DHPV Jahresbericht 2019
Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.
Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.
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Juli
Austauschtreffen mit jungen Ehrenamtlichen
Mehr junge Menschen für die Hospizarbeit zu gewinnen,
ist ein wichtiges aktuelles Anliegen innerhalb
der Hospizarbeit (siehe Schwerpunkt ab Seite
14). Bei einem Workshop am 20. Juli haben wir mit
zehn jungen Menschen unter 30 Jahren über ihre Beweggründe
und ihre Motivation für das hospizliche
Ehrenamt gesprochen. Dabei ging es vor allem um
die Frage, welche Rahmenbedingungen, welche Motivation
und welche Anerkennungskultur es braucht,
um noch mehr junge Menschen für dieses besondere
Ehrenamt zu gewinnen.
August
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Die meisten Menschen möchten bis zum Lebensende
zu Hause bleiben. Damit das auch bei schweren
Symptomen wie Atemnot oder starken Schmerzen
möglich ist, gibt es die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
(SAPV). Nach einer Gesetzesänderung
soll hier zukünftig für alle SAPV-Teams der gleiche
Rahmenvertrag gelten, der zwischen dem GKV-
Spitzenverband und den maßgeblichen Spitzenorganisationen
der Hospizarbeit sowie Palliativversorgung
auf Bundesebene abzuschließen ist. Der DHPV hat
als Interessenvertreter der Hospiz- und Palliativeinrichtungen
in Deutschland gemeinsam mit anderen
Verbänden in einer Vielzahl von Terminen Verhandlungen
mit dem GKV-Spitzenverband über diesen
dann bundesweit gültigen Rahmenvertrag geführt.
Inhaltlich geht es dabei z. B. um die personelle Ausstattung
der SAPV-Teams, um Maßnahmen zur Qualitätssicherung
und die wesentlichen Elemente der
Vergütung. Dem DHPV ist es hierbei ein besonders
wichtiges Anliegen, die Zusammenarbeit von SAPV-
Teams mit ambulanten Hospizdiensten sicherzustellen
und hier das notwendige Netzwerk für diese besondere
Versorgungsform zu stärken. Ein Abschluss
der Gespräche und die Vorlage des Bundesrahmenvertrags
sind für 2020 geplant.
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