stahl + eisen 03/2020 Leseprobe
SCHWERPUNKTE zum Relaunch: Dekarbonisierung * Metallurgie // WEITERE THEMEN: thyssenkrupp - Industrieikone im Umbruch, Zukunft von Stahlwerk Ilva bleibt ungewiss, Sentimentumfrage zu Corona-Virus, China - Zwischen Kohle und Kernkraft, Predictive Maintenance, Gesundheit am Arbeitsplatz
SCHWERPUNKTE zum Relaunch: Dekarbonisierung * Metallurgie // WEITERE THEMEN: thyssenkrupp - Industrieikone im Umbruch, Zukunft von Stahlwerk Ilva bleibt ungewiss, Sentimentumfrage zu Corona-Virus, China - Zwischen Kohle und Kernkraft, Predictive Maintenance, Gesundheit am Arbeitsplatz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kosten werden klarer<br />
Die bei der Wahl der „richtigen“ Klausel<br />
vielfach entscheidende Kostenfrage ist nunmehr<br />
übersichtlich in jeder Klausel in Artikel<br />
A9 sowie Artikel B9 zusammengefasst,<br />
wodurch die wirtschaftliche Kalkulation<br />
des Geschäfts durch die Parteien enorm<br />
erleichtert wird. Die Wahl falscher Klauseln<br />
kann die Parteien teuer zu stehen<br />
kommen, etwa wenn die zugrundeliegende<br />
alulation nicht mit dem eigenen ichtenkatalog<br />
übereinstimmt.<br />
Ein weiteres Beispiel für die vorgenommenen<br />
odifiationen ist die neue assung<br />
des Artikels B6 der Klausel FCA (Free Carrier).<br />
Hier wurde nunmehr eine Option für<br />
ein sogenanntes Bordkonnossement eingeführt.<br />
Damit soll die Klausel im Containerhandel<br />
bei Akkreditivgeschäften für<br />
mehr Sicherheit sorgen.<br />
Versicherungsschutz<br />
und Transport<br />
Die Klauseln CIP (Carriage and Insurance<br />
Paid To) und CIF (Cost Insurance and<br />
Freight) geben künftig unterschiedliche<br />
Mindestdeckungen für den Versicherungsschutz<br />
vor: So wurde in der für den multimodalen<br />
Transport von Stückgut geeigneten<br />
Klausel CIP zugunsten des Käufers eine<br />
Ausweitung der Standardversicherungspicht<br />
auf eine umfassendere llRis<br />
Deckung vorgenommen. Die angesprochene<br />
CIF-Klausel bietet hingegen auch weiterhin<br />
nur einen Mindestversicherungsschutz<br />
gegen ausdrücklich genannte Schadensereignisse.<br />
Aufgrund des unterschiedlichen<br />
Regelungsstands der Klauseln muss<br />
der Klauselverwender an dieser Stelle in<br />
Zukunft besonders sorgfältig bei der Auswahl<br />
sein.<br />
Weitere Klauseln, zu nennen sind hier<br />
FCA, DAP, DPU und DDP, stellen klar, dass<br />
der Transport der Ware vom Verkäufer<br />
zum Käufer auch mit eigenen Transportmitteln<br />
organisiert werden kann. Dies<br />
stellt in der Praxis eine bedeutsame Alternative<br />
zum Abschluss eines Beförderungsvertrags<br />
dar.<br />
Verpackungsanforderungen,<br />
Lieferort und Sicherheit<br />
Klauseln der Incoterms<br />
Vier Klauseln für den Schiffstransport, sieben für alle Wege<br />
Code Englische Bezeichnung Bedeutung Transportweg<br />
EXW Ex Works ab Werk Multimodal<br />
FCA Free Carrier frei Frachtführer Multimodal<br />
FAS Free Alongside Ship frei längsseits Schiff Maritim<br />
FOB Free On Board frei an Bord Maritim<br />
CPT Carriage Paid To Fracht bezahlt bis Multimodal<br />
CFR Cost and Freight Kosten und Fracht Maritim<br />
CIP Carriage and Insurance Fracht und Multimodal<br />
Paid To<br />
Versicherung bezahlt<br />
CIF Cost Insurance and Freight Kosten, Versicherung Maritim<br />
und Fracht bis zum<br />
Bestimmungshafen<br />
DPU Delivered at Place geliefert benannter Ort Multimodal<br />
Unloaded<br />
entladen<br />
DAP Delivered at Place geliefert benannter Ort Multimodal<br />
DDP Delivered Duty Paid geliefert, Zoll & Steuer Multimodal<br />
bezahlt<br />
Die vorliegenden Modifizierungen sind keine grundlegende Änderung.<br />
Darüber hinaus ist es bei den Klauseln<br />
EXW, FCA, FOB und FAS in den jeweiligen<br />
Artikeln A8 sowie B8 zu Änderungen der<br />
eräuferpichten in ezug auf die rfung,<br />
Verpackung und Kennzeichnung der<br />
Ware gekommen. Künftig reicht es demnach<br />
nicht mehr aus, dass die Verpackungsanforderungen<br />
dem Käufer vor<br />
Vertragsschluss vom Verkäufer mitgeteilt<br />
werden. Stattdessen bedarf es diesbezüglich<br />
einer ausdrücklichen Vereinbarung<br />
zwischen den Parteien. Weiterhin kann<br />
der Käufer im Falle eines vereinbarten<br />
Lieferzeitraums den genauen Liefertermin<br />
innerhalb der Frist bestimmen, so dass der<br />
Verkäufer in der ganzen Lieferzeit leistungsbereit<br />
sein muss.<br />
ei der Neuauage der Incoterms sticht<br />
vor allem die Umbenennung der Klausel<br />
DAT (Delivered at Terminal) in DPU (Delivery<br />
at Place Unloaded) ins Auge. Hierdurch<br />
wird klargestellt, dass die Lieferung<br />
der Ware an jedem Ort inklusive Entladung<br />
erfolgen kann, mithin auch außerhalb eines<br />
erminals. Die lausel ist daher eiler<br />
als vorher gestaltet.<br />
Schließlich umfassen die Incoterms<br />
nunmehr auch sicherheitsbezogene Aspekte,<br />
da die den Transport betreffenden Regelungen<br />
entsprechend angepasst worden<br />
sind. Hiermit beabsichtigt die ICC, den in<br />
den letzten zwei Jahrzehnten gestiegenen<br />
Anforderungen an die Sicherheit des internationalen<br />
Warenverkehrs Rechnung zu<br />
tragen.<br />
Incoterms 2010 bleiben<br />
weiterhin anwendbar<br />
Selbstverständlich können auch nach dem<br />
01.01.<strong>2020</strong> Geschäfte nach den Bedingungen<br />
der Incoterms achte uage<br />
abgeschlossen werden, wenn dies zwischen<br />
den Parteien vereinbart wird. Dies folgt<br />
letztlich aus dem Umstand, dass es sich<br />
hierbei um privatrechtliche „Bausteine“<br />
handelt, die individualvertraglich einbezogen<br />
werden können – aber eben nicht einbezogen<br />
werden müssen. In den Kaufverträgen<br />
sollte daher stets deutlich gemacht<br />
werden, auf welche Version der Incoterms<br />
sich die Parteien beziehen. Als Auslegungsregel<br />
mag die Faustformel dienen, dass im<br />
Zweifel die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />
geltenden Incoterms vereinbart<br />
werden sollten.<br />
Fazit<br />
Nach Auffassung der Autoren konnte das<br />
Ziel einer übersichtlicheren Gestaltung der<br />
Incoterms und der Vereinfachung der Anwendbarkeit<br />
für die Nutzer durch die Überarbeitung<br />
erreicht werden. Damit einher<br />
geht jedoch eine nicht unerhebliche Ausweitung<br />
allein des Textumfangs der Incoterms.<br />
Im Vergleich zu den Änderungen,<br />
die seinerzeit mit den Incoterms 2010 vorgenommen<br />
wurden, können nur wenige,<br />
aber bedeutsame inhaltliche Neuerungen<br />
verzeichnet werden. Dies gilt insbesondere<br />
hinsichtlich des Umfangs der Versicherungspicht<br />
ei der CI und der CIlausel.<br />
Auch in ihrer neunten Fassung bleiben<br />
die Incoterms unverzichtbar für den nationalen<br />
und internationalen Warenhandel.<br />
Daher ist es durchaus empfehlenswert, sich<br />
frühzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen.<br />
In abgewandelter Form erschien der Beitrag<br />
erstmalig im Deutschen AnwaltSpiegel 1/20.<br />
<strong>stahl</strong>und<strong>eisen</strong>.de März <strong>2020</strong> 59