DHPV Jahresbericht 2019
Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.
Der 2019 erstmal veröffentliche Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind. Schwerpunktthemen sind das hospizliche Ehrenamt und Fragen rund um die Suizidbeihilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB.
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Stellungnahmen
Jahresbericht 2019
Stellungnahmen und Presseinformationen
Neben den Stellungnahmen des DHPV anlässlich der
entsprechenden Verhandlungen, Anhörungen und
Urteile zur Suizidbeihilfe gab es auch andere wichtige
Themen, zu denen sich der DHPV geäußert hat. Folgend
finden Sie eine Auswahl von Stellungnahmen
und Presseinformationen. Weiter Informationen unter
www.dhpv.de.
Stellungnahme zu Transplantationsmedizin und Organspende
Der Mensch ist mehr als ein potentieller Organspender
Im September 2019 fand im Gesundheitsausschuss
des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum
Thema Neuregelung der Organspende und Erhöhung
der Spenderbereitschaft statt. In einer Stellungnahme
im Vorfeld warnte der Deutsche Hospiz- und
PalliativVerband (DHPV) davor, die Organspende nur
als einen zu optimierenden Prozess und den einzelnen
Menschen hauptsächlich als „potenziellen
Organspender“ zu verstehen. Der DHPV schlug in
dieser Stellungnahme vor, die Betreuung dieser Menschen
– wie im Bereich der Hospizarbeit und Palliativmedizin
üblich – als multiprofessionellen sowie interdisziplinären
Prozess zu gestalten. Zudem plädierte
der DHPV für die Entscheidungslösung und Aufklärung
sowie Informations- und Beratungsangebote,
die auch auf mögliche Nachteile der Organ- sowie
Gewebeübertragung hinweisen sollten, insbesondere
im Hinblick auf palliativmedizinische und psychologische
Implikationen für die Spender*innen und deren
Angehörige.
Stellungnahme zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz
Wenn irgend möglich zu Hause
Auch zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz
hat der DHPV Verbesserungsbedarf angemahnt.
Der DHPV begrüßte, dass mit den vom Bundesgesundheitsminister
vorgesehenen Neuregelungen die
Qualität der ambulanten intensivpflegerischen Versorgung
verbessert sowie Missbrauch und finanzielle
Fehlanreize verhindert werden sollen, ebenso die
geplante finanzielle Entlastung der Betroffenen. Aber
insbesondere die vorgesehene Prüfung der Zumutbarkeit
hinsichtlich des Verbleibes der Patient*innen
mit Intensivpflegebedarf in der vertrauten häuslichen
Umgebung sei dringend korrekturbedürftig, so der
DHPV in einer entsprechenden Stellungnahme. Nach
Auffassung des DHPV sollte das Augenmerk zudem
vorrangig darauf gelegt werden, die Qualität der
außerklinischen Intensivpflege in der häuslichen Umgebung
abzusichern, indem die Versorgung flächendeckend
durch besonders qualifizierte und interdisziplinäre
Teams durchgeführt wird, die entsprechend
vernetzt sind, beispielsweise mit SAPV-Teams und
ambulanten Hospizdiensten.
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