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Jahresbericht_A4_2019_Online-ES

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Die im Rahmen von COVID-19 umgesetzten

Maßnahmen wie Homeoffice

und Arbeiten in virtuellen Teams werden

in Zukunft auch in der Business-

Continuity-Planung standardmäßig

Eingang finden. Somit konnte die Resilienz

gegen sehr verschiedenartige

Bedrohungsszenarien deutlich verbessert

werden.

Überdies ermöglicht die hohe Kapitalausstattung

und die gute Liquiditätssituation

der Kärntner Sparkasse, den

negativen wirtschaftlichen Auswirkungen

der aktuellen Gesundheitskrise

zu begegnen und auch künftig verlässlicher

Partner für ihre Kunden und

die Menschen in der Region zu sein.

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Kärntner Sparkasse wurde 1835

gegründet und ist das älteste Bankinstitut

Kärntens. Sie hat ihren Firmensitz

in 9020 Klagenfurt, Neuer Platz 14.

1990 wurde der Bankbetrieb in die

Kärntner Sparkasse AG eingebracht;

Aktionär war zu diesem Zeitpunkt die

„Anteilsverwaltung Kärntner Sparkasse“.

1999 wurde die „Anteilsverwaltung

Kärntner Sparkasse“ in die „Privatstiftung

Kärntner Sparkasse“ umgewandelt.

Der Konzern Kärntner Sparkasse

AG verfügt über ein komplettes Angebot

an Bank- und Finanzdienstleistungen,

Investmentfondsgeschäft, Kredite, Hypothekardarlehen,

Wertpapierhandel

und Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung,

Projektfinanzierung,

Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung,

Kapital- und

Geldmarktdienstleistungen, Devisen

und Valutenhandel, Leasing und Versicherungsvermittlung.

Regional ist die

Kärntner Sparkasse in Kärnten sowie in

Slowenien tätig.

Per Jahresende 2019 hält die Privatstiftung

Kärntner Sparkasse 75 % abzüglich

1 Aktie an der Kärntner Sparkasse

AG. Die Privatstiftung Kärntner Sparkasse

ist eine Stiftung, die nach dem

österreichischen Privatstiftungsgesetz

(PSG) gegründet wurde. Der Stiftungszweck

sieht neben der Förderung des

Sparkassengedankens die subsidiäre

und subsistierende Förderung der

Entwicklung der Talente und Fähigkeiten

der Menschen in Kärnten und im

wirtschaftlichen Tätigkeitsgebiet der

Kärntner Sparkasse vor.

Derzeit besteht der Vorstand der Privatstiftung

aus drei Mitgliedern. Die

Erstellung des Jahresabschlusses

2019 erfolgte nach den Bestimmungen

des Unternehmensgesetzbuches

(UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen

Bestimmungen des Bankwesengesetzes

(BWG) in der jeweils

geltenden Fassung. Die Kärntner Sparkasse

AG ist in den Konzernabschluss

der Erste Group Bank AG in Wien einbezogen.

Die Offenlegung der von der

Konzernmutter aufgestellten Konzernabschlüsse

erfolgt in Wien.

HAFTUNGSVERBUND

Die Kärntner Sparkasse AG ist Mitglied

des im Jahr 2001 geschaffenen,

ab 01.01.2002 wirksam gewordenen

Haftungsverbundes der Sparkassen-Gruppe.

Diesem gehören neben

der Erste Group Bank AG alle österreichischen

Sparkassen an, ausgenommen

die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich

Bankaktiengesellschaft

und die UniCredit Bank Austria AG.

Nach den Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung,

abgeschlossen

zwischen der Erste Group Bank AG und

den teilnehmenden Sparkassen, ist

die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten

gegenüber Kunden – dies

betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1

Z 1 BWG, alle Geldforderungen aufgrund

von Guthaben aus Bankgeschäften,

alle Geldforderungen aus

der Begebung von Wertpapieren,

ausgenommen Eigenmittelbestandteile

gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff der

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

und Forderungen aus strafrechtlich

relevanten Transaktionen –, abhängig

von der jeweiligen Kapitalisierung der

einzelnen Mitglieder gegeben.

Im Jahr 2007 wurde die Zusammenarbeit

der Sparkassen durch den Abschluss

einer Zusatzvereinbarung

verstärkt. Im Dezember 2009 haben

sich auch die Allgemeine Sparkasse

Oberösterreich Bankaktiengesellschaft

und die Erste Group Bank AG

zu einer verstärkten Integration entschlossen

und gemeinsam mit der

Erste Bank der oesterreichischen

Sparkasse AG eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung“

abgeschlossen,

die aus kartellrechtlicher Sicht ebenfalls

einen Zusammenschluss darstellt,

dem am 27. Mai 2010 durch die

europäische Wettbewerbsbehörde die

Genehmigung erteilt wurde.

Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeit

der Sparkassen durch den Abschluss

der Zweiten Zusatzvereinbarung

weiter verstärkt. Ziel der 2013

geschlossenen und seit 01.01.2014

gültigen Vereinbarung ist, neben der

Ausweitung der Steuerungselemente

durch die Erste Group Bank AG, die

Erfüllung der gemäß Art. 4 Abs. 1 Ziffer

127 CRR geforderten Voraussetzungen

durch den Haftungsverbund

zu ermöglichen. Teilnehmende Sparkasse

an dem 2013 abgeschlossenen

Vertrag ist auch die Allgemeine

Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft,

die mit den anderen

Verbundmitgliedern ein institutsbezogenes

Sicherungssystem (IPS) gemäß

Art. 113 Abs. 7 CRR bildet.

Die unter Berücksichtigung der BWG-

Anforderungen und allgemeiner

Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen

Leistungen der einzelnen

Haftungsverbund/IPS-Mitglieder bestehen

in Unterstützungsmaßnahmen

für die Verbund-Mitglieder (wie z. B.

Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung

von Darlehen, Übernahme

von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital)

und nach Leistung der gesetzlichen

Einlagensicherung in der Erfüllung der

gemäß der Grundsatzvereinbarung

abgesicherten Kundenforderungen

im Falle des Konkurses eines Mitgliedes.

Das Ausmaß der individuellen

Leistungen der einzelnen Mitglieder

in einem Anlassfall ist daher nicht bestimmbar,

wobei auch jene Beträge,

welche die Mitglieder im Rahmen der

gesetzlichen Einlagensicherung zur

Verfügung stellen, angerechnet werden.

Aufgrund der gesetzlichen und

aufsichtsrechtlichen Anforderungen

wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen

der einzelnen

Mitglieder angehoben sowie ein

Ex-ante-Fonds eingerichtet. In den

Ex-ante-Fonds wird quartalsmäßig

10 Jahre lang einbezahlt.

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