IM BLICK 2020
Das Neuerscheinungsmagazin des Verlag Österreich - einem der führenden Verlage für juristische Fachinformation in Österreich.
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Interview<br />
Im Interview: Sebastian Schmid (li), András Jakab (re) • Foto © Privat • Lesedauer: 3 Minuten<br />
„Eine Tradition lebt nur dann,<br />
wenn sie immer wieder neue<br />
Denkanstöße und Irritationen erhält“<br />
Anfang des Jahres haben András Jakab und Sebastian Schmid (beide Professoren an der Uni<br />
Salzburg) die Herausgeberschaft der ZöR – Zeitschrift für öffentliches Recht, die sie selbst als<br />
„Ozeanriesen“ bezeichnen, übernommen. Wir haben die beiden Neo-Herausgeber gefragt, wie<br />
sie ihre Rollen anlegen, welche Pläne und Ziele sie für die ZöR haben und ob Österreich nach<br />
100 Jahren Bundesverfassungsgesetz eine neue Verfassung braucht.<br />
Verlag Österreich: Vor kurzem haben<br />
Sie beide die Herausgeberschaft<br />
der Zeitschrift für öffentliches Recht<br />
übernommen. Wie sehen Sie Ihre<br />
eigene Rolle in der traditionsreichen<br />
Geschichte dieser Zeitschrift?<br />
András Jakab: Die Zeitschrift für öffentliches<br />
Recht ist seit ihrer Gründung<br />
1914 ein Forum für den österreichischen<br />
und den internationalen<br />
rechtswissenschaftlichen Diskurs. Es<br />
ehrt uns, diese Tradition weiterführen<br />
zu dürfen. Insbesondere für die hervorragende<br />
Arbeit unserer unmittelbaren<br />
Vorgänger, Stefan Griller und<br />
Benjamin Kneihs, möchten wir uns<br />
auch hier bedanken. Die ZöR war<br />
schon immer mit einer bestimmten<br />
österreichischen Denktradition<br />
verbunden, mit der ich mich auch<br />
persönlich verbunden fühle. Vor 25<br />
Jahren habe ich österreichisches<br />
Verfassungsrecht von Friedrich Koja<br />
in Salzburg gelernt, seitdem habe<br />
ich extensiv zur Reinen Rechtslehre,<br />
Normentheorie und Rechtstheorie<br />
veröffentlicht, teilweise auch in der<br />
ZöR selbst. In meiner Zeit in Deutschland<br />
wurde mir noch klarer, dass das<br />
österreichische Rechtsdenken ganz<br />
anders ist als das deutsche. Die ZöR<br />
hat unter anderem die Aufgabe, dieses<br />
Rechtsdenken zu pflegen, wie es<br />
auch in unserem Jubiläumsheft zu<br />
„100 Jahre B-VG“ in mehreren Beiträgen<br />
ganz charakteristisch hervorkommt.<br />
Eine Tradition lebt aber nur,<br />
wenn sie immer wieder neue Denkanstöße<br />
und Irritationen erhält, und<br />
wir möchten natürlich auch in dieser<br />
Hinsicht unseren Beitrag leisten.