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Versammlungsrecht - Leseprobe

Das vorliegende Werk verknüpft die Vorteile eines Kommentars mit denen eines Lehr- und Studienbuchs. Durch die themenbezogene Gliederung in 14 Kapitel, das umfangreiche Stichwortverzeichnis sowie zahlreiche Belege aus Rechtsprechung und Schrifttum bietet es eine umfassende Hilfestellung an und ist sowohl zur methodischen Erarbeitung der Gesamtmaterie des Versamm­lungsrechts als auch als wertvolles Nachschlagewerk zur Beantwortung von Einzelfragen geeignet.

Das vorliegende Werk verknüpft die Vorteile eines Kommentars mit denen eines Lehr- und Studienbuchs. Durch die themenbezogene Gliederung in 14 Kapitel, das umfangreiche Stichwortverzeichnis sowie zahlreiche Belege aus Rechtsprechung und Schrifttum bietet es eine umfassende Hilfestellung an und ist sowohl zur methodischen Erarbeitung der Gesamtmaterie des Versamm­lungsrechts als auch als wertvolles Nachschlagewerk zur Beantwortung von Einzelfragen geeignet.

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Schleswig-Holstein<br />

ausschuss überwiesen. 106 Nach einem bis zum 24.2.2012 durchgeführten Anhörungsverfahren<br />

107 stand das Versammlungsfreiheitsgesetz am 14.3.2012 erneut<br />

auf der Tagesordnung des Ausschusses, wurde allerdings mit dem Argument<br />

„weiteren Beratungsbedarfs“ durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen selbst<br />

zurückgezogen.<br />

Mit der Landtagswahl am 6.5.2012 kam es dann nicht nur zu veränderten politischen<br />

Mehrheiten in Schleswig-Holstein, sondern es war auch das Diskontinuitätsprinzip<br />

zu beachten. In § 77 LTGO SH heißt es: „Mit Ablauf oder vorzeitiger<br />

Beendigung der Wahlperiode des Landtages gelten alle Vorlagen, Anträge und<br />

Anfragen als erledigt.“ Es ist allerdings bereits dem Koalitionsvertrag für die LP<br />

2012-2017 108 zu entnehmen, dass das Vorhaben nicht aufgegeben werden sollte,<br />

denn zur Innenpolitik wird festgestellt: „Demonstrationen sind keine Gefahr,<br />

sondern Ausübung eines Grundrechts. Schleswig-Holstein bekommt deshalb<br />

ein modernes Versammlungsfreiheitsgesetz. Kernelemente sind für uns höhere<br />

Anforderungen an die technische Überwachung und Aufzeichnung auf Demonstrationen.<br />

Zentrale Ansätze für den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern<br />

und Polizei auf den Demonstrationen sind für uns das Konfliktmanagement der<br />

Polizei und die Unterstützung einer unabhängigen Demonstrationsbeobachtung.“<br />

Diese Terminologie stammt zweifelsohne aus der Feder der Fraktion<br />

Bündnis 90/Die Grünen und kennzeichnet die Fortsetzung der politischen Bemühungen<br />

um ein bereichsspezifisches Regelwerk. Daher bildete der Gesetzentwurf<br />

auch weiterhin eine bedeutende Grundlage der Diskussion über ein<br />

landesspezifisches Versammlungsgesetz. Auch die FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen<br />

Landtag hat sich schnell für eine Landesregelung ausgesprochen.<br />

So argumentierte Koch bereits am 14.12.2011: 109 „Ja, Schleswig<br />

-Holstein braucht auch ein eigenes Versammlungsgesetz. Und ja, das neue<br />

Versammlungsgesetz soll liberal und rechtssicher sein.“ Ein Fraktionsentwurf<br />

wurde zu Beginn der 18. LP am 20.8.2012 in den Landtag eingebracht. 110 Die<br />

Erste Lesung fand am 27.9.2012 statt und führte zu einer Überweisung an<br />

den Innen- und Rechtsausschuss. Bereits am 24.10.2012 beschäftigte sich<br />

der Ausschuss 111 erstmals mit dem Gesetzgebungsvorhaben und beschloss,<br />

die Beratungen „bis zur Vorlage der angekündigten Vorschläge zur Änderung<br />

des <strong>Versammlungsrecht</strong>s aus den Regierungsfraktionen zurückzustellen, spätestens<br />

jedoch im März 2013 seine Beratungen fortzusetzen.“ Insgesamt fand<br />

der vorgelegte Entwurf parteiübergreifenden Zuspruch. In der Folge wurden<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

106 PlPr SH 17/65, S. 5674.<br />

107 LT-Umdrucke SH 17/3475, 17/3651, 17/3682, 17/3690, 17/3694, 17/3697, 17/3705, 17/3731, 17/3755,<br />

17/3795.<br />

108 Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem Südschleswigschen<br />

Wählerverband (LP 2012-2017 – „Bündnis für den Norden - Neue Horizonte für Schleswig-<br />

Holstein“).<br />

109 PlPr SH 17/65, S. 5668.<br />

110 LT-Drucksache SH 18/119.<br />

111 Niederschrift IR SH, 18/10, S. 31.<br />

© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />

Brenneisen/Wilksen/Staack/Martins, <strong>Versammlungsrecht</strong>, 5. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0889-2

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