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IM BLICK 2020

Das Neuerscheinungsmagazin des Verlag Österreich - einem der führenden Verlage für juristische Fachinformation in Österreich.

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Interview<br />

Im Interview: Sebastian Schmid (li), András Jakab (re) • Foto © Privat • Lesedauer: 3 Minuten<br />

„Eine Tradition lebt nur dann,<br />

wenn sie immer wieder neue<br />

Denkanstöße und Irritationen erhält“<br />

Anfang des Jahres haben András Jakab und Sebastian Schmid (beide Professoren an der Uni<br />

Salzburg) die Herausgeberschaft der ZöR – Zeitschrift für öffentliches Recht, die sie selbst als<br />

„Ozeanriesen“ bezeichnen, übernommen. Wir haben die beiden Neo-Herausgeber gefragt, wie<br />

sie ihre Rollen anlegen, welche Pläne und Ziele sie für die ZöR haben und ob Österreich nach<br />

100 Jahren Bundesverfassungsgesetz eine neue Verfassung braucht.<br />

Verlag Österreich: Vor kurzem haben<br />

Sie beide die Herausgeberschaft<br />

der Zeitschrift für öffentliches Recht<br />

übernommen. Wie sehen Sie Ihre<br />

eigene Rolle in der traditionsreichen<br />

Geschichte dieser Zeitschrift?<br />

András Jakab: Die Zeitschrift für öffentliches<br />

Recht ist seit ihrer Gründung<br />

1914 ein Forum für den österreichischen<br />

und den internationalen<br />

rechtswissenschaftlichen Diskurs. Es<br />

ehrt uns, diese Tradition weiterführen<br />

zu dürfen. Insbesondere für die hervorragende<br />

Arbeit unserer unmittelbaren<br />

Vorgänger, Stefan Griller und<br />

Benjamin Kneihs, möchten wir uns<br />

auch hier bedanken. Die ZöR war<br />

schon immer mit einer bestimmten<br />

österreichischen Denktradition<br />

verbunden, mit der ich mich auch<br />

persönlich verbunden fühle. Vor 25<br />

Jahren habe ich österreichisches<br />

Verfassungsrecht von Friedrich Koja<br />

in Salzburg gelernt, seitdem habe<br />

ich extensiv zur Reinen Rechtslehre,<br />

Normentheorie und Rechtstheorie<br />

veröffentlicht, teilweise auch in der<br />

ZöR selbst. In meiner Zeit in Deutschland<br />

wurde mir noch klarer, dass das<br />

österreichische Rechtsdenken ganz<br />

anders ist als das deutsche. Die ZöR<br />

hat unter anderem die Aufgabe, dieses<br />

Rechtsdenken zu pflegen, wie es<br />

auch in unserem Jubiläumsheft zu<br />

„100 Jahre B-VG“ in mehreren Beiträgen<br />

ganz charakteristisch hervorkommt.<br />

Eine Tradition lebt aber nur,<br />

wenn sie immer wieder neue Denkanstöße<br />

und Irritationen erhält, und<br />

wir möchten natürlich auch in dieser<br />

Hinsicht unseren Beitrag leisten.

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