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MEHR ALS WIRTSCHAFT| w.news 09.2020

09.2020 | w.news Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: MEHR ALS WIRTSCHAFT • Advertorial B2B Themenmagazin: Ventil-, Mess- und Regalsysteme • Familienunternehmen • Region Tauber-Franken • Logistik und Spedition • Stellenanzeigen

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Newsticker<br />

Neues aus Berlin und Brüssel<br />

Verdienstausfall wegen Corona:<br />

Eltern haben Anspruch auf<br />

Entschädigung<br />

Berlin. Die Kita oder Schule<br />

ist wegen Corona nur eingeschränkt<br />

geöffnet, die Arbeit im<br />

Homeoffice ist nicht möglich<br />

oder zumutbar und der Partner<br />

oder die Partnerin kann sich<br />

auch nicht um das Kind kümmern:<br />

Für Eltern, die wegen einer<br />

solchen Situationen nicht<br />

arbeiten können, besteht Anspruch<br />

auf Entschädigung des<br />

Verdienstausfalls. Darauf macht<br />

das Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor<br />

Familie“ aufmerksam. Danach<br />

zahlt der Arbeitgeber eine Entschädigung<br />

von 67 Prozent des<br />

Netto-Gehalts und höchstens<br />

2016 Euro im Monat, die er sich<br />

von der zuständigen Behörde<br />

erstatten lässt. Allerdings müsse<br />

in dem Antrag die Betreuungssituation<br />

des Kindes überzeugend<br />

dargelegt werden. Neu ist die<br />

Verlängerung der Bezugsdauer<br />

dieser Entschädigung von sechs<br />

auf zehn Wochen pro Elternteil<br />

und für Alleinerziehende auf bis<br />

zu 20 Wochen. Bis zu sechs Wochen<br />

übernimmt der Arbeitgeber<br />

die Auszahlung der Entschädigung,<br />

ab der siebten Woche<br />

stellen Beschäftigte den Antrag<br />

direkt bei der örtlich zuständigen<br />

Behörde. Die Regelung besteht<br />

bis zum Ende des Jahres<br />

2020, und der Entschädigungsanspruch<br />

kann bis zu diesem<br />

Zeitpunkt tageweise aufgeteilt<br />

werden. Fragen und Antworten<br />

dazu stehen beim Bundesministerium<br />

für Gesundheit sowie auf<br />

der Informationsseite zum Infektionsschutzgesetz<br />

IfSG zum<br />

Download zur Verfügung.<br />

kunze.thilo@dihk.de<br />

AHK-Jahresbericht 2019 veröffentlicht<br />

Berlin. Der Brexit, Handelskonflikte,<br />

eine schwächelnde Weltkonjunktur:<br />

Schon vor der Corona-Krise<br />

blies deutschen Unternehmen<br />

im internationalen<br />

Geschäft der Wind hart ins Gesicht.<br />

Einen Rück- und Ausblick<br />

aus Sicht der deutschen Auslandshandelskammern<br />

(AHKs)<br />

bietet der jetzt erschienene AHK-<br />

Jahresbericht 2019.<br />

Auf 32 Seiten hat der Deutsche<br />

Industrie- und Handelskammertag<br />

(DIHK) zusammengestellt,<br />

was die rund 2.400 AHK-Mitarbeiter<br />

an über 140 Standorten<br />

in 92 Ländern im vergangenen<br />

Jahr geleistet haben und nach<br />

wie vor – in der Krise unter besonderem<br />

Hochdruck – leisten.<br />

Highlights wie Termine mit Bundeskanzlerin<br />

Angela Merkel, der<br />

singapurischen Präsidentin Halimah<br />

Yacob oder Bundeswirtschaftsminister<br />

Peter Altmaier<br />

sind in dem Bericht ebenso<br />

aufgeführt wie beeindruckende<br />

Zahlen und Fakten rund um das<br />

AHK-Netzwerk. So wurden 2019<br />

beispielsweise bei 5.900 Veranstaltungen<br />

insgesamt 2.400.000<br />

Teilnehmer in Deutschland und<br />

in den Gastländern verzeichnet,<br />

mehr als 50.000 Mitgliedsunternehmen<br />

oder 2.500 ehrenamtliche<br />

Mitarbeiter gezählt. Bei 750<br />

Delegationsreisen lernten 11.000<br />

Unternehmer Auslandsmärkte<br />

vor Ort kennen; auf den Websites<br />

der AHKs gab es 10 Millionen<br />

Besuche.<br />

jekat.christian@dihk.de<br />

Geologiedatengesetz: Neue Meldepflichten<br />

für Unternehmen<br />

Berlin. Trotz erheblicher Kritik<br />

aus der Wirtschaft ist am ersten<br />

Juli das Geologiedatengesetz<br />

(GeolDG) in Kraft getreten. Für<br />

Unternehmen, die geologische<br />

Untersuchungen durchführen,<br />

bedeutet das erweiterte Anzeige-<br />

und Übermittlungspflichten.<br />

Betroffen sind beispielsweise<br />

Schürfungen, Grabungen oder<br />

Bohrungen für die Untersuchung<br />

von Baugrundstücken oder zur<br />

Erdwärmenutzung. Aber auch<br />

Analysen für die Altlastenerkundung<br />

und -sanierung. Das<br />

Gesetz sieht vor, dass diese Untersuchungen<br />

zwei Wochen vor<br />

Beginn angezeigt und die gewonnenen<br />

Daten in der Regel den<br />

geologischen Diensten übermittelt<br />

werden müssen. Laut Gesetz<br />

müssen bereits kleinste Schürfungen,<br />

Sondierungen oder sogar<br />

Messungen und Aufnahmen der<br />

Erdoberfläche durch Fernerkundung<br />

(bspw. durch Fotografie,<br />

Schall, Infrarot o. Ä.) gemeldet<br />

werden. Das betrifft zahlreiche<br />

Tätigkeiten im Bereich der Vermessungstechnik,<br />

Kartographie<br />

sowie Boden- oder Grundwasseranalytik.<br />

Die Belastung insbesondere<br />

der Baubranche ist<br />

immens: Baugrunduntersuchungen<br />

werden in Deutschland millionenfach<br />

im Jahr durchgeführt.<br />

Hinzu kommen tausende Unternehmen<br />

im Bereich der Geodäsie,<br />

Vermessungstechnik, Kartographie<br />

oder dem Boden- und<br />

Grundwasserschutz. Bei ihnen<br />

kann der Einsatz von Geräten<br />

wie Handbohrern, Sonden und<br />

sonstiger Vermessungstechnik<br />

künftig nicht mehr so flexibel<br />

gehandhabt werden. Außerdem<br />

müssen Veränderungen auf<br />

Baustellen, die erneute Untersuchungen<br />

mit sich bringen können,<br />

zwei Wochen oder bis zur<br />

Erlaubnis der Behörde zum vorzeitigen<br />

Beginn warten. Allerdings<br />

konnte im Gesetzgebungsverfahren<br />

erreicht werden, dass<br />

die geologischen Dienste der<br />

Länder Ausnahmen festlegen<br />

können. Konkret können hierdurch<br />

kleinere Untersuchungen<br />

bis zu 10 Meter Tiefe von einzelnen<br />

Pflichten ausgenommen<br />

werden. Der DIHK versucht daher<br />

gerade gemeinsam mit den<br />

IHKs weitreichende Ausnahmen<br />

zu erreichen.<br />

dierks.hauke@dihk.de<br />

SEPTEMBER 2020 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 28 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- www.heilbronn.ihk.de

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