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SkF_JB_2021

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Straffälligen- und Entlassenenhilfe

Vermittlung in gemeinnützige Arbeit

und Geldverwaltung

Auswirkungen der Corona Pandemie

Austausch mit den Rechtspfleger*innen ermöglicht in

vielen Fällen einen zeitlichen Spielraum. Zwar wurden

bis zum Sommer die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen

ausgesetzt, jetzt werden sie, trotz massiver

Einschränkungen in der Haft, wieder vollzogen. So

erwartet die Frauen in den Gefängnissen zunächst

eine 14-tägige Quarantäne, in der sie, außer für eine

Stunde Hofgang am Tag, die Zelle nicht verlassen

dürfen und zu keiner Person, außer den Beamtinnen,

Kontakt haben.

Iris Grönecke-Kümmerer, Leitung

Vermittlung in gemeinnützige Arbeit

und Geldverwaltung

Straffällig gewordene Menschen sind in einem häufig

nicht beachteten Bereich von den Auswirkungen der

Pandemie betroffen. Wenn Geldstrafen nicht bezahlt

werden können oder Frauen zu einer Bewährungsauflage

verurteilt worden sind, können sie sich zur

Unterstützung an die Clearingstelle zur Vermittlung in

gemeinnützige Arbeit und Geldverwaltung wenden.

Doch durch die zeitweise Schließung vieler Einsatzstellen

sind die Möglichkeiten der Vermittlung sehr

begrenzt. Viele Einsatzstellen, wie z.B. die Friedhöfe,

standen seit dem Frühjahr für eine Neuvermittlung

nicht zur Verfügung. Andere, die über den Sommer

begrenzt Klientinnen aufnehmen konnten, wurden

während des zweiten Lockdowns wieder geschlossen.

Die Bereitschaft und Kapazität in diesen für alle

Stellen schwierigen Zeiten auch noch die Arbeitsanleitung

für Frauen zu übernehmen, die häufig erst wieder

an regelmäßige Tätigkeiten herangeführt werden

müssen, und dabei noch die geltenden Hygienebestimmungen

einzuhalten, sind nur begrenzt vorhanden.

Auch haben einige Frauen wegen der geschlossenen

Kindergärten und Schulen ihre Arbeit unterbrechen

müssen. Eine Alternative ist die Vermittlung

in Geldverwaltung, die die Clearingstelle seit

Ende 2019 anbietet. Dieses Angebot findet immer

mehr Zulauf. In 2020 konnte in 21 Verfahren eine

Inhaftierung verhindert werden. Aber nicht für alle

Klientinnen ist dies passend, vor allem, wenn noch

weitere Schulden bestehen. Wenn die Geldstrafe

nicht bezahlt oder nicht durch gemeinnützige Arbeit

abgeleistet wird, droht der Haftbefehl. Der sehr enge

Vermittlung in Gemeinnützige Arbeit: 84

Vermittlung in Geldverwaltung: 21

Klientinnen insgesamt: 222

Regelfinanzierung: Sozialreferat der

Landeshauptstadt München, Bayerisches

Staatsministerium der Justiz

Finanzielle Unterstützung: Dr. Christine

Goldmann-Seltenlach-Stiftung,

SZ-Adventskalender

Leitung: Iris Grönecke-Kümmerer

Straffälligen- und Entlassenenhilfe

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