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Ausgabe 02-2018

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VDRK aktuell<br />

Sind Sie schon bereit für die DSGVO? Seit dem 25. Mai gelten wichtige Neuerungen im Datenschutz – wir<br />

klären Sie auf.<br />

Die DSGVO (Artikel 6) erlaubt die Datennutzung demnach<br />

dann ohne Einwilligung,<br />

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?<br />

Anders als die Vorgängerregelung aus dem Jahr 1995 ist die<br />

DSGVO keine Richtlinie, sondern eine Verordnung. Das heißt:<br />

Sie tritt in allen Mitgliedsländern sofort in Kraft. Der Schutz personenbezogener<br />

Daten steht bei dieser Verordnung im Zentrum.<br />

Bei schweren Verstößen können die Datenschutzbehörden Bußgelder<br />

in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro verhängen oder<br />

aber vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines<br />

Unternehmens – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.<br />

Was ist neu?<br />

Neu ist das erweiterte Recht der Bürger zu erfahren, was mit<br />

ihren Daten passiert. Sie können jetzt auch verlangen, dass<br />

ihre Daten gelöscht werden. Möchte ein Nutzer Auskunft über<br />

seine Daten haben, reicht es aus, eine E-Mail an das Unternehmen<br />

zu schreiben. Sollte ein Dienst Daten speichern, können<br />

Nutzer sie korrigieren, wenn sie falsch sind oder löschen<br />

lassen. Unternehmen sind in der Pflicht, persönliche Daten zu<br />

löschen, wenn diese nicht mehr benötigt werden.<br />

Welche Daten gehören zur DSGVO?<br />

Alle personenbezogenen Daten. Das heißt: Namen, Bilder,<br />

Telefonnummern und auch Adressen. In der digitalen Welt fallen<br />

darunter auch Nutzernamen, Profilbilder, IP-Adresse und<br />

Cookie-IDs. Dies gilt für interne Mitarbeiterdaten und auch<br />

externe Kundendaten. Je sensibler die Daten sind, desto besser<br />

müssen sie geschützt werden.<br />

• wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich<br />

ist (z. B. Adresse des Kunden, um den Auftrag vor<br />

Ort beim Kunden ausführen zu können).<br />

• zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich<br />

ist (z. B. E-Mail-Adresse, um dem Kunden nach seinem<br />

Wunsch einen Kostenvoranschlag senden zu können).<br />

• zur Wahrung berechtigter Interessen des Handwerksbetriebs<br />

oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen<br />

der betroffenen Person nicht überwiegen (z. B. die Auswertung<br />

der Kundendatei, um bestimmte Kunden zielgerichtet<br />

mit Werbung anzusprechen).<br />

Für alle anderen Fälle ist es nötig, eine Einwilligung von der<br />

betreffenden Person einzuholen.<br />

Quelle: ZDH<br />

Unsere 4 Tipps zur einfachen Umsetzung der neuen DS-<br />

GVO<br />

1 Prüfen und Definieren: Seien Sie sparsam beim Speichern<br />

Ihrer Mitarbeiter- und Kundendaten. Prüfen und definieren Sie,<br />

welche personenbezogenen Daten Sie wirklich benötigen und<br />

welche unter die DSGVO fallen.<br />

2 Weniger ist mehr: Speichern Sie nur die personenbezogenen<br />

Daten, die Sie für die Abwicklung Ihres Auftrags benötigen.<br />

Hiermit sind Sie auf der sicheren Seite. Desto weniger Sie<br />

erfassen, umso weniger Datenpflegeaufwand und -überprüfungen<br />

erwarten Sie.<br />

3 Richtig schützen: Nutzen Sie überall, wo es Ihre Softwarelösungen<br />

zulassen, die Datenverschlüsselung und schützen Sie<br />

Ihre Daten. Auch Ihre Computer, das Firmennetzwerk und<br />

WLAN sollte ausreichend mit Passwörtern und Anti-Virus-Software<br />

gesichert werden.<br />

4 Sichere Software nutzen: Mit der Einführung der Sage Software<br />

und unseren FZP Modulen, wie das FZP Projektmanagement,<br />

sind Sie beim Thema Datenschutz auf der sicheren Seite.<br />

Unsere entwickelten Lösungen werden stets DSGVO-konform<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Haben Sie Fragen zu unserer Software? Wir beraten Sie gerne.<br />

Welchem Zweck dient die DSGVO?<br />

Das Datenschutzrecht räumt Personen, deren Daten von Betrieben<br />

genutzt werden, zahlreiche Rechte ein. Das heißt, die<br />

Betroffenen haben Einfluss auf den Umgang und der Verbreitung<br />

Ihrer Daten.<br />

Wann ist die Datennutzung zulässig?<br />

Eine Datennutzung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift<br />

sie erlaubt oder derjenige, dessen Daten verarbeitet<br />

werden sollen, in die Nutzung von Daten einwilligt.<br />

Funk, Zander & Partner GmbH<br />

Geschäftsstelle Leipzig<br />

Geschäftsstelle Ettlingen<br />

Kreuzstraße 7<br />

Am Erlengraben 10<br />

D-04103 Leipzig<br />

D-76275 Ettlingen<br />

+49 (0) 341/22599-22<br />

+49 (0) 7243/9475-0<br />

Fax: +49 (0) 341/22599-33 +49 (0) 7243/9475-19<br />

info@fzp-beratung.com • www.fzp-beratung.com<br />

6 | RO-KA-TECH Journal <strong>02</strong> / <strong>2018</strong>

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