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Stadt-Anzeiger 656

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<strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong> Nr. <strong>656</strong> 17. Oktober 2019 Seite 8<br />

Heinz Kruel<br />

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Planungen kommen nicht hinterher: <strong>Stadt</strong> kann<br />

Geld nicht ausgeben<br />

Gewerbesteuer sprudelt auch 2019<br />

Ist es eine gute oder eine schlechte Nachricht? Wohl beides. Kämmerer<br />

Ingo Barz erklärte auf der letzten Ratssitzung, dass der Haushalt 2018<br />

einen Überschuss von 900.000 Euro ausweise. Geplant war ein Defizit<br />

von 2,2 Millionen Euro. Die Ergebnisverbesserung von 2,9 Millionen<br />

Euro rührt im Wesentlichen, und das ist die vielleicht schlechte Nachricht,<br />

aus nicht ausgegebenen Mitteln aus dem Integrierten Handlungskonzept<br />

(IHK) (siehe Bericht rechts) und nichtumgesetzten Schulsanierungen. Das<br />

Geld sollte eigentlich 2018 ausgegeben werden, weil aber noch weitere<br />

Untersuchungen beispielsweise der Elektrik in den Schulen anstünden,<br />

erfolgt die Auftragsvergabe erst später. Eine gute Nachricht gab es bei der<br />

Gewerbesteuer: Für 2019 waren 4,6 Millionen Euro geplant, jetzt erwartet<br />

1. Kläschen-Flohmarkt am 10. November 2019 in<br />

der unteren Mittelstraße zwischen der Volksbank<br />

und der Wallapotheke in Horn (14 - 18 Uhr)<br />

Gebrauchtes zu Geld<br />

machen<br />

Der Verein „In Horn Gemeinsam“ beschreitet neue Wege und lädt nichtkommerzielle<br />

Anbieter zum 1. Kläschen-Flohmarkt ein. Kinder und Jugendliche<br />

bis Ende 16 verkaufen kostenfrei. Eine anmeldung ist nicht erforderlich,<br />

Tapeziertische muss jeder Anbieter selber mitbringen und aufstellen.<br />

Dier ein Auszug aus der Flohmarktordnung für den Kläschenmarkt 2019<br />

am Sonntag, dem 10. November 2019<br />

1. Aufbaubeginn um 13 Uhr, Start um 14 Uhr. Ende und anschl. Abbau ab<br />

18 Uhr. Platzreservierungen<br />

bewirken keinen Flächenanspruch und sind nur bei persönlicher Anwesenheit<br />

möglich.<br />

Aufbaufläche vor den Geschäften zwischen Volksbank und Wallapotheke<br />

in der Mittelstraße.<br />

Eingänge bitte freilassen.<br />

2. Verkauft werden dürfen gebrauchte Waren aller Art und/oder aus eigener<br />

handwerklichen Fertigung.<br />

Neu- und Massenware sowie artfremde Artikel sind nicht zugelassen. Markt<br />

im Sinne der Gewerbeordnung<br />

§§68 ff für gebrauchte Ware aller Art und/oder aus eigener handwerklichen<br />

(nicht Massen-) Fertigung.<br />

3. Das Standgeld beträgt bei der Standarttiefe (Standarttiefe bis 1,50 Meter<br />

bzw. Verkaufstischtiefe bis<br />

0,60 m) für bis zu 1 Meter Frontlänge 2 Euro; für 2 Meter Frontlänge 4<br />

Euro; für 3 Meter Frontlänge<br />

6 Euro (Tapeziertisch). Das Standgeld wird am Markttag in bar kassiert.<br />

Ausnahme Kinder und Jugendliche bis vollendeten 16. Lebensjahr<br />

(unter Vorlage des Ausweises) ohne Begleitung Erwachsener gebührenfrei.<br />

-mit Begleitung Erwachsener 1 Frontmeter Standarttiefe auf dem Tisch<br />

der Eltern gebührenfrei.<br />

4. Flächenzuweisung und Entziehung durch den Marktleiter, Nichtzulassung<br />

und Platzverweise sind<br />

möglich. Bei Nichtbefolgung kostenpflichtiges Abräumen durch den<br />

Marktleiter bzw. einen von ihm<br />

Beauftragten.<br />

5. Der Standbetreiber ist verpflichtet, die von ihm genutzte Fläche nach<br />

Marktende rückstandsfrei<br />

einschl. Reservierungsmarkierung-zu hinterlassen. Es ist untersagt, Müll<br />

auf der Flohmarktfläche<br />

einschl. Papierkörbe- oder im angrenzenden Bereich zurückzulassen.<br />

Zuwiderhandlungen werden<br />

strafrechtlich verfolgt.<br />

6. Haftung durch den Standbetreiber auf und an der von ihm genutzten Fläche.<br />

7. Es sind keine gastronomischen Angebote möglich.<br />

Von der Stehlampe bis zur Gitarre, beim 1. privaten Kläschen-<br />

Flohmarkt darf alles außer Neuware, Speisen und Getränken und<br />

Tieren verkauft werden.<br />

Drei Jahre Integriertes Handlungskonzept (IHK): Es hakt nicht am Geld, sondern an der Umsetzung<br />

Sanierung der Innenstadt stockt<br />

Das Integrierte Handlungskonzept<br />

ist so etwas wie ein Fahrplan für<br />

die Innenstadtentwicklung in Horn.<br />

Am 24. November 2016 beschloss<br />

der Rat ein Maßnahmenpaket, das<br />

der <strong>Stadt</strong> Fördermittel des Landes<br />

NRW in Millionenhöhe sichert. Zwei<br />

Jahre lang hatte das Planungsbüro<br />

Junker + Kruse an diesem Konzept<br />

gearbeitet. Knapp 18 Millionen<br />

Euro sollten in die Sanierung und<br />

Vitalisierung der Horner Innenstadt<br />

fließen. Im September 2017 wurde<br />

der Plan erstmals umgeschrieben,<br />

weil die <strong>Stadt</strong> den Kotzenbergschen<br />

Hof erwarb und andere Prioritäten<br />

setzte. Zwei Jahre später liegen erste<br />

Architektenpläne für den Kotzenbergschen<br />

Hof vor. Noch 2019 sollen<br />

die Pläne vorgestellt werden und Anfang<br />

2020 beraten werden. Mit einer<br />

Fertigstellung rechnet Bürgermeister<br />

Stefan Rother im Sommerinterview<br />

des <strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong>s im Jahre 2022<br />

bis 2023.<br />

IHK: Umsetzung stockt<br />

Von 2017 bis 2021 sollen zahlreiche<br />

Maßnahmen umgesetzt werden,<br />

um den <strong>Stadt</strong>kern nachhaltig zu<br />

entwickeln, seine Funktionalität zu<br />

überprüfen und gegebenenfalls zu<br />

ändern oder erweitern und die Lebendigkeit<br />

zurückzubringen, steht es<br />

im Konzept. Mit der Erstellung eines<br />

Integrierten Handlungskonzepts soll<br />

für den <strong>Stadt</strong>teil Horn eine langfristige<br />

Entwicklungsstrategie konzipiert<br />

werden. „In enger Zusammenarbeit<br />

mit der Bürgerschaft, den politischen<br />

Vertretern und der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

werden genauso die bestehenden<br />

Problemlagen der <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

wie die Chancen für die zukünftige<br />

Entwicklung identifiziert und in<br />

konkrete Maßnahmen übersetzt“,<br />

heißt es. Eines der Ziele ist „die Aktivierung<br />

der privaten Investitionen“.<br />

Aufgrund der jahrelang ausgebliebenen<br />

Sanierungen besteht teilweise<br />

erheblicher Bedarf im Hinblick auf<br />

die Instandsetzung und Aufwertung<br />

der Bestandsgebäude. Eigentümer<br />

sollen unterstützt werden, um wirtschaftlich<br />

tragfähige Rahmenbedingungen<br />

für den Sanierungsprozess zu<br />

ermöglichen. Allerdings stockt die<br />

Umsetzung der Pläne und die <strong>Stadt</strong><br />

läuft dem Zeitplan hinterher. Ein vom<br />

Heimatverein Horn und dem Verein<br />

„In Horn Gemeinsam“ vorgelegtes<br />

40-Punkte-Programm, das auf den<br />

Förderrichtlinien des IHK aufbaut,<br />

wurde von Seiten der Verwaltung<br />

schlicht ignoriert. Außerdem deuten<br />

sich Mehrkosten beim Kotzenbergschen<br />

Hof an. Die Untersuchungen<br />

weisen darauf hin, dass das Gebäude<br />

„zu den schlechtesten Gebäuden, die<br />

wir im <strong>Stadt</strong>kern haben“, gehöre, so<br />

Bauamtsleiter Martin Heim. Es seien<br />

„drastische Schäden am Holz und an<br />

der Holzkonstruktion“ festgestellt<br />

worden.<br />

Verfügungsfonds:<br />

Unklarheit, was wie<br />

gefördert wird<br />

Im Konzept heißt es: „Mit der<br />

Einrichtung eines Verfügungsfonds<br />

wird für alle Akteursgruppen die<br />

Möglichkeit geschaffen, ihre eigenen<br />

Projektideen in den Erneuerungsprozess<br />

einzubringen. Der Fonds bietet<br />

allen im Plangebiet aktiven Gruppen,<br />

wie Gewerbetreibenden, Immobilieneigentümern<br />

oder Vereinen und<br />

Initiativen die Möglichkeit, Projekte<br />

zur Stärkung, Attraktivierung und<br />

Belebung des <strong>Stadt</strong>kerns mit Unterstützung<br />

der Städtebauförderung<br />

umzusetzen“. Zwar wurde eine Lenkungsgruppe<br />

zur Prüfung förderfähiger<br />

Ausgaben des Verfügungsfonds<br />

bereits gebildet und tagte ein erstes<br />

Mal. Die anberaumte zweite Sitzung<br />

fand aber erst gar nicht statt. Ein<br />

neuer Termin steht noch nicht fest.<br />

Die zu erbringenden Eigenmittel in<br />

Höhe von 50 Prozent bildeten eine<br />

hohe Hürde, so Bauamtsleiter Martin<br />

Heim. Es sei aber nicht möglich,<br />

städtische Mittel zur Verfügung zu<br />

stellen: „Ohne Bürgerbeteiligung<br />

keine Maßnahmen“. Außerdem<br />

sollen für die Vergabe der Fördermittel<br />

für den Vergnügungsfonds<br />

Richtlinien erarbeitet werden.<br />

Öffentlichkeitsarbeit:<br />

nur sporadisch<br />

Bis Ende 2021 läuft das Programm<br />

und noch immer wurden außer Planungen<br />

und Untersuchungen keine<br />

Bereits am 24. September 2014 entschied der Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Liegenschaten des Rates<br />

der <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg, das Thema der Innenstadtentwicklung erneut anzugehen und deshalb ein<br />

Integriertes Handlungskonzept (IHK) für den <strong>Stadt</strong>kern von Horn zu erarbeiten, welches die Grundlage<br />

für Städtebauförderungsmittel bildet. Gemeinsam mit dem Ingenieursbüro Junker + Kruse, Vereinen aus<br />

Horn-Bad Meinberg, Partnern der privaten Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern wurde so ein Konzept<br />

erarbeitet. Im Ergebnis entstand ein Maßnahmenkatalog, der neben konkreten Einzelmaßnahmen auch<br />

Förderprogramme vorsieht, um private Personen bei Investitionen zur Förderung der Innenstadtgestaltung<br />

zu unterstützen. Heute zeigt sich, dass erst wenige Punkte umgesetzt wurden.<br />

Punkte aus dem Konzept aus 2016<br />

umgesetzt. Mängel werden auch bei<br />

der Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

deutlich. Im Konzept steht: „Um<br />

die Bürgerschaft möglichst breit in<br />

den Umsetzungsprozess des IHK<br />

einzubinden, ist eine konstante<br />

Öffentlichkeitsarbeit erforderlich.<br />

Neben der Beteiligung der Bürger<br />

an den erforderlichen Planungen<br />

sollen vor allem die Instrumente<br />

wie das Hof- und Fassadenprogramm<br />

oder der Verfügungsfonds,<br />

die sich an private Akteure richten,<br />

öffentlich vorgestellt und beworben<br />

werden. Darüber hinaus soll eine<br />

kontinuierliche Information der<br />

Bürgerschaft über ein abgestimmtes<br />

Medienkonzept, welches z. B. eine<br />

eigene Wort-Bild-Marke zum Erneuerungsprozess,<br />

eine Homepage und<br />

verschiedene Printprodukte umfasst,<br />

sichergestellt werden“. Bisher findet<br />

diese Öffentlichkeitsarbeit nur auf<br />

Nachfrage statt und es besteht in der<br />

Bürgerschaft eine große Unsicherheit<br />

bei fast allen Fragen rund ums IHK.<br />

IHK 2.0: Doch Geld fürs<br />

alte Rathaus?<br />

Einige Punkte des IHK sind schlicht<br />

überflüssig geworden. Die <strong>Stadt</strong> hat<br />

nicht wie im Konzept dargelegt über<br />

einen städtebaulichen Wettbewerb<br />

Marktplatz, Rathaus, Domensoot<br />

eine abgestimmte und zukunftsweisende<br />

Gesamtgestaltung initiiert.<br />

Vielmehr ist es die Wohnungsbaugenossenschaft,<br />

die gemeinsam<br />

mit der Sparkasse tätig wurde und<br />

eine Sanierung des Gebäudes aus<br />

1971 umsetzt. „Das Gebäude wird<br />

durch uns umgebaut, um in den<br />

oberen Geschossen 13 Wohnungen<br />

zu integrieren. Die Sparkasse bleibt<br />

als Mieter erhalten. Das Marktquartier<br />

erfährt durch den Umbau eine<br />

deutliche Aufwertung“, so Birgit<br />

Lange-Möllmann, Vorstand der<br />

Wohnungsbaugenossenschaft, im<br />

letzten <strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong>. Und auch<br />

für das sogenannte „technische Rathaus“<br />

links vom Sparkassengebäude<br />

deutet sich eine privatwirtschaftliche<br />

Lösung an. Damit ist der städtebauliche<br />

Wettbewerb „nicht mehr<br />

notwendig und kann somit entfallen“,<br />

so das Bauamt. Die „Modellstudien<br />

Wohnen im Historischen <strong>Stadt</strong>kern“<br />

soll auf den gesamten historischen<br />

<strong>Stadt</strong>kern ausgedehnt werden. Geld<br />

für die Maßnahme steht seit Anfang<br />

2017 zur Verfügung.<br />

Außerdem braucht man keine zusätzliche<br />

Konzepterstellung mehr<br />

für die Verkehrsführung in Horn.<br />

Die „Entwicklung des Grünraums<br />

Wallanlagen“ wird in nordöstlicher<br />

Richtung ausgedehnt. Beim Umbau<br />

des Rathaussaales in Büros (der neue<br />

Ratssaal soll im Kotzenbergschen<br />

Hof liegen) entdeckte das Bauamt<br />

nun doch Fördermöglichkeiten, so<br />

Isa Obst vom Bauamt. Einen entsprechenden<br />

Passus fand Isa Obst in den<br />

geltenden Städtebauförderrichtlinien<br />

unter dem Punkt 11.3 „Gemeinbedarfs-<br />

und Folgeeinrichtungen“.<br />

Eine Förderung der Ertüchtigung<br />

des Ratssaals sei somit nicht von<br />

vorne herein ausgeschlossen. Die<br />

Teilmaßnahme der Ertüchtigung des<br />

Rathausanbaus wird jedoch nicht<br />

mehr weiterverfolgt.<br />

Neue Baustelle: Zuzug<br />

aus Bulgarien<br />

Als „Konfliktreiches Miteinander“<br />

beschrieb Isa Obst die Probleme mit<br />

Zuwanderung aus Südostmitteleuropa<br />

(SMOE) und die fortschreitende<br />

Änderung der Sozialstruktur in<br />

der Horner Innenstadt (Anstieg<br />

an Sozialhilfeempfänger usw.).<br />

Um die Ursachen wirksam zu<br />

bekämpfen, schlägt das Bauamt<br />

eine „rechtssichere Ausübung des<br />

Vorkaufsrechtes“ vor mit Kosten<br />

von zirka 115.000 Euro. Es handelt<br />

sich „um eine umfangreiche Analyse<br />

und Fortschreibung des Integrierten<br />

Handlungskonzeptes“ für den<br />

historischen Innenstadtkern Horn.<br />

Auch eine juristische Begleitung<br />

wird notwendig sein, so das Bauamt.<br />

Dazu die Verwaltung weiter: „Die<br />

Ausübung des Vorkaufsrechts gem.<br />

§ 24 oder 25 Baugesetzbuch ist ein<br />

tiefgreifender Einschnitt in das Eigentumsrecht<br />

und darf nur zum Wohl<br />

der Allgemeinheit nach gründlicher<br />

Abwägung ausgeübt werden. Weiterhin<br />

muss mit der Ausübung des<br />

Vorkaufrechtes eine städtebauliche<br />

Maßnahme als Zielsetzung verbunden<br />

sein. Aus rechtlicher Sicht liegt<br />

weder eine pauschale Begründung<br />

noch eine pauschale Zielsetzung für<br />

die Ausübung des Vorkaufsrechtes<br />

im Historischen <strong>Stadt</strong>kern Horn vor.<br />

Deshalb ist eine ausführliche Analyse<br />

und Definition der Problemlage und<br />

die Entwicklung von entsprechenden<br />

städtebaulichen Zielen eine<br />

zwingende Voraussetzung für die<br />

Entwicklung von Instrumentarien<br />

des Vorkaufsrechtes“.<br />

Ausschuss: Keine neuen<br />

teuren Analysen<br />

Diesen Argumenten folgte die<br />

Politik nicht. „Wir brauchen das<br />

Instrument Vorkaufsrecht jetzt“,<br />

sagt Ausschussvorsitzender Manfred<br />

Vogt (SPD) und verwies auf die<br />

<strong>Stadt</strong> Lage, die das Vorkaufsrecht<br />

im Ortsrecht auf einer halben Seite<br />

geregelt habe. Auch Patrick Pauleikhoff<br />

(CDU) machte der sechsstellige<br />

Betrag Bauchschmerzen. Vielmehr<br />

solle man sich bei der Rechtsagentur<br />

des Kreises Lippe beraten lassen.<br />

„Es ist Eile geboten“, sagte Achim<br />

Wiegand (CDU). Jetzt soll die Verwaltung<br />

Erfahrungen einholen und<br />

bei der nächsten Ausschusssitzung<br />

Vorschläge machen. M.H.

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