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Oberste Hülsberg 1 - Stadtpläne der Stadt Hagen

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3. Verfahrensablauf<br />

Antrag auf Einleitung des Verfahrens durch 29.03.2004<br />

den Vorhabenträger bzw. seinen Bevollmächtigten<br />

Einleitungsbeschluss durch den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> 15.07.2004<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Einleitung des Verfahrens am 11.09.2004<br />

Bürgeranhörung gem. § 3.1 BauGB am 15.08.2006<br />

Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde in Form 28.01.2008 – 22.02.2008<br />

einer schriftlichen Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt<br />

Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) 26.01.2009 – 26.02.2009<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger (22.01.2009) - 27.02.2009<br />

öffentliche Belange (TÖB) § 4.2 BauGB<br />

Satzungsbeschluss 10.09.2009<br />

Mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird <strong>der</strong><br />

Bebauungsplan rechtsverbindlich.<br />

4. Berücksichtigung <strong>der</strong> Umweltbelange<br />

Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans<br />

wurden mit den Fachbehörden (Scoping) abgestimmt und im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung<br />

des Umweltberichts umfassend analysiert.<br />

Dazu wurden folgende Fachgutachten und Untersuchungen erstellt:<br />

� Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

� Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

� Faunistischer Fachbeitrag<br />

� Hydrogeologische Untersuchung zur Darstellung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />

� Geräusch – Immissionsschutzgutachten<br />

Die Ergebnisse dieser Fachgutachten sowie auch <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden/TÖB<br />

wurden im Bebauungsplan berücksichtigt.<br />

Es wurden textlichen Festsetzungen in Bezug auf:<br />

� zu ergänzen<strong>der</strong> notwendiger Schallschutz<br />

� Kompensationsmaßnahmen<br />

� Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft, die aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb <strong>der</strong> Wasserschutzzone<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind<br />

� Sicherung des Spielplatzes vor Bodenbelastungen<br />

Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB)) zum<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.3/04 (564) –<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1– vom 11.09.2009<br />

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