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SkF_JB_2021

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Betreuungsweisung

bei Jugendlichen

Psychologischer Fachdienst

als neues Angebot

leichter öffnen und über ihre Probleme sprechen, wie

beispielsweise die als häufig sehr problematisch

empfundene Beziehung zu ihren Müttern, das Gefühl

nicht gesehen oder richtig wahrgenommen zu werden,

eine hohe emotionale Bedürftigkeit oder auch

die Erkenntnis, mit dem eigenen Gefühlschaos („ich

könnte oft ausrasten und weiß gar nicht, woher diese

Wut plötzlich kommt“) nicht mehr zurecht zu kommen.

So werden häufig auch Möglichkeiten für eine

anschließende Diagnostik und Therapie erarbeitet.

Durch diese ersten positiven Erfahrungen werden

Berührungsängste abgebaut und die Bearbeitung belasteter

Themen und Erfahrungen als neue Chance

erlebt.

Iris Grönecke-Kümmerer, Leitung

Zunächst als Projekt gestartet, hat sich das Angebot

des Psychologischen Fachdienstes in der Straffälligenhilfe

als sinnvolle Ergänzung etabliert. Insbesondere

im Bereich der jugendrichterlichen Weisungen

wurde dieses Angebot gut angenommen. Im letzten

Jahr ist die Anzahl der jungen Frauen gestiegen, die

mit einer Vielzahl von Problemen zu uns kommen. Die

Straftat ist hier oft Ausdruck einer Überforderung mit

der jetzigen Lebenssituation. Zu den Schwierigkeiten

mit dem Finden einer geeigneten Schul- und Berufsperspektive

kommen häufig große finanzielle Not der

Familien, prekäre Wohnverhältnisse, ein unsicherer

Aufenthaltsstatus und eine hohe psychische Belastung

durch zum Teil traumatische Erlebnisse in der

Vergangenheit wie Gewalt- oder Fluchterfahrungen.

Häufig übernehmen die Mädchen noch zusätzlich

Verantwortung für die meist alleinerziehenden, selbst

sehr belasteten Mütter und jüngeren Geschwister.

Die Weisungsbetreuerinnen haben die Möglichkeit,

den Jugendlichen insbesondere zur Krisenintervention,

einen Termin bei der Psychologin anzubieten.

Häufig gab es auch schon in der Vergangenheit Versuche

von Eltern oder Jugendamt der Anbindung an

therapeutische Hilfen. Diese lehnten die jungen Frauen

aber häufig ab. Die Erfahrung des letzten Jahres

zeigt, dass die Mädchen das Angebot des SkF sehr

viel leichter annehmen können, als wenn es von einer

Behörde kommt. Sie fühlen sich im Fachdienst schon

gut aufgehoben und haben ein gutes Verhältnis zu

ihrer Betreuerin. Sie vertrauen eher einer Kollegin als

einer weiteren fremden Person.

Betreuungsweisung bei Jugendlichen

Betreuungsweisungen (bis 21 Jahre): 27

Gesprächsweisungen (bis 21 Jahre): 9

Regelfinanzierung: Erzbischöfliches

Ordinariat München, Sozialreferat der

Landeshauptstadt München

Finanzielle Unterstützung: Dr. Christine

Goldmann-Seltenlach-Stiftung, Sternstunden

e.V., SZ-Adventskalender

Leitung: Iris Grönecke-Kümmerer

Straffälligen- und Entlassenenhilfe

27

Bemerkenswert ist, dass die durch die coronabedingten

Beschränkungen erforderliche Kontaktaufnahme

via Telefon oder Video den Zugang zu den Frauen

verbessert hat. Sie konnten sich interessanterweise

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