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Oberste Hülsberg 1 - Stadtpläne der Stadt Hagen

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23<br />

Klima: > keine Beeinträchtigung des Freiraumes als Kaltluftsammelgebiet o<strong>der</strong><br />

Ausweitung von Wärmeinseln<br />

> keine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Freiraumfunktion als Ventilationsbahn, da<br />

geplante Bepflanzung hangabwärts ohne Barrierewirkung<br />

Luft: > Erzeugung von Emissionen durch Baustellenverkehr (befristet),<br />

Verkehr, Hausbrand (7)<br />

Landschaft: > Verbesserung des Landschaftsbildes durch Pflanzung <strong>der</strong> Hecke<br />

(Kompensationsmaßnahme) mit Bezug auf dessen <strong>der</strong>zeitige Eigenart<br />

(8)<br />

> kein Verlust von Freiraum<br />

> geringfügige Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen durch Pflanzung<br />

im Nordosten (9)<br />

Kultur-/Sachgüter: > keine Auswirkungen auf Kulturgüter zu erwarten, da keine bekannt<br />

> zu vernachlässigen<strong>der</strong> Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche<br />

durch Ausgleichspflanzung (10)<br />

Wechselwirkung: > nur geringfügige Verschiebung von Artengemeinschaften zum<br />

Positiven durch die Ausgleichspflanzung (11)<br />

> keine Verän<strong>der</strong>ung des Wasserhaushaltes<br />

Die räumlichen Auswirkungen dieser Beeinträchtigungen werden auf das Vorhabengebiet und<br />

dessen Randbereiche beschränkt bleiben.<br />

3.3 Vermeidungs-, Min<strong>der</strong>ungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Wie unter V. Kompensation beschrieben, ist ein Ausgleich nicht erfor<strong>der</strong>lich, da kein<br />

relevanter Eingriff in den Naturhaushalt o<strong>der</strong> das Landschaftsbild erfolgt. Nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Umwelt durch das geplante Bauvorhaben sind entwe<strong>der</strong><br />

vorübergehen<strong>der</strong> Natur (Baulärm etc.) zu vernachlässigen (höhere Nutzungsdichte in<br />

Freiflächen) o<strong>der</strong> nicht zu vermeiden (mehr dauerhafte Emissionen). Somit können hier auch<br />

keine Maßnahmen zur Vermeidung o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung greifen bis auf die erfolgte Festsetzung<br />

von Schallschutzmaßnahmen (Lärm nicht vom Bauvorhaben, son<strong>der</strong>n von Volmarsteiner Str.<br />

ausgehend) zugunsten des Schutzgutes Mensch.<br />

Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"

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