Sprachrohr Wesendorf März 2020
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Schönewörde<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
- Ladung -<br />
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Großes Moor, Landkreis Gifhorn 302, ist nach §§ 27 ff Flurbereinigungsgesetz<br />
(FlurbG) vom 16. 3. 1976 (BGBI.I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. 12. 2008 (BGBI. 1 S.2794 ), der Wert<br />
der alten Grundstücke als Grundlage für den Flurbereinigungsplan zu ermitteln, so dass der Wert der Grundstücke eines Teilnehmers<br />
im Verhältnis zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt ist.<br />
Hierfür sind gemäߧ 28 Abs. 1 FlurbG und einem Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung<br />
Großes Moor die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 20. 12. 2007 (BGBI. 1 S. 3150, 3176)<br />
zugrunde gelegt worden.<br />
Weitere Grundsätze, die für die Ermittlung der weitgleichen Abfindung in der Flurbereinigung zu bewerten sind, wurden im<br />
Wertermittlungsrahmen vom 20. 9. 2019 erfasst und in die Wertermittlungskarten übernommen.<br />
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung nach § 32 FlurbG werden<br />
von Dienstag, den 18. 2. <strong>2020</strong><br />
bis Donnerstag, den 5. 3. <strong>2020</strong>,<br />
in der Zeit der jeweiligen Geschäftszeiten<br />
im Zimmer 35 der Gemeinde Sassenburg, Bokensdorfer Weg 12, 38524 Sassenburg<br />
zur Einsichtnahme für die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens ausgelegt.<br />
Ferner werden Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig am<br />
Donnerstag, den 5. 3. <strong>2020</strong><br />
in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
anwesend sein, um Auskünfte über die Wertermittlung zu erteilen und diese zu erläutern.<br />
Gleichzeitig werden die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens Großes Moor hiermit zu dem<br />
am Donnerstag, den 5. 3. <strong>2020</strong>, um 16.30 Uhr<br />
im Sitzungszimmer (Zimmer 10) der Gemeinde Sassenburg, Bokensdorfer Weg 12, 38524 Sassenburg<br />
stattfindenden Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung geladen.<br />
Nach§ 32 FlurbG werden in diesem Termin die Ergebnisse der Wertermittlung abschließend nochmals erläutert und Einwendungen<br />
gegen die Wertermittlung entgegengenommen.<br />
Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung des Termins verhindert sein, können sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten<br />
lassen. Der Vertreter muss sich durch eine beglaubigte Vollmacht ausweisen können. Die dem Amt für regionale Landesentwicklung<br />
Braunschweig bereits vorliegenden gültigen Vollmachten gelten weiter.<br />
Versäumt ein Beteiligter den Termin, muss er etwaige Einwendungen umgehend dem Amt für regionale Landesentwicklung<br />
Braunschwei bis zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse schriftlich mitteilen.<br />
Senioren-Veranstaltung<br />
Der Soziale Arbeitskreis für Senioren veranstaltet am 6. <strong>März</strong> um 14.30 Uhr einen Seniorennachmittag im Kleinen Saal des<br />
Gemeindezentrums Schönewörde, Schützenstraße 9.<br />
Alte und neue Bekannte treffen, gemeinsam an paar schöne Stunden verbringen, das ist die Idee hinter einem solchen Nachmittag.<br />
Der Soziale Arbeitskreis freut sich auf abwechslungsreiche Stunden und heißt alle Besucher herzlich willkommen.<br />
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