28.04.2020 Aufrufe

CONNECT Magazin 20-01

Am 27. März wurde die erste CONNECT-Ausgabe des Jahres 2020 veröffentlicht. Das neueste Magazin der Chinesischen Handelskammer in Deutschland (CHKD) beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Chinesischen Staatsunternehmen, die ein wesentlicher Treiber der Reformbestrebungen und entscheidender Faktor für das Wachstum Chinas sind. Das Heft zeigt, dass sich der Charakter staatlichen Eigentums in China in den vergangenen beiden Jahrzehnten grundlegend gewandelt hat. Galten staatliche Unternehmen einst als träge und ineffiziente Giganten, gehören sie heute zu den wertvollsten multinationalen Unternehmen der Welt. Staatsunternehmen sind häufig hybride Unternehmen, an denen private Investoren nicht nur finanziell beteiligt sind, sondern nicht selten auch Stimmrechte halten. Die aktuelle CONNECT-Ausgabe beleuchtet das vieldiskutierte Thema „Staatsbetriebe“ aus unterschiedlichen Blickwinkeln und gibt exklusive Einblicke von deutschen und chinesischen Experten. Neben diesem Titelthema informiert das neue CONNECT-Magazin wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen und Trends der chinesisch-deutschen Wirtschaftszusammenarbeit. Natürlich darf dabei auch ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus COVID-19 nicht fehlen. Das Heft blickt darauf, wie Unternehmen und Manager sich dieser besonderen Herausforderung stellen. In einem Kommentar mit dem Titel „Die Krise als Chance ergreifen“ rückt CHKD-Präsident ZHENG Donglin die besondere Bedeutung internationaler Kooperationen zur Bewältigung dieser die ganze Welt betreffenden Aufgabe in den Fokus.

Am 27. März wurde die erste CONNECT-Ausgabe des Jahres 2020 veröffentlicht. Das neueste Magazin der Chinesischen Handelskammer in Deutschland (CHKD) beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Chinesischen Staatsunternehmen, die ein wesentlicher Treiber der Reformbestrebungen und entscheidender Faktor für das Wachstum Chinas sind.

Das Heft zeigt, dass sich der Charakter staatlichen Eigentums in China in den vergangenen beiden Jahrzehnten grundlegend gewandelt hat. Galten staatliche Unternehmen einst als träge und ineffiziente Giganten, gehören sie heute zu den wertvollsten multinationalen Unternehmen der Welt. Staatsunternehmen sind häufig hybride Unternehmen, an denen private Investoren nicht nur finanziell beteiligt sind, sondern nicht selten auch Stimmrechte halten. Die aktuelle CONNECT-Ausgabe beleuchtet das vieldiskutierte Thema „Staatsbetriebe“ aus unterschiedlichen Blickwinkeln und gibt exklusive Einblicke von deutschen und chinesischen Experten.

Neben diesem Titelthema informiert das neue CONNECT-Magazin wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen und Trends der chinesisch-deutschen Wirtschaftszusammenarbeit. Natürlich darf dabei auch ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus COVID-19 nicht fehlen. Das Heft blickt darauf, wie Unternehmen und Manager sich dieser besonderen Herausforderung stellen. In einem Kommentar mit dem Titel „Die Krise als Chance ergreifen“ rückt CHKD-Präsident ZHENG Donglin die besondere Bedeutung internationaler Kooperationen zur Bewältigung dieser die ganze Welt betreffenden Aufgabe in den Fokus.

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Neues aus dem<br />

Beraternetzwerk<br />

Coronavirus: Rechtliche Auswirkungen<br />

für Unternehmen in Deutschland<br />

Die massiven Maßnahmen der chinesischen<br />

Regierung zur Eindämmung der Infektionen<br />

mit dem neuartigen Coronavirus sind<br />

ohne Beispiel und haben das öffentliche Leben<br />

in weiten Teilen Chinas während und nach dem<br />

chinesischen Neujahrsfest fast zum Stillstand<br />

gebracht. Auch viele in- und ausländische Unternehmen<br />

in Deutschland sind von den Auswirkungen<br />

betroffen und mit einer Vielzahl an<br />

Problemen und rechtlichen Fragen konfrontiert.<br />

Arbeitgeber stehen möglicherweise vor der<br />

Frage, ob sie Mitarbeiter derzeit auf Dienstreisen<br />

nach China schicken dürfen oder umgekehrt Mitarbeiter<br />

ggf. sogar aus China zurückholen müssen.<br />

Anders als in China hält das deutsche Recht<br />

hier keine speziellen Regelungen vor, aus der Fürsorgepflicht<br />

des Arbeitgebers ergeben sich aber<br />

doch bestimmte Pflichten. So muss der Arbeitgeber<br />

Schutzmaßnahmen bei Dienstreisen beachten.<br />

Generell gilt, dass sich kein Arbeitnehmer<br />

einer Lebensgefahr aussetzen muss. Im Moment<br />

sollten am besten nur noch unvermeidliche Reisen<br />

nach China angeordnet werden und geprüft<br />

werden wie gefährlich die aktuelle Situation für<br />

entsandte Mitarbeiter vor Ort in China ist. Epidemien<br />

liegen wie andere Krisen grundsätzlich<br />

in der Risikosphäre des Arbeitgebers, der dann<br />

auch die Kosten für die Rückreise von Mitarbeitern<br />

zu tragen hat. Dabei sollte die konkrete<br />

Situation in China je nach Risikogebiet bewertet<br />

werden. Das deutsche Auswärtige Amt<br />

warnt derzeit vor Reisen in die Provinz Hubei und<br />

rät von nicht notwendigen Reisen in das übrige<br />

Staatsgebiet der Volksrepublik China (mit Ausnahme<br />

von Hongkong und Macao) ab. Der<br />

Arbeitgeber muss in jedem Fall Schutzmaßnahmen<br />

für seine Mitarbeiter vorsehen. Solche<br />

Schutzmaßnahmen können z.B. das Tragen von<br />

Masken, Meiden des öffentlichen Nahverkehrs<br />

und die regelmäßige Desinfektion der Hände sein.<br />

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, wie<br />

es bei Unternehmen in Deutschland mit der Haftung<br />

und ggf. Schadensersatzansprüchen bei<br />

Lieferverzug aussieht, weil z.B. Zulieferer aus<br />

China nicht vertragsgemäß liefern können. Maßgeblich<br />

sind hier zunächst die vertraglichen Vereinbarungen.<br />

Hier ist immer zunächst zu prüfen,<br />

welches Recht zwischen den Geschäftspartnern<br />

eigentlich gilt, deutsches oder chinesisches<br />

Recht. Wichtig ist in jedem Fall, ob der Vertrag<br />

eine Force Majeure-Klausel enthält und welchen<br />

genauen Inhalt diese hat. Andernfalls kommen<br />

ggf. die gesetzlichen Regelungen zum Tragen.<br />

Das chinesische Vertragsgesetz und auch die Regelungen<br />

zu höherer Gewalt sind mit dem deutschen<br />

Recht vergleichbar. Höhere Gewalt wird<br />

im chinesischen Vertragsgesetz definiert als ein<br />

Ereignis, das bei objektiver Betrachtung nicht<br />

vorhersehbar, unvermeidbar und unüberwindbar<br />

ist. Es gibt wenig Zweifel, dass der Ausbruch des<br />

Coronavirus und die Maßnahmen der chinesischen<br />

Regierung ebenfalls darunterfallen. Der<br />

Vertragspartner kann in diesem Fall keinen<br />

Schadensersatz verlangen, wenn er seinerseits<br />

Schäden wegen nicht rechtzeitiger Lieferung erleidet.<br />

Dabei setzt die Berufung auf höhere Gewalt<br />

voraus, dass die Verhinderung der rechtzeitigen<br />

Vertragserfüllung unmittelbar durch die<br />

höhere Gewalt verursacht wurde. In jedem Fall<br />

ist der Vertragspartner rechtzeitig über die Situation<br />

zu informieren, um diesen vor Folgeschäden<br />

zu schützen; innerhalb einer angemessenen<br />

Frist ist zudem ein Nachweis, wie<br />

z.B. eine Bescheinigung der chinesischen Außenhandelsverbands<br />

CCPIT vorzulegen.<br />

Mögliche Rechtsfolgen sind die vorübergehende<br />

Befreiung von Leistungspflichten, die (automatische)<br />

Verlängerung des Ausführungszeitraums,<br />

das Recht zur Kündigung oder eben auch<br />

ein Ausschluss von Schadensersatz. Eine häufige<br />

Streitfrage in der Praxis ist, ob die vertragliche<br />

Ware oder Leistung nicht (kurzfristig) anderweitig<br />

am Markt beschafft werden kann. Hier<br />

stellen sich regelmäßig Fragen der Zumutbarkeit<br />

und wann infolge nicht vorhersehbarer Umstände<br />

ein so erhebliches Missverhältnis zwischen<br />

Leistung und Gegenleistung entsteht, dass<br />

dem Schuldner ein Festhalten am Vertrag nicht<br />

mehr möglich ist.<br />

Thomas Weidlich und Dr. SHEN Yuan,<br />

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />

Fotos: Naeblys, Shutterstock<br />

www.chk-de.org

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