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DHPV Jahresbericht 2019

Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.

Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.

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Stellungnahmen

Jahresbericht 2019

Stellungnahmen und Presseinformationen

Neben den Stellungnahmen des DHPV anlässlich der

entsprechenden Verhandlungen, Anhörungen und

Urteile zur Suizidbeihilfe gab es auch andere wichtige

Themen, zu denen sich der DHPV geäußert hat. Folgend

finden Sie eine Auswahl von Stellungnahmen

und Presseinformationen. Weiter Informationen unter

www.dhpv.de.

Stellungnahme zu Transplantationsmedizin und Organspende

Der Mensch ist mehr als ein potentieller Organspender

Im September 2019 fand im Gesundheitsausschuss

des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum

Thema Neuregelung der Organspende und Erhöhung

der Spenderbereitschaft statt. In einer Stellungnahme

im Vorfeld warnte der Deutsche Hospiz- und

PalliativVerband (DHPV) davor, die Organspende nur

als einen zu optimierenden Prozess und den einzelnen

Menschen hauptsächlich als „potenziellen

Organspender“ zu verstehen. Der DHPV schlug in

dieser Stellungnahme vor, die Betreuung dieser Menschen

– wie im Bereich der Hospizarbeit und Palliativmedizin

üblich – als multiprofessionellen sowie interdisziplinären

Prozess zu gestalten. Zudem plädierte

der DHPV für die Entscheidungslösung und Aufklärung

sowie Informations- und Beratungsangebote,

die auch auf mögliche Nachteile der Organ- sowie

Gewebeübertragung hinweisen sollten, insbesondere

im Hinblick auf palliativmedizinische und psychologische

Implikationen für die Spender*innen und deren

Angehörige.

Stellungnahme zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz

Wenn irgend möglich zu Hause

Auch zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz

hat der DHPV Verbesserungsbedarf angemahnt.

Der DHPV begrüßte, dass mit den vom Bundesgesundheitsminister

vorgesehenen Neuregelungen die

Qualität der ambulanten intensivpflegerischen Versorgung

verbessert sowie Missbrauch und finanzielle

Fehlanreize verhindert werden sollen, ebenso die

geplante finanzielle Entlastung der Betroffenen. Aber

insbesondere die vorgesehene Prüfung der Zumutbarkeit

hinsichtlich des Verbleibes der Patient*innen

mit Intensivpflegebedarf in der vertrauten häuslichen

Umgebung sei dringend korrekturbedürftig, so der

DHPV in einer entsprechenden Stellungnahme. Nach

Auffassung des DHPV sollte das Augenmerk zudem

vorrangig darauf gelegt werden, die Qualität der

außerklinischen Intensivpflege in der häuslichen Umgebung

abzusichern, indem die Versorgung flächendeckend

durch besonders qualifizierte und interdisziplinäre

Teams durchgeführt wird, die entsprechend

vernetzt sind, beispielsweise mit SAPV-Teams und

ambulanten Hospizdiensten.

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