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stahl + eisen 03/2020 Leseprobe

SCHWERPUNKTE zum Relaunch: Dekarbonisierung * Metallurgie // WEITERE THEMEN: thyssenkrupp - Industrieikone im Umbruch, Zukunft von Stahlwerk Ilva bleibt ungewiss, Sentimentumfrage zu Corona-Virus, China - Zwischen Kohle und Kernkraft, Predictive Maintenance, Gesundheit am Arbeitsplatz

SCHWERPUNKTE zum Relaunch: Dekarbonisierung * Metallurgie // WEITERE THEMEN: thyssenkrupp - Industrieikone im Umbruch, Zukunft von Stahlwerk Ilva bleibt ungewiss, Sentimentumfrage zu Corona-Virus, China - Zwischen Kohle und Kernkraft, Predictive Maintenance, Gesundheit am Arbeitsplatz

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Kosten werden klarer<br />

Die bei der Wahl der „richtigen“ Klausel<br />

vielfach entscheidende Kostenfrage ist nunmehr<br />

übersichtlich in jeder Klausel in Artikel<br />

A9 sowie Artikel B9 zusammengefasst,<br />

wodurch die wirtschaftliche Kalkulation<br />

des Geschäfts durch die Parteien enorm<br />

erleichtert wird. Die Wahl falscher Klauseln<br />

kann die Parteien teuer zu stehen<br />

kommen, etwa wenn die zugrundeliegende<br />

alulation nicht mit dem eigenen ichtenkatalog<br />

übereinstimmt.<br />

Ein weiteres Beispiel für die vorgenommenen<br />

odifiationen ist die neue assung<br />

des Artikels B6 der Klausel FCA (Free Carrier).<br />

Hier wurde nunmehr eine Option für<br />

ein sogenanntes Bordkonnossement eingeführt.<br />

Damit soll die Klausel im Containerhandel<br />

bei Akkreditivgeschäften für<br />

mehr Sicherheit sorgen.<br />

Versicherungsschutz<br />

und Transport<br />

Die Klauseln CIP (Carriage and Insurance<br />

Paid To) und CIF (Cost Insurance and<br />

Freight) geben künftig unterschiedliche<br />

Mindestdeckungen für den Versicherungsschutz<br />

vor: So wurde in der für den multimodalen<br />

Transport von Stückgut geeigneten<br />

Klausel CIP zugunsten des Käufers eine<br />

Ausweitung der Standardversicherungspicht<br />

auf eine umfassendere llRis<br />

Deckung vorgenommen. Die angesprochene<br />

CIF-Klausel bietet hingegen auch weiterhin<br />

nur einen Mindestversicherungsschutz<br />

gegen ausdrücklich genannte Schadensereignisse.<br />

Aufgrund des unterschiedlichen<br />

Regelungsstands der Klauseln muss<br />

der Klauselverwender an dieser Stelle in<br />

Zukunft besonders sorgfältig bei der Auswahl<br />

sein.<br />

Weitere Klauseln, zu nennen sind hier<br />

FCA, DAP, DPU und DDP, stellen klar, dass<br />

der Transport der Ware vom Verkäufer<br />

zum Käufer auch mit eigenen Transportmitteln<br />

organisiert werden kann. Dies<br />

stellt in der Praxis eine bedeutsame Alternative<br />

zum Abschluss eines Beförderungsvertrags<br />

dar.<br />

Verpackungsanforderungen,<br />

Lieferort und Sicherheit<br />

Klauseln der Incoterms<br />

Vier Klauseln für den Schiffstransport, sieben für alle Wege<br />

Code Englische Bezeichnung Bedeutung Transportweg<br />

EXW Ex Works ab Werk Multimodal<br />

FCA Free Carrier frei Frachtführer Multimodal<br />

FAS Free Alongside Ship frei längsseits Schiff Maritim<br />

FOB Free On Board frei an Bord Maritim<br />

CPT Carriage Paid To Fracht bezahlt bis Multimodal<br />

CFR Cost and Freight Kosten und Fracht Maritim<br />

CIP Carriage and Insurance Fracht und Multimodal<br />

Paid To<br />

Versicherung bezahlt<br />

CIF Cost Insurance and Freight Kosten, Versicherung Maritim<br />

und Fracht bis zum<br />

Bestimmungshafen<br />

DPU Delivered at Place geliefert benannter Ort Multimodal<br />

Unloaded<br />

entladen<br />

DAP Delivered at Place geliefert benannter Ort Multimodal<br />

DDP Delivered Duty Paid geliefert, Zoll & Steuer Multimodal<br />

bezahlt<br />

Die vorliegenden Modifizierungen sind keine grundlegende Änderung.<br />

Darüber hinaus ist es bei den Klauseln<br />

EXW, FCA, FOB und FAS in den jeweiligen<br />

Artikeln A8 sowie B8 zu Änderungen der<br />

eräuferpichten in ezug auf die rfung,<br />

Verpackung und Kennzeichnung der<br />

Ware gekommen. Künftig reicht es demnach<br />

nicht mehr aus, dass die Verpackungsanforderungen<br />

dem Käufer vor<br />

Vertragsschluss vom Verkäufer mitgeteilt<br />

werden. Stattdessen bedarf es diesbezüglich<br />

einer ausdrücklichen Vereinbarung<br />

zwischen den Parteien. Weiterhin kann<br />

der Käufer im Falle eines vereinbarten<br />

Lieferzeitraums den genauen Liefertermin<br />

innerhalb der Frist bestimmen, so dass der<br />

Verkäufer in der ganzen Lieferzeit leistungsbereit<br />

sein muss.<br />

ei der Neuauage der Incoterms sticht<br />

vor allem die Umbenennung der Klausel<br />

DAT (Delivered at Terminal) in DPU (Delivery<br />

at Place Unloaded) ins Auge. Hierdurch<br />

wird klargestellt, dass die Lieferung<br />

der Ware an jedem Ort inklusive Entladung<br />

erfolgen kann, mithin auch außerhalb eines<br />

erminals. Die lausel ist daher eiler<br />

als vorher gestaltet.<br />

Schließlich umfassen die Incoterms<br />

nunmehr auch sicherheitsbezogene Aspekte,<br />

da die den Transport betreffenden Regelungen<br />

entsprechend angepasst worden<br />

sind. Hiermit beabsichtigt die ICC, den in<br />

den letzten zwei Jahrzehnten gestiegenen<br />

Anforderungen an die Sicherheit des internationalen<br />

Warenverkehrs Rechnung zu<br />

tragen.<br />

Incoterms 2010 bleiben<br />

weiterhin anwendbar<br />

Selbstverständlich können auch nach dem<br />

01.01.<strong>2020</strong> Geschäfte nach den Bedingungen<br />

der Incoterms achte uage<br />

abgeschlossen werden, wenn dies zwischen<br />

den Parteien vereinbart wird. Dies folgt<br />

letztlich aus dem Umstand, dass es sich<br />

hierbei um privatrechtliche „Bausteine“<br />

handelt, die individualvertraglich einbezogen<br />

werden können – aber eben nicht einbezogen<br />

werden müssen. In den Kaufverträgen<br />

sollte daher stets deutlich gemacht<br />

werden, auf welche Version der Incoterms<br />

sich die Parteien beziehen. Als Auslegungsregel<br />

mag die Faustformel dienen, dass im<br />

Zweifel die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

geltenden Incoterms vereinbart<br />

werden sollten.<br />

Fazit<br />

Nach Auffassung der Autoren konnte das<br />

Ziel einer übersichtlicheren Gestaltung der<br />

Incoterms und der Vereinfachung der Anwendbarkeit<br />

für die Nutzer durch die Überarbeitung<br />

erreicht werden. Damit einher<br />

geht jedoch eine nicht unerhebliche Ausweitung<br />

allein des Textumfangs der Incoterms.<br />

Im Vergleich zu den Änderungen,<br />

die seinerzeit mit den Incoterms 2010 vorgenommen<br />

wurden, können nur wenige,<br />

aber bedeutsame inhaltliche Neuerungen<br />

verzeichnet werden. Dies gilt insbesondere<br />

hinsichtlich des Umfangs der Versicherungspicht<br />

ei der CI und der CIlausel.<br />

Auch in ihrer neunten Fassung bleiben<br />

die Incoterms unverzichtbar für den nationalen<br />

und internationalen Warenhandel.<br />

Daher ist es durchaus empfehlenswert, sich<br />

frühzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen.<br />

In abgewandelter Form erschien der Beitrag<br />

erstmalig im Deutschen AnwaltSpiegel 1/20.<br />

<strong>stahl</strong>und<strong>eisen</strong>.de März <strong>2020</strong> 59

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