Ausgabe 02-2018
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VDRK aktuell<br />
Sind Sie schon bereit für die DSGVO? Seit dem 25. Mai gelten wichtige Neuerungen im Datenschutz – wir<br />
klären Sie auf.<br />
Die DSGVO (Artikel 6) erlaubt die Datennutzung demnach<br />
dann ohne Einwilligung,<br />
Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?<br />
Anders als die Vorgängerregelung aus dem Jahr 1995 ist die<br />
DSGVO keine Richtlinie, sondern eine Verordnung. Das heißt:<br />
Sie tritt in allen Mitgliedsländern sofort in Kraft. Der Schutz personenbezogener<br />
Daten steht bei dieser Verordnung im Zentrum.<br />
Bei schweren Verstößen können die Datenschutzbehörden Bußgelder<br />
in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro verhängen oder<br />
aber vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines<br />
Unternehmens – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.<br />
Was ist neu?<br />
Neu ist das erweiterte Recht der Bürger zu erfahren, was mit<br />
ihren Daten passiert. Sie können jetzt auch verlangen, dass<br />
ihre Daten gelöscht werden. Möchte ein Nutzer Auskunft über<br />
seine Daten haben, reicht es aus, eine E-Mail an das Unternehmen<br />
zu schreiben. Sollte ein Dienst Daten speichern, können<br />
Nutzer sie korrigieren, wenn sie falsch sind oder löschen<br />
lassen. Unternehmen sind in der Pflicht, persönliche Daten zu<br />
löschen, wenn diese nicht mehr benötigt werden.<br />
Welche Daten gehören zur DSGVO?<br />
Alle personenbezogenen Daten. Das heißt: Namen, Bilder,<br />
Telefonnummern und auch Adressen. In der digitalen Welt fallen<br />
darunter auch Nutzernamen, Profilbilder, IP-Adresse und<br />
Cookie-IDs. Dies gilt für interne Mitarbeiterdaten und auch<br />
externe Kundendaten. Je sensibler die Daten sind, desto besser<br />
müssen sie geschützt werden.<br />
• wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich<br />
ist (z. B. Adresse des Kunden, um den Auftrag vor<br />
Ort beim Kunden ausführen zu können).<br />
• zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich<br />
ist (z. B. E-Mail-Adresse, um dem Kunden nach seinem<br />
Wunsch einen Kostenvoranschlag senden zu können).<br />
• zur Wahrung berechtigter Interessen des Handwerksbetriebs<br />
oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen<br />
der betroffenen Person nicht überwiegen (z. B. die Auswertung<br />
der Kundendatei, um bestimmte Kunden zielgerichtet<br />
mit Werbung anzusprechen).<br />
Für alle anderen Fälle ist es nötig, eine Einwilligung von der<br />
betreffenden Person einzuholen.<br />
Quelle: ZDH<br />
Unsere 4 Tipps zur einfachen Umsetzung der neuen DS-<br />
GVO<br />
1 Prüfen und Definieren: Seien Sie sparsam beim Speichern<br />
Ihrer Mitarbeiter- und Kundendaten. Prüfen und definieren Sie,<br />
welche personenbezogenen Daten Sie wirklich benötigen und<br />
welche unter die DSGVO fallen.<br />
2 Weniger ist mehr: Speichern Sie nur die personenbezogenen<br />
Daten, die Sie für die Abwicklung Ihres Auftrags benötigen.<br />
Hiermit sind Sie auf der sicheren Seite. Desto weniger Sie<br />
erfassen, umso weniger Datenpflegeaufwand und -überprüfungen<br />
erwarten Sie.<br />
3 Richtig schützen: Nutzen Sie überall, wo es Ihre Softwarelösungen<br />
zulassen, die Datenverschlüsselung und schützen Sie<br />
Ihre Daten. Auch Ihre Computer, das Firmennetzwerk und<br />
WLAN sollte ausreichend mit Passwörtern und Anti-Virus-Software<br />
gesichert werden.<br />
4 Sichere Software nutzen: Mit der Einführung der Sage Software<br />
und unseren FZP Modulen, wie das FZP Projektmanagement,<br />
sind Sie beim Thema Datenschutz auf der sicheren Seite.<br />
Unsere entwickelten Lösungen werden stets DSGVO-konform<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Haben Sie Fragen zu unserer Software? Wir beraten Sie gerne.<br />
Welchem Zweck dient die DSGVO?<br />
Das Datenschutzrecht räumt Personen, deren Daten von Betrieben<br />
genutzt werden, zahlreiche Rechte ein. Das heißt, die<br />
Betroffenen haben Einfluss auf den Umgang und der Verbreitung<br />
Ihrer Daten.<br />
Wann ist die Datennutzung zulässig?<br />
Eine Datennutzung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift<br />
sie erlaubt oder derjenige, dessen Daten verarbeitet<br />
werden sollen, in die Nutzung von Daten einwilligt.<br />
Funk, Zander & Partner GmbH<br />
Geschäftsstelle Leipzig<br />
Geschäftsstelle Ettlingen<br />
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Am Erlengraben 10<br />
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6 | RO-KA-TECH Journal <strong>02</strong> / <strong>2018</strong>