Jahresbericht_A4_2019_Online-ES
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Die im Rahmen von COVID-19 umgesetzten
Maßnahmen wie Homeoffice
und Arbeiten in virtuellen Teams werden
in Zukunft auch in der Business-
Continuity-Planung standardmäßig
Eingang finden. Somit konnte die Resilienz
gegen sehr verschiedenartige
Bedrohungsszenarien deutlich verbessert
werden.
Überdies ermöglicht die hohe Kapitalausstattung
und die gute Liquiditätssituation
der Kärntner Sparkasse, den
negativen wirtschaftlichen Auswirkungen
der aktuellen Gesundheitskrise
zu begegnen und auch künftig verlässlicher
Partner für ihre Kunden und
die Menschen in der Region zu sein.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Kärntner Sparkasse wurde 1835
gegründet und ist das älteste Bankinstitut
Kärntens. Sie hat ihren Firmensitz
in 9020 Klagenfurt, Neuer Platz 14.
1990 wurde der Bankbetrieb in die
Kärntner Sparkasse AG eingebracht;
Aktionär war zu diesem Zeitpunkt die
„Anteilsverwaltung Kärntner Sparkasse“.
1999 wurde die „Anteilsverwaltung
Kärntner Sparkasse“ in die „Privatstiftung
Kärntner Sparkasse“ umgewandelt.
Der Konzern Kärntner Sparkasse
AG verfügt über ein komplettes Angebot
an Bank- und Finanzdienstleistungen,
Investmentfondsgeschäft, Kredite, Hypothekardarlehen,
Wertpapierhandel
und Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung,
Projektfinanzierung,
Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung,
Kapital- und
Geldmarktdienstleistungen, Devisen
und Valutenhandel, Leasing und Versicherungsvermittlung.
Regional ist die
Kärntner Sparkasse in Kärnten sowie in
Slowenien tätig.
Per Jahresende 2019 hält die Privatstiftung
Kärntner Sparkasse 75 % abzüglich
1 Aktie an der Kärntner Sparkasse
AG. Die Privatstiftung Kärntner Sparkasse
ist eine Stiftung, die nach dem
österreichischen Privatstiftungsgesetz
(PSG) gegründet wurde. Der Stiftungszweck
sieht neben der Förderung des
Sparkassengedankens die subsidiäre
und subsistierende Förderung der
Entwicklung der Talente und Fähigkeiten
der Menschen in Kärnten und im
wirtschaftlichen Tätigkeitsgebiet der
Kärntner Sparkasse vor.
Derzeit besteht der Vorstand der Privatstiftung
aus drei Mitgliedern. Die
Erstellung des Jahresabschlusses
2019 erfolgte nach den Bestimmungen
des Unternehmensgesetzbuches
(UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen
Bestimmungen des Bankwesengesetzes
(BWG) in der jeweils
geltenden Fassung. Die Kärntner Sparkasse
AG ist in den Konzernabschluss
der Erste Group Bank AG in Wien einbezogen.
Die Offenlegung der von der
Konzernmutter aufgestellten Konzernabschlüsse
erfolgt in Wien.
HAFTUNGSVERBUND
Die Kärntner Sparkasse AG ist Mitglied
des im Jahr 2001 geschaffenen,
ab 01.01.2002 wirksam gewordenen
Haftungsverbundes der Sparkassen-Gruppe.
Diesem gehören neben
der Erste Group Bank AG alle österreichischen
Sparkassen an, ausgenommen
die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
Bankaktiengesellschaft
und die UniCredit Bank Austria AG.
Nach den Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung,
abgeschlossen
zwischen der Erste Group Bank AG und
den teilnehmenden Sparkassen, ist
die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden – dies
betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1
Z 1 BWG, alle Geldforderungen aufgrund
von Guthaben aus Bankgeschäften,
alle Geldforderungen aus
der Begebung von Wertpapieren,
ausgenommen Eigenmittelbestandteile
gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
und Forderungen aus strafrechtlich
relevanten Transaktionen –, abhängig
von der jeweiligen Kapitalisierung der
einzelnen Mitglieder gegeben.
Im Jahr 2007 wurde die Zusammenarbeit
der Sparkassen durch den Abschluss
einer Zusatzvereinbarung
verstärkt. Im Dezember 2009 haben
sich auch die Allgemeine Sparkasse
Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
und die Erste Group Bank AG
zu einer verstärkten Integration entschlossen
und gemeinsam mit der
Erste Bank der oesterreichischen
Sparkasse AG eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung“
abgeschlossen,
die aus kartellrechtlicher Sicht ebenfalls
einen Zusammenschluss darstellt,
dem am 27. Mai 2010 durch die
europäische Wettbewerbsbehörde die
Genehmigung erteilt wurde.
Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeit
der Sparkassen durch den Abschluss
der Zweiten Zusatzvereinbarung
weiter verstärkt. Ziel der 2013
geschlossenen und seit 01.01.2014
gültigen Vereinbarung ist, neben der
Ausweitung der Steuerungselemente
durch die Erste Group Bank AG, die
Erfüllung der gemäß Art. 4 Abs. 1 Ziffer
127 CRR geforderten Voraussetzungen
durch den Haftungsverbund
zu ermöglichen. Teilnehmende Sparkasse
an dem 2013 abgeschlossenen
Vertrag ist auch die Allgemeine
Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft,
die mit den anderen
Verbundmitgliedern ein institutsbezogenes
Sicherungssystem (IPS) gemäß
Art. 113 Abs. 7 CRR bildet.
Die unter Berücksichtigung der BWG-
Anforderungen und allgemeiner
Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen
Leistungen der einzelnen
Haftungsverbund/IPS-Mitglieder bestehen
in Unterstützungsmaßnahmen
für die Verbund-Mitglieder (wie z. B.
Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung
von Darlehen, Übernahme
von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital)
und nach Leistung der gesetzlichen
Einlagensicherung in der Erfüllung der
gemäß der Grundsatzvereinbarung
abgesicherten Kundenforderungen
im Falle des Konkurses eines Mitgliedes.
Das Ausmaß der individuellen
Leistungen der einzelnen Mitglieder
in einem Anlassfall ist daher nicht bestimmbar,
wobei auch jene Beträge,
welche die Mitglieder im Rahmen der
gesetzlichen Einlagensicherung zur
Verfügung stellen, angerechnet werden.
Aufgrund der gesetzlichen und
aufsichtsrechtlichen Anforderungen
wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen
der einzelnen
Mitglieder angehoben sowie ein
Ex-ante-Fonds eingerichtet. In den
Ex-ante-Fonds wird quartalsmäßig
10 Jahre lang einbezahlt.