SkF_JB_2021
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Straffälligen- und Entlassenenhilfe
Vermittlung in gemeinnützige Arbeit
und Geldverwaltung
Auswirkungen der Corona Pandemie
Austausch mit den Rechtspfleger*innen ermöglicht in
vielen Fällen einen zeitlichen Spielraum. Zwar wurden
bis zum Sommer die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen
ausgesetzt, jetzt werden sie, trotz massiver
Einschränkungen in der Haft, wieder vollzogen. So
erwartet die Frauen in den Gefängnissen zunächst
eine 14-tägige Quarantäne, in der sie, außer für eine
Stunde Hofgang am Tag, die Zelle nicht verlassen
dürfen und zu keiner Person, außer den Beamtinnen,
Kontakt haben.
Iris Grönecke-Kümmerer, Leitung
Vermittlung in gemeinnützige Arbeit
und Geldverwaltung
Straffällig gewordene Menschen sind in einem häufig
nicht beachteten Bereich von den Auswirkungen der
Pandemie betroffen. Wenn Geldstrafen nicht bezahlt
werden können oder Frauen zu einer Bewährungsauflage
verurteilt worden sind, können sie sich zur
Unterstützung an die Clearingstelle zur Vermittlung in
gemeinnützige Arbeit und Geldverwaltung wenden.
Doch durch die zeitweise Schließung vieler Einsatzstellen
sind die Möglichkeiten der Vermittlung sehr
begrenzt. Viele Einsatzstellen, wie z.B. die Friedhöfe,
standen seit dem Frühjahr für eine Neuvermittlung
nicht zur Verfügung. Andere, die über den Sommer
begrenzt Klientinnen aufnehmen konnten, wurden
während des zweiten Lockdowns wieder geschlossen.
Die Bereitschaft und Kapazität in diesen für alle
Stellen schwierigen Zeiten auch noch die Arbeitsanleitung
für Frauen zu übernehmen, die häufig erst wieder
an regelmäßige Tätigkeiten herangeführt werden
müssen, und dabei noch die geltenden Hygienebestimmungen
einzuhalten, sind nur begrenzt vorhanden.
Auch haben einige Frauen wegen der geschlossenen
Kindergärten und Schulen ihre Arbeit unterbrechen
müssen. Eine Alternative ist die Vermittlung
in Geldverwaltung, die die Clearingstelle seit
Ende 2019 anbietet. Dieses Angebot findet immer
mehr Zulauf. In 2020 konnte in 21 Verfahren eine
Inhaftierung verhindert werden. Aber nicht für alle
Klientinnen ist dies passend, vor allem, wenn noch
weitere Schulden bestehen. Wenn die Geldstrafe
nicht bezahlt oder nicht durch gemeinnützige Arbeit
abgeleistet wird, droht der Haftbefehl. Der sehr enge
Vermittlung in Gemeinnützige Arbeit: 84
Vermittlung in Geldverwaltung: 21
Klientinnen insgesamt: 222
Regelfinanzierung: Sozialreferat der
Landeshauptstadt München, Bayerisches
Staatsministerium der Justiz
Finanzielle Unterstützung: Dr. Christine
Goldmann-Seltenlach-Stiftung,
SZ-Adventskalender
Leitung: Iris Grönecke-Kümmerer
Straffälligen- und Entlassenenhilfe
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