Hans-Ulrich Köhlke Das Gutachterverfahren in der ...
Hans-Ulrich Köhlke Das Gutachterverfahren in der ...
Hans-Ulrich Köhlke Das Gutachterverfahren in der ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
KV-Zulassung <strong>in</strong> Abhängigkeit zum Grundberuf<br />
E<strong>in</strong>en Überblick zur Verteilung <strong>der</strong> Zulassung <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong> jeweiligen E<strong>in</strong>gangs-Grundberufe <strong>der</strong><br />
teilnehmenden Vertragspsychotherapeuten gibt Tabelle 12.<br />
28<br />
KV-<br />
Zulassung<br />
Gesamt<br />
Tabelle 12: Kreuztabelle zur KV-Zulassung <strong>in</strong> Abhängigkeit vom Grundberuf<br />
PA<br />
aKJP<br />
TP<br />
VT<br />
PA+TP<br />
TP+VT<br />
PA+TP+VT<br />
PA+VT<br />
E<strong>in</strong>gangsberuf<br />
Dipl.-<br />
Arzt+<br />
Arzt Psych. Sonstige Dipl.-Psych. Gesamt<br />
9 19 1 29<br />
31,0% 65,5% 3,4% 100,0%<br />
2 3 42 47<br />
4,3% 6,4% 89,4% 100,0%<br />
157 10 3 2 172<br />
91,3% 5,8% 1,7% 1,2% 100,0%<br />
7 188 2 197<br />
3,6% 95,4% 1,0% 100,0%<br />
71 68 1 1 141<br />
50,4% 48,2% ,7% ,7% 100,0%<br />
25 1 26<br />
96,2% 3,8% 100,0%<br />
16 6 2 24<br />
66,7% 25,0% 8,3% 100,0%<br />
1 2 1 4<br />
25,0% 50,0% 25,0% 100,0%<br />
288 296 49 7 640<br />
45,0% 46,3% 7,7% 1,1% 100,0%<br />
Der Tabelle 12 ist zunächst zu entnehmen, daß erwartungsgemäß Ärzte mit über 90 % die Gruppe <strong>der</strong> TP-<br />
Zulassung und Psychologen mit 95 % die Gruppe <strong>der</strong> VT-Zulassung dom<strong>in</strong>ieren.<br />
Die Doppelzulassung für PA+TP teilen sich <strong>in</strong> etwa gleicher Zahl Ärzte und Psychologen.<br />
Die analytische K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapie wird wie zu erwarten zu etwa 90 % von "Nicht-<br />
Ärzten" und "Nicht-Psychologen", also von Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialpädagogen durchgeführt.<br />
Zur E<strong>in</strong>ordnung <strong>der</strong> Mischformen läßt sich aus Tabelle 12 feststellen, daß die Zulassung TP+VT fast ausschließlich<br />
von Ärzten geführt wird (nur e<strong>in</strong> Arzt ist zusätzlich Diplompsychologe). Da nicht bekannt ist, wie<br />
diese Doppelqualifikationen von den e<strong>in</strong>zelnen KVen an die KBV weitergemeldet und dort "verbucht" werden,<br />
sollten die 4,1 % TP+VT-Zulassungen unserer Untersuchuchungsstichprobe (siehe Tabelle 9) zur Hälfte<br />
<strong>der</strong> Gruppe PA/TP und VT zugerechnet werden. Die weitere Zulassungs-Mischform-Gruppe PA+TP+VT<br />
wird ebenfalls überwiegend von Ärzten und nur zu e<strong>in</strong>em Viertel von Psychologen gebildet. Hier ist zu vermuten,<br />
daß die VT-Zulassung nur als e<strong>in</strong> "Anhängsel" fungiert, allenfalls für unaufwendige KZT-<br />
Beantragung verwandt wird, aber wohl kaum für gutachterpflichtige Langzeittherapie, denn bei dem (für<br />
beide Verfahren erfor<strong>der</strong>lichen) Antragsaufwand würde für die Beantragung e<strong>in</strong>er Psychoanalyse e<strong>in</strong> Vielfaches<br />
an Sitzungsbudget bewilligt werden. Es sche<strong>in</strong>t daher vertretbar, die 24 Vertragspsychotherapeuten (3,8<br />
%) mit <strong>der</strong> Mischform PA+TP+VT <strong>der</strong> Gruppe PA/TP zuzurechnen.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Zulassungsverteilung <strong>der</strong> hier untersuchten Stichprobe ergebe sich dann: PA/TP ca. 60 %,<br />
VT ca. 33 % und aKJP ca. 7 %. Im Vergleich mit den (geschätzten) KBV-Daten <strong>in</strong> Tabelle 10 ist somit auch<br />
die Zulassungsverteilung <strong>der</strong> Untersuchungsstichprobe nahe <strong>der</strong> Gesamtverteilung <strong>in</strong> den Bundeslän<strong>der</strong>n, so<br />
daß die Untersuchungsstichprobe nicht nur bezüglich <strong>der</strong> Grundberufe (Ärzte, Diplompsychologen etc.),<br />
son<strong>der</strong>n auch h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> KV-Zulassungen als repräsentativ für die "hauptberuflich tätigen" Vertragspsychotherapeuten<br />
zu beurteilen ist.