Hans-Ulrich Köhlke Das Gutachterverfahren in der ...
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5 REPRÄSENTATIVITÄT UND GRUNDDATEN DER STICHPROBE<br />
Es wurde aufgezeigt, daß die Rekrutierung <strong>der</strong> Stichprobe den Anfor<strong>der</strong>ungen an e<strong>in</strong>e objektive, repräsentative<br />
Untersuchung entspricht. Die Vertragspsychotherapeuten waren nach e<strong>in</strong>em Zufallspr<strong>in</strong>zip (KV Bayern<br />
jede dritte bzw. KV Nordrhe<strong>in</strong> jede zweite Adresse) angeschrieben, wobei die von <strong>der</strong> jeweiligen KV zur<br />
Verfügung gestellten Adressen vollständig ihrem Datenbestand <strong>der</strong> überwiegend psychotherapeutisch tätigen<br />
Leistungserbr<strong>in</strong>ger (e<strong>in</strong>schl. "Nichtärzte" im Delegationsverfahren) entsprochen haben.<br />
Weiter wurde aufgezeigt, daß die Rücklaufquote 60,8 % betrug, was angesichts e<strong>in</strong>er Praxisstudie, <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
ausschließlich nie<strong>der</strong>gelassene Praktiker zu e<strong>in</strong>em spezifischen (nicht alle gleichermaßen <strong>in</strong>teressierenden)<br />
Thema (<strong>Gutachterverfahren</strong>) befragt wurden, als außerordentlich gut zu beurteilen ist.<br />
Anhand <strong>der</strong> nun folgenden Datenauswertung wird sich zeigen, wer sich an dieser Untersuchung beteiligt hat<br />
und welche Grunddaten und Charakteristika die teilnehmenden Vertragspsychotherapeuten (N = 640) ausweisen.<br />
5.1 Grundberufe<br />
Die Vertragspsychotherapeuten, die aufgrund ihrer psychotherapeutischen Aus- bzw. Weiterbildung berechtigt<br />
s<strong>in</strong>d, Psychotherapie als Kassenleistung im Rahmen <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführen,<br />
s<strong>in</strong>d im Grundberuf entwe<strong>der</strong> Ärzte o<strong>der</strong> Diplom-Psychologen. Nur im Bereich <strong>der</strong> analytischen K<strong>in</strong><strong>der</strong>-<br />
und Jugendlichenpsychotherapie s<strong>in</strong>d als E<strong>in</strong>gangsvoraussetzungen auch an<strong>der</strong>e Hochschulabschlüsse möglich.<br />
<strong>Das</strong> Psychotherapeutengesetz regelt im § 5, II, 2 PTG, daß zukünftig nur noch Studienabschlüsse <strong>in</strong><br />
Psychologie, Pädagogik o<strong>der</strong> Sozialpädagogik als E<strong>in</strong>gangsvoraussetzung zum K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
vorgesehen s<strong>in</strong>d. Die verschiedenen und <strong>in</strong> sich unterschiedlichen E<strong>in</strong>gangsberufe bei den<br />
analytischen K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten (früher Psychagogen) können nicht jeweils aufgeführt<br />
werden, son<strong>der</strong>n werden <strong>in</strong> dieser Untersuchung zur vere<strong>in</strong>fachenden Unterscheidung von den E<strong>in</strong>gangsberufen<br />
Ärzte und Dipl.- Psychologen als "Sonstige" subsumiert, ohne damit ihren akademischen Status<br />
diskreditieren zu wollen.<br />
Die <strong>in</strong> die Untersuchung aufgenommenen Vertragspsychotherapeuten verteilen sich auf die Grundberufe wie<br />
folgt:<br />
24<br />
Tabelle 8: Häufigkeitsverteilung<br />
nach Grundberuf<br />
Arzt<br />
Dipl.- Psych.<br />
Sonstige<br />
Arzt+Dipl.-Psych.<br />
Gesamt<br />
Häufigkeit Prozent<br />
288 45,0<br />
296 46,3<br />
49 7,7<br />
7 1,1<br />
640 100,0<br />
Abbildung 1: Stichprobe nach Grundberufen<br />
Arzt<br />
45,0%<br />
7,7%<br />
46,3%<br />
Sonstige<br />
Arzt+Dipl.-Psych.<br />
Dipl.- Psych.