der gemeinderat Juni 2019
Unsere Themen in der Juni-Ausgabe: Bezahlter Wohnfraum, Flächenvergabe, Bautätigkeiten, Blau-grüne Infrastruktur uvm.
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Brandschutz<br />
Technik & Innovation<br />
Feuerwehrleute: Die Gemeinden bestimmen<br />
im Rahmen ihrer Verantwortungswahrnehmung<br />
selbst, welches Sicherheitsniveau für die Leistungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Feuerwehr festgelegt wird.<br />
Foto: Benjaminnolte/Adobe Stock<br />
<strong>der</strong> Brandentstehung, wie in Sachsen in<br />
den Publikationen praktiziert, ist falsch.<br />
Es werden dabei Fristen in die Bewertung<br />
einbezogen, die von <strong>der</strong> Feuerwehr nicht<br />
beeinflussbar sind. Ausgangspunkt für Betrachtungen<br />
zur Leistungsfähigkeit sollte<br />
deshalb immer <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Alarmierung<br />
sein. Ab hier ist die Gemeinde<br />
in die Fristen <strong>der</strong> Brandbekämpfung und<br />
Hilfeleistung eingebunden.<br />
Die Erfahrungen <strong>der</strong> vergangenen<br />
Jahre in <strong>der</strong> Brandschutzbedarfsplanung<br />
zeigen, dass Einsatzdaten oft nur unzureichend<br />
o<strong>der</strong> unzweckmäßig erfasst<br />
wurden. Um aber die Leistungsfähigkeit<br />
einer Feuerwehr umfassend bewerten zu<br />
können, werden folgende statistische Daten<br />
benötigt: Uhrzeit des Einsatzes, wie<br />
viele Minuten nach <strong>der</strong> Alarmierung wird<br />
ausgerückt? Wie viele Feuerwehrangehörige<br />
begeben sich zum Einsatz? Wie viele<br />
Atemschutzgeräteträger sind unter den<br />
Kräften? Nach wie vielen Minuten treffen<br />
die Kräfte an <strong>der</strong> Einsatzstelle ein?<br />
Für Feuerwehren mit mehreren Standorten<br />
muss diese Erfassung bezogen auf<br />
den Standort erfolgen. Die Erfassung von<br />
Daten sollte in Formaten erfolgen, die weiterverarbeitet<br />
werden können. Softwarelösungen<br />
für die Feuerwehr <strong>der</strong> Gemeinde<br />
sind zu empfehlen. Bei mehreren Standorten<br />
sollten die Systeme netzwerkfähig<br />
sein. Die Verantwortung für die Datenerfassung<br />
liegt bei <strong>der</strong> Gemeinde. Ein gegenseitiges<br />
Verlassen auf an<strong>der</strong>e Gemeinden<br />
o<strong>der</strong> Feuerwehren ist nicht ausreichend.<br />
Auch die Bewertung <strong>der</strong> Löschwasserbereitstellung<br />
führt bei <strong>der</strong> Bearbeitung<br />
von Brandschutzbedarfsplanungen<br />
immer wie<strong>der</strong> zu teilweise erheblichen<br />
Verzögerungen. Je nachdem, wie die<br />
Aufgabe über Hydranten des öffentlichen<br />
Trinkwassernetzes o<strong>der</strong> durch an<strong>der</strong>e<br />
Lösch wasserentnahmestellen gewährleistet<br />
wird, ergeben sich Anfor<strong>der</strong>ungen für<br />
die technische Ausstattung <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />
Fehlende Daten über Ausflussmengen<br />
aus den Hydranten o<strong>der</strong> das Volumen von<br />
Teichen führen dazu, dass eine Bewertung<br />
<strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Feuerwehr nicht<br />
o<strong>der</strong> nur unzureichend erfolgen kann.<br />
Diese Daten müssen für die Brandschutzbedarfsplanung<br />
mit einem aktuellen Stand<br />
vorliegen.<br />
Rainer Walther<br />
DER AUTOR<br />
Rainer Walther ist Mitarbeiter <strong>der</strong><br />
Ingenieurgesellschaft Brandschutz<br />
Consult in Leipzig<br />
(r.walther@bcl-leipzig.de)<br />
Feuerwehr<br />
Schlagkraft sichern für den Notfall<br />
Kein Brandschutz ohne Feuerwehr. Aufstellung, Ausrüstung und Unterhalt <strong>der</strong><br />
örtlichen Wehr ist Aufgabe <strong>der</strong> Gemeinden. Zur län<strong>der</strong>rechtlich gefor<strong>der</strong>ten<br />
kommunalen Brandschutzplanung zählt die Bestimmung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />
auf <strong>der</strong> Basis von zweckmäßig erfassten Daten.<br />
Die Aufgaben im Brandschutz sind<br />
im Län<strong>der</strong>recht geregelt. In <strong>der</strong><br />
überwiegenden Anzahl <strong>der</strong> Landesbrandschutzgesetze<br />
wird die Anfor<strong>der</strong>ung<br />
formuliert, dass die Gemeinden eine<br />
den örtlichen Verhältnissen entsprechende<br />
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen,<br />
auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen<br />
haben. Eine zunehmende Anzahl<br />
von Bundeslän<strong>der</strong>n, zu denen auch Sachsen<br />
und Sachsen-Anhalt gehören, legt als<br />
Grundlage dafür eine Brandschutzbedarfsplanung<br />
fest.<br />
In Sachsen-Anhalt ist seit 2010 die „Risikoanalyse<br />
und Brandschutzbedarf“ nach<br />
einem zu verwendenden Muster auf <strong>der</strong><br />
Grundlage eines Run<strong>der</strong>lasses in Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Feuerwehrverordnung zu erarbeiten.<br />
Sächsische Gemeinden müssen<br />
seit 2005 einen „Brandschutzbedarfsplan“<br />
haben. Hier ist die Planung im Landesbrandschutzgesetz<br />
gefor<strong>der</strong>t und in <strong>der</strong><br />
Feuerwehrverordnung vorgeschrieben.<br />
Für die Umsetzung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung gibt<br />
es eine Empfehlung.<br />
Die Gemeinde können im Rahmen ihrer<br />
Verantwortungswahrnehmung selbst<br />
bestimmen, welches Sicherheitsniveau<br />
territorial für die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong><br />
Feuerwehr festgelegt wird. Neben <strong>der</strong><br />
Funktionsstärke <strong>der</strong> Feuerwehr (Anzahl<br />
Einsatzkräfte und Fahrzeuge) ist die Hilfsfristfestlegung<br />
ein maßgeblicher „Sicherheitswert“.<br />
In Sachsen-Anhalt ist die Hilfsfrist ohne<br />
Rechtsanspruch für den Bürger bestimmt<br />
(vgl. § 2 (2) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz<br />
des Landes Sachsen-Anhalt,<br />
BrSchG). Sie definiert sich von <strong>der</strong> Alarmierung<br />
<strong>der</strong> Feuerwehr bis zum Eintreffen<br />
an einem Einsatzort des Zuständigkeitsbereiches,<br />
<strong>der</strong> über öffentliche Verkehrsflächen<br />
erreicht werden kann, und beträgt<br />
zwölf Minuten.<br />
Für Sachsen ist eine Hilfsfrist im Landesbrandschutzgesetz<br />
nicht geregelt und<br />
auch in keiner nachfolgenden Rechtsvorschrift<br />
bestimmt. Einschlägige Publikationen<br />
beziehen sich auf Arbeitspapiere<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong><br />
Berufsfeuerwehren (AGBF). Eine Eins-zueins-Übernahme<br />
dieser Dokumente <strong>der</strong><br />
Berufsfeuerwehren für Feuerwehren, die<br />
über das Ehrenamt sichergestellt werden,<br />
ist aber nicht gerechtfertigt.<br />
Die Betrachtung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />
einer Feuerwehr ab dem Zeitpunkt<br />
Brandschutz<br />
vorausgedacht.<br />
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