Reichswaldblatt - Dezember 2019
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AUS DEM FEUCHTER RATHAUS<br />
Meldung zur Sportlerehrung in Feucht bis<br />
Freitag 13. <strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong><br />
Am Samstag, 15. Februar 2020, werden um 17.30 Uhr im Rahmen der Sportpalette<br />
erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler durch den Markt Feucht geehrt.<br />
Sportlerinnen und Sportler, die die Richtlinien zur Sportlerehrung erfüllen,<br />
können dem Markt Feucht bis spätestens Freitag, 13. <strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong> schriftlich<br />
gemeldet werden. Weitere Auskünfte erteilt gerne das Veranstaltungsbüro<br />
des Marktes Feucht unter der Telefonnummer 09128/ 91 67 - 818. Meldeformulare,<br />
Richtlinien und Datenschutzhinweise sind im Veranstaltungsbüro des<br />
Marktes Feucht und auf www.feucht.de erhältlich.<br />
Feuerwerk an Silvester und anderen Veranstaltungen<br />
Wie in jedem Jahr wird der Jahreswechsel mit einem großen Feuerwerk<br />
gefeiert. Wer das neue Jahr nicht mit der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst<br />
begrüßen möchte, sollte bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen<br />
und sich an bestimmte Vorgaben halten.<br />
An Silvester und bei allen anderen Veranstaltungen ist grundsätzlich zu beachten,<br />
dass das Abbrennen von Feuerwerken in Landschaftsschutzgebieten oder in<br />
weniger als 100 Meter Abstand zu Waldflächen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz<br />
sowie dem Bayerischen Waldgesetz nicht zulässig ist.<br />
Bei Veranstaltungen, die in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. <strong>Dezember</strong> mit<br />
oder ohne „Knalleffekten“ geplant werden, muss ein Antrag auf Erteilung einer<br />
Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen<br />
eingereicht werden.<br />
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann im Bürgerbüro des<br />
Marktes Feucht, Hauptstr. 33, abgeholt oder auf www.feucht.de ausgedruckt<br />
werden. Folgende Kriterien müssen bei der Antragsstellung beachtet und<br />
ausgefüllt werden:<br />
Der Anlass der Veranstaltung unter Angabe, ob das Feuerwerk mit Knalleffekt (maximale<br />
Abbrennzeit bis 22.00 Uhr) oder ohne Knalleffekt (maximale Abbrennzeit bis<br />
24.00 Uhr) ist. Der genaue Tag der Veranstaltung, die Uhrzeit von wann bis wann<br />
das Feuerwerk stattfindet sowie den genauen Abbrennort. Die Feuerwerkskörper,<br />
die zum Einsatz kommen, müssen genau aufgeführt werden. D.h. die Anzahl der<br />
Knallkörper, die genaue Bezeichnung, die Kategorie oder Klasse und die Effekthöhe.<br />
Weiterhin zu beachten ist, ob sich der Abbrennplatz in unmittelbarer Nähe von<br />
Eisenbahnanlagen und Autobahnen befindet. Wenn ja, muss auch hier eine Information<br />
an die zuständige Stelle erfolgen. Wichtig ist auch, dass aus Gründen des<br />
Lärm- und Nachbarschaftsschutzes innerhalb von im Zusammenhang bebauten<br />
Gebieten beim Markt Feucht nur das Abbrennen eines Bodenfeuerwerks ohne<br />
Knalleffekt genehmigt werden kann.<br />
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf öffentlichen Straßen,<br />
Wegen und Plätzen ist ohne straßenverkehrsrechtliche Genehmigung<br />
ebenfalls nicht gestattet. Der Antrag ist gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 SprengV<br />
mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin zu stellen.<br />
Die Antragsgebühr beim Markt Feucht beträgt 25 Euro.<br />
DEZEMBER <strong>2019</strong><br />
7