wird in<br />

seiner Gänze alle Arten und auch kleinere Wuchsgrößen erhalten, so dass auch hier kein<br />

Eingriff vorliegt.<br />

3. Maßnahmen zur Grüngestaltung<br />

Für den Planungsbereich werden neben dem Erhalt des Gehölzbestandes zur Grünordnung<br />

und zur Kompensation eines außerhalb des B- Planes erfolgten, aber damit im<br />

Zusammenhang stehenden Eingriffs Pflanzmaßnahmen festgesetzt. Diese Maßnahme dient<br />

<strong>der</strong> landschaftsgerechten Eingrünung des Hofes, <strong>der</strong> grünordnerischen Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Landschaft sowie <strong>der</strong> natürlichen Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.<br />

Es handelt sich dabei um die Neuanlage einer Strauchpflanzung entlang <strong>der</strong> nordöstlichen<br />

Grenze des Hofes am Übergang zwischen Wiese als privater Grünfläche und<br />

landwirtschaftlicher Fläche. Diese Pflanzung setzt die an <strong>der</strong> südöstlichen Grenze bereits<br />

vorhandene Hecke fort. Sie stellt einen Teil <strong>der</strong> Ausgleichungsmaßnahmen für das inzwischen<br />

realisierte Regenrückhaltebecken im Nordwesten des Hofes dar. Dabei handelt es sich um<br />

eine Landschaftsrechtliche Auflage zum Ausgleich aus einem Wasserrechtlichen Verfahren,<br />

dem Antrag gem. § 7 WHG zur Einleitung von gereinigtem häuslichen Abwasser und<br />

unbelastetem Nie<strong>der</strong>schlagswasser in den Hegtbach. Dieses Abwasser entstammt aus zwei<br />

1994 errichteten vollbiologischen Kleinkläranlagen für das vorhandene Wohnhaus und das<br />

umzubauende Stallgebäude. Die Anlagen wurden bzgl. ihrer Umweltauswirkungen jüngst<br />

optimiert, indem ein naturnahes Regenrückhaltebecken und ein Bodenfilterbecken zur<br />

Drosselung und Reinigung des Abflusses nachgerüstet wurden.<br />

4. Zusammenfassung zur Eingriffsbewertung<br />

Mit dem vorliegenden Vorhabenbezogenen B-Plan liegt kein Eingriff nach BNatSchG vor, da<br />

es sich lediglich um die Umnutzung vorhandener Gebäude handelt, die we<strong>der</strong> Naturhaushalt<br />

noch das Landschaftsbild erheblich o<strong>der</strong> nachhaltig beeinträchtigt. Demzufolge ist hier keine<br />

Kompensation und deshalb auch keine Bilanzierung Eingriff/Ausgleich erfor<strong>der</strong>lich. Eine<br />

geplante Neupflanzung von Sträuchern an <strong>der</strong> nördlichen Grenze stellt lediglich einen Teil<br />

des Ausgleichs für außerhalb des Verfahrens und des Geltungsbereiches des Bebauungs-<br />

Planes realisierte Regenrückhalte- und Bodenfilterbecken dar. Nichtsdestotrotz werden im<br />

Umweltbericht die Schutzgüter <strong>der</strong> Umwelt in ihrem Bestand und möglichen Auswirkungen<br />

auf sie durch die Umnutzung untersucht.<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


VI. Umweltbericht<br />

Verfasser: Ingenieurbüro M. Kaiser, Gutenbergstr. 34, 44139 Dortmund<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Bestandsbeschreibung<br />

2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktion<br />

2.1 Schutzgut Mensch<br />

2.2 Schutzgut Pflanze und Tier<br />

2.3 Schutzgut Boden<br />

2.4 Schutzgut Wasser<br />

2.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />

2.6 Schutzgut Landschaft<br />

2.7 Schutzgut Kulturgüter<br />

2.8 Schutzgut Sachgüter<br />

2.9 Schutzgut Wechselwirkungen<br />

2.10 Zusammenfassung <strong>der</strong> schutzbezogenen Ausprägungen<br />

3. Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

3.1 Umweltrelevante Festsetzungen<br />

3.2 Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen durch das Vorhaben<br />

3.3 Vermeidungs-, Min<strong>der</strong>ungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

4. Bewertung <strong>der</strong> nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

5. Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />

6. Monitoring<br />

7. Fazit des Umweltberichtes<br />

Anlagen:<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan verkleinert auf M 1: 500 v. 16.01.2007<br />

Fotodokumentation zum Umweltbericht: Bestand (5 Seiten)<br />

12<br />

Der hier vorliegende Umweltbericht ist gemäß §2a Bau GB ebenso integrativer Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie auch die Beurteilung <strong>der</strong><br />

Notwendigkeit von Kompensationsmaßnahmen (siehe Kapitel V).<br />

Der Inhalt und die wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes, wie auch <strong>der</strong> vorliegenden<br />

übergeordneten Planungen, sind in den vorangegangenen Kapiteln (siehe I. bis IV.) bereits<br />

dargelegt worden. Die Ziele des Umweltschutzes wurden in ihrer Relevanz für das<br />

Bauvorhaben bereits im Kapitel V. Kompensation beleuchtet, werden hier jedoch im<br />

Überblick noch einmal dargelegt.<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


Tab. 1: Ziele des Umweltschutzes, die für das Vorhaben von Bedeutung sind:<br />

Schutzgut Gesetzliche Grundlage Zielaussagen<br />

Mensch Bundesimmissionsschutzgeset<br />

z<br />

§1(1) und §3(2)<br />

Tiere,<br />

Pflanzen,<br />

Landschaft,<br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

Baugesetzbuch<br />

§1(6) Nr.7e<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

§ 1<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

§ 2<br />

Landschaftsplan <strong>Hagen</strong><br />

Baugesetzbuch<br />

§1(5) Satz 2<br />

§1(6) Nr.7a<br />

Boden Baugesetzbuch<br />

§1a(2) Satz 1<br />

Wasser Landeswassergesetz<br />

§51a<br />

Luft Bundesimmissionsschutzgeset<br />

z<br />

§1(1) und §3(2)<br />

Baugesetzbuch § 1<br />

Klima Baugesetzbuch § 1<br />

Kultur-<br />

und<br />

Sachgüter<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

§1(1)Nr.6<br />

Baugesetzbuch<br />

§1(5) Satz 2<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

13<br />

� Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorbeugung des Entstehens<br />

schädlicher Umwelteinwirkungen (Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.ä.)<br />

� Vermeidung von Emissionen<br />

� Schutz. Pflege, Entwicklung und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Wie<strong>der</strong>herstellung von Natur<br />

und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des<br />

Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und<br />

unbesiedelten Bereich<br />

� Erhalt bedeutsamer Kleinstrukturen auch im besiedelten Bereich §2 (1) Nr.10<br />

� Erhalt <strong>der</strong> biologischen Vielfalt § 2(1) Nr.8<br />

� Erhalt historische Kulturlandschaften §2 (1) Nr.14<br />

� Erhalt unbebauter Bereiche für den Naturhaushalt und die Erholung in <strong>der</strong> dafür<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Größe und Beschaffenheit §2 (1) Nr.11<br />

� Schutz und Entwicklung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen<br />

� Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />

Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

sind insbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen<br />

� Sparsamer und schonen<strong>der</strong> Umgang mit Grund und Boden durch<br />

Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur<br />

Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden<br />

� Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist zu versickern o<strong>der</strong> ortsnah direkt in ein Gewässer<br />

einzuleiten<br />

� Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorbeugung des Entstehens<br />

schädlicher Umwelteinwirkungen (Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.ä.) Vermeidung von Emissionen §1(6)<br />

Nr.7e<br />

� Die Erhaltung <strong>der</strong> bestmöglichen Luftqualität §1(6) Nr.7h<br />

� Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz §1(5)Satz 2<br />

� Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden<br />

� Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen die städtebauliche Gestalt und das Orts- und<br />

Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln<br />

� Erhaltung historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsteilen von<br />

beson<strong>der</strong>er charakteristischer Eigenart<br />

Diese o.g. hier relevanten Ziele des Umweltschutzes sind im vorliegenden Bebauungsplan<br />

berücksichtigt worden.<br />

Im folgenden werden daher, gemäß Anlage 1 zu §2 Abs. 4 BauGB, im wesentlichen die<br />

einzelnen Schutzgüter <strong>der</strong> Umwelt in ihrem Bestand geprüft sowie die zu erwartenden<br />

Auswirkungen dargestellt und bewertet. Außerdem wird am Ende kurz auf die geplanten<br />

Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> Durchführung eingegangen.<br />

1. Bestandsbeschreibung<br />

Die Ausprägungen wesentlicher Nutzungsmerkmale des Ist–Zustandes <strong>der</strong> Umwelt und ihrer<br />

Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens werden zusammenfassend in <strong>der</strong><br />

nachfolgenden Tabelle aufgezeigt.<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


Tab. 2: Wesentliche Nutzungsmerkmale innerhalb des Vorhabengebietes<br />

Nutzungstyp Ausprägung<br />

Siedlungsfläche Die vorh. baulich genutzte Hof aus bis zu 3-geschossigen Häusern.<br />

Der überwiegende Teil des Vorhabengebietes wird als Wohnfläche<br />

genutzt:<br />

- ca. 1/3 Wiesen- u. Gartenfläche (Grünflächen gem. B-Plan)<br />

- ca. 2/3 Hofstelle (Mischgebiet gem. B-Plan)<br />

Erholungsfläche Der Freiraum südöstliche Gärten des Plangebietes dient u.a. als<br />

Erholungsfläche für die Anwohner des angrenzenden Hauses.<br />

Landwirtschaftlic<br />

he Nutzung<br />

Forstwirtschaftlic<br />

he Nutzung<br />

14<br />

Die nordöstliche Wiese des Vorhabengebietes wird zur Zeit<br />

landwirtschaftlich als Weideland u.a. für Pferde, Ziegen, Schafe,<br />

Schweine u. weitere Kleintiere genutzt.<br />

Es sind keine forstwirtschaftlich nutzbaren Waldbestände<br />

vorhanden.<br />

Verkehr Die den im Geltungsbereich nur tangierende Straße “<strong>Oberste</strong><br />

<strong>Hülsberg</strong>“, sorgt für die äußere Erschließung des Plangebietes;<br />

innerhalb existiert nur die zentrale Hoffläche mit Zuwegungen zu<br />

den Grün - u. sonstigen Flächen.<br />

Versorgung Versorgungseinrichtungen sind im Plangebiet ausreichend<br />

vorhanden<br />

Entsorgung Entsorgungseinrichtungen sind im Plangebiet ausreichend<br />

vorhanden (Abwasserentsorgung zuletzt optimiert).<br />

2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktion<br />

Auch wenn nicht alle Schutzgüter in mehr o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> ausgeprägter Weise betroffen sein<br />

werden, sind sie doch untersuchungsrelevant und werden hier beleuchtet. Eine entsprechende<br />

Abgrenzung des jeweiligen Untersuchungsraumes wurde schutzgut- und wirkungsspezifisch<br />

durchgeführt und umfasst i.d.R. die benachbarten Randbereiche des Bebauungsplanes.<br />

Die für die einzelnen Schutzgüter relevanten Aspekte und Funktionen, die durch die<br />

vorhabenbezogene Wirkungen mehr o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> stark beeinträchtigt werden, werden<br />

nachfolgend aufgezeigt.<br />

2.1 Schutzgut Mensch<br />

Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Wohnfunktion, die<br />

Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Lärmschutzes und auch wirtschaftliche<br />

Funktionen, wie die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Betrachtungen von<br />

Bedeutung.<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


15<br />

Wohnfunktion:<br />

Das Vorhabengebiet liegt im Außenbereich und grenzt im Westen an zwei vorhandene<br />

bebaute Grundstücke an. Dieser Ortsteil ist durch seine historische Hofstruktur mit lockerer<br />

Wohnbebauung und landwirtschaftlichen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Betrieben geprägt.<br />

Die notwendige technische Infrastruktur ist vorhanden, alle Versorgungsmedien für eine<br />

Bebauung sind in ausreichendem Maße bereits an das bestehende Leitungsnetz<br />

angeschlossen. Die Müllentsorgung gilt als gesichert.<br />

Erholungs- und Freizeitfunktionen:<br />

Eine Erholungsfunktion für die Öffentlichkeit ist innerhalb des Vorhabengebietes keine<br />

gegeben, da es sich um privat genutzte Grundstücke handelt. Dagegen weist die äußere<br />

Erschließung mit dem nordwestlichen Bauerngarten ein landschaftsprägendes<br />

Strukturelement mit z.T. mächtigen Gartengehölzen auf, das Erholungssuchenden auf dem<br />

Weg zum o<strong>der</strong> vom südlich gelegenen Waldgebiet dienen kann.<br />

Auch <strong>der</strong> Erholungswert für die dort lebenden Menschen ist nicht zu unterschätzen. Die Nähe<br />

zur Ruhraue und dem ausgedehnten Waldgebiet im Süden sowie die für Kin<strong>der</strong> wichtige<br />

verkehrlich abgeschirmte Hofsituation, die Nähe zu verschiedenen Groß- und Kleintieren und<br />

<strong>der</strong> unmittelbar angrenzenden Landschaft mit Gartennutzung stellen einen hohen Freizeitwert<br />

für alle Generationen dar.<br />

Lärmschutz:<br />

Folgende Lärmemissionsquellen in <strong>der</strong> Umgebung sind für das Vorhabengebiet relevant:<br />

Verkehrslärm von <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße (L 675); in untergeordnetem Maße auch vom<br />

Rangierbahnhof <strong>Hagen</strong> Vorhalle sowie <strong>der</strong> Bahnstrecke Wengern Ost/<strong>Hagen</strong> Vorhalle und<br />

diffuser Verkehrslärm <strong>der</strong> BAB A1.<br />

Daher wurde eigens ein Schallgutachten beauftragt (Büro HEBO, Gutachten v. 10.01.2005,<br />

Ergänzungsgutachten vom 08.07.2005). Darin wurde auch eine Zunahme <strong>der</strong><br />

Verkehrsbelastung auf <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße bei einer evtl. Aufstufung zur Bundesstraße<br />

berücksichtigt.<br />

Eine geringfügige Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bzgl. Erholung und Lärm beschriebenen Bestandssituation<br />

ist durch die von Seiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> geplante Ausweisung <strong>der</strong> gesamten Umgebung als<br />

Gewerbegebiet (siehe auch unter II.) zu erwarten. Der Erholungswert dürfte sich etwas<br />

verringern, auch wenn die zuvor genannten Kriterien davon weitgehend unbetroffen blieben<br />

und die positive Gesamtsituation diesbezüglich erhalten bliebe. Die Zunahme an Lärm auf <strong>der</strong><br />

Volmarsteiner Straße ist im Schallschutzgutachten berücksichtigt.<br />

Der untersuchte Bereich liegt in einem Mischgebiet und weist somit gemäß Punkt 1.1 e),<br />

Beiblatt 1 <strong>der</strong> DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ die folgenden Orientierungswerte<br />

„Außen“ auf:<br />

tagsüber 6.00 – 22.00 Uhr 60 dB(A)<br />

nachts 22.00 – 6.00 Uhr 50 bzw. 45 dB(A).<br />

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll <strong>der</strong> niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und<br />

Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.<br />

Gemäß Punkt 3.2 „Ergebnisse <strong>der</strong> Lärmprognose“ <strong>der</strong> ergänzenden gutachtlichen<br />

Stellungnahme Nr. 095-05L vom 08.07.2005 des Gutachters „HEBO“ ergeben sich folgende<br />

Gesamtbeurteilungspegel bzw. maßgebliche Außenlärmpegel und daraus resultierende<br />

Lärmpegelbereiche:<br />

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Fassadenbereich<br />

Nordfassade (OG.)<br />

Nordfassade (DG.)<br />

Ostfassade (EG.)<br />

Ostfassade (OG.)<br />

Ostfassade (DG.)<br />

Südfassade (OG.)<br />

Südfassade (DG.)<br />

Westfassade (EG.)<br />

Westfassade (OG.)<br />

Westfassade (DG.)<br />

maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel<br />

(tags)<br />

[dB(A)]<br />

56,5 dB(A)<br />

(54,4 dB(A) + 52,3<br />

dB(A))<br />

57,1 dB(A)<br />

(55,3 dB(A) + 52,3<br />

dB(A))<br />

57,0 dB(A)<br />

(55,2 dB(A) + 52,3<br />

dB(A))<br />

57,5 dB(A)<br />

(56,0 dB(A) + 52,3<br />

dB(A))<br />

58,3 dB(A)<br />

(57,0 dB(A) + 52,3<br />

dB(A))<br />

56,8 dB(A)<br />

(54,9 dB(A) + 52,3<br />

dB(A))<br />

57,4 dB(A)<br />

(55,8 dB(A) + 52,3<br />

dB(A))<br />

55,3 dB(A)<br />

(52,2 dB(A) + 52,3<br />

dB(A))<br />

56,3 dB(A)<br />

(54,1 dB(A) + 52,3<br />

dB(A))<br />

57,1 dB(A)<br />

(55,3 dB(A) + 52,3<br />

dB(A))<br />

16<br />

maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel<br />

(nachts)<br />

[dB(A)]<br />

55,5 dB(A)<br />

(51,5 dB(A) + 53,3<br />

dB(A))<br />

55,9 dB(A)<br />

(52,4 dB(A) + 53,3<br />

dB(A))<br />

55,3 dB(A)<br />

(50,9 dB(A) + 53,3<br />

dB(A))<br />

55,7 dB(A)<br />

(51,9 dB(A) + 53,3<br />

dB(A))<br />

56,3 dB(A)<br />

(53,2 dB(A) + 53,3<br />

dB(A))<br />

55,7 dB(A)<br />

(51,9 dB(A) + 53,3<br />

dB(A))<br />

56,1 dB(A)<br />

(52,9 dB(A) + 53,3<br />

dB(A))<br />

55,0 dB(A)<br />

(50,0 dB(A) + 53,3<br />

dB(A))<br />

55,6 dB(A)<br />

(51,8 dB(A) + 53,3<br />

dB(A))<br />

56,2 dB(A)<br />

(53,0 dB(A) + 53,3<br />

dB(A))<br />

Lärmpegelbereich<br />

Gemäß Punkt 3.3 „Passive Lärmmin<strong>der</strong>ungsmaßnahmen“ <strong>der</strong> gutachtlichen Stellungnahme<br />

Nr. 004-05L vom 10.01.2005 ist, um die vorhandene Lärmbelästigung im Gebäude zu<br />

minimieren gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" in <strong>der</strong> Fassung vom November<br />

1989, Tabellen 8 bis 10 ein erfor<strong>der</strong>liches resultierendes Schalldämm-Maß <strong>der</strong><br />

Außenbauteile (Fassade, Dach usw.) von schutzwürdigen Aufenthaltsräumen von erf.<br />

R´w,res ≥ 30 dB einzuhalten.<br />

Gemäß Punkt 3.5 „Passive Lärmmin<strong>der</strong>ungsmaßnahmen“ <strong>der</strong> ergänzenden gutachtlichen<br />

Stellungnahme Nr. 095-05L vom 08.07.2005 ist als weitergehende Lärmmin<strong>der</strong>ungsmaßnahme<br />

empfohlen, aufgrund <strong>der</strong> festgestellten Spitzenpegel die Schallschutzklasse 4 für<br />

Fenster zu verwenden. Die Schlafräume sind zusätzlich zwecks Sicherung <strong>der</strong> Nachtruhe mit<br />

schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zu versehen, <strong>der</strong>en Einfügungsdämpfung <strong>der</strong><br />

Schallschutzklasse 4 entspricht.<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"<br />

II<br />

II<br />

II<br />

II<br />

II<br />

II<br />

II<br />

II<br />

II<br />

II


17<br />

Landwirtschaft:<br />

Wirtschaftliche Nutzungsansprüche bestehen für den schmalen nord- und südöstlichen<br />

Streifen durch die Landwirtschaft. Diese landwirtschaftliche Nutzfläche besteht aus Grünland,<br />

die aufgrund ihrer Lage und <strong>der</strong> durch die Bodenzahlen (30-55; gem. Bodenkarte NRW M<br />

1:50.000 Blatt L4710 <strong>Hagen</strong>) vorgegebenen potenziellen Bodenfruchtbarkeit nur geringe<br />

Voraussetzungen zur Erzielung auskömmlicher Erträge („mittlerer, z.T. geringer Ertrag,<br />

jedoch unsicher“ laut Bodenkarte) bietet.<br />

2.2 Schutzgut Pflanze und Tier<br />

Die im Vorhabengebiet vorkommenden Vegetationsstrukturen sind folgende:<br />

• „Wiese“:<br />

Die eher extensiv genutzten Wiesen stellen zwar grundsätzlich einen Lebensraum für<br />

verschiedene Tierarten wie Insekten etc. dar, ihr Wert für den Naturhaushalt ist hier aufgrund<br />

<strong>der</strong> Randlage an den Baulichkeiten und intensiv genutzten Gärten und <strong>der</strong> geringen Größe<br />

eher gering.<br />

• „Garten“<br />

Die eher intensiv genutzten Gartenflächen haben trotz großer Artenvielfalt einen eher<br />

geringen Wert für den Naturhaushalt.<br />

Der eingeschränkten tierökologischen Lebensraumfunktion <strong>der</strong> genannten Biotope ist<br />

hinzuzufügen, dass hier auch keine beson<strong>der</strong>e Biotopverbindungsfunktion vorliegt.<br />

2.3 Schutzgut Boden<br />

Aus den Bachablagerungen des Holozän haben sich nach Angaben <strong>der</strong> überwiegend<br />

Pseudogleye z.T. Braunerde- Pseudogleye über Ton -, Schluff- und Sandstein gebildet. Für<br />

diese schluffigen Lehmböden wird eine meist geringe mittlere Wasserdurchlässigkeit bei<br />

mittlerer Stau- o<strong>der</strong> Hangnässe, meist bis in den Oberboden, angeführt.<br />

Über Bodendenkmäler o<strong>der</strong> Altlastenverdachtsflächen liegen keine Unterlagen vor, da auch<br />

nicht bekannt.<br />

2.4 Schutzgut Wasser<br />

Beim Schutzgut Wasser sind die Bereiche Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die<br />

bestehende Abwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbehandlung zu unterscheiden:<br />

- Zu Flurabständen von Grundwasser ist gemäß o.g. Bodenkarte im westlichen Bereich<br />

beim Bodentyp Gley mit mittleren Schwankungsbereichen des Grundwassers von 8 bis 13 dm<br />

unter Flur zu rechnen.<br />

- Oberflächengewässer existieren in Form des auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden Seite <strong>der</strong> Straße<br />

<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> verlaufenden und die Volmarsteiner Straße unterquerenden „Hegtbaches“.<br />

Dort wird auch die gedrosselte Ableitung aus dem Regenrückhaltebecken eingeleitet. Der<br />

Hegtbach fließt in südwestlicher Richtung weiterhin verrohrt und ab hinter <strong>der</strong><br />

Bahnunterführung und - Gelände offen in Richtung Ruhr. Nordwestlich in unmittelbarer Nähe<br />

befindet sich das angesprochene Regenrückhaltebecken.<br />

- Bestehende Abwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbehandlung: Die Bebauung wird über<br />

Kleinkläranlagen entwässert, die von <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde genehmigt sind. Zur<br />

Klärung des anfallenden Schmutzwassers wurden im Jahre 1994 zwei vollbiologische<br />

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18<br />

Kleinkläranlagen eingebaut. Anlage 1 für das bestehende Wohnhaus ist ausgelegt für 4 – 20<br />

EW (Einwohner), Anlage 2 für die ehemaligen Stallungen, die zum Wohnhaus ausgebaut<br />

werden sollen, ist angelegt für 4-50 EW. Die Anlagen wurden letztmalig im Jahre 2005 mit<br />

dem Ergebnis überprüft, dass die Anlagen in Ordnung sind und die in <strong>der</strong> AbwVO<br />

gefor<strong>der</strong>ten Werte eingehalten werden. Um eine ständig wie<strong>der</strong>kehrende Überprüfung <strong>der</strong><br />

Anlagen sicherzustellen, ist mit dem Fachunternehmen ein Wartungsvertrag abgeschlossen.<br />

Die geklärten Wässer werden in den "Hegtbach" eingeleitet. Auf Grundlage eines<br />

hydrogeologischen Gutachtens wurde vor <strong>der</strong> Einleitung ein Bodenfilterbecken vorgeschaltet.<br />

Das auf den Dachflächen und befestigten Freiflächen anfallende Nie<strong>der</strong>schlagwasser wird<br />

ebenfalls in den "Hegtbach" eingeleitet. Die Einleitungsmenge wird mittels des vorh.<br />

Regenrückhaltebeckens auf die natürliche Abflussmenge von 10 l / s*ha gedrosselt.<br />

2.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />

In <strong>der</strong> Klimafunktionskarte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> (Hrsg.: KVR, Essen 1998) ist die Bebauung<br />

entlang <strong>der</strong> Straße <strong>Oberste</strong> Hülberg als dem Klimatop „Dörfliches Klima“ und die Umgebung<br />

als dem Klimatop „Freiland“ unterhalb <strong>der</strong> Kaltluftobergrenze zugehörig ausgewiesen.<br />

Letzteres liegt in einer Tallage als Kaltluftsammelbereich. Somit liegen bei <strong>der</strong> Bebauung<br />

geringere Extremwerte für Temperatur und Feuchte als in <strong>der</strong> angrenzenden Siedlung o<strong>der</strong><br />

noch städtischeren Klimatopen vor.<br />

Angaben zu vorh. Belastungen <strong>der</strong> Luft liegen keine vor, die Klimakarte verzeichnet keine<br />

beson<strong>der</strong>en Emittenten in <strong>der</strong> Nähe, somit ist trotz <strong>der</strong> unmittelbaren Nähe zur Autobahn von<br />

einer eher guten Luftqualität aufgrund <strong>der</strong> Klimatope auszugehen.<br />

Die Bebauungsstruktur und hohe Durchgrünung ist lokalklimatisch positiv zu beurteilen.<br />

2.6 Schutzgut Landschaft<br />

Das Landschafts- und Ortsbild des Plangebietes wird durch die vorgegebene Topographie und<br />

die heutige Nutzung bestimmt. So ist durch die rückwärtige Lage und insbeson<strong>der</strong>e durch die<br />

landwirtschaftliche Nutzung und die Lage abseits <strong>der</strong> Durchgangsstraße <strong>der</strong> gesamte Raum<br />

kaum wahrnehm- und einsehbar.<br />

Daneben ist das Landschaftsbild von <strong>der</strong> angrenzenden Volmarsteiner Straße mit ihrer<br />

begleitenden Bepflanzung und <strong>der</strong> südöstlichen Bepflanzung <strong>der</strong> Grundstücksgrenze sowie<br />

die nordwestliche Gartenfläche und die südwestliche Pappelreihe des Nachbargrundstückes<br />

bestimmt. Diese sorgen für eine visuelle Anreicherung aber auch für eine Abschirmung <strong>der</strong><br />

Fläche.<br />

2.7 Schutzgut Kulturgüter<br />

Kulturgüter sind nach dem <strong>der</strong>zeitigen Wissensstand im Vorhabengebiet nicht vorhanden.<br />

2.8 Schutzgut Sachgüter<br />

Sachgüter bestehen in Form <strong>der</strong> vorhandene Bebauung mit <strong>der</strong> vorhandenen privaten<br />

Gartenfläche und <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche, <strong>der</strong>en tatsächlicher<br />

Bewirtschaftungsertrag und Flächengröße einen entsprechenden finanziellen Wert darstellt.<br />

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2.9 Schutzgüter-Wechselwirkungen<br />

19<br />

Bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Wechselwirkungen geht es nicht um vorhabenbezogene Wirkungen,<br />

son<strong>der</strong>n um solche Wirkungen, die durch gegenseitige Beeinflussung <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

entstehen.<br />

Dabei gehen wesentliche Wechselwirkungen von <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Nutzungs- und<br />

Biotopstruktur aus, da durch die vielseitige Hofnutzung die an<strong>der</strong>en Schutzgüter wie folgt<br />

beeinflusst werden:<br />

� Schutzgut Mensch: eher extensiv genutzte Gartenfläche und landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen.<br />

>> abwechslungsreiche Gärten und ruhige Wiesen.<br />

>> private Flächen ohne Zugang für Öffentlichkeit<br />

>> kaum Einsehbarkeit<br />

>> hoher Freizeitwert für Bewohner selbst<br />

� Schutzgut Pflanze: gärtnerisch und landwirtschaftlich geprägte Vegetation<br />

>> durch Eutrophierung beeinflusste Pflanzendecke<br />

>> Ausbildung daran angepasster Tiergemeinschaften<br />

� Schutzgut Tier: gärtnerisch bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

>> ausreichend bzw. kaum Habitatstrukturen, z.B. für Vögel<br />

� Schutzgut Boden: nur geringe bis mittlere Ertragsleistung des Bodens<br />

>> evtl. zusätzliche künstliche Nährstoffzufuhr mit<br />

Auswaschung ins Stauwasser u. Nährstoffanreicherung<br />

� Schutzgut Wasser: keine Optimierung landwirtschaftl. Nutzung durch<br />

Meliorationsmaßnahmen (Drainagen) bekannt, jedoch<br />

Rückhaltebecken und Bodenfilteranlage außerhalb<br />

Geltungsbereich realisiert.<br />

>> verlangsamte Abführung des Oberflächenwassers<br />

>> positive Beeinflussung des Bodenwasserhaushaltes<br />

>> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Standortfaktoren<br />

>> Bereicherung des natürlichen Artenspektrums aufgrund<br />

Regenrückhaltebecken<br />

� Schutzgut Klima: mäßig hohe Pflanzendecke im Grünland<br />

>> höhere langwellige Ausstrahlung<br />

>> mehr Kaltluftproduktion<br />

� Schutzgut Luft: ausgeräumte landwirtschaftliche Wiesenfläche im Nordosten<br />

>> kaum eingeschränkte Ventilationsbahn Richtung Straße<br />

� Schutzgut Landschaft: ausgeräumte landwirtschaftliche Wiesenfläche<br />

>> Bestandteil <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Eigenart <strong>der</strong> Kulturlandschaft,<br />

Erlebbarkeit <strong>der</strong> Topographie (Hangneigung nordwärts)<br />

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2.10. Zusammenfassung <strong>der</strong> schutzbezogenen Auswirkungen<br />

20<br />

Durch die Realisierung des Bauvorhabens werden im Rahmen des Baus und <strong>der</strong> Nutzung<br />

verschiedene Wirkungen erzeugt, die wie<strong>der</strong>um Auswirkungen auf die nachfolgend<br />

aufgezeigten Schutzgüter und <strong>der</strong>en jeweilige Ausprägung ausüben.<br />

Tab. 3: Zusammenfassung <strong>der</strong> schutzbezogenen Ausprägungen<br />

Schutzgut Ausprägung<br />

Mensch Wohngebäude u. landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld<br />

Nur private Möglichkeiten <strong>der</strong> Erholung in Freiflächen<br />

hoher Freizeitwert für Bewohner selbst<br />

gewisse Lärmbelastung für Bewohner u. Erholungssuchende durch<br />

bestehenden Verkehr<br />

Pflanze eher artenreiche Pflanzenwelt flächiger eutropher Standorte<br />

Biotopstruktur geprägt durch hohen Anteil an Wiesenflächen<br />

Tier Eingeschränktes Artenspektrum mit Allerweltsarten<br />

relativ gleichförmige und geringwertige Habitatsstrukturen<br />

Boden Gley / Pseudogley<br />

Altlasten sind nicht bekannt<br />

Grund-<br />

wasser<br />

Oberflächengewässer<br />

Mittlere Staunässe vorhanden<br />

Gedrosselte Ableitung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser und Reinigung des<br />

Schmutzwassers bereits realisiert<br />

direkt angrenzen<strong>der</strong> Hegtbach auf gegenüberliegen<strong>der</strong> Straßenseite<br />

Klima Funktion des Freiraumes als Kaltluftsammelgebiet<br />

Luft eher günstige Immissionssituation<br />

Landschaft bestimmt durch die Topographie und Nutzung, Mangel an Erlebbarkeit<br />

und belebenden Landschaftselementen<br />

Kulturgüter nicht bekannt<br />

Sachgüter in Form landschaftlicher Nutzfläche und als Privatgrund vorh.<br />

Wechselwirk<br />

ungen<br />

z.T. vorhanden (s.o.)<br />

Vorbelastungen durch Landwirtschaft und Straßenverkehr<br />

3. Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

3.1 Umweltrelevante Festsetzungen<br />

Als untergeordnete umweltrelevante Festsetzungen (s. auch Kapitel VII.) werden die<br />

nordöstliche Wiese und die südöstlichen Gartenflächen als “private Grünflächen“ durch eine<br />

Nutzungsgrenze vom Mischgebiet abgegrenzt. Im Nordosten wird ein Streifen als “Fläche für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ gem. §<br />

9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB abgegrenzt, in <strong>der</strong> die Kompensationsmaßnahme für den Eingriff<br />

außerhalb (realisierter Bau <strong>der</strong> Regerückhaltebeckens) realisiert wird.<br />

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21<br />

Wesentliche umweltrelevante Festsetzungen, die bauliche Konsequenzen haben werden, sind<br />

textlicher Art und betreffen Schallschutzmaßnahmen zugunsten <strong>der</strong> künftigen Bewohner. So<br />

ist die nordwestliche Hofzufahrt als Toranlage auszubilden und das umzubauende östliche<br />

Stallgebäude mit Schallschutzfenstern an Aufenthaltsräumen und schallgedämmten<br />

Lüftungseinrichtungen an Schlafräumen (jeweils Schallschutzklasse 4) auszustatten.<br />

3.2 Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen durch das Vorhaben<br />

Die oben umrissenen, textlichen Festsetzungen innerhalb des Vorhabengebietes definieren die<br />

planerischen Elemente, die als Verursacher umweltrelevanter Wirkungen zu charakterisieren<br />

sind. Dies sind lediglich die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzungsstruktur und die mit ihnen<br />

verbundenen baulichen Elemente, <strong>der</strong>en Umbau, Anlage und Betrieb die in §2a Abs. 2<br />

BauGB aufgezeigten Wirkungen erzeugen sowie die von <strong>der</strong> geplanten Ausgleichsmaßnahme<br />

im Geltungsbereich (Pflanzung als Kompensation für RRB) ausgehenden.<br />

Diese vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen erzeugen unterschiedliche Auswirkungen und<br />

teils Folgewirkungen mit variabler, aber insgesamt sehr geringer Reichweite und Intensität<br />

auf die jeweiligen Schutzgüter. Für eine erste Ermittlung dieser zu erwartenden Wirkungen<br />

wird die folgende Matrix herangezogen, die gleichzeitig die umweltrelevanten<br />

Wechselbeziehungen zwischen Verursacher, Wirkung und Betroffenem vorgibt.<br />

Tab. 4: Gefüge zwischen Verursacher-Wirkung-Betroffenem<br />

Schutzgut<br />

Schutzgutbezogene<br />

Faktoren<br />

Zu erwartende Wirkungen<br />

Über-<br />

bauung<br />

Ver-<br />

siegelung<br />

Frei-<br />

flächen-<br />

verlust<br />

Ver-<br />

än<strong>der</strong>ung<br />

d. Reliefs<br />

Gas- u.<br />

Staub-<br />

Emission<br />

Lärm Abfall<br />

Mensch Wohnen - - - - - - - -<br />

Pflanze<br />

Priv. Erholung<br />

/ Freizeit (x) - x x<br />

Landwirtschaft x<br />

Tier x x<br />

Boden<br />

Ab-<br />

wasser<br />

Wasser x<br />

Klima<br />

Luft x x<br />

Landschaft x x x<br />

Kulturgüter<br />

Sachgüter x<br />

Wechsel-<br />

wirkungen<br />

x<br />

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22<br />

Dieses hier gezeigte Verursacher-Wirkung-Betroffenen-Gefüge ist ein erster Arbeitsschritt<br />

innerhalb <strong>der</strong> Wirkungsanalyse, die hier nachfolgend durch die Beschreibung <strong>der</strong> zu<br />

erweiternden schutzgutrelevanten Auswirkungen weiter vervollständigt wird.<br />

Diese Zusammenfassung <strong>der</strong> zu erwartenden Auswirkungen soll über die einzelnen Konflikte<br />

informieren (siehe dazu Nummerierung <strong>der</strong> Auswirkungen), gleichzeitig wird dadurch auch<br />

schon deutlich, dass für die Auswirkungen keine Maßnahmen entwickelt werden müssen.<br />

Eine sehr vereinfachte Darstellung über diese zu erwartenden Auswirkungen liefert die<br />

folgende Tabelle:<br />

Tab. 5: Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

(Nummerierung in Klammern als Verweis auf nachfolgende, ausführlichere Beschreibung<br />

unter 4.)<br />

Mensch: > Bereicherung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Struktur und Charakteristik <strong>der</strong> Fläche<br />

als privater Erholungsraum (1)<br />

> Störung <strong>der</strong> benachbarten Wohngebäude durch Lärm und<br />

insbeson<strong>der</strong>e während <strong>der</strong> Umbauphase durch Staub, Unruhe (2)<br />

> Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche nur durch<br />

Ausgleichspflanzung auf Wiese (3)<br />

Pflanze: > keine Zerstörung <strong>der</strong> Vegetationsdecke<br />

> kein Biotopverlust<br />

Tiere: > Bereicherung an Lebens- und Teillebensräumen (z.B.<br />

Nahrungsraum)durch Ausgleichspflanzung (4)<br />

> Beeinträchtigung nur durch höhere Nutzungsdichte <strong>der</strong> Grünflächen<br />

(5)<br />

Boden: > kein Verlust <strong>der</strong> bodenökologischen Funktionen (Grundwasserschutz,<br />

Nie<strong>der</strong>schlagsretention, Lebensraum, Standort für eine entsprechend<br />

angepasste Vegetation), da keine neue Bebauung und Versiegelung<br />

> keine Beeinträchtigung <strong>der</strong> bodenökologischen Funktionen durch<br />

Verdichtung, Umlagerung etc.<br />

Wasser: > keine Erhöhung <strong>der</strong> Grundwasserverschmutzungsgefährdung durch<br />

Bodenabtrag o<strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildungsrate bzw.<br />

Absenkung des Grundwassers da keine zusätzliche Versiegelung.<br />

> Verzögerung des Gebietsabflusses durch Rückhaltung außerhalb (6)<br />

> keine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> natürlichen Vorflut o<strong>der</strong> Verlust von<br />

Oberflächengewässern<br />

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23<br />

Klima: > keine Beeinträchtigung des Freiraumes als Kaltluftsammelgebiet o<strong>der</strong><br />

Ausweitung von Wärmeinseln<br />

> keine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Freiraumfunktion als Ventilationsbahn, da<br />

geplante Bepflanzung hangabwärts ohne Barrierewirkung<br />

Luft: > Erzeugung von Emissionen durch Baustellenverkehr (befristet),<br />

Verkehr, Hausbrand (7)<br />

Landschaft: > Verbesserung des Landschaftsbildes durch Pflanzung <strong>der</strong> Hecke<br />

(Kompensationsmaßnahme) mit Bezug auf dessen <strong>der</strong>zeitige Eigenart<br />

(8)<br />

> kein Verlust von Freiraum<br />

> geringfügige Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen durch Pflanzung<br />

im Nordosten (9)<br />

Kultur-/Sachgüter: > keine Auswirkungen auf Kulturgüter zu erwarten, da keine bekannt<br />

> zu vernachlässigen<strong>der</strong> Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche<br />

durch Ausgleichspflanzung (10)<br />

Wechselwirkung: > nur geringfügige Verschiebung von Artengemeinschaften zum<br />

Positiven durch die Ausgleichspflanzung (11)<br />

> keine Verän<strong>der</strong>ung des Wasserhaushaltes<br />

Die räumlichen Auswirkungen dieser Beeinträchtigungen werden auf das Vorhabengebiet und<br />

dessen Randbereiche beschränkt bleiben.<br />

3.3 Vermeidungs-, Min<strong>der</strong>ungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Wie unter V. Kompensation beschrieben, ist ein Ausgleich nicht erfor<strong>der</strong>lich, da kein<br />

relevanter Eingriff in den Naturhaushalt o<strong>der</strong> das Landschaftsbild erfolgt. Nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Umwelt durch das geplante Bauvorhaben sind entwe<strong>der</strong><br />

vorübergehen<strong>der</strong> Natur (Baulärm etc.) zu vernachlässigen (höhere Nutzungsdichte in<br />

Freiflächen) o<strong>der</strong> nicht zu vermeiden (mehr dauerhafte Emissionen). Somit können hier auch<br />

keine Maßnahmen zur Vermeidung o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung greifen bis auf die erfolgte Festsetzung<br />

von Schallschutzmaßnahmen (Lärm nicht vom Bauvorhaben, son<strong>der</strong>n von Volmarsteiner Str.<br />

ausgehend) zugunsten des Schutzgutes Mensch.<br />

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4. Bewertung <strong>der</strong> nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

24<br />

Die Beeinträchtigungen <strong>der</strong> nachfolgenden, abiotischen Funktionen <strong>der</strong> Schutzgüter kann wie<br />

erläutert aufgrund ihres geringen Umfanges vernachlässigt werden. Diese können auch nicht<br />

vermieden o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t werden und müssen nicht ausgeglichen werden.<br />

Zwar werden schon mit Beginn <strong>der</strong> Bauarbeiten schwache Beeinträchtigungen für die<br />

Schutzgüter zu erwarten sein, die sich aber nach Fertigstellung kaum durch anlagebedingte<br />

Auswirkungen langfristig manifestieren. Die Ursachen für <strong>der</strong>artige Beeinträchtigungen sind<br />

dabei durch die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> physikalisch- energetischen sowie stofflichen Prozesse<br />

mit Sekundär- und Wechselwirkungen im Bereich aller Naturfaktoren begründet.<br />

Die innerhalb des Geltungsbereiches geplante Ausgleichspflanzung für den Eingriff durch den<br />

Bau des Regenrückhaltebeckens außerhalb hat die oben beschriebenen geringfügigen<br />

umweltrelevanten Auswirkungen. Der Verlust an landwirtschaftlicher Produktionsfläche (3,<br />

10) durch die Ausgleichspflanzung ist zu vernachlässigen. Gleichzeitig wird durch diese<br />

Neugestaltung des Wohnumfeldes in gewisser Weise auch ein Ersatz geschaffen für die<br />

geringfügige Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen (9).<br />

Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern wie Verschiebung <strong>der</strong> Artengemeinschaft<br />

(11) führen zu keinen nachteiligen Ausprägungen <strong>der</strong> schutzbezogenen Funktionen.<br />

Die Erzeugung zusätzlicher gasförmiger Emissionen durch Verkehr und Hausbrand (7) nach<br />

Fertigstellung des Umbaus und Bezug des Gebäudes wird für solche Strukturen typische<br />

Größenordnungen annehmen, die damit zu vernachlässigen sind. Auch <strong>der</strong> durch zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen erzeugte Lärm im Bereich des Hofes und <strong>der</strong> Erschließungsstraße wird<br />

im Bereich <strong>der</strong> üblichen Hintergrundbelastung liegen und weit hinter den Lärmimissionen aus<br />

<strong>der</strong> Umgebung zurückbleiben.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch noch einmal die Störung <strong>der</strong> benachbarten Gebäude durch<br />

Lärm, Staub und Unruhe (2) während <strong>der</strong> Umbauphase zu nennen. Diese lässt sich kaum<br />

vermin<strong>der</strong>n, ist allerdings in einen Mischgebiet hinnehmbar, zumal diese Auswirkungen<br />

zeitlich befristet sind und primär auch nur die direkt an das Vorhabengebiet angrenzende<br />

Bebauung betreffen.<br />

Die Verkehrslärmeinwirkungen, vor allem von <strong>der</strong> angrenzenden Volmarsteiner Straße<br />

(L675), <strong>der</strong> dahinterliegen<strong>der</strong> Bahnlinie und <strong>der</strong> südlichen BAB A1 auf das Vorhabengebiet<br />

werden durch passive Schallschutzmaßnahmen und zusätzliche Abschirmungsmaßnahmen<br />

gem. Schallschutzgutachten vom 10.01. bzw. 08.07.05 ausreichend reduziert.<br />

Als passive Schallschutzmaßnahmen ist die Empfehlung des Schallschutzgutachtens zum<br />

Einbau von Fenstern <strong>der</strong> Schallschutzklasse 4 und zusätzlicher Ausstattung von Schlafräumen<br />

mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen (inkl. Einfügungsdämpfung Kl.4) aufgegriffen<br />

worden und als Maßnahme festgesetzt.<br />

Zusätzlich wird eine 6 m hohe Toranlage in <strong>der</strong> nordwestlichen Hofeinfahrt als Maßnahme<br />

festgesetzt. Diese bedeutet eine deutliche Entlastung <strong>der</strong> Lärmsituation um ca. 3 dB in den<br />

Freiflächen, so dass diese auch tagsüber besser nutzbar sind.<br />

Die geplanten passiven Schallschutzmaßnahmen bieten laut Gutachten auch für eine<br />

Verkehrssteigerung von über 100 % auf <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße (falls Ausbau zur<br />

Bundesstraße) einen ausreichenden Schutz.<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


25<br />

Abschließend kann festgestellt werden, dass nach dem <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand keine<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nach Realisierung <strong>der</strong><br />

Planung verbleiben werden, auch unter Berücksichtigung solcher Beeinträchtigungen für die<br />

Schutzgüter, für die keine konkreten Vermeidungs-, Min<strong>der</strong>ungsmaßnahmen ableitbar und<br />

keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind.<br />

5. Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />

Für die Investorengemeinschaft stellt sich die Frage nach einem alternativen Standort für das<br />

Vorhaben nicht, da sie die Erben <strong>der</strong> Hofstelle sind und diese durch die geplante Umnutzung<br />

dauerhaft erhalten und einer neuen, sinnvollen Bewirtschaftung zugeführt wird. Damit<br />

erübrigt sich auch die an<strong>der</strong>nfalls berechtigte Überprüfung möglicher alternativer Standorte.<br />

Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass sich dieses Bauvorhaben aufgrund seiner<br />

insgesamt zu vernachlässigenden ökologischen Konflikte im Vergleich zu<br />

Neubaumaßnahmen beson<strong>der</strong>s anbietet.<br />

6. Monitoring<br />

Nach dem EAG-Bau von 2004 gilt es, im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Umweltberichtes auch,<br />

die Notwendigkeit eines “Monitorings“ zu überprüfen und ggf. Maßnahmen dazu festzulegen.<br />

Dies meint eine Art Beobachtungspflicht o<strong>der</strong> Überwachung von “erheblichen<br />

Umweltauswirkungen“, die aufgrund <strong>der</strong> Durchführung eines solchen Bauvorhabens<br />

eintreten, durch die Gemeinde.<br />

Da im hier vorliegenden Fall (siehe Ausführungen zuvor) zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit<br />

erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, bleibt lediglich die bauaufsichtlichte<br />

Begleitung und Prüfung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Festsetzungen zum Lärmschutz als Monitoring.<br />

Tab. 6: Monitoring<br />

Maßnahme Art des Monitorings Monitoring durch<br />

Festsetzung “Toranlage“<br />

zum Lärmschutz<br />

Festsetzung Schallschutzmaßnahmen<br />

an Fenstern<br />

7. Fazit des Umweltberichtes<br />

Bauaufsichtliche Begleitung<br />

und Prüfung<br />

Bauaufsichtliche Begleitung<br />

und Prüfung<br />

Bauordnungsamt<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong><br />

Bauordnungsamt<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong><br />

Die geplante Umnutzung des Stallgebäudes <strong>der</strong> ehemals landwirtschaftlich genutzten<br />

Hofstelle “<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1“ im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil Vorhalle ist Inhalt des<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/04 (564) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>. Es ist geplant, für<br />

kin<strong>der</strong>reiche Familien, in dem leer stehenden Nebengebäude (ursprünglich Stallgebäude)<br />

Wohnraum sowie <strong>der</strong> Scheune und Remise Nebenräume zur Verfügung zu stellen.<br />

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26<br />

Ziel dabei ist es, die bäuerliche Kulturlandschaft mit prägen<strong>der</strong> Hofstelle zu erhalten und die<br />

Leerstände einer sinnvollen, verträglichen und ertragsorientierten Nutzung zuzuführen. Diese<br />

Umnutzung ersetzt auch ein, den Naturhaushalt erheblich stärker beeinträchtigendes,<br />

Neubauvorhaben an an<strong>der</strong>er Stelle und bietet seinen Bewohnern einen Lebensort mit auch<br />

künftig hohem Freizeit- und Erholungswert.<br />

Im vorliegenden Umweltbericht wurden die Schutzgüter <strong>der</strong> Umwelt in ihrem Bestand und zu<br />

erwartenden möglichen Auswirkungen auf sie durch die Umnutzung untersucht. Bei <strong>der</strong><br />

Größenordnung und Qualität des hier vorliegenden Planungsvorhabens entspricht dieser<br />

einem äußerst gewissenhaften Vorgehen.<br />

Bestimmte Beeinträchtigungen, so z.B. die Auswirkungen durch Lärm, Abgase, Staub und<br />

Unruhe während <strong>der</strong> Bauphase o<strong>der</strong> mehr Hausbrand und Verkehr durch zusätzliche<br />

Bewohner, lassen sich nicht vermeiden. Diese Auswirkungen sind allerdings z.T. zeitlich<br />

befristet und insgesamt ihrer Relevanz bedeutungslos und werden primär auch nur die direkt<br />

an das Vorhabengebiet angrenzende Bebauung betreffen. Auch sind Auswirkungen auf die<br />

abiotischen Funktionen <strong>der</strong> Schutzgüter zu vernachlässigen. Das Landschaftsbild wird durch<br />

die Neupflanzung einer Hecke im Nordosten als Kompensationsmaßnahme für den außerhalb<br />

des Geltungsbereiches bereits erfolgten Bau eines Regenrückhalte- und Bodenfilterbeckens<br />

bereichert.<br />

Insgesamt gesehen kann festgestellt werden, dass durch die geplante Umbaumaßnahme keine<br />

nennenswerten nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und auch deshalb die<br />

Notwendigkeit eines späteren Monitorings auf die bauaufsichtliche Begleitung und Prüfung<br />

<strong>der</strong> Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen beschränkt bleibt.<br />

Ersteller des Umweltberichtes (und des Kapitels Kompensation):<br />

Dortmund, den 04.10.2007<br />

überarbeitet, den 22.01.2008<br />

Dipl.-Ing. Andreas Weise<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan “<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1“<br />

Umweltbericht v. 04.10.07 - Fotodokumentation Bestand (Stand: 27.08.07)<br />

Abb. 1: Hofeinfahrt von Nordwesten her mit vorhandener zentraler,<br />

versiegelter Hoffläche und umzubauendem ehem. Stallgebäude<br />

(Giebelfront im Hintergrund)<br />

Abb. 2: Zufahrt von Süden her mit zu erhaltener Schnitthecke (rechts)<br />

entlang Grundstücksgrenze<br />

27<br />

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Abb. 3: Nordwestlicher “Bauerngarten“ mit altem zu erhaltenden<br />

Gehölzbestand im Vor<strong>der</strong>grund (nur dieser innerhalb<br />

Geltungsbereich)<br />

Abb. 4: Typische naturferne aber artenreiche Vegetation des Gartens<br />

südöstlich zwischen Stallgebäude und Silos<br />

28<br />

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Abb. 5: Südöstliche, rückwärtige Gärten hinter dem umzubauenden<br />

Stallgebäude (links) mit Gehölzreihe entlang Grenze<br />

Abb. 6: Gehölzreihe entlang südöstlicher Grenze (außerhalb<br />

Geltungsbereich)<br />

29<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


Abb. 7: Nordöstliche Ecke des Geltungsbereiches mit Vorbereitungen<br />

für Pflanzung <strong>der</strong> Gehölzreihe (Schutzzaun im Hintergrund<br />

gegen Tiere)<br />

Abb. 8: Blick von nordöstlicher Ecke des Geltungsbereichs<br />

hangaufwärts entlang zu bepflanzen<strong>der</strong> Grenze (ohne<br />

Bremswirkung für Luftabfluss talwärts)<br />

30<br />

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Abb. 9: Blick von nordöstlicher Volmarsteiner Straße aus in Richtung<br />

Hofstelle mit nordöstlicher Scheune und davor geplanter<br />

Gehölzpflanzung<br />

Abb. 10: Außerhalb des Geltungsbereiches B-Plan gelegenes<br />

Regenrückhaltebecken (Hintergrund) mit Bodenfilterbecken<br />

(Vor<strong>der</strong>grund) zur Rückhaltung und Reinigung des Abwassers,<br />

dahinter Gehölzpflanzung zur Volmarsteiner Straße hin<br />

31<br />

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VII. Festsetzungen<br />

32<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) –<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1- setzt durch<br />

Zeichnung, Farbe, Schrift und Text folgendes fest:<br />

a. die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans<br />

b. die Art und das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

c. die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />

d. die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft<br />

e. die privaten Grünflächen<br />

f. passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden<br />

g. Einschränkung <strong>der</strong> Nutzung<br />

h. etc.<br />

VIII. Flächenbilanzierung<br />

Gesamtfläche des Bebauungsplans: ca. 7.996 m 2<br />

=> Mischgebiet ca. 4.778 m 2<br />

=> Private Grünflächen ca. 3.218 m 2<br />

=> Bebaute Fläche ca. 1.746 m 2<br />

IX. Denkmalschutz<br />

In <strong>der</strong> Denkmalliste <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> gibt es für diesen Bereich keine Eintragungen.<br />

Es gilt jedoch standardmäßig <strong>der</strong> Hinweis zu Bodendenkmälern:<br />

„Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (Kultur- und/o<strong>der</strong> naturgeschichtliche<br />

Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Verän<strong>der</strong>ungen und<br />

Verfärbungen in <strong>der</strong> natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch<br />

Zeugnisse tierischen und/o<strong>der</strong> pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt<br />

werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist <strong>der</strong> Gemeinde als Untere<br />

Denkmalbehörde und/o<strong>der</strong> dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Westfälisches<br />

Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe, Tel.:<br />

02761/93750; Fax: 02761/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte<br />

mindestens drei Werktage in unverän<strong>der</strong>tem Zustand zu erhalten (§§ 15, 16<br />

Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von <strong>der</strong> Oberen Denkmalbehörde bzw.<br />

dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe freigegeben wird.<br />

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,<br />

auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§<br />

16 Abs. 4 DSchG NW)."<br />

X. Gen<strong>der</strong> Mainstreaming/Familienfreundliche Planung<br />

Laut § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB sind bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bauleitpläne zu berücksichtigen:<br />

die sozialen und kulturellen Bedürfnisse <strong>der</strong> Bevölkerung, insbeson<strong>der</strong>e die Bedürfnisse <strong>der</strong><br />

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33<br />

Familien, <strong>der</strong> jungen, alten und behin<strong>der</strong>ten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf<br />

Frauen und Männer sowie Belagen des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.<br />

Diese Bauleitplanverfahren soll die planungsrechtliche Voraussetzung für dein Baugebiet<br />

liefern, welches oben zitiertem Grundsatz genügen muss.<br />

Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich. Durch die Umnutzung einer ehemaligen<br />

bäuerlichen Hofstelle bietet sich die Möglichkeit, familiengerechtes Wohnen für kin<strong>der</strong>reiche<br />

Familien naturnah anbieten zu können.<br />

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Volmarsteiner Straße und die<br />

dort abzweigende Straße <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße verkehrt die Buslinie 591 (stündlich), die den <strong>Hagen</strong>er<br />

Hauptbahnhof mit den Städten Wetter und Witten verbindet.<br />

Die nächste Haltestelle (Schönfeld) ist von <strong>der</strong> Einmündung <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> ca. 400 m<br />

entfernt.<br />

Versorgungseinrichtungen für den täglichen Bedarf befinden sich im ca. 4 km entfernten<br />

Ortsteilkern Vorhalle. Kirchliche-, soziale, Kin<strong>der</strong>- und Jugendeinrichtungen, Schulen sowie<br />

Arztpraxen sind ebenfalls im Ortsteilkern Vorhalle vorhanden.<br />

Unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen durch die Planung werden in diesem<br />

Fall nicht gesehen.<br />

XI. Durchführungsvertrag<br />

Die bauliche Ausführung des Vorhabens wird im zwischen dem Vorhabenträger und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Hagen</strong> zu schließenden Durchführungsvertrag geregelt.<br />

Aufgestellt am 16.Juni 2008<br />

bap Hetschold und Sun<strong>der</strong>, Witten<br />

Dipl.-Ing. Reinhold Sun<strong>der</strong><br />

Der Oberbürgermeister<br />

In Vertretung<br />

Thomas Grothe<br />

(Technischer Beigeordneter)<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"


1. Planung<br />

Zusammenfassende Erklärung<br />

(gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))<br />

zum<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Nr. 3/04 (564)<br />

–<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1–<br />

11.09.2009<br />

Dieser Vorhabenbezogene Bebauungsplan dient im wesentlichen dem Erhalt <strong>der</strong><br />

ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1".<br />

Über das Hauptgebäude hinaus wurden in den 60er Jahren in dem ehemaligen<br />

Stall– und Futterlagergebäude Wohnungen und Kleingewerbe eingerichtet; dies<br />

waren Umbauten zur Bestandssicherung.<br />

Mit diesem Bebauungsplanverfahren erfolgt die planungsrechtliche Sicherung des<br />

Bestandes. Die planungsrechtlichen Fragen bzgl. Lärm und Abwasser wurden in<br />

diesem Verfahren abgearbeitet und es wird eine bauordnungsrechtlich<br />

genehmigungsfähige Situation geschaffen.<br />

2. Berücksichtigung an<strong>der</strong>er Planungsmöglichkeiten<br />

Für die Vorhabenträger stellte sich die Frage nach einer alternativen Planung für das<br />

Vorhaben nicht. Sie sind die Erben <strong>der</strong> Hofstelle und wollen diese durch die<br />

Umnutzung und sinnvolle Bewirtschaftung dauerhaft erhalten.<br />

Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB)) zum<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.3/04 (564) –<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1– vom 11.09.2009


3. Verfahrensablauf<br />

Antrag auf Einleitung des Verfahrens durch 29.03.2004<br />

den Vorhabenträger bzw. seinen Bevollmächtigten<br />

Einleitungsbeschluss durch den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> 15.07.2004<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Einleitung des Verfahrens am 11.09.2004<br />

Bürgeranhörung gem. § 3.1 BauGB am 15.08.2006<br />

Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde in Form 28.01.2008 – 22.02.2008<br />

einer schriftlichen Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt<br />

Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) 26.01.2009 – 26.02.2009<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger (22.01.2009) - 27.02.2009<br />

öffentliche Belange (TÖB) § 4.2 BauGB<br />

Satzungsbeschluss 10.09.2009<br />

Mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird <strong>der</strong><br />

Bebauungsplan rechtsverbindlich.<br />

4. Berücksichtigung <strong>der</strong> Umweltbelange<br />

Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans<br />

wurden mit den Fachbehörden (Scoping) abgestimmt und im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung<br />

des Umweltberichts umfassend analysiert.<br />

Dazu wurden folgende Fachgutachten und Untersuchungen erstellt:<br />

� Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

� Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

� Faunistischer Fachbeitrag<br />

� Hydrogeologische Untersuchung zur Darstellung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />

� Geräusch – Immissionsschutzgutachten<br />

Die Ergebnisse dieser Fachgutachten sowie auch <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden/TÖB<br />

wurden im Bebauungsplan berücksichtigt.<br />

Es wurden textlichen Festsetzungen in Bezug auf:<br />

� zu ergänzen<strong>der</strong> notwendiger Schallschutz<br />

� Kompensationsmaßnahmen<br />

� Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft, die aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb <strong>der</strong> Wasserschutzzone<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind<br />

� Sicherung des Spielplatzes vor Bodenbelastungen<br />

Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB)) zum<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.3/04 (564) –<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1– vom 11.09.2009<br />

2


sowie auch<br />

die textlichen Hinweise bzgl.<br />

� Bodendenkmälern<br />

� Wasserschutzzonen<br />

� Bodenschutz<br />

� Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass das<br />

Vorhaben keine Biotope zerstört, die für streng geschützte Arten unersetzbar sind.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> möglichen Fle<strong>der</strong>mauspopulationen wurde ein Hinweis in den<br />

Bebauungsplan aufgenommen.<br />

5. Schlussbemerkung<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich <strong>der</strong> erheblichen<br />

Umweltauswirkungen durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans und den damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten im Bestand<br />

keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />

Für das Plangebiet erfolgt ein Hinweis auf Beachtung <strong>der</strong> Wasserschutzzone III b<br />

des Gemeinschaftswasserwerks Volmarstein GmbH.<br />

Maßnahmen zum Monitoring sind in <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan<br />

dargestellt.<br />

Der Oberbürgermeister<br />

gez. Demnitz<br />

Peter Demnitz<br />

Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB)) zum<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.3/04 (564) –<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1– vom 11.09.2009<br />

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