Oberste Hülsberg 1 - Stadtpläne der Stadt Hagen
Oberste Hülsberg 1 - Stadtpläne der Stadt Hagen
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1<br />
Vorstandsbereich für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bauen<br />
Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und <strong>Stadt</strong>planung 16.06.2008<br />
BEGRÜNDUNG<br />
zum<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
Nr. 3/04 (564)<br />
" <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1",<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
2<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
Vorhaben:<br />
3<br />
Umbau und Nutzungsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle zu einem<br />
Wohnhof für kin<strong>der</strong>reiche Familien.<br />
Baugrundstück:<br />
<strong>Hagen</strong> – Vorhalle, <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1, Gemarkung Vorhalle, Flur 9, Flurstücke 539 und 540.<br />
Verfahrensstand:<br />
1. Einleitungsbeschluss gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB), <strong>der</strong> zur Zeit gültigen Fassung,<br />
durch den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>, vom 15.07.2004.<br />
2. Bürgeranhörung nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgte am 15.08.2006.<br />
Vorhabenträger:<br />
Investorengemeinschaft, Frau Marion Stach, geb. Spratek, Im Mühlenteich 25, 58300 Wetter<br />
und Frau Charlotte Derichs, geb. Spratek, Jan – von - Werth Strasse 65, 52428 Jülich.<br />
Planungsbüro:<br />
bap Büro für Architektur und Planung<br />
Hetschold Sun<strong>der</strong><br />
Schlachthofstrasse 27<br />
58455 Witten<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
Inhaltsverzeichnis<br />
I. Räumliche und strukturelle Situation<br />
II. Planungsrechtliche Situation<br />
1. Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan)<br />
2. Flächennutzungsplan (FNP)<br />
3. Landschaftsplan<br />
4. Geltendes Baurecht<br />
III. Anlass <strong>der</strong> Planung<br />
IV. Ziele und Zweck <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />
1. Städtebauliches Konzept<br />
2. Verkehrserschließung<br />
V. Kompensation (Ing.-Büro M. Kaiser)<br />
1. Gesetzliche Grundlagen<br />
2. Bestandssituation und Bewertung<br />
3. Maßnahmen zur Grüngestaltung<br />
4. Zusammenfassung zur Eingriffsbewertung<br />
VI. Umweltbericht (Ing.Büro M. Kaiser)<br />
1. Bestandsbeschreibung<br />
2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktion<br />
3. Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
4. Bewertung <strong>der</strong> nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
5. Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />
6. Monitoring<br />
7. Fazit des Umweltberichtes<br />
4<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
VII. Festsetzungen<br />
VIII. Flächenbilanzierung<br />
IX. Denkmalschutz<br />
X. Gen<strong>der</strong> Mainstreaming/Familienfreundliche Planung<br />
XI. Durchführungsvertrag<br />
5<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
I. Räumliche und strukturelle Situation<br />
6<br />
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans " <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1", NR.<br />
3/04 (564), <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>, befindet sich im Ortsteil Vorhalle. Er liegt nördlich <strong>der</strong> BAB A1<br />
und südlich <strong>der</strong> Volmarsteiner Strasse und <strong>der</strong> dazu parallel geführten Eisenbahnlinie <strong>Hagen</strong>-<br />
Vorhalle / Wetter-Volmarstein-Wengern.<br />
Der Geltungsbereich umfasst die in <strong>der</strong> Gemarkung Vorhalle, Flur 9 gelegenen Flurstücke<br />
539 und 540, mit einer Flächengröße von insgesamt 0,8 ha und grenzt sich konkret<br />
folgen<strong>der</strong>maßen Ab:<br />
- Im Norden und Osten durch ausgedehnte landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />
- Im Süden durch die angrenzende Anliegerstrasse <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> mit dahinter liegenden<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen und wenigen Einzelwohnhäusern entlang des Straßenverlaufs.<br />
- Im Westen durch die Volmarsteiner Straße, <strong>der</strong> parallel geführten Eisenbahntrasse und<br />
dahinter liegenden Wiesenflächen bis zum Ruhrufer.<br />
Das Gelände fällt leicht von Südosten nach Nordwesten ab (ca.5,0m).<br />
Bei dem Vorhabengebiet handelt es sich um ein bebautes Grundstück.<br />
Die vorhandenen Gebäude ergeben als Ensemble die Hofstelle einer vormaligen<br />
landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Die Anlage insgesamt wurde im Wesentlichen nicht durch nachträgliche Fremdbauten ergänzt<br />
und lässt den Betrachter die geschil<strong>der</strong>te Ursprünglichkeit erkennen.<br />
Im Grenzbereich zur Straße <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> verläuft <strong>der</strong> Hegtbach in teilweise offener Lage.<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
II. Planungsrechtliche Situation<br />
7<br />
1. Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan)<br />
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum<br />
und <strong>Hagen</strong>, wirksam mit <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong> Genehmigung am 17.07.2001, liegt das<br />
Vorhabengebiet in einem Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung.<br />
2. Flächennutzungsplan (FNP)<br />
Der Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> in seiner gültigen Fassung, stellt das Gebiet als<br />
Fläche für Gewerbeansiedlungen dar.<br />
3. Landschaftsplan<br />
Der Planungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> von<br />
1994. Die Entwicklungskarte gibt für den Entwicklungsraum „geplantes Gewerbegebiet<br />
Volmarsteiner Straße“ u. a. den Hinweis auf „Erhaltung <strong>der</strong> vorhandenen Gehölzer“, dem hier<br />
entsprochen wird. In <strong>der</strong> Festsetzungskarte ist in unmittelbarer Nachbarschaft die bereits<br />
realisierte Anpflanzung eines Gehölzstreifens nordöstlich des Hofes entlang <strong>der</strong><br />
Volmarsteiner Straße enthalten.<br />
4. Geltendes Baurecht<br />
Das Gebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 30<br />
BauGB.<br />
Es lässt sich nicht einem im Zusammenhang bebautem Ortsteil zuordnen und ist daher nicht<br />
nach § 34 BauGB zu bewerten.<br />
Eine baurechtliche Beurteilung würde zurzeit auf Grundlage <strong>der</strong> Bestimmungen des § 35<br />
BauGB (Bauen im Außenbereich) erfolgen.<br />
Als ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle war eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1, Satz 1,<br />
gegeben.<br />
Die vorhandenen Baulichkeiten genießen daher im Rahmen <strong>der</strong> ehemaligen Nutzung<br />
Bestandsschutz.<br />
Genehmigungspflichtige Neuanlagen, An-, und Umbauten und Nutzungsän<strong>der</strong>ungen sind<br />
nach zur Zeit geltendem Baurecht nicht genehmigungsfähig.<br />
III. Anlass <strong>der</strong> Planaufstellung<br />
Die <strong>der</strong>zeitigen Eigentümerinnen als Erben <strong>der</strong> Hofstelle beabsichtigen, für Familien- hier<br />
insbeson<strong>der</strong>e kin<strong>der</strong>reiche Familien, in den leer stehenden Gebäudeteilen Wohnraum zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
Nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes im Jahre 1973 kam es zu Leerständen in<br />
den, einem Gehöft notwendig zugeordneten Nebengebäuden wie Scheune, Remise und<br />
Stallungen.<br />
Die Erhaltung einer die bäuerliche Kulturlandschaft prägenden Hofstelle ist anzustreben.<br />
Um notwendige Instandhaltungsmaßnahmen wirtschaftlich darstellen zu können, sind die<br />
Leerstände einer sinnvollen, verträglichen und ertragsorientierten Nutzung zuzuführen.<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
8<br />
Da die Eigentümerinnen (Vorhabenträger) häufige und regelmäßige Nachfragen nach<br />
Familienwohnraum, gerade an dieser für eine Wohnnutzung attraktiven Stelle erfahren<br />
haben, sollen in dem leer stehenden ehemaligen Stallgebäude Wohnungen, insbeson<strong>der</strong>e für<br />
kin<strong>der</strong>reiche Familien entstehen.<br />
Da die vorgesehene Nutzung, insbeson<strong>der</strong>e die Errichtung von Wohnungen für kin<strong>der</strong>reiche<br />
Familien, vielfach aufgrund von "Kin<strong>der</strong>lärm" zu Konflikten mit dem nachbarschaftlichen<br />
Umfeld führt, ist die abseitige Lage des Vorhabens auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
gut/fussläufig erreichbaren Naherholungs- und Erlebnisräume (Waldgebiet "Auf <strong>der</strong> Halle",<br />
Ruhrauen) trotz des vorhandenen Umgebungslärms zwar problematisch aber beim<br />
Bau/Einbau entsprechenden Schallschutzes an den und in den Gebäuden ein durchführbares<br />
Vorhaben (s. Punkt V, 4.Immissionsschutz).<br />
IV. Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />
1. Bauliches -, und Nutzungskonzept<br />
Für das Vorhabengebiet soll nach <strong>der</strong> vorliegenden Konzeption Baurecht für die<br />
beabsichtigten Umbauten im Bestand des ehemaligen Stallgebäudes und die beabsichtigte<br />
Nutzungsän<strong>der</strong>ung zu Wohnzwecken erreicht werden.<br />
Als Bestand vorhanden und für den Erhalt vorgesehen sind die den zentral gelegenen<br />
Innenhof begrenzenden Gebäude:<br />
Nordöstlich gelegene Scheune<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
Nordwestlich gelegenes Wohnhaus <strong>der</strong> ehemals bäuerlichen Familie<br />
Südwestlich gelegene Wagenremise<br />
9<br />
Die nordöstlich gelegene Scheune soll als musealer Abstellraum für die noch vorhandenen<br />
landwirtschaftlichen Gerätschaften genutzt werden, wobei überschüssige Flächen in <strong>der</strong><br />
Scheune durch Abtrennung als Abstellflächen, den zukünftigen Bewohnern zur Verfügung<br />
gestellt werden sollen.<br />
Ebenso soll mit <strong>der</strong> südwestlich gelegenen Remise verfahren werden, wobei hier auch an<br />
Hobby-, und Werkräume für die Bewohner gedacht ist.<br />
Das südwestlich gelegene, bestehende Wohnhaus <strong>der</strong> Familie bleibt in seinem baulichen<br />
Bestand und seiner Nutzung als Wohnhaus unverän<strong>der</strong>t.<br />
2. Verkehrserschließung<br />
Das Vorhaben ist verkehrlich über eine Zufahrt von dem öffentlich gewidmeten Weg<br />
"<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>" erschlossen.<br />
Der Weg "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>" mündet nach ca. 100m in die Volmarsteiner Straße (L675).<br />
Fußläufige Verbindungen zum Harkortsee / Ruhr existieren in Verlängerung des Weges<br />
"<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>" über die Volmarsteiner Straße hinweg und mittels einer<br />
Fußgängerunterführung unter <strong>der</strong> DB- Trasse hindurch.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Entwicklung <strong>der</strong> benachbarten Gewerbebereiche soll die<br />
verkehrliche Erschließung "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>" geän<strong>der</strong>t werden. Danach wäre ein direkter<br />
Anschluss an die Volmarsteiner Straße nicht mehr vorhanden. Stattdessen würde <strong>der</strong> Weg<br />
"<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>" an die Erschließungsstraße des süd-westlich gelegenen Gewerbebereichs<br />
angebunden. Das Vorhaben steht einer solchen Entwicklung nicht entgegen.<br />
Eine Anbindung an den ÖPNV ist durch eine auf <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße verkehrende<br />
Buslinie gegeben.<br />
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V. Kompensation<br />
10<br />
Die vorhandenen Baulichkeiten des Hofes stehen als ehemalige Landwirtschaftliche Hofstelle<br />
unter Bestandsschutz nach § 35 (Bauen im Außenbereich) Absatz 1, Satz 1. Für die<br />
beabsichtigten Umbauten am ehemaligen Stallgebäude zu Wohnzwecken soll mittels des<br />
Vorhabenbezogenen B-Planes Baurecht geschaffen werden. Die übrigen, den zentralen<br />
Innenhof begrenzenden Bauten wie Scheune (NO) Wohnhaus (NW) und Wagenremise (SW)<br />
sollen erhalten bleiben und z.T. als Abstellräume/Garagen den neuen Bewohnern zugänglich<br />
gemacht werden.<br />
1. Gesetzliche Grundlagen<br />
Nach § 1 Abs. 5 Nr. 7 und § 1a BauGB sind bei <strong>der</strong> Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die<br />
Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege, insbeson<strong>der</strong>e des<br />
Wassers, <strong>der</strong> Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima<br />
zu berücksichtigen. Konkretere Regelungen zu Belangen des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />
Landschaftspflege treffen die entsprechenden Fachgesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) und das Landschaftsgesetz von Nordrhein-Westfalen (LG NW).<br />
Nach § 19-21 BNatSchG bzw. § 4 Abs. 2 LG NW gelten Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gestalt o<strong>der</strong><br />
Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes o<strong>der</strong> das<br />
Landschaftsbild erheblich o<strong>der</strong> nachhaltig beeinträchtigen können, als Eingriff in Natur,<br />
Boden und Landschaft.<br />
Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von<br />
Natur, Boden und Landschaft zu unterlassen (Vermeidungsgebot) sowie unvermeidbare<br />
Beeinträchtigungen innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des<br />
Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichspflicht) - § 8 Abs. 2<br />
BNatSchG bzw. § 4 Abs. 2 LG NW. Die geplante Umnutzung, für die <strong>der</strong> Vorhabenbezogene<br />
Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage schafft, wird gemäß § 35 BauGB beurteilt.<br />
Ein Eingriff im Sinne <strong>der</strong> Gesetzgebung liegt in diesem Falle nicht vor, da es sich lediglich<br />
um die Umnutzung vorhandener Gebäude handelt, die we<strong>der</strong> Naturhaushalt noch das<br />
Landschaftsbild erheblich o<strong>der</strong> nachhaltig beeinträchtigt. Die Tatsache, dass die ehemaligen<br />
Einrichtungen des Hofes zweifelsfrei historisch einmal einen Eingriff darstellten, ist hier<br />
irrelevant, da dies nicht Gegenstand <strong>der</strong> Untersuchung und des jetzigen Planungsverfahrens<br />
ist.<br />
2. Bestandssituation und Bewertung<br />
Ungeachtet des Nicht-Vorliegens eines Eingriffes ist <strong>der</strong> vorhandene Baum- und<br />
Gehölzbestand zu erfassen (s. Landschaftspflegerischer Begleitplan im Anhang). Der größte<br />
Teil des Geltungsbereiches ist die ehemals landwirtschaftlich genutzte Hofstelle sowie die<br />
direkt angrenzende Gartenfläche im Süd-Osten und die nordöstlich sich anschließenden<br />
Wiesen, die zurzeit als Weideland für versch. Tierarten (u.a. Pferde, Ziegen, Schafe,<br />
Schweine) genutzt werden.<br />
Folgende Biotoptypen kommen demnach im Bestand vor:<br />
• „Wiese“<br />
Die großflächige nordöstliche Wiese - eher extensiv genutzt - stellt zwar grundsätzlich<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
11<br />
einen Lebensraum für verschiedene Tierarten dar, <strong>der</strong> Wert für den Naturhaushalt ist hier<br />
aufgrund <strong>der</strong> Randlage an den intensiv genutzten Gärten eher als mittel einzustufen.<br />
• „Garten“<br />
Die Freiflächen im Südosten und ein geringer Teil <strong>der</strong> Fläche im Nordwesten werden<br />
<strong>der</strong>zeit gärtnerisch genutzt und haben wegen <strong>der</strong> eher intensiven Bewirtschaftung trotz des<br />
großen Artenspektrums einen eher geringen Wert für den Naturhaushalt.<br />
Der z.T. ältere und wertvolle Gehölzbestand ist detailliert erfasst worden und wird in<br />
seiner Gänze alle Arten und auch kleinere Wuchsgrößen erhalten, so dass auch hier kein<br />
Eingriff vorliegt.<br />
3. Maßnahmen zur Grüngestaltung<br />
Für den Planungsbereich werden neben dem Erhalt des Gehölzbestandes zur Grünordnung<br />
und zur Kompensation eines außerhalb des B- Planes erfolgten, aber damit im<br />
Zusammenhang stehenden Eingriffs Pflanzmaßnahmen festgesetzt. Diese Maßnahme dient<br />
<strong>der</strong> landschaftsgerechten Eingrünung des Hofes, <strong>der</strong> grünordnerischen Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Landschaft sowie <strong>der</strong> natürlichen Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.<br />
Es handelt sich dabei um die Neuanlage einer Strauchpflanzung entlang <strong>der</strong> nordöstlichen<br />
Grenze des Hofes am Übergang zwischen Wiese als privater Grünfläche und<br />
landwirtschaftlicher Fläche. Diese Pflanzung setzt die an <strong>der</strong> südöstlichen Grenze bereits<br />
vorhandene Hecke fort. Sie stellt einen Teil <strong>der</strong> Ausgleichungsmaßnahmen für das inzwischen<br />
realisierte Regenrückhaltebecken im Nordwesten des Hofes dar. Dabei handelt es sich um<br />
eine Landschaftsrechtliche Auflage zum Ausgleich aus einem Wasserrechtlichen Verfahren,<br />
dem Antrag gem. § 7 WHG zur Einleitung von gereinigtem häuslichen Abwasser und<br />
unbelastetem Nie<strong>der</strong>schlagswasser in den Hegtbach. Dieses Abwasser entstammt aus zwei<br />
1994 errichteten vollbiologischen Kleinkläranlagen für das vorhandene Wohnhaus und das<br />
umzubauende Stallgebäude. Die Anlagen wurden bzgl. ihrer Umweltauswirkungen jüngst<br />
optimiert, indem ein naturnahes Regenrückhaltebecken und ein Bodenfilterbecken zur<br />
Drosselung und Reinigung des Abflusses nachgerüstet wurden.<br />
4. Zusammenfassung zur Eingriffsbewertung<br />
Mit dem vorliegenden Vorhabenbezogenen B-Plan liegt kein Eingriff nach BNatSchG vor, da<br />
es sich lediglich um die Umnutzung vorhandener Gebäude handelt, die we<strong>der</strong> Naturhaushalt<br />
noch das Landschaftsbild erheblich o<strong>der</strong> nachhaltig beeinträchtigt. Demzufolge ist hier keine<br />
Kompensation und deshalb auch keine Bilanzierung Eingriff/Ausgleich erfor<strong>der</strong>lich. Eine<br />
geplante Neupflanzung von Sträuchern an <strong>der</strong> nördlichen Grenze stellt lediglich einen Teil<br />
des Ausgleichs für außerhalb des Verfahrens und des Geltungsbereiches des Bebauungs-<br />
Planes realisierte Regenrückhalte- und Bodenfilterbecken dar. Nichtsdestotrotz werden im<br />
Umweltbericht die Schutzgüter <strong>der</strong> Umwelt in ihrem Bestand und möglichen Auswirkungen<br />
auf sie durch die Umnutzung untersucht.<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
VI. Umweltbericht<br />
Verfasser: Ingenieurbüro M. Kaiser, Gutenbergstr. 34, 44139 Dortmund<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Bestandsbeschreibung<br />
2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktion<br />
2.1 Schutzgut Mensch<br />
2.2 Schutzgut Pflanze und Tier<br />
2.3 Schutzgut Boden<br />
2.4 Schutzgut Wasser<br />
2.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />
2.6 Schutzgut Landschaft<br />
2.7 Schutzgut Kulturgüter<br />
2.8 Schutzgut Sachgüter<br />
2.9 Schutzgut Wechselwirkungen<br />
2.10 Zusammenfassung <strong>der</strong> schutzbezogenen Ausprägungen<br />
3. Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
3.1 Umweltrelevante Festsetzungen<br />
3.2 Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen durch das Vorhaben<br />
3.3 Vermeidungs-, Min<strong>der</strong>ungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
4. Bewertung <strong>der</strong> nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
5. Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />
6. Monitoring<br />
7. Fazit des Umweltberichtes<br />
Anlagen:<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan verkleinert auf M 1: 500 v. 16.01.2007<br />
Fotodokumentation zum Umweltbericht: Bestand (5 Seiten)<br />
12<br />
Der hier vorliegende Umweltbericht ist gemäß §2a Bau GB ebenso integrativer Bestandteil<br />
<strong>der</strong> Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie auch die Beurteilung <strong>der</strong><br />
Notwendigkeit von Kompensationsmaßnahmen (siehe Kapitel V).<br />
Der Inhalt und die wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes, wie auch <strong>der</strong> vorliegenden<br />
übergeordneten Planungen, sind in den vorangegangenen Kapiteln (siehe I. bis IV.) bereits<br />
dargelegt worden. Die Ziele des Umweltschutzes wurden in ihrer Relevanz für das<br />
Bauvorhaben bereits im Kapitel V. Kompensation beleuchtet, werden hier jedoch im<br />
Überblick noch einmal dargelegt.<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
Tab. 1: Ziele des Umweltschutzes, die für das Vorhaben von Bedeutung sind:<br />
Schutzgut Gesetzliche Grundlage Zielaussagen<br />
Mensch Bundesimmissionsschutzgeset<br />
z<br />
§1(1) und §3(2)<br />
Tiere,<br />
Pflanzen,<br />
Landschaft,<br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
Baugesetzbuch<br />
§1(6) Nr.7e<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
Landschaftsgesetz NRW<br />
§ 1<br />
Landschaftsgesetz NRW<br />
§ 2<br />
Landschaftsplan <strong>Hagen</strong><br />
Baugesetzbuch<br />
§1(5) Satz 2<br />
§1(6) Nr.7a<br />
Boden Baugesetzbuch<br />
§1a(2) Satz 1<br />
Wasser Landeswassergesetz<br />
§51a<br />
Luft Bundesimmissionsschutzgeset<br />
z<br />
§1(1) und §3(2)<br />
Baugesetzbuch § 1<br />
Klima Baugesetzbuch § 1<br />
Kultur-<br />
und<br />
Sachgüter<br />
Landschaftsgesetz NRW<br />
§1(1)Nr.6<br />
Baugesetzbuch<br />
§1(5) Satz 2<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
13<br />
� Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorbeugung des Entstehens<br />
schädlicher Umwelteinwirkungen (Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.ä.)<br />
� Vermeidung von Emissionen<br />
� Schutz. Pflege, Entwicklung und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Wie<strong>der</strong>herstellung von Natur<br />
und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des<br />
Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und<br />
unbesiedelten Bereich<br />
� Erhalt bedeutsamer Kleinstrukturen auch im besiedelten Bereich §2 (1) Nr.10<br />
� Erhalt <strong>der</strong> biologischen Vielfalt § 2(1) Nr.8<br />
� Erhalt historische Kulturlandschaften §2 (1) Nr.14<br />
� Erhalt unbebauter Bereiche für den Naturhaushalt und die Erholung in <strong>der</strong> dafür<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Größe und Beschaffenheit §2 (1) Nr.11<br />
� Schutz und Entwicklung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen<br />
� Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />
Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />
sind insbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen<br />
� Sparsamer und schonen<strong>der</strong> Umgang mit Grund und Boden durch<br />
Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur<br />
Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden<br />
� Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist zu versickern o<strong>der</strong> ortsnah direkt in ein Gewässer<br />
einzuleiten<br />
� Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorbeugung des Entstehens<br />
schädlicher Umwelteinwirkungen (Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.ä.) Vermeidung von Emissionen §1(6)<br />
Nr.7e<br />
� Die Erhaltung <strong>der</strong> bestmöglichen Luftqualität §1(6) Nr.7h<br />
� Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz §1(5)Satz 2<br />
� Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden<br />
� Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen die städtebauliche Gestalt und das Orts- und<br />
Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln<br />
� Erhaltung historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsteilen von<br />
beson<strong>der</strong>er charakteristischer Eigenart<br />
Diese o.g. hier relevanten Ziele des Umweltschutzes sind im vorliegenden Bebauungsplan<br />
berücksichtigt worden.<br />
Im folgenden werden daher, gemäß Anlage 1 zu §2 Abs. 4 BauGB, im wesentlichen die<br />
einzelnen Schutzgüter <strong>der</strong> Umwelt in ihrem Bestand geprüft sowie die zu erwartenden<br />
Auswirkungen dargestellt und bewertet. Außerdem wird am Ende kurz auf die geplanten<br />
Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> Durchführung eingegangen.<br />
1. Bestandsbeschreibung<br />
Die Ausprägungen wesentlicher Nutzungsmerkmale des Ist–Zustandes <strong>der</strong> Umwelt und ihrer<br />
Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens werden zusammenfassend in <strong>der</strong><br />
nachfolgenden Tabelle aufgezeigt.<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
Tab. 2: Wesentliche Nutzungsmerkmale innerhalb des Vorhabengebietes<br />
Nutzungstyp Ausprägung<br />
Siedlungsfläche Die vorh. baulich genutzte Hof aus bis zu 3-geschossigen Häusern.<br />
Der überwiegende Teil des Vorhabengebietes wird als Wohnfläche<br />
genutzt:<br />
- ca. 1/3 Wiesen- u. Gartenfläche (Grünflächen gem. B-Plan)<br />
- ca. 2/3 Hofstelle (Mischgebiet gem. B-Plan)<br />
Erholungsfläche Der Freiraum südöstliche Gärten des Plangebietes dient u.a. als<br />
Erholungsfläche für die Anwohner des angrenzenden Hauses.<br />
Landwirtschaftlic<br />
he Nutzung<br />
Forstwirtschaftlic<br />
he Nutzung<br />
14<br />
Die nordöstliche Wiese des Vorhabengebietes wird zur Zeit<br />
landwirtschaftlich als Weideland u.a. für Pferde, Ziegen, Schafe,<br />
Schweine u. weitere Kleintiere genutzt.<br />
Es sind keine forstwirtschaftlich nutzbaren Waldbestände<br />
vorhanden.<br />
Verkehr Die den im Geltungsbereich nur tangierende Straße “<strong>Oberste</strong><br />
<strong>Hülsberg</strong>“, sorgt für die äußere Erschließung des Plangebietes;<br />
innerhalb existiert nur die zentrale Hoffläche mit Zuwegungen zu<br />
den Grün - u. sonstigen Flächen.<br />
Versorgung Versorgungseinrichtungen sind im Plangebiet ausreichend<br />
vorhanden<br />
Entsorgung Entsorgungseinrichtungen sind im Plangebiet ausreichend<br />
vorhanden (Abwasserentsorgung zuletzt optimiert).<br />
2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktion<br />
Auch wenn nicht alle Schutzgüter in mehr o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> ausgeprägter Weise betroffen sein<br />
werden, sind sie doch untersuchungsrelevant und werden hier beleuchtet. Eine entsprechende<br />
Abgrenzung des jeweiligen Untersuchungsraumes wurde schutzgut- und wirkungsspezifisch<br />
durchgeführt und umfasst i.d.R. die benachbarten Randbereiche des Bebauungsplanes.<br />
Die für die einzelnen Schutzgüter relevanten Aspekte und Funktionen, die durch die<br />
vorhabenbezogene Wirkungen mehr o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> stark beeinträchtigt werden, werden<br />
nachfolgend aufgezeigt.<br />
2.1 Schutzgut Mensch<br />
Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Wohnfunktion, die<br />
Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Lärmschutzes und auch wirtschaftliche<br />
Funktionen, wie die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Betrachtungen von<br />
Bedeutung.<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
15<br />
Wohnfunktion:<br />
Das Vorhabengebiet liegt im Außenbereich und grenzt im Westen an zwei vorhandene<br />
bebaute Grundstücke an. Dieser Ortsteil ist durch seine historische Hofstruktur mit lockerer<br />
Wohnbebauung und landwirtschaftlichen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Betrieben geprägt.<br />
Die notwendige technische Infrastruktur ist vorhanden, alle Versorgungsmedien für eine<br />
Bebauung sind in ausreichendem Maße bereits an das bestehende Leitungsnetz<br />
angeschlossen. Die Müllentsorgung gilt als gesichert.<br />
Erholungs- und Freizeitfunktionen:<br />
Eine Erholungsfunktion für die Öffentlichkeit ist innerhalb des Vorhabengebietes keine<br />
gegeben, da es sich um privat genutzte Grundstücke handelt. Dagegen weist die äußere<br />
Erschließung mit dem nordwestlichen Bauerngarten ein landschaftsprägendes<br />
Strukturelement mit z.T. mächtigen Gartengehölzen auf, das Erholungssuchenden auf dem<br />
Weg zum o<strong>der</strong> vom südlich gelegenen Waldgebiet dienen kann.<br />
Auch <strong>der</strong> Erholungswert für die dort lebenden Menschen ist nicht zu unterschätzen. Die Nähe<br />
zur Ruhraue und dem ausgedehnten Waldgebiet im Süden sowie die für Kin<strong>der</strong> wichtige<br />
verkehrlich abgeschirmte Hofsituation, die Nähe zu verschiedenen Groß- und Kleintieren und<br />
<strong>der</strong> unmittelbar angrenzenden Landschaft mit Gartennutzung stellen einen hohen Freizeitwert<br />
für alle Generationen dar.<br />
Lärmschutz:<br />
Folgende Lärmemissionsquellen in <strong>der</strong> Umgebung sind für das Vorhabengebiet relevant:<br />
Verkehrslärm von <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße (L 675); in untergeordnetem Maße auch vom<br />
Rangierbahnhof <strong>Hagen</strong> Vorhalle sowie <strong>der</strong> Bahnstrecke Wengern Ost/<strong>Hagen</strong> Vorhalle und<br />
diffuser Verkehrslärm <strong>der</strong> BAB A1.<br />
Daher wurde eigens ein Schallgutachten beauftragt (Büro HEBO, Gutachten v. 10.01.2005,<br />
Ergänzungsgutachten vom 08.07.2005). Darin wurde auch eine Zunahme <strong>der</strong><br />
Verkehrsbelastung auf <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße bei einer evtl. Aufstufung zur Bundesstraße<br />
berücksichtigt.<br />
Eine geringfügige Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bzgl. Erholung und Lärm beschriebenen Bestandssituation<br />
ist durch die von Seiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> geplante Ausweisung <strong>der</strong> gesamten Umgebung als<br />
Gewerbegebiet (siehe auch unter II.) zu erwarten. Der Erholungswert dürfte sich etwas<br />
verringern, auch wenn die zuvor genannten Kriterien davon weitgehend unbetroffen blieben<br />
und die positive Gesamtsituation diesbezüglich erhalten bliebe. Die Zunahme an Lärm auf <strong>der</strong><br />
Volmarsteiner Straße ist im Schallschutzgutachten berücksichtigt.<br />
Der untersuchte Bereich liegt in einem Mischgebiet und weist somit gemäß Punkt 1.1 e),<br />
Beiblatt 1 <strong>der</strong> DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ die folgenden Orientierungswerte<br />
„Außen“ auf:<br />
tagsüber 6.00 – 22.00 Uhr 60 dB(A)<br />
nachts 22.00 – 6.00 Uhr 50 bzw. 45 dB(A).<br />
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll <strong>der</strong> niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und<br />
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.<br />
Gemäß Punkt 3.2 „Ergebnisse <strong>der</strong> Lärmprognose“ <strong>der</strong> ergänzenden gutachtlichen<br />
Stellungnahme Nr. 095-05L vom 08.07.2005 des Gutachters „HEBO“ ergeben sich folgende<br />
Gesamtbeurteilungspegel bzw. maßgebliche Außenlärmpegel und daraus resultierende<br />
Lärmpegelbereiche:<br />
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Fassadenbereich<br />
Nordfassade (OG.)<br />
Nordfassade (DG.)<br />
Ostfassade (EG.)<br />
Ostfassade (OG.)<br />
Ostfassade (DG.)<br />
Südfassade (OG.)<br />
Südfassade (DG.)<br />
Westfassade (EG.)<br />
Westfassade (OG.)<br />
Westfassade (DG.)<br />
maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel<br />
(tags)<br />
[dB(A)]<br />
56,5 dB(A)<br />
(54,4 dB(A) + 52,3<br />
dB(A))<br />
57,1 dB(A)<br />
(55,3 dB(A) + 52,3<br />
dB(A))<br />
57,0 dB(A)<br />
(55,2 dB(A) + 52,3<br />
dB(A))<br />
57,5 dB(A)<br />
(56,0 dB(A) + 52,3<br />
dB(A))<br />
58,3 dB(A)<br />
(57,0 dB(A) + 52,3<br />
dB(A))<br />
56,8 dB(A)<br />
(54,9 dB(A) + 52,3<br />
dB(A))<br />
57,4 dB(A)<br />
(55,8 dB(A) + 52,3<br />
dB(A))<br />
55,3 dB(A)<br />
(52,2 dB(A) + 52,3<br />
dB(A))<br />
56,3 dB(A)<br />
(54,1 dB(A) + 52,3<br />
dB(A))<br />
57,1 dB(A)<br />
(55,3 dB(A) + 52,3<br />
dB(A))<br />
16<br />
maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel<br />
(nachts)<br />
[dB(A)]<br />
55,5 dB(A)<br />
(51,5 dB(A) + 53,3<br />
dB(A))<br />
55,9 dB(A)<br />
(52,4 dB(A) + 53,3<br />
dB(A))<br />
55,3 dB(A)<br />
(50,9 dB(A) + 53,3<br />
dB(A))<br />
55,7 dB(A)<br />
(51,9 dB(A) + 53,3<br />
dB(A))<br />
56,3 dB(A)<br />
(53,2 dB(A) + 53,3<br />
dB(A))<br />
55,7 dB(A)<br />
(51,9 dB(A) + 53,3<br />
dB(A))<br />
56,1 dB(A)<br />
(52,9 dB(A) + 53,3<br />
dB(A))<br />
55,0 dB(A)<br />
(50,0 dB(A) + 53,3<br />
dB(A))<br />
55,6 dB(A)<br />
(51,8 dB(A) + 53,3<br />
dB(A))<br />
56,2 dB(A)<br />
(53,0 dB(A) + 53,3<br />
dB(A))<br />
Lärmpegelbereich<br />
Gemäß Punkt 3.3 „Passive Lärmmin<strong>der</strong>ungsmaßnahmen“ <strong>der</strong> gutachtlichen Stellungnahme<br />
Nr. 004-05L vom 10.01.2005 ist, um die vorhandene Lärmbelästigung im Gebäude zu<br />
minimieren gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" in <strong>der</strong> Fassung vom November<br />
1989, Tabellen 8 bis 10 ein erfor<strong>der</strong>liches resultierendes Schalldämm-Maß <strong>der</strong><br />
Außenbauteile (Fassade, Dach usw.) von schutzwürdigen Aufenthaltsräumen von erf.<br />
R´w,res ≥ 30 dB einzuhalten.<br />
Gemäß Punkt 3.5 „Passive Lärmmin<strong>der</strong>ungsmaßnahmen“ <strong>der</strong> ergänzenden gutachtlichen<br />
Stellungnahme Nr. 095-05L vom 08.07.2005 ist als weitergehende Lärmmin<strong>der</strong>ungsmaßnahme<br />
empfohlen, aufgrund <strong>der</strong> festgestellten Spitzenpegel die Schallschutzklasse 4 für<br />
Fenster zu verwenden. Die Schlafräume sind zusätzlich zwecks Sicherung <strong>der</strong> Nachtruhe mit<br />
schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zu versehen, <strong>der</strong>en Einfügungsdämpfung <strong>der</strong><br />
Schallschutzklasse 4 entspricht.<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"<br />
II<br />
II<br />
II<br />
II<br />
II<br />
II<br />
II<br />
II<br />
II<br />
II
17<br />
Landwirtschaft:<br />
Wirtschaftliche Nutzungsansprüche bestehen für den schmalen nord- und südöstlichen<br />
Streifen durch die Landwirtschaft. Diese landwirtschaftliche Nutzfläche besteht aus Grünland,<br />
die aufgrund ihrer Lage und <strong>der</strong> durch die Bodenzahlen (30-55; gem. Bodenkarte NRW M<br />
1:50.000 Blatt L4710 <strong>Hagen</strong>) vorgegebenen potenziellen Bodenfruchtbarkeit nur geringe<br />
Voraussetzungen zur Erzielung auskömmlicher Erträge („mittlerer, z.T. geringer Ertrag,<br />
jedoch unsicher“ laut Bodenkarte) bietet.<br />
2.2 Schutzgut Pflanze und Tier<br />
Die im Vorhabengebiet vorkommenden Vegetationsstrukturen sind folgende:<br />
• „Wiese“:<br />
Die eher extensiv genutzten Wiesen stellen zwar grundsätzlich einen Lebensraum für<br />
verschiedene Tierarten wie Insekten etc. dar, ihr Wert für den Naturhaushalt ist hier aufgrund<br />
<strong>der</strong> Randlage an den Baulichkeiten und intensiv genutzten Gärten und <strong>der</strong> geringen Größe<br />
eher gering.<br />
• „Garten“<br />
Die eher intensiv genutzten Gartenflächen haben trotz großer Artenvielfalt einen eher<br />
geringen Wert für den Naturhaushalt.<br />
Der eingeschränkten tierökologischen Lebensraumfunktion <strong>der</strong> genannten Biotope ist<br />
hinzuzufügen, dass hier auch keine beson<strong>der</strong>e Biotopverbindungsfunktion vorliegt.<br />
2.3 Schutzgut Boden<br />
Aus den Bachablagerungen des Holozän haben sich nach Angaben <strong>der</strong> überwiegend<br />
Pseudogleye z.T. Braunerde- Pseudogleye über Ton -, Schluff- und Sandstein gebildet. Für<br />
diese schluffigen Lehmböden wird eine meist geringe mittlere Wasserdurchlässigkeit bei<br />
mittlerer Stau- o<strong>der</strong> Hangnässe, meist bis in den Oberboden, angeführt.<br />
Über Bodendenkmäler o<strong>der</strong> Altlastenverdachtsflächen liegen keine Unterlagen vor, da auch<br />
nicht bekannt.<br />
2.4 Schutzgut Wasser<br />
Beim Schutzgut Wasser sind die Bereiche Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die<br />
bestehende Abwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbehandlung zu unterscheiden:<br />
- Zu Flurabständen von Grundwasser ist gemäß o.g. Bodenkarte im westlichen Bereich<br />
beim Bodentyp Gley mit mittleren Schwankungsbereichen des Grundwassers von 8 bis 13 dm<br />
unter Flur zu rechnen.<br />
- Oberflächengewässer existieren in Form des auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden Seite <strong>der</strong> Straße<br />
<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> verlaufenden und die Volmarsteiner Straße unterquerenden „Hegtbaches“.<br />
Dort wird auch die gedrosselte Ableitung aus dem Regenrückhaltebecken eingeleitet. Der<br />
Hegtbach fließt in südwestlicher Richtung weiterhin verrohrt und ab hinter <strong>der</strong><br />
Bahnunterführung und - Gelände offen in Richtung Ruhr. Nordwestlich in unmittelbarer Nähe<br />
befindet sich das angesprochene Regenrückhaltebecken.<br />
- Bestehende Abwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbehandlung: Die Bebauung wird über<br />
Kleinkläranlagen entwässert, die von <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde genehmigt sind. Zur<br />
Klärung des anfallenden Schmutzwassers wurden im Jahre 1994 zwei vollbiologische<br />
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18<br />
Kleinkläranlagen eingebaut. Anlage 1 für das bestehende Wohnhaus ist ausgelegt für 4 – 20<br />
EW (Einwohner), Anlage 2 für die ehemaligen Stallungen, die zum Wohnhaus ausgebaut<br />
werden sollen, ist angelegt für 4-50 EW. Die Anlagen wurden letztmalig im Jahre 2005 mit<br />
dem Ergebnis überprüft, dass die Anlagen in Ordnung sind und die in <strong>der</strong> AbwVO<br />
gefor<strong>der</strong>ten Werte eingehalten werden. Um eine ständig wie<strong>der</strong>kehrende Überprüfung <strong>der</strong><br />
Anlagen sicherzustellen, ist mit dem Fachunternehmen ein Wartungsvertrag abgeschlossen.<br />
Die geklärten Wässer werden in den "Hegtbach" eingeleitet. Auf Grundlage eines<br />
hydrogeologischen Gutachtens wurde vor <strong>der</strong> Einleitung ein Bodenfilterbecken vorgeschaltet.<br />
Das auf den Dachflächen und befestigten Freiflächen anfallende Nie<strong>der</strong>schlagwasser wird<br />
ebenfalls in den "Hegtbach" eingeleitet. Die Einleitungsmenge wird mittels des vorh.<br />
Regenrückhaltebeckens auf die natürliche Abflussmenge von 10 l / s*ha gedrosselt.<br />
2.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />
In <strong>der</strong> Klimafunktionskarte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> (Hrsg.: KVR, Essen 1998) ist die Bebauung<br />
entlang <strong>der</strong> Straße <strong>Oberste</strong> Hülberg als dem Klimatop „Dörfliches Klima“ und die Umgebung<br />
als dem Klimatop „Freiland“ unterhalb <strong>der</strong> Kaltluftobergrenze zugehörig ausgewiesen.<br />
Letzteres liegt in einer Tallage als Kaltluftsammelbereich. Somit liegen bei <strong>der</strong> Bebauung<br />
geringere Extremwerte für Temperatur und Feuchte als in <strong>der</strong> angrenzenden Siedlung o<strong>der</strong><br />
noch städtischeren Klimatopen vor.<br />
Angaben zu vorh. Belastungen <strong>der</strong> Luft liegen keine vor, die Klimakarte verzeichnet keine<br />
beson<strong>der</strong>en Emittenten in <strong>der</strong> Nähe, somit ist trotz <strong>der</strong> unmittelbaren Nähe zur Autobahn von<br />
einer eher guten Luftqualität aufgrund <strong>der</strong> Klimatope auszugehen.<br />
Die Bebauungsstruktur und hohe Durchgrünung ist lokalklimatisch positiv zu beurteilen.<br />
2.6 Schutzgut Landschaft<br />
Das Landschafts- und Ortsbild des Plangebietes wird durch die vorgegebene Topographie und<br />
die heutige Nutzung bestimmt. So ist durch die rückwärtige Lage und insbeson<strong>der</strong>e durch die<br />
landwirtschaftliche Nutzung und die Lage abseits <strong>der</strong> Durchgangsstraße <strong>der</strong> gesamte Raum<br />
kaum wahrnehm- und einsehbar.<br />
Daneben ist das Landschaftsbild von <strong>der</strong> angrenzenden Volmarsteiner Straße mit ihrer<br />
begleitenden Bepflanzung und <strong>der</strong> südöstlichen Bepflanzung <strong>der</strong> Grundstücksgrenze sowie<br />
die nordwestliche Gartenfläche und die südwestliche Pappelreihe des Nachbargrundstückes<br />
bestimmt. Diese sorgen für eine visuelle Anreicherung aber auch für eine Abschirmung <strong>der</strong><br />
Fläche.<br />
2.7 Schutzgut Kulturgüter<br />
Kulturgüter sind nach dem <strong>der</strong>zeitigen Wissensstand im Vorhabengebiet nicht vorhanden.<br />
2.8 Schutzgut Sachgüter<br />
Sachgüter bestehen in Form <strong>der</strong> vorhandene Bebauung mit <strong>der</strong> vorhandenen privaten<br />
Gartenfläche und <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche, <strong>der</strong>en tatsächlicher<br />
Bewirtschaftungsertrag und Flächengröße einen entsprechenden finanziellen Wert darstellt.<br />
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2.9 Schutzgüter-Wechselwirkungen<br />
19<br />
Bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Wechselwirkungen geht es nicht um vorhabenbezogene Wirkungen,<br />
son<strong>der</strong>n um solche Wirkungen, die durch gegenseitige Beeinflussung <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
entstehen.<br />
Dabei gehen wesentliche Wechselwirkungen von <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Nutzungs- und<br />
Biotopstruktur aus, da durch die vielseitige Hofnutzung die an<strong>der</strong>en Schutzgüter wie folgt<br />
beeinflusst werden:<br />
� Schutzgut Mensch: eher extensiv genutzte Gartenfläche und landwirtschaftliche<br />
Nutzflächen.<br />
>> abwechslungsreiche Gärten und ruhige Wiesen.<br />
>> private Flächen ohne Zugang für Öffentlichkeit<br />
>> kaum Einsehbarkeit<br />
>> hoher Freizeitwert für Bewohner selbst<br />
� Schutzgut Pflanze: gärtnerisch und landwirtschaftlich geprägte Vegetation<br />
>> durch Eutrophierung beeinflusste Pflanzendecke<br />
>> Ausbildung daran angepasster Tiergemeinschaften<br />
� Schutzgut Tier: gärtnerisch bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
>> ausreichend bzw. kaum Habitatstrukturen, z.B. für Vögel<br />
� Schutzgut Boden: nur geringe bis mittlere Ertragsleistung des Bodens<br />
>> evtl. zusätzliche künstliche Nährstoffzufuhr mit<br />
Auswaschung ins Stauwasser u. Nährstoffanreicherung<br />
� Schutzgut Wasser: keine Optimierung landwirtschaftl. Nutzung durch<br />
Meliorationsmaßnahmen (Drainagen) bekannt, jedoch<br />
Rückhaltebecken und Bodenfilteranlage außerhalb<br />
Geltungsbereich realisiert.<br />
>> verlangsamte Abführung des Oberflächenwassers<br />
>> positive Beeinflussung des Bodenwasserhaushaltes<br />
>> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Standortfaktoren<br />
>> Bereicherung des natürlichen Artenspektrums aufgrund<br />
Regenrückhaltebecken<br />
� Schutzgut Klima: mäßig hohe Pflanzendecke im Grünland<br />
>> höhere langwellige Ausstrahlung<br />
>> mehr Kaltluftproduktion<br />
� Schutzgut Luft: ausgeräumte landwirtschaftliche Wiesenfläche im Nordosten<br />
>> kaum eingeschränkte Ventilationsbahn Richtung Straße<br />
� Schutzgut Landschaft: ausgeräumte landwirtschaftliche Wiesenfläche<br />
>> Bestandteil <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Eigenart <strong>der</strong> Kulturlandschaft,<br />
Erlebbarkeit <strong>der</strong> Topographie (Hangneigung nordwärts)<br />
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2.10. Zusammenfassung <strong>der</strong> schutzbezogenen Auswirkungen<br />
20<br />
Durch die Realisierung des Bauvorhabens werden im Rahmen des Baus und <strong>der</strong> Nutzung<br />
verschiedene Wirkungen erzeugt, die wie<strong>der</strong>um Auswirkungen auf die nachfolgend<br />
aufgezeigten Schutzgüter und <strong>der</strong>en jeweilige Ausprägung ausüben.<br />
Tab. 3: Zusammenfassung <strong>der</strong> schutzbezogenen Ausprägungen<br />
Schutzgut Ausprägung<br />
Mensch Wohngebäude u. landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld<br />
Nur private Möglichkeiten <strong>der</strong> Erholung in Freiflächen<br />
hoher Freizeitwert für Bewohner selbst<br />
gewisse Lärmbelastung für Bewohner u. Erholungssuchende durch<br />
bestehenden Verkehr<br />
Pflanze eher artenreiche Pflanzenwelt flächiger eutropher Standorte<br />
Biotopstruktur geprägt durch hohen Anteil an Wiesenflächen<br />
Tier Eingeschränktes Artenspektrum mit Allerweltsarten<br />
relativ gleichförmige und geringwertige Habitatsstrukturen<br />
Boden Gley / Pseudogley<br />
Altlasten sind nicht bekannt<br />
Grund-<br />
wasser<br />
Oberflächengewässer<br />
Mittlere Staunässe vorhanden<br />
Gedrosselte Ableitung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser und Reinigung des<br />
Schmutzwassers bereits realisiert<br />
direkt angrenzen<strong>der</strong> Hegtbach auf gegenüberliegen<strong>der</strong> Straßenseite<br />
Klima Funktion des Freiraumes als Kaltluftsammelgebiet<br />
Luft eher günstige Immissionssituation<br />
Landschaft bestimmt durch die Topographie und Nutzung, Mangel an Erlebbarkeit<br />
und belebenden Landschaftselementen<br />
Kulturgüter nicht bekannt<br />
Sachgüter in Form landschaftlicher Nutzfläche und als Privatgrund vorh.<br />
Wechselwirk<br />
ungen<br />
z.T. vorhanden (s.o.)<br />
Vorbelastungen durch Landwirtschaft und Straßenverkehr<br />
3. Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
3.1 Umweltrelevante Festsetzungen<br />
Als untergeordnete umweltrelevante Festsetzungen (s. auch Kapitel VII.) werden die<br />
nordöstliche Wiese und die südöstlichen Gartenflächen als “private Grünflächen“ durch eine<br />
Nutzungsgrenze vom Mischgebiet abgegrenzt. Im Nordosten wird ein Streifen als “Fläche für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ gem. §<br />
9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB abgegrenzt, in <strong>der</strong> die Kompensationsmaßnahme für den Eingriff<br />
außerhalb (realisierter Bau <strong>der</strong> Regerückhaltebeckens) realisiert wird.<br />
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21<br />
Wesentliche umweltrelevante Festsetzungen, die bauliche Konsequenzen haben werden, sind<br />
textlicher Art und betreffen Schallschutzmaßnahmen zugunsten <strong>der</strong> künftigen Bewohner. So<br />
ist die nordwestliche Hofzufahrt als Toranlage auszubilden und das umzubauende östliche<br />
Stallgebäude mit Schallschutzfenstern an Aufenthaltsräumen und schallgedämmten<br />
Lüftungseinrichtungen an Schlafräumen (jeweils Schallschutzklasse 4) auszustatten.<br />
3.2 Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen durch das Vorhaben<br />
Die oben umrissenen, textlichen Festsetzungen innerhalb des Vorhabengebietes definieren die<br />
planerischen Elemente, die als Verursacher umweltrelevanter Wirkungen zu charakterisieren<br />
sind. Dies sind lediglich die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzungsstruktur und die mit ihnen<br />
verbundenen baulichen Elemente, <strong>der</strong>en Umbau, Anlage und Betrieb die in §2a Abs. 2<br />
BauGB aufgezeigten Wirkungen erzeugen sowie die von <strong>der</strong> geplanten Ausgleichsmaßnahme<br />
im Geltungsbereich (Pflanzung als Kompensation für RRB) ausgehenden.<br />
Diese vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen erzeugen unterschiedliche Auswirkungen und<br />
teils Folgewirkungen mit variabler, aber insgesamt sehr geringer Reichweite und Intensität<br />
auf die jeweiligen Schutzgüter. Für eine erste Ermittlung dieser zu erwartenden Wirkungen<br />
wird die folgende Matrix herangezogen, die gleichzeitig die umweltrelevanten<br />
Wechselbeziehungen zwischen Verursacher, Wirkung und Betroffenem vorgibt.<br />
Tab. 4: Gefüge zwischen Verursacher-Wirkung-Betroffenem<br />
Schutzgut<br />
Schutzgutbezogene<br />
Faktoren<br />
Zu erwartende Wirkungen<br />
Über-<br />
bauung<br />
Ver-<br />
siegelung<br />
Frei-<br />
flächen-<br />
verlust<br />
Ver-<br />
än<strong>der</strong>ung<br />
d. Reliefs<br />
Gas- u.<br />
Staub-<br />
Emission<br />
Lärm Abfall<br />
Mensch Wohnen - - - - - - - -<br />
Pflanze<br />
Priv. Erholung<br />
/ Freizeit (x) - x x<br />
Landwirtschaft x<br />
Tier x x<br />
Boden<br />
Ab-<br />
wasser<br />
Wasser x<br />
Klima<br />
Luft x x<br />
Landschaft x x x<br />
Kulturgüter<br />
Sachgüter x<br />
Wechsel-<br />
wirkungen<br />
x<br />
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22<br />
Dieses hier gezeigte Verursacher-Wirkung-Betroffenen-Gefüge ist ein erster Arbeitsschritt<br />
innerhalb <strong>der</strong> Wirkungsanalyse, die hier nachfolgend durch die Beschreibung <strong>der</strong> zu<br />
erweiternden schutzgutrelevanten Auswirkungen weiter vervollständigt wird.<br />
Diese Zusammenfassung <strong>der</strong> zu erwartenden Auswirkungen soll über die einzelnen Konflikte<br />
informieren (siehe dazu Nummerierung <strong>der</strong> Auswirkungen), gleichzeitig wird dadurch auch<br />
schon deutlich, dass für die Auswirkungen keine Maßnahmen entwickelt werden müssen.<br />
Eine sehr vereinfachte Darstellung über diese zu erwartenden Auswirkungen liefert die<br />
folgende Tabelle:<br />
Tab. 5: Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
(Nummerierung in Klammern als Verweis auf nachfolgende, ausführlichere Beschreibung<br />
unter 4.)<br />
Mensch: > Bereicherung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Struktur und Charakteristik <strong>der</strong> Fläche<br />
als privater Erholungsraum (1)<br />
> Störung <strong>der</strong> benachbarten Wohngebäude durch Lärm und<br />
insbeson<strong>der</strong>e während <strong>der</strong> Umbauphase durch Staub, Unruhe (2)<br />
> Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche nur durch<br />
Ausgleichspflanzung auf Wiese (3)<br />
Pflanze: > keine Zerstörung <strong>der</strong> Vegetationsdecke<br />
> kein Biotopverlust<br />
Tiere: > Bereicherung an Lebens- und Teillebensräumen (z.B.<br />
Nahrungsraum)durch Ausgleichspflanzung (4)<br />
> Beeinträchtigung nur durch höhere Nutzungsdichte <strong>der</strong> Grünflächen<br />
(5)<br />
Boden: > kein Verlust <strong>der</strong> bodenökologischen Funktionen (Grundwasserschutz,<br />
Nie<strong>der</strong>schlagsretention, Lebensraum, Standort für eine entsprechend<br />
angepasste Vegetation), da keine neue Bebauung und Versiegelung<br />
> keine Beeinträchtigung <strong>der</strong> bodenökologischen Funktionen durch<br />
Verdichtung, Umlagerung etc.<br />
Wasser: > keine Erhöhung <strong>der</strong> Grundwasserverschmutzungsgefährdung durch<br />
Bodenabtrag o<strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildungsrate bzw.<br />
Absenkung des Grundwassers da keine zusätzliche Versiegelung.<br />
> Verzögerung des Gebietsabflusses durch Rückhaltung außerhalb (6)<br />
> keine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> natürlichen Vorflut o<strong>der</strong> Verlust von<br />
Oberflächengewässern<br />
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23<br />
Klima: > keine Beeinträchtigung des Freiraumes als Kaltluftsammelgebiet o<strong>der</strong><br />
Ausweitung von Wärmeinseln<br />
> keine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Freiraumfunktion als Ventilationsbahn, da<br />
geplante Bepflanzung hangabwärts ohne Barrierewirkung<br />
Luft: > Erzeugung von Emissionen durch Baustellenverkehr (befristet),<br />
Verkehr, Hausbrand (7)<br />
Landschaft: > Verbesserung des Landschaftsbildes durch Pflanzung <strong>der</strong> Hecke<br />
(Kompensationsmaßnahme) mit Bezug auf dessen <strong>der</strong>zeitige Eigenart<br />
(8)<br />
> kein Verlust von Freiraum<br />
> geringfügige Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen durch Pflanzung<br />
im Nordosten (9)<br />
Kultur-/Sachgüter: > keine Auswirkungen auf Kulturgüter zu erwarten, da keine bekannt<br />
> zu vernachlässigen<strong>der</strong> Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche<br />
durch Ausgleichspflanzung (10)<br />
Wechselwirkung: > nur geringfügige Verschiebung von Artengemeinschaften zum<br />
Positiven durch die Ausgleichspflanzung (11)<br />
> keine Verän<strong>der</strong>ung des Wasserhaushaltes<br />
Die räumlichen Auswirkungen dieser Beeinträchtigungen werden auf das Vorhabengebiet und<br />
dessen Randbereiche beschränkt bleiben.<br />
3.3 Vermeidungs-, Min<strong>der</strong>ungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Wie unter V. Kompensation beschrieben, ist ein Ausgleich nicht erfor<strong>der</strong>lich, da kein<br />
relevanter Eingriff in den Naturhaushalt o<strong>der</strong> das Landschaftsbild erfolgt. Nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Umwelt durch das geplante Bauvorhaben sind entwe<strong>der</strong><br />
vorübergehen<strong>der</strong> Natur (Baulärm etc.) zu vernachlässigen (höhere Nutzungsdichte in<br />
Freiflächen) o<strong>der</strong> nicht zu vermeiden (mehr dauerhafte Emissionen). Somit können hier auch<br />
keine Maßnahmen zur Vermeidung o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung greifen bis auf die erfolgte Festsetzung<br />
von Schallschutzmaßnahmen (Lärm nicht vom Bauvorhaben, son<strong>der</strong>n von Volmarsteiner Str.<br />
ausgehend) zugunsten des Schutzgutes Mensch.<br />
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4. Bewertung <strong>der</strong> nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
24<br />
Die Beeinträchtigungen <strong>der</strong> nachfolgenden, abiotischen Funktionen <strong>der</strong> Schutzgüter kann wie<br />
erläutert aufgrund ihres geringen Umfanges vernachlässigt werden. Diese können auch nicht<br />
vermieden o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t werden und müssen nicht ausgeglichen werden.<br />
Zwar werden schon mit Beginn <strong>der</strong> Bauarbeiten schwache Beeinträchtigungen für die<br />
Schutzgüter zu erwarten sein, die sich aber nach Fertigstellung kaum durch anlagebedingte<br />
Auswirkungen langfristig manifestieren. Die Ursachen für <strong>der</strong>artige Beeinträchtigungen sind<br />
dabei durch die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> physikalisch- energetischen sowie stofflichen Prozesse<br />
mit Sekundär- und Wechselwirkungen im Bereich aller Naturfaktoren begründet.<br />
Die innerhalb des Geltungsbereiches geplante Ausgleichspflanzung für den Eingriff durch den<br />
Bau des Regenrückhaltebeckens außerhalb hat die oben beschriebenen geringfügigen<br />
umweltrelevanten Auswirkungen. Der Verlust an landwirtschaftlicher Produktionsfläche (3,<br />
10) durch die Ausgleichspflanzung ist zu vernachlässigen. Gleichzeitig wird durch diese<br />
Neugestaltung des Wohnumfeldes in gewisser Weise auch ein Ersatz geschaffen für die<br />
geringfügige Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen (9).<br />
Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern wie Verschiebung <strong>der</strong> Artengemeinschaft<br />
(11) führen zu keinen nachteiligen Ausprägungen <strong>der</strong> schutzbezogenen Funktionen.<br />
Die Erzeugung zusätzlicher gasförmiger Emissionen durch Verkehr und Hausbrand (7) nach<br />
Fertigstellung des Umbaus und Bezug des Gebäudes wird für solche Strukturen typische<br />
Größenordnungen annehmen, die damit zu vernachlässigen sind. Auch <strong>der</strong> durch zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen erzeugte Lärm im Bereich des Hofes und <strong>der</strong> Erschließungsstraße wird<br />
im Bereich <strong>der</strong> üblichen Hintergrundbelastung liegen und weit hinter den Lärmimissionen aus<br />
<strong>der</strong> Umgebung zurückbleiben.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch noch einmal die Störung <strong>der</strong> benachbarten Gebäude durch<br />
Lärm, Staub und Unruhe (2) während <strong>der</strong> Umbauphase zu nennen. Diese lässt sich kaum<br />
vermin<strong>der</strong>n, ist allerdings in einen Mischgebiet hinnehmbar, zumal diese Auswirkungen<br />
zeitlich befristet sind und primär auch nur die direkt an das Vorhabengebiet angrenzende<br />
Bebauung betreffen.<br />
Die Verkehrslärmeinwirkungen, vor allem von <strong>der</strong> angrenzenden Volmarsteiner Straße<br />
(L675), <strong>der</strong> dahinterliegen<strong>der</strong> Bahnlinie und <strong>der</strong> südlichen BAB A1 auf das Vorhabengebiet<br />
werden durch passive Schallschutzmaßnahmen und zusätzliche Abschirmungsmaßnahmen<br />
gem. Schallschutzgutachten vom 10.01. bzw. 08.07.05 ausreichend reduziert.<br />
Als passive Schallschutzmaßnahmen ist die Empfehlung des Schallschutzgutachtens zum<br />
Einbau von Fenstern <strong>der</strong> Schallschutzklasse 4 und zusätzlicher Ausstattung von Schlafräumen<br />
mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen (inkl. Einfügungsdämpfung Kl.4) aufgegriffen<br />
worden und als Maßnahme festgesetzt.<br />
Zusätzlich wird eine 6 m hohe Toranlage in <strong>der</strong> nordwestlichen Hofeinfahrt als Maßnahme<br />
festgesetzt. Diese bedeutet eine deutliche Entlastung <strong>der</strong> Lärmsituation um ca. 3 dB in den<br />
Freiflächen, so dass diese auch tagsüber besser nutzbar sind.<br />
Die geplanten passiven Schallschutzmaßnahmen bieten laut Gutachten auch für eine<br />
Verkehrssteigerung von über 100 % auf <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße (falls Ausbau zur<br />
Bundesstraße) einen ausreichenden Schutz.<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
25<br />
Abschließend kann festgestellt werden, dass nach dem <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand keine<br />
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nach Realisierung <strong>der</strong><br />
Planung verbleiben werden, auch unter Berücksichtigung solcher Beeinträchtigungen für die<br />
Schutzgüter, für die keine konkreten Vermeidungs-, Min<strong>der</strong>ungsmaßnahmen ableitbar und<br />
keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind.<br />
5. Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />
Für die Investorengemeinschaft stellt sich die Frage nach einem alternativen Standort für das<br />
Vorhaben nicht, da sie die Erben <strong>der</strong> Hofstelle sind und diese durch die geplante Umnutzung<br />
dauerhaft erhalten und einer neuen, sinnvollen Bewirtschaftung zugeführt wird. Damit<br />
erübrigt sich auch die an<strong>der</strong>nfalls berechtigte Überprüfung möglicher alternativer Standorte.<br />
Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass sich dieses Bauvorhaben aufgrund seiner<br />
insgesamt zu vernachlässigenden ökologischen Konflikte im Vergleich zu<br />
Neubaumaßnahmen beson<strong>der</strong>s anbietet.<br />
6. Monitoring<br />
Nach dem EAG-Bau von 2004 gilt es, im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Umweltberichtes auch,<br />
die Notwendigkeit eines “Monitorings“ zu überprüfen und ggf. Maßnahmen dazu festzulegen.<br />
Dies meint eine Art Beobachtungspflicht o<strong>der</strong> Überwachung von “erheblichen<br />
Umweltauswirkungen“, die aufgrund <strong>der</strong> Durchführung eines solchen Bauvorhabens<br />
eintreten, durch die Gemeinde.<br />
Da im hier vorliegenden Fall (siehe Ausführungen zuvor) zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit<br />
erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, bleibt lediglich die bauaufsichtlichte<br />
Begleitung und Prüfung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Festsetzungen zum Lärmschutz als Monitoring.<br />
Tab. 6: Monitoring<br />
Maßnahme Art des Monitorings Monitoring durch<br />
Festsetzung “Toranlage“<br />
zum Lärmschutz<br />
Festsetzung Schallschutzmaßnahmen<br />
an Fenstern<br />
7. Fazit des Umweltberichtes<br />
Bauaufsichtliche Begleitung<br />
und Prüfung<br />
Bauaufsichtliche Begleitung<br />
und Prüfung<br />
Bauordnungsamt<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong><br />
Bauordnungsamt<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong><br />
Die geplante Umnutzung des Stallgebäudes <strong>der</strong> ehemals landwirtschaftlich genutzten<br />
Hofstelle “<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1“ im <strong>Hagen</strong>er Ortsteil Vorhalle ist Inhalt des<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/04 (564) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>. Es ist geplant, für<br />
kin<strong>der</strong>reiche Familien, in dem leer stehenden Nebengebäude (ursprünglich Stallgebäude)<br />
Wohnraum sowie <strong>der</strong> Scheune und Remise Nebenräume zur Verfügung zu stellen.<br />
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26<br />
Ziel dabei ist es, die bäuerliche Kulturlandschaft mit prägen<strong>der</strong> Hofstelle zu erhalten und die<br />
Leerstände einer sinnvollen, verträglichen und ertragsorientierten Nutzung zuzuführen. Diese<br />
Umnutzung ersetzt auch ein, den Naturhaushalt erheblich stärker beeinträchtigendes,<br />
Neubauvorhaben an an<strong>der</strong>er Stelle und bietet seinen Bewohnern einen Lebensort mit auch<br />
künftig hohem Freizeit- und Erholungswert.<br />
Im vorliegenden Umweltbericht wurden die Schutzgüter <strong>der</strong> Umwelt in ihrem Bestand und zu<br />
erwartenden möglichen Auswirkungen auf sie durch die Umnutzung untersucht. Bei <strong>der</strong><br />
Größenordnung und Qualität des hier vorliegenden Planungsvorhabens entspricht dieser<br />
einem äußerst gewissenhaften Vorgehen.<br />
Bestimmte Beeinträchtigungen, so z.B. die Auswirkungen durch Lärm, Abgase, Staub und<br />
Unruhe während <strong>der</strong> Bauphase o<strong>der</strong> mehr Hausbrand und Verkehr durch zusätzliche<br />
Bewohner, lassen sich nicht vermeiden. Diese Auswirkungen sind allerdings z.T. zeitlich<br />
befristet und insgesamt ihrer Relevanz bedeutungslos und werden primär auch nur die direkt<br />
an das Vorhabengebiet angrenzende Bebauung betreffen. Auch sind Auswirkungen auf die<br />
abiotischen Funktionen <strong>der</strong> Schutzgüter zu vernachlässigen. Das Landschaftsbild wird durch<br />
die Neupflanzung einer Hecke im Nordosten als Kompensationsmaßnahme für den außerhalb<br />
des Geltungsbereiches bereits erfolgten Bau eines Regenrückhalte- und Bodenfilterbeckens<br />
bereichert.<br />
Insgesamt gesehen kann festgestellt werden, dass durch die geplante Umbaumaßnahme keine<br />
nennenswerten nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und auch deshalb die<br />
Notwendigkeit eines späteren Monitorings auf die bauaufsichtliche Begleitung und Prüfung<br />
<strong>der</strong> Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen beschränkt bleibt.<br />
Ersteller des Umweltberichtes (und des Kapitels Kompensation):<br />
Dortmund, den 04.10.2007<br />
überarbeitet, den 22.01.2008<br />
Dipl.-Ing. Andreas Weise<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan “<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1“<br />
Umweltbericht v. 04.10.07 - Fotodokumentation Bestand (Stand: 27.08.07)<br />
Abb. 1: Hofeinfahrt von Nordwesten her mit vorhandener zentraler,<br />
versiegelter Hoffläche und umzubauendem ehem. Stallgebäude<br />
(Giebelfront im Hintergrund)<br />
Abb. 2: Zufahrt von Süden her mit zu erhaltener Schnitthecke (rechts)<br />
entlang Grundstücksgrenze<br />
27<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
Abb. 3: Nordwestlicher “Bauerngarten“ mit altem zu erhaltenden<br />
Gehölzbestand im Vor<strong>der</strong>grund (nur dieser innerhalb<br />
Geltungsbereich)<br />
Abb. 4: Typische naturferne aber artenreiche Vegetation des Gartens<br />
südöstlich zwischen Stallgebäude und Silos<br />
28<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
Abb. 5: Südöstliche, rückwärtige Gärten hinter dem umzubauenden<br />
Stallgebäude (links) mit Gehölzreihe entlang Grenze<br />
Abb. 6: Gehölzreihe entlang südöstlicher Grenze (außerhalb<br />
Geltungsbereich)<br />
29<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
Abb. 7: Nordöstliche Ecke des Geltungsbereiches mit Vorbereitungen<br />
für Pflanzung <strong>der</strong> Gehölzreihe (Schutzzaun im Hintergrund<br />
gegen Tiere)<br />
Abb. 8: Blick von nordöstlicher Ecke des Geltungsbereichs<br />
hangaufwärts entlang zu bepflanzen<strong>der</strong> Grenze (ohne<br />
Bremswirkung für Luftabfluss talwärts)<br />
30<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
Abb. 9: Blick von nordöstlicher Volmarsteiner Straße aus in Richtung<br />
Hofstelle mit nordöstlicher Scheune und davor geplanter<br />
Gehölzpflanzung<br />
Abb. 10: Außerhalb des Geltungsbereiches B-Plan gelegenes<br />
Regenrückhaltebecken (Hintergrund) mit Bodenfilterbecken<br />
(Vor<strong>der</strong>grund) zur Rückhaltung und Reinigung des Abwassers,<br />
dahinter Gehölzpflanzung zur Volmarsteiner Straße hin<br />
31<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
VII. Festsetzungen<br />
32<br />
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) –<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1- setzt durch<br />
Zeichnung, Farbe, Schrift und Text folgendes fest:<br />
a. die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans<br />
b. die Art und das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
c. die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />
d. die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft<br />
e. die privaten Grünflächen<br />
f. passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden<br />
g. Einschränkung <strong>der</strong> Nutzung<br />
h. etc.<br />
VIII. Flächenbilanzierung<br />
Gesamtfläche des Bebauungsplans: ca. 7.996 m 2<br />
=> Mischgebiet ca. 4.778 m 2<br />
=> Private Grünflächen ca. 3.218 m 2<br />
=> Bebaute Fläche ca. 1.746 m 2<br />
IX. Denkmalschutz<br />
In <strong>der</strong> Denkmalliste <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> gibt es für diesen Bereich keine Eintragungen.<br />
Es gilt jedoch standardmäßig <strong>der</strong> Hinweis zu Bodendenkmälern:<br />
„Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (Kultur- und/o<strong>der</strong> naturgeschichtliche<br />
Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Verän<strong>der</strong>ungen und<br />
Verfärbungen in <strong>der</strong> natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch<br />
Zeugnisse tierischen und/o<strong>der</strong> pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt<br />
werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist <strong>der</strong> Gemeinde als Untere<br />
Denkmalbehörde und/o<strong>der</strong> dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Westfälisches<br />
Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe, Tel.:<br />
02761/93750; Fax: 02761/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte<br />
mindestens drei Werktage in unverän<strong>der</strong>tem Zustand zu erhalten (§§ 15, 16<br />
Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von <strong>der</strong> Oberen Denkmalbehörde bzw.<br />
dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe freigegeben wird.<br />
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,<br />
auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§<br />
16 Abs. 4 DSchG NW)."<br />
X. Gen<strong>der</strong> Mainstreaming/Familienfreundliche Planung<br />
Laut § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB sind bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bauleitpläne zu berücksichtigen:<br />
die sozialen und kulturellen Bedürfnisse <strong>der</strong> Bevölkerung, insbeson<strong>der</strong>e die Bedürfnisse <strong>der</strong><br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
33<br />
Familien, <strong>der</strong> jungen, alten und behin<strong>der</strong>ten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf<br />
Frauen und Männer sowie Belagen des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.<br />
Diese Bauleitplanverfahren soll die planungsrechtliche Voraussetzung für dein Baugebiet<br />
liefern, welches oben zitiertem Grundsatz genügen muss.<br />
Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich. Durch die Umnutzung einer ehemaligen<br />
bäuerlichen Hofstelle bietet sich die Möglichkeit, familiengerechtes Wohnen für kin<strong>der</strong>reiche<br />
Familien naturnah anbieten zu können.<br />
Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Volmarsteiner Straße und die<br />
dort abzweigende Straße <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong>.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Volmarsteiner Straße verkehrt die Buslinie 591 (stündlich), die den <strong>Hagen</strong>er<br />
Hauptbahnhof mit den Städten Wetter und Witten verbindet.<br />
Die nächste Haltestelle (Schönfeld) ist von <strong>der</strong> Einmündung <strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> ca. 400 m<br />
entfernt.<br />
Versorgungseinrichtungen für den täglichen Bedarf befinden sich im ca. 4 km entfernten<br />
Ortsteilkern Vorhalle. Kirchliche-, soziale, Kin<strong>der</strong>- und Jugendeinrichtungen, Schulen sowie<br />
Arztpraxen sind ebenfalls im Ortsteilkern Vorhalle vorhanden.<br />
Unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen durch die Planung werden in diesem<br />
Fall nicht gesehen.<br />
XI. Durchführungsvertrag<br />
Die bauliche Ausführung des Vorhabens wird im zwischen dem Vorhabenträger und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Hagen</strong> zu schließenden Durchführungsvertrag geregelt.<br />
Aufgestellt am 16.Juni 2008<br />
bap Hetschold und Sun<strong>der</strong>, Witten<br />
Dipl.-Ing. Reinhold Sun<strong>der</strong><br />
Der Oberbürgermeister<br />
In Vertretung<br />
Thomas Grothe<br />
(Technischer Beigeordneter)<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"
1. Planung<br />
Zusammenfassende Erklärung<br />
(gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))<br />
zum<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
Nr. 3/04 (564)<br />
–<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1–<br />
11.09.2009<br />
Dieser Vorhabenbezogene Bebauungsplan dient im wesentlichen dem Erhalt <strong>der</strong><br />
ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1".<br />
Über das Hauptgebäude hinaus wurden in den 60er Jahren in dem ehemaligen<br />
Stall– und Futterlagergebäude Wohnungen und Kleingewerbe eingerichtet; dies<br />
waren Umbauten zur Bestandssicherung.<br />
Mit diesem Bebauungsplanverfahren erfolgt die planungsrechtliche Sicherung des<br />
Bestandes. Die planungsrechtlichen Fragen bzgl. Lärm und Abwasser wurden in<br />
diesem Verfahren abgearbeitet und es wird eine bauordnungsrechtlich<br />
genehmigungsfähige Situation geschaffen.<br />
2. Berücksichtigung an<strong>der</strong>er Planungsmöglichkeiten<br />
Für die Vorhabenträger stellte sich die Frage nach einer alternativen Planung für das<br />
Vorhaben nicht. Sie sind die Erben <strong>der</strong> Hofstelle und wollen diese durch die<br />
Umnutzung und sinnvolle Bewirtschaftung dauerhaft erhalten.<br />
Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB)) zum<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.3/04 (564) –<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1– vom 11.09.2009
3. Verfahrensablauf<br />
Antrag auf Einleitung des Verfahrens durch 29.03.2004<br />
den Vorhabenträger bzw. seinen Bevollmächtigten<br />
Einleitungsbeschluss durch den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> 15.07.2004<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Einleitung des Verfahrens am 11.09.2004<br />
Bürgeranhörung gem. § 3.1 BauGB am 15.08.2006<br />
Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde in Form 28.01.2008 – 22.02.2008<br />
einer schriftlichen Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt<br />
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) 26.01.2009 – 26.02.2009<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger (22.01.2009) - 27.02.2009<br />
öffentliche Belange (TÖB) § 4.2 BauGB<br />
Satzungsbeschluss 10.09.2009<br />
Mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird <strong>der</strong><br />
Bebauungsplan rechtsverbindlich.<br />
4. Berücksichtigung <strong>der</strong> Umweltbelange<br />
Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans<br />
wurden mit den Fachbehörden (Scoping) abgestimmt und im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung<br />
des Umweltberichts umfassend analysiert.<br />
Dazu wurden folgende Fachgutachten und Untersuchungen erstellt:<br />
� Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
� Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
� Faunistischer Fachbeitrag<br />
� Hydrogeologische Untersuchung zur Darstellung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />
� Geräusch – Immissionsschutzgutachten<br />
Die Ergebnisse dieser Fachgutachten sowie auch <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden/TÖB<br />
wurden im Bebauungsplan berücksichtigt.<br />
Es wurden textlichen Festsetzungen in Bezug auf:<br />
� zu ergänzen<strong>der</strong> notwendiger Schallschutz<br />
� Kompensationsmaßnahmen<br />
� Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft, die aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb <strong>der</strong> Wasserschutzzone<br />
erfor<strong>der</strong>lich sind<br />
� Sicherung des Spielplatzes vor Bodenbelastungen<br />
Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB)) zum<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.3/04 (564) –<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1– vom 11.09.2009<br />
2
sowie auch<br />
die textlichen Hinweise bzgl.<br />
� Bodendenkmälern<br />
� Wasserschutzzonen<br />
� Bodenschutz<br />
� Fle<strong>der</strong>mäuse<br />
in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass das<br />
Vorhaben keine Biotope zerstört, die für streng geschützte Arten unersetzbar sind.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> möglichen Fle<strong>der</strong>mauspopulationen wurde ein Hinweis in den<br />
Bebauungsplan aufgenommen.<br />
5. Schlussbemerkung<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />
zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich <strong>der</strong> erheblichen<br />
Umweltauswirkungen durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans und den damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten im Bestand<br />
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />
Für das Plangebiet erfolgt ein Hinweis auf Beachtung <strong>der</strong> Wasserschutzzone III b<br />
des Gemeinschaftswasserwerks Volmarstein GmbH.<br />
Maßnahmen zum Monitoring sind in <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan<br />
dargestellt.<br />
Der Oberbürgermeister<br />
gez. Demnitz<br />
Peter Demnitz<br />
Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB)) zum<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.3/04 (564) –<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1– vom 11.09.2009<br />
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