Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
80 RECHT UND SOZIALES<br />
© pexels / Thiago Matos v<br />
JUGENDLICHE<br />
STRAFTATEN<br />
WAS KANN (SCHON)<br />
PASSIEREN?<br />
Es ist ganz sicher nicht das, was man sich wünscht,<br />
aber es passiert auch den besten Eltern: Man hat den<br />
kleinen Abacus-Justian im Schweiße seines Angesichts<br />
aufgezogen, aber trotz aller Anstrengungen und Kirchgänge<br />
steht plötzlich die Polizei vor der Tür und möchte<br />
den Sprössling sehen, weil er angeblich im Park<br />
betrunken tief an einem Joint gezogen und sich dann<br />
auch noch unflätig über die Strafverfolger geäußert<br />
haben soll. Was tun? Was kann passieren?<br />
Text Wolf von Rosenstiel<br />
Gleichwohl man es sicher nicht gerne<br />
sieht, wenn Junior oder Juniora Unsinn<br />
treiben, haben Missetaten strafrechtlich<br />
noch keine Konsequenzen,<br />
solange die Strafmündigkeit fehlt. Das<br />
sieht ab dem 14. Geburtstag anders<br />
aus. Wenn ab diesem Alter wider das<br />
Gesetz gehandelt wird, hat das, so<br />
man erwischt wird, auch Folgen. Relativ<br />
häufig sind zunächst Diebstähle,<br />
Sachbeschädigungen und Körperverletzungen,<br />
aber auch Delikte nach dem<br />
Betäubungsmittelgesetz.<br />
Klopft also die Staatsmacht an und<br />
möchte den vermeintlichen Missetäter<br />
sprechen, gilt bei Jugendlichen das,<br />
was auch für Erwachsene gilt: Wenn<br />
eine Verurteilung vermieden werden<br />
soll, heißt es zunächst, keine Aussage<br />
zu machen, dies auch dem Kind einzuschärfen<br />
und über einen Rechtsanwalt<br />
Akteneinsicht zu nehmen. In der Akte<br />
sind alle Beweismittel verzeichnet, die<br />
bis dato gegen den vermeintlichen<br />
Straftäter vorliegen. Das sind meist<br />
Zeugenaussagen, können aber auch