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Reichswaldblatt - Dezember 2019

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AUS DEM FEUCHTER RATHAUS<br />

Meldung zur Sportlerehrung in Feucht bis<br />

Freitag 13. <strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong><br />

Am Samstag, 15. Februar 2020, werden um 17.30 Uhr im Rahmen der Sportpalette<br />

erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler durch den Markt Feucht geehrt.<br />

Sportlerinnen und Sportler, die die Richtlinien zur Sportlerehrung erfüllen,<br />

können dem Markt Feucht bis spätestens Freitag, 13. <strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong> schriftlich<br />

gemeldet werden. Weitere Auskünfte erteilt gerne das Veranstaltungsbüro<br />

des Marktes Feucht unter der Telefonnummer 09128/ 91 67 - 818. Meldeformulare,<br />

Richtlinien und Datenschutzhinweise sind im Veranstaltungsbüro des<br />

Marktes Feucht und auf www.feucht.de erhältlich.<br />

Feuerwerk an Silvester und anderen Veranstaltungen<br />

Wie in jedem Jahr wird der Jahreswechsel mit einem großen Feuerwerk<br />

gefeiert. Wer das neue Jahr nicht mit der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst<br />

begrüßen möchte, sollte bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen<br />

und sich an bestimmte Vorgaben halten.<br />

An Silvester und bei allen anderen Veranstaltungen ist grundsätzlich zu beachten,<br />

dass das Abbrennen von Feuerwerken in Landschaftsschutzgebieten oder in<br />

weniger als 100 Meter Abstand zu Waldflächen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz<br />

sowie dem Bayerischen Waldgesetz nicht zulässig ist.<br />

Bei Veranstaltungen, die in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. <strong>Dezember</strong> mit<br />

oder ohne „Knalleffekten“ geplant werden, muss ein Antrag auf Erteilung einer<br />

Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen<br />

eingereicht werden.<br />

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann im Bürgerbüro des<br />

Marktes Feucht, Hauptstr. 33, abgeholt oder auf www.feucht.de ausgedruckt<br />

werden. Folgende Kriterien müssen bei der Antragsstellung beachtet und<br />

ausgefüllt werden:<br />

Der Anlass der Veranstaltung unter Angabe, ob das Feuerwerk mit Knalleffekt (maximale<br />

Abbrennzeit bis 22.00 Uhr) oder ohne Knalleffekt (maximale Abbrennzeit bis<br />

24.00 Uhr) ist. Der genaue Tag der Veranstaltung, die Uhrzeit von wann bis wann<br />

das Feuerwerk stattfindet sowie den genauen Abbrennort. Die Feuerwerkskörper,<br />

die zum Einsatz kommen, müssen genau aufgeführt werden. D.h. die Anzahl der<br />

Knallkörper, die genaue Bezeichnung, die Kategorie oder Klasse und die Effekthöhe.<br />

Weiterhin zu beachten ist, ob sich der Abbrennplatz in unmittelbarer Nähe von<br />

Eisenbahnanlagen und Autobahnen befindet. Wenn ja, muss auch hier eine Information<br />

an die zuständige Stelle erfolgen. Wichtig ist auch, dass aus Gründen des<br />

Lärm- und Nachbarschaftsschutzes innerhalb von im Zusammenhang bebauten<br />

Gebieten beim Markt Feucht nur das Abbrennen eines Bodenfeuerwerks ohne<br />

Knalleffekt genehmigt werden kann.<br />

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf öffentlichen Straßen,<br />

Wegen und Plätzen ist ohne straßenverkehrsrechtliche Genehmigung<br />

ebenfalls nicht gestattet. Der Antrag ist gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 SprengV<br />

mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin zu stellen.<br />

Die Antragsgebühr beim Markt Feucht beträgt 25 Euro.<br />

DEZEMBER <strong>2019</strong><br />

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