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<strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong> Nr. <strong>656</strong> 17. Oktober 2019 Seite 8<br />
Heinz Kruel<br />
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Planungen kommen nicht hinterher: <strong>Stadt</strong> kann<br />
Geld nicht ausgeben<br />
Gewerbesteuer sprudelt auch 2019<br />
Ist es eine gute oder eine schlechte Nachricht? Wohl beides. Kämmerer<br />
Ingo Barz erklärte auf der letzten Ratssitzung, dass der Haushalt 2018<br />
einen Überschuss von 900.000 Euro ausweise. Geplant war ein Defizit<br />
von 2,2 Millionen Euro. Die Ergebnisverbesserung von 2,9 Millionen<br />
Euro rührt im Wesentlichen, und das ist die vielleicht schlechte Nachricht,<br />
aus nicht ausgegebenen Mitteln aus dem Integrierten Handlungskonzept<br />
(IHK) (siehe Bericht rechts) und nichtumgesetzten Schulsanierungen. Das<br />
Geld sollte eigentlich 2018 ausgegeben werden, weil aber noch weitere<br />
Untersuchungen beispielsweise der Elektrik in den Schulen anstünden,<br />
erfolgt die Auftragsvergabe erst später. Eine gute Nachricht gab es bei der<br />
Gewerbesteuer: Für 2019 waren 4,6 Millionen Euro geplant, jetzt erwartet<br />
1. Kläschen-Flohmarkt am 10. November 2019 in<br />
der unteren Mittelstraße zwischen der Volksbank<br />
und der Wallapotheke in Horn (14 - 18 Uhr)<br />
Gebrauchtes zu Geld<br />
machen<br />
Der Verein „In Horn Gemeinsam“ beschreitet neue Wege und lädt nichtkommerzielle<br />
Anbieter zum 1. Kläschen-Flohmarkt ein. Kinder und Jugendliche<br />
bis Ende 16 verkaufen kostenfrei. Eine anmeldung ist nicht erforderlich,<br />
Tapeziertische muss jeder Anbieter selber mitbringen und aufstellen.<br />
Dier ein Auszug aus der Flohmarktordnung für den Kläschenmarkt 2019<br />
am Sonntag, dem 10. November 2019<br />
1. Aufbaubeginn um 13 Uhr, Start um 14 Uhr. Ende und anschl. Abbau ab<br />
18 Uhr. Platzreservierungen<br />
bewirken keinen Flächenanspruch und sind nur bei persönlicher Anwesenheit<br />
möglich.<br />
Aufbaufläche vor den Geschäften zwischen Volksbank und Wallapotheke<br />
in der Mittelstraße.<br />
Eingänge bitte freilassen.<br />
2. Verkauft werden dürfen gebrauchte Waren aller Art und/oder aus eigener<br />
handwerklichen Fertigung.<br />
Neu- und Massenware sowie artfremde Artikel sind nicht zugelassen. Markt<br />
im Sinne der Gewerbeordnung<br />
§§68 ff für gebrauchte Ware aller Art und/oder aus eigener handwerklichen<br />
(nicht Massen-) Fertigung.<br />
3. Das Standgeld beträgt bei der Standarttiefe (Standarttiefe bis 1,50 Meter<br />
bzw. Verkaufstischtiefe bis<br />
0,60 m) für bis zu 1 Meter Frontlänge 2 Euro; für 2 Meter Frontlänge 4<br />
Euro; für 3 Meter Frontlänge<br />
6 Euro (Tapeziertisch). Das Standgeld wird am Markttag in bar kassiert.<br />
Ausnahme Kinder und Jugendliche bis vollendeten 16. Lebensjahr<br />
(unter Vorlage des Ausweises) ohne Begleitung Erwachsener gebührenfrei.<br />
-mit Begleitung Erwachsener 1 Frontmeter Standarttiefe auf dem Tisch<br />
der Eltern gebührenfrei.<br />
4. Flächenzuweisung und Entziehung durch den Marktleiter, Nichtzulassung<br />
und Platzverweise sind<br />
möglich. Bei Nichtbefolgung kostenpflichtiges Abräumen durch den<br />
Marktleiter bzw. einen von ihm<br />
Beauftragten.<br />
5. Der Standbetreiber ist verpflichtet, die von ihm genutzte Fläche nach<br />
Marktende rückstandsfrei<br />
einschl. Reservierungsmarkierung-zu hinterlassen. Es ist untersagt, Müll<br />
auf der Flohmarktfläche<br />
einschl. Papierkörbe- oder im angrenzenden Bereich zurückzulassen.<br />
Zuwiderhandlungen werden<br />
strafrechtlich verfolgt.<br />
6. Haftung durch den Standbetreiber auf und an der von ihm genutzten Fläche.<br />
7. Es sind keine gastronomischen Angebote möglich.<br />
Von der Stehlampe bis zur Gitarre, beim 1. privaten Kläschen-<br />
Flohmarkt darf alles außer Neuware, Speisen und Getränken und<br />
Tieren verkauft werden.<br />
Drei Jahre Integriertes Handlungskonzept (IHK): Es hakt nicht am Geld, sondern an der Umsetzung<br />
Sanierung der Innenstadt stockt<br />
Das Integrierte Handlungskonzept<br />
ist so etwas wie ein Fahrplan für<br />
die Innenstadtentwicklung in Horn.<br />
Am 24. November 2016 beschloss<br />
der Rat ein Maßnahmenpaket, das<br />
der <strong>Stadt</strong> Fördermittel des Landes<br />
NRW in Millionenhöhe sichert. Zwei<br />
Jahre lang hatte das Planungsbüro<br />
Junker + Kruse an diesem Konzept<br />
gearbeitet. Knapp 18 Millionen<br />
Euro sollten in die Sanierung und<br />
Vitalisierung der Horner Innenstadt<br />
fließen. Im September 2017 wurde<br />
der Plan erstmals umgeschrieben,<br />
weil die <strong>Stadt</strong> den Kotzenbergschen<br />
Hof erwarb und andere Prioritäten<br />
setzte. Zwei Jahre später liegen erste<br />
Architektenpläne für den Kotzenbergschen<br />
Hof vor. Noch 2019 sollen<br />
die Pläne vorgestellt werden und Anfang<br />
2020 beraten werden. Mit einer<br />
Fertigstellung rechnet Bürgermeister<br />
Stefan Rother im Sommerinterview<br />
des <strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong>s im Jahre 2022<br />
bis 2023.<br />
IHK: Umsetzung stockt<br />
Von 2017 bis 2021 sollen zahlreiche<br />
Maßnahmen umgesetzt werden,<br />
um den <strong>Stadt</strong>kern nachhaltig zu<br />
entwickeln, seine Funktionalität zu<br />
überprüfen und gegebenenfalls zu<br />
ändern oder erweitern und die Lebendigkeit<br />
zurückzubringen, steht es<br />
im Konzept. Mit der Erstellung eines<br />
Integrierten Handlungskonzepts soll<br />
für den <strong>Stadt</strong>teil Horn eine langfristige<br />
Entwicklungsstrategie konzipiert<br />
werden. „In enger Zusammenarbeit<br />
mit der Bürgerschaft, den politischen<br />
Vertretern und der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
werden genauso die bestehenden<br />
Problemlagen der <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
wie die Chancen für die zukünftige<br />
Entwicklung identifiziert und in<br />
konkrete Maßnahmen übersetzt“,<br />
heißt es. Eines der Ziele ist „die Aktivierung<br />
der privaten Investitionen“.<br />
Aufgrund der jahrelang ausgebliebenen<br />
Sanierungen besteht teilweise<br />
erheblicher Bedarf im Hinblick auf<br />
die Instandsetzung und Aufwertung<br />
der Bestandsgebäude. Eigentümer<br />
sollen unterstützt werden, um wirtschaftlich<br />
tragfähige Rahmenbedingungen<br />
für den Sanierungsprozess zu<br />
ermöglichen. Allerdings stockt die<br />
Umsetzung der Pläne und die <strong>Stadt</strong><br />
läuft dem Zeitplan hinterher. Ein vom<br />
Heimatverein Horn und dem Verein<br />
„In Horn Gemeinsam“ vorgelegtes<br />
40-Punkte-Programm, das auf den<br />
Förderrichtlinien des IHK aufbaut,<br />
wurde von Seiten der Verwaltung<br />
schlicht ignoriert. Außerdem deuten<br />
sich Mehrkosten beim Kotzenbergschen<br />
Hof an. Die Untersuchungen<br />
weisen darauf hin, dass das Gebäude<br />
„zu den schlechtesten Gebäuden, die<br />
wir im <strong>Stadt</strong>kern haben“, gehöre, so<br />
Bauamtsleiter Martin Heim. Es seien<br />
„drastische Schäden am Holz und an<br />
der Holzkonstruktion“ festgestellt<br />
worden.<br />
Verfügungsfonds:<br />
Unklarheit, was wie<br />
gefördert wird<br />
Im Konzept heißt es: „Mit der<br />
Einrichtung eines Verfügungsfonds<br />
wird für alle Akteursgruppen die<br />
Möglichkeit geschaffen, ihre eigenen<br />
Projektideen in den Erneuerungsprozess<br />
einzubringen. Der Fonds bietet<br />
allen im Plangebiet aktiven Gruppen,<br />
wie Gewerbetreibenden, Immobilieneigentümern<br />
oder Vereinen und<br />
Initiativen die Möglichkeit, Projekte<br />
zur Stärkung, Attraktivierung und<br />
Belebung des <strong>Stadt</strong>kerns mit Unterstützung<br />
der Städtebauförderung<br />
umzusetzen“. Zwar wurde eine Lenkungsgruppe<br />
zur Prüfung förderfähiger<br />
Ausgaben des Verfügungsfonds<br />
bereits gebildet und tagte ein erstes<br />
Mal. Die anberaumte zweite Sitzung<br />
fand aber erst gar nicht statt. Ein<br />
neuer Termin steht noch nicht fest.<br />
Die zu erbringenden Eigenmittel in<br />
Höhe von 50 Prozent bildeten eine<br />
hohe Hürde, so Bauamtsleiter Martin<br />
Heim. Es sei aber nicht möglich,<br />
städtische Mittel zur Verfügung zu<br />
stellen: „Ohne Bürgerbeteiligung<br />
keine Maßnahmen“. Außerdem<br />
sollen für die Vergabe der Fördermittel<br />
für den Vergnügungsfonds<br />
Richtlinien erarbeitet werden.<br />
Öffentlichkeitsarbeit:<br />
nur sporadisch<br />
Bis Ende 2021 läuft das Programm<br />
und noch immer wurden außer Planungen<br />
und Untersuchungen keine<br />
Bereits am 24. September 2014 entschied der Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Liegenschaten des Rates<br />
der <strong>Stadt</strong> Horn-Bad Meinberg, das Thema der Innenstadtentwicklung erneut anzugehen und deshalb ein<br />
Integriertes Handlungskonzept (IHK) für den <strong>Stadt</strong>kern von Horn zu erarbeiten, welches die Grundlage<br />
für Städtebauförderungsmittel bildet. Gemeinsam mit dem Ingenieursbüro Junker + Kruse, Vereinen aus<br />
Horn-Bad Meinberg, Partnern der privaten Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern wurde so ein Konzept<br />
erarbeitet. Im Ergebnis entstand ein Maßnahmenkatalog, der neben konkreten Einzelmaßnahmen auch<br />
Förderprogramme vorsieht, um private Personen bei Investitionen zur Förderung der Innenstadtgestaltung<br />
zu unterstützen. Heute zeigt sich, dass erst wenige Punkte umgesetzt wurden.<br />
Punkte aus dem Konzept aus 2016<br />
umgesetzt. Mängel werden auch bei<br />
der Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
deutlich. Im Konzept steht: „Um<br />
die Bürgerschaft möglichst breit in<br />
den Umsetzungsprozess des IHK<br />
einzubinden, ist eine konstante<br />
Öffentlichkeitsarbeit erforderlich.<br />
Neben der Beteiligung der Bürger<br />
an den erforderlichen Planungen<br />
sollen vor allem die Instrumente<br />
wie das Hof- und Fassadenprogramm<br />
oder der Verfügungsfonds,<br />
die sich an private Akteure richten,<br />
öffentlich vorgestellt und beworben<br />
werden. Darüber hinaus soll eine<br />
kontinuierliche Information der<br />
Bürgerschaft über ein abgestimmtes<br />
Medienkonzept, welches z. B. eine<br />
eigene Wort-Bild-Marke zum Erneuerungsprozess,<br />
eine Homepage und<br />
verschiedene Printprodukte umfasst,<br />
sichergestellt werden“. Bisher findet<br />
diese Öffentlichkeitsarbeit nur auf<br />
Nachfrage statt und es besteht in der<br />
Bürgerschaft eine große Unsicherheit<br />
bei fast allen Fragen rund ums IHK.<br />
IHK 2.0: Doch Geld fürs<br />
alte Rathaus?<br />
Einige Punkte des IHK sind schlicht<br />
überflüssig geworden. Die <strong>Stadt</strong> hat<br />
nicht wie im Konzept dargelegt über<br />
einen städtebaulichen Wettbewerb<br />
Marktplatz, Rathaus, Domensoot<br />
eine abgestimmte und zukunftsweisende<br />
Gesamtgestaltung initiiert.<br />
Vielmehr ist es die Wohnungsbaugenossenschaft,<br />
die gemeinsam<br />
mit der Sparkasse tätig wurde und<br />
eine Sanierung des Gebäudes aus<br />
1971 umsetzt. „Das Gebäude wird<br />
durch uns umgebaut, um in den<br />
oberen Geschossen 13 Wohnungen<br />
zu integrieren. Die Sparkasse bleibt<br />
als Mieter erhalten. Das Marktquartier<br />
erfährt durch den Umbau eine<br />
deutliche Aufwertung“, so Birgit<br />
Lange-Möllmann, Vorstand der<br />
Wohnungsbaugenossenschaft, im<br />
letzten <strong>Stadt</strong>-<strong>Anzeiger</strong>. Und auch<br />
für das sogenannte „technische Rathaus“<br />
links vom Sparkassengebäude<br />
deutet sich eine privatwirtschaftliche<br />
Lösung an. Damit ist der städtebauliche<br />
Wettbewerb „nicht mehr<br />
notwendig und kann somit entfallen“,<br />
so das Bauamt. Die „Modellstudien<br />
Wohnen im Historischen <strong>Stadt</strong>kern“<br />
soll auf den gesamten historischen<br />
<strong>Stadt</strong>kern ausgedehnt werden. Geld<br />
für die Maßnahme steht seit Anfang<br />
2017 zur Verfügung.<br />
Außerdem braucht man keine zusätzliche<br />
Konzepterstellung mehr<br />
für die Verkehrsführung in Horn.<br />
Die „Entwicklung des Grünraums<br />
Wallanlagen“ wird in nordöstlicher<br />
Richtung ausgedehnt. Beim Umbau<br />
des Rathaussaales in Büros (der neue<br />
Ratssaal soll im Kotzenbergschen<br />
Hof liegen) entdeckte das Bauamt<br />
nun doch Fördermöglichkeiten, so<br />
Isa Obst vom Bauamt. Einen entsprechenden<br />
Passus fand Isa Obst in den<br />
geltenden Städtebauförderrichtlinien<br />
unter dem Punkt 11.3 „Gemeinbedarfs-<br />
und Folgeeinrichtungen“.<br />
Eine Förderung der Ertüchtigung<br />
des Ratssaals sei somit nicht von<br />
vorne herein ausgeschlossen. Die<br />
Teilmaßnahme der Ertüchtigung des<br />
Rathausanbaus wird jedoch nicht<br />
mehr weiterverfolgt.<br />
Neue Baustelle: Zuzug<br />
aus Bulgarien<br />
Als „Konfliktreiches Miteinander“<br />
beschrieb Isa Obst die Probleme mit<br />
Zuwanderung aus Südostmitteleuropa<br />
(SMOE) und die fortschreitende<br />
Änderung der Sozialstruktur in<br />
der Horner Innenstadt (Anstieg<br />
an Sozialhilfeempfänger usw.).<br />
Um die Ursachen wirksam zu<br />
bekämpfen, schlägt das Bauamt<br />
eine „rechtssichere Ausübung des<br />
Vorkaufsrechtes“ vor mit Kosten<br />
von zirka 115.000 Euro. Es handelt<br />
sich „um eine umfangreiche Analyse<br />
und Fortschreibung des Integrierten<br />
Handlungskonzeptes“ für den<br />
historischen Innenstadtkern Horn.<br />
Auch eine juristische Begleitung<br />
wird notwendig sein, so das Bauamt.<br />
Dazu die Verwaltung weiter: „Die<br />
Ausübung des Vorkaufsrechts gem.<br />
§ 24 oder 25 Baugesetzbuch ist ein<br />
tiefgreifender Einschnitt in das Eigentumsrecht<br />
und darf nur zum Wohl<br />
der Allgemeinheit nach gründlicher<br />
Abwägung ausgeübt werden. Weiterhin<br />
muss mit der Ausübung des<br />
Vorkaufrechtes eine städtebauliche<br />
Maßnahme als Zielsetzung verbunden<br />
sein. Aus rechtlicher Sicht liegt<br />
weder eine pauschale Begründung<br />
noch eine pauschale Zielsetzung für<br />
die Ausübung des Vorkaufsrechtes<br />
im Historischen <strong>Stadt</strong>kern Horn vor.<br />
Deshalb ist eine ausführliche Analyse<br />
und Definition der Problemlage und<br />
die Entwicklung von entsprechenden<br />
städtebaulichen Zielen eine<br />
zwingende Voraussetzung für die<br />
Entwicklung von Instrumentarien<br />
des Vorkaufsrechtes“.<br />
Ausschuss: Keine neuen<br />
teuren Analysen<br />
Diesen Argumenten folgte die<br />
Politik nicht. „Wir brauchen das<br />
Instrument Vorkaufsrecht jetzt“,<br />
sagt Ausschussvorsitzender Manfred<br />
Vogt (SPD) und verwies auf die<br />
<strong>Stadt</strong> Lage, die das Vorkaufsrecht<br />
im Ortsrecht auf einer halben Seite<br />
geregelt habe. Auch Patrick Pauleikhoff<br />
(CDU) machte der sechsstellige<br />
Betrag Bauchschmerzen. Vielmehr<br />
solle man sich bei der Rechtsagentur<br />
des Kreises Lippe beraten lassen.<br />
„Es ist Eile geboten“, sagte Achim<br />
Wiegand (CDU). Jetzt soll die Verwaltung<br />
Erfahrungen einholen und<br />
bei der nächsten Ausschusssitzung<br />
Vorschläge machen. M.H.