Oberste Hülsberg 1 - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Klima: > keine Beeinträchtigung des Freiraumes als Kaltluftsammelgebiet o<strong>der</strong><br />
Ausweitung von Wärmeinseln<br />
> keine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Freiraumfunktion als Ventilationsbahn, da<br />
geplante Bepflanzung hangabwärts ohne Barrierewirkung<br />
Luft: > Erzeugung von Emissionen durch Baustellenverkehr (befristet),<br />
Verkehr, Hausbrand (7)<br />
Landschaft: > Verbesserung des Landschaftsbildes durch Pflanzung <strong>der</strong> Hecke<br />
(Kompensationsmaßnahme) mit Bezug auf dessen <strong>der</strong>zeitige Eigenart<br />
(8)<br />
> kein Verlust von Freiraum<br />
> geringfügige Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen durch Pflanzung<br />
im Nordosten (9)<br />
Kultur-/Sachgüter: > keine Auswirkungen auf Kulturgüter zu erwarten, da keine bekannt<br />
> zu vernachlässigen<strong>der</strong> Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche<br />
durch Ausgleichspflanzung (10)<br />
Wechselwirkung: > nur geringfügige Verschiebung von Artengemeinschaften zum<br />
Positiven durch die Ausgleichspflanzung (11)<br />
> keine Verän<strong>der</strong>ung des Wasserhaushaltes<br />
Die räumlichen Auswirkungen dieser Beeinträchtigungen werden auf das Vorhabengebiet und<br />
dessen Randbereiche beschränkt bleiben.<br />
3.3 Vermeidungs-, Min<strong>der</strong>ungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Wie unter V. Kompensation beschrieben, ist ein Ausgleich nicht erfor<strong>der</strong>lich, da kein<br />
relevanter Eingriff in den Naturhaushalt o<strong>der</strong> das Landschaftsbild erfolgt. Nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Umwelt durch das geplante Bauvorhaben sind entwe<strong>der</strong><br />
vorübergehen<strong>der</strong> Natur (Baulärm etc.) zu vernachlässigen (höhere Nutzungsdichte in<br />
Freiflächen) o<strong>der</strong> nicht zu vermeiden (mehr dauerhafte Emissionen). Somit können hier auch<br />
keine Maßnahmen zur Vermeidung o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung greifen bis auf die erfolgte Festsetzung<br />
von Schallschutzmaßnahmen (Lärm nicht vom Bauvorhaben, son<strong>der</strong>n von Volmarsteiner Str.<br />
ausgehend) zugunsten des Schutzgutes Mensch.<br />
Anlage Beschlussvorlage Drucksachen Nr. 1047/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3/04 (564) "<strong>Oberste</strong> <strong>Hülsberg</strong> 1"