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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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Über diese allgemeine Definition von „Arbeit“ hinaus kann in Abhängigkeit von<br />

nationalspezifischen Traditionen und Regulierungen eine weiter Differenzierung<br />

anhand formaler Kriterien erfolgen. Für Deutschland können bspw. grundsätzlich<br />

drei unterschiedliche „Tauscharbeits“-Bereiche – „Erwerbsarbeit“, „Quasi-<br />

Erwerbsarbeit“ und „Eigenproduktion“ – unterschieden werden (ERLINGHAGEN<br />

2000). Im Weiteren sind die Märkte für Quasi-Erwerbsarbeit und Eigenproduktion<br />

nicht von Interesse, sondern es sollen nur Aussagen über die Entwicklung <strong>des</strong><br />

Erwerbsarbeitsmarktes getroffen werden. Unter Erwerbsarbeit kann man in<br />

Deutschland demnach alle Arbeitsverhältnisse fassen, bei denen (1) eine rechtlich<br />

relevante Vereinbarung zwischen Arbeitsanbieter und -nachfrager über Leistung<br />

und Gegenleistung existiert, (2) die Gegenleistung für vom Arbeitsanbieter erbrachten<br />

Arbeit in Geldzahlungen besteht und (3) die aus der Transaktion resultierenden<br />

Erträge (Erwerbseinkommen) der Steuerpflicht unterliegen. Häufig besteht<br />

(4) für die betreffende Tätigkeit Sozialversicherungspflicht. Erwerbsarbeit hat also<br />

einen weitgehend formellen Charakter, an den Rechte und Pflichten geknüpft<br />

sind. Unter Erwerbsarbeit fällt somit sowohl sämtliche legale abhängige als auch<br />

selbständige Erwerbstätigkeit.<br />

<strong>Die</strong> Frage ist, wie der Tausch auf dem Erwerbsarbeitsmarkt als Interaktion zwischen<br />

den Marktakteuren beschrieben werden kann. Grundvoraussetzung ist dazu<br />

ein Arbeitsmarktschema, das die Austauschbeziehungen einerseits so gut wie<br />

möglich erfasst, andererseits jedoch die unendlich große Komplexität der Realität<br />

soweit wie nötig reduziert. Inwieweit der Spagat zwischen Realitätsnähe und<br />

Komplexitätsreduktion gelingt, entscheidet über die Relevanz der darauf aufbauenden<br />

theoretischen und empirischen Analyse <strong>des</strong> Arbeitsmarktgeschehens.<br />

Als Ausgangspunkt für die weiteren Ausführungen soll zunächst das Grundmodell<br />

der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie skizziert werden (einen Überblick über<br />

das Grundmodell der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie mit den entsprechenden<br />

Quellen bieten bspw. LÄRM 1982: Kapitel 4; SESSELMEIER/BLAUERMEL 1997:<br />

Kapitel 3). <strong>Die</strong> neoklassische Theorie versteht den Arbeitsmarkt als einen Markt<br />

wie jeden anderen auch. <strong>Die</strong> Ware „Arbeit“ wird gegen Geld zwischen Anbieter<br />

und Nachfrager transferiert. Ob Äpfel, Fernseher, Lebensversicherungen oder<br />

Arbeitskraft getauscht werden, spielt prinzipiell keine Rolle. Angebot und Nachfrage<br />

best<strong>im</strong>men auch auf dem Arbeitsmarkt den Gleichgewichtspreis knapper

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