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DHPV Jahresbericht 2019

Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.

Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.

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Juli

Austauschtreffen mit jungen Ehrenamtlichen

Mehr junge Menschen für die Hospizarbeit zu gewinnen,

ist ein wichtiges aktuelles Anliegen innerhalb

der Hospizarbeit (siehe Schwerpunkt ab Seite

14). Bei einem Workshop am 20. Juli haben wir mit

zehn jungen Menschen unter 30 Jahren über ihre Beweggründe

und ihre Motivation für das hospizliche

Ehrenamt gesprochen. Dabei ging es vor allem um

die Frage, welche Rahmenbedingungen, welche Motivation

und welche Anerkennungskultur es braucht,

um noch mehr junge Menschen für dieses besondere

Ehrenamt zu gewinnen.

August

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Die meisten Menschen möchten bis zum Lebensende

zu Hause bleiben. Damit das auch bei schweren

Symptomen wie Atemnot oder starken Schmerzen

möglich ist, gibt es die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

(SAPV). Nach einer Gesetzesänderung

soll hier zukünftig für alle SAPV-Teams der gleiche

Rahmenvertrag gelten, der zwischen dem GKV-

Spitzenverband und den maßgeblichen Spitzenorganisationen

der Hospizarbeit sowie Palliativversorgung

auf Bundesebene abzuschließen ist. Der DHPV hat

als Interessenvertreter der Hospiz- und Palliativeinrichtungen

in Deutschland gemeinsam mit anderen

Verbänden in einer Vielzahl von Terminen Verhandlungen

mit dem GKV-Spitzenverband über diesen

dann bundesweit gültigen Rahmenvertrag geführt.

Inhaltlich geht es dabei z. B. um die personelle Ausstattung

der SAPV-Teams, um Maßnahmen zur Qualitätssicherung

und die wesentlichen Elemente der

Vergütung. Dem DHPV ist es hierbei ein besonders

wichtiges Anliegen, die Zusammenarbeit von SAPV-

Teams mit ambulanten Hospizdiensten sicherzustellen

und hier das notwendige Netzwerk für diese besondere

Versorgungsform zu stärken. Ein Abschluss

der Gespräche und die Vorlage des Bundesrahmenvertrags

sind für 2020 geplant.

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