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IM BLICK 2020

Das Neuerscheinungsmagazin des Verlag Österreich - einem der führenden Verlage für juristische Fachinformation in Österreich.

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Im Interview: Sebastian Bergmann, Erik Pinetz, Karoline Spies • Lesedauer: 3 Minuten<br />

Was mit dem EU-Meldepflichtgesetz auf<br />

Beratung und Unternehmen zukommt<br />

Verlag Österreich: Das EU-Meldepflichtgesetz<br />

ist am 1. Juli dieses<br />

Jahres in Österreich in Kraft getreten.<br />

Was macht dieses Gesetz so wichtig<br />

und wer wird davon betroffen sein?<br />

Erik Pinetz: Mit dem EU-Meldepflichtgesetz<br />

(EU-MPfG) wurde auf<br />

Basis unionsrechtlicher Vorgaben in<br />

Österreich eine Meldepflicht für bestimmte<br />

grenzüberschreitende Steuergestaltungen<br />

eingeführt. Diese<br />

Meldepflicht ist insofern besonders,<br />

als vor allem die an der Gestaltung<br />

beteiligten Intermediäre (also die<br />

beteiligten Berater verschiedenster<br />

Beratungszweige) Ansprechpersonen<br />

der Meldepflicht sind.<br />

Karoline Spies: Allgemein hat das EU-<br />

Meldepflicht das Ziel, die Transparenz<br />

im Steuerrecht erheblich auszuweiten<br />

und damit die grenzüberschreitende<br />

Steuervermeidung zu bekämpfen. Die<br />

Meldepflicht soll dem Gesetzgeber<br />

vor allem helfen, potentielle Steuerschlupflöcher<br />

frühzeitig zu identifizieren<br />

und durch Reformen schließen zu<br />

können. Daneben hat die Meldepflicht<br />

aber sicherlich auch präventiven Charakter<br />

und wird Unternehmen schon<br />

von Beginn an davon abhalten, bestimmte<br />

Gestaltungen (zB Nutzung<br />

von Safe-Harbor Regeln, Ansiedelung<br />

in Staaten mit besonders niedrigen<br />

Steuersätzen oder mit präferentiellen<br />

Steuerregimen) überhaupt zu implementieren.<br />

Es geht bei Verstößen gegen<br />

die Meldevorschriften also nicht<br />

nur um finanzstrafrechtliche Problemfelder,<br />

sondern auch um die Reputation<br />

der betroffenen Unternehmen und<br />

Personen.<br />

Wer und was muss gemeldet<br />

werden?<br />

Pinetz: Wie bereits angerissen, betrifft<br />

die Meldepflicht insbesondere<br />

Intermediäre. Dazu zählen etwa Steuerberater,<br />

Rechtsanwälte oder Notare,<br />

aber auch Banken und sonstige<br />

involvierte Berater, die an der grenzüberschreitenden<br />

Gestaltung unmittelbar<br />

oder unterstützend mitwirken.<br />

Die Bandbreite ist durchaus groß.<br />

Sebastian Bergmann: Gemeldet werden<br />

müssen ganz bestimmte Steuergestaltungen.<br />

Das bedeutet nicht,<br />

dass sämtliche potentiell zu Steuervorteilen<br />

führende Gestaltungen meldepflichtig<br />

sind, sondern nur jene,<br />

die vom EU-MPfG explizit erfasst<br />

werden. Es kann also durchaus vorkommen,<br />

dass bestimmte aggressive<br />

Steuergestaltungen nicht zu melden<br />

sind.<br />

Spies: Um meldepflichtig zu sein,<br />

muss die Gestaltung bestimmte im<br />

EU-MPfG gelistete Kennzeichen<br />

(auch „Hallmarks“ genannt) erfüllen.<br />

Viele der in diesen Kennzeichen verwendeten<br />

Rechtsbegriffe sind dem<br />

österreichischen Steuerrecht bisher<br />

fremd (zB „Umwandlung von Einkünften“).<br />

Einige Kennzeichen sind<br />

zudem mangels konkreterer Beispiele<br />

nur schwer eingrenzbar und könnten<br />

daher auch eine Vielzahl alltäglicher<br />

Situationen erfassen. Auch wenn der<br />

österreichische Gesetzgeber versucht<br />

hat, „Über-Meldungen“ durch<br />

die zusätzliche Melde-Voraussetzung<br />

des bestehenden „Risikos der Steuervermeidung“<br />

zu minimieren, bleibt<br />

Rechtsunsicherheit bestehen.<br />

Können Sie ein paar Beispiele für<br />

grenzüberschreitende Gestaltungen<br />

bringen?<br />

Pinetz: Die Bereiche sind durchaus<br />

vielfältig und unterschiedlich. Im Konzernbereich<br />

betrifft es etwa grenz-

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