SkF_JB_2021
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Betreuungsweisung
bei Jugendlichen
Psychologischer Fachdienst
als neues Angebot
leichter öffnen und über ihre Probleme sprechen, wie
beispielsweise die als häufig sehr problematisch
empfundene Beziehung zu ihren Müttern, das Gefühl
nicht gesehen oder richtig wahrgenommen zu werden,
eine hohe emotionale Bedürftigkeit oder auch
die Erkenntnis, mit dem eigenen Gefühlschaos („ich
könnte oft ausrasten und weiß gar nicht, woher diese
Wut plötzlich kommt“) nicht mehr zurecht zu kommen.
So werden häufig auch Möglichkeiten für eine
anschließende Diagnostik und Therapie erarbeitet.
Durch diese ersten positiven Erfahrungen werden
Berührungsängste abgebaut und die Bearbeitung belasteter
Themen und Erfahrungen als neue Chance
erlebt.
Iris Grönecke-Kümmerer, Leitung
Zunächst als Projekt gestartet, hat sich das Angebot
des Psychologischen Fachdienstes in der Straffälligenhilfe
als sinnvolle Ergänzung etabliert. Insbesondere
im Bereich der jugendrichterlichen Weisungen
wurde dieses Angebot gut angenommen. Im letzten
Jahr ist die Anzahl der jungen Frauen gestiegen, die
mit einer Vielzahl von Problemen zu uns kommen. Die
Straftat ist hier oft Ausdruck einer Überforderung mit
der jetzigen Lebenssituation. Zu den Schwierigkeiten
mit dem Finden einer geeigneten Schul- und Berufsperspektive
kommen häufig große finanzielle Not der
Familien, prekäre Wohnverhältnisse, ein unsicherer
Aufenthaltsstatus und eine hohe psychische Belastung
durch zum Teil traumatische Erlebnisse in der
Vergangenheit wie Gewalt- oder Fluchterfahrungen.
Häufig übernehmen die Mädchen noch zusätzlich
Verantwortung für die meist alleinerziehenden, selbst
sehr belasteten Mütter und jüngeren Geschwister.
Die Weisungsbetreuerinnen haben die Möglichkeit,
den Jugendlichen insbesondere zur Krisenintervention,
einen Termin bei der Psychologin anzubieten.
Häufig gab es auch schon in der Vergangenheit Versuche
von Eltern oder Jugendamt der Anbindung an
therapeutische Hilfen. Diese lehnten die jungen Frauen
aber häufig ab. Die Erfahrung des letzten Jahres
zeigt, dass die Mädchen das Angebot des SkF sehr
viel leichter annehmen können, als wenn es von einer
Behörde kommt. Sie fühlen sich im Fachdienst schon
gut aufgehoben und haben ein gutes Verhältnis zu
ihrer Betreuerin. Sie vertrauen eher einer Kollegin als
einer weiteren fremden Person.
Betreuungsweisung bei Jugendlichen
Betreuungsweisungen (bis 21 Jahre): 27
Gesprächsweisungen (bis 21 Jahre): 9
Regelfinanzierung: Erzbischöfliches
Ordinariat München, Sozialreferat der
Landeshauptstadt München
Finanzielle Unterstützung: Dr. Christine
Goldmann-Seltenlach-Stiftung, Sternstunden
e.V., SZ-Adventskalender
Leitung: Iris Grönecke-Kümmerer
Straffälligen- und Entlassenenhilfe
27
Bemerkenswert ist, dass die durch die coronabedingten
Beschränkungen erforderliche Kontaktaufnahme
via Telefon oder Video den Zugang zu den Frauen
verbessert hat. Sie konnten sich interessanterweise