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Startschuss für das Projekt „Ortsentwicklung Pöcking“!
Machen wir gemeinsam Pöcking zukunftsfähig
Erster Meilenstein: „Das städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)
Wir helfen Ihnen!
Steuer- und Finanzierungsberatung, Businessplanerstellung,
Buchführung der Zukunft, Existenzgründungsberatung ...
Weilheimer Str. 54, Pöcking, T. 08157/92577-0 www.heysteuerberatung.de
Das Städtebauförderprogramm der Regierung von Oberbayern
eröffnet der Gemeinde viele Möglichkeiten, dass Maßnahmen zur
Steigerung der Aufenthalts- und Lebensqualität finanziell unterstützt
werden. Maßnahmen, die allein aufgrund ihrer Finanzierung scheitern
würden, werden durch die Städtebauförderung erst möglich gemacht.
Gemeinde und Städte befinden sich zudem im ständigen strukturellen
Wandel. Klimawandel, Ressourcenknappheit, Überalterung und vieles
mehr stellen Kommunen vor große Herausforderungen und erfordern
nachhaltige Lösungen, Anpassungsstrategien und rechtzeitiges Handeln.
In Pöcking wurde in den letzten Jahren schon Einiges für eine
lebenswerte und nachhaltige Kommune auf den Weg gebracht
und umgesetzt: mit dem beccult im Haus der Bürger wurde ein
Veranstaltungsort geschaffen, in dem viele Kulturveranstaltungen
und Events stattfinden können. Eine Boule-Bahn und viele neue
Begegnungsorte beleben das öffentliche Leben. Mit der Sanierung des
Vorplatzes vom Gasthof „Schauer“ in Possenhofen hat sich auch bereits
etwas im Stadtbild getan! Zu guter Letzt kann das derzeit angefertigte
Gutachten zu Starkregenereignissen genannt werden, mit dem Pöcking
sich zukünftig vor Überflutungen und Hochwasserschäden schützen
und vorbereiten möchte.
Nun soll es mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept
weitergehen, das die grundlegenden Ziele der Ortsentwicklung und
Handlungsschwerpunkte für die nächsten 10 bis 15 Jahre festlegen
wird. Dieses Konzept ist zwingend notwendig, um Fördermittel für
bauliche Aufwertungen in Pöcking zu erhalten. Wichtiger Bestandteil ist
zudem die Beteiligung der Bürger am Prozess der Konzepterstellung.
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)“ nun gestartet. Mit
der fachlichen Begleitung und Bearbeitung wurde das Planungsbüro
DIE STADTENTWICKLER aus Kaufbeuren in Zusammenarbeit mit
dem Landschaftsarchitekturbüro MEYER-FEY, Herrsching und das
Verkehrsplanungsbüro INGEVOST aus Planegg beauftragt.
Der erste Schritt hin zum endgültigen Konzept wird zu Beginn sein, die
vorliegende Situation Pöckings zu analysieren und zu bewerten. Diese
Grundlagenermittlung, die vom Planungsbüro durchgeführt wird, wird
anhand von wesentlichen Handlungsfeldern wie Demografie, Handel
und Versorgung, aber auch Wohnen und Ortsgestaltung erfolgen. Im
Anschluss werden die Stärken, Schwächen, Risiken und Chancen
herausgearbeitet. Aus diesen Ergebnissen und den Ergebnissen
der Bürgerbeteiligung werden zentrale Leitlinien der zukünftigen
Entwicklung, konkrete Maßnahmen und Projekte abgeleitet.
Für eine Teilnahme können Sie entweder den abgebildeten QR-Code
nutzen oder den Fragebogen in Papierform im Rathaus der Gemeinde
Pöcking abholen und nach dem Ausfüllen in den Briefkasten einwerfen.
Machen Sie mit und
beschreiben Sie uns, wie
Ihr Ort zukünftig gestaltet
werden soll! Bringen Sie
Ihre Ideen ein! Wir freuen
uns auf Ihre Mitarbeit!
Herzlichen Dank im
Voraus für Ihr Mitwirken!
In Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern hat die Gemeinde
Pöcking den Prozess für die Erarbeitung eines „Integrierten
Rainer Schnitzler,
Erster Bürgermeister Gemeinde Pöcking
Heckenschnitt im Herbst
Als qualifizierter und verkaufsstarker Partner aus der Region
sind wir immer für Sie da, wenn es um den Verkauf Ihres
Hauses, Grundstücks oder Ihrer Wohnung zum Höchstpreis
geht. Nutzen Sie unser aktuelles Herbstpräsent in
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Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Kurt-Stieler-Straße 4
82343 Possenhofen
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Der Herbst beginnt: Jetzt ist es wieder an der Zeit, Hecken,
Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, die in den öffentlichen
Verkehrsraum ragen, damit die vorgegebenen Abmessungen für
die Verkehrssicherheit eingehalten werden!
Wir dürfen Sie als Grundstückseigentümer darum bitten, Ihrer Verpflichtung
für das Zurückschneiden vor dem neuen Austrieb nachzukommen, also
am besten jetzt im Herbst.
Hecken, Büsche, Äste und Zweige dürfen nicht in das sogenannte
„Lichtraumprofil“ der Straße oder des Gehweges hineinragen, weil
dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird.
Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht für die Grundstücksbesitzer,
um eine Behinderung für Rettungs-, Ver-, Entsorgungs- und
Straßenreinigungsfahrzeuge durch überhängende Äste und Zweige zu
vermeiden.
Über dem Gehweg muss ein Freiraum von 2,50 Meter und über
der Fahrbahn ein Freiraum von 4,50 Meter vorhanden sein.
Bitte daran denken, auch Straßenlaternen müssen ausgeschnitten
werden!
Regen oder Schnee drücken Äste und Zweige meistens noch weiter nach
unten, wodurch der Durchgang bzw. die Durchfahrt zusätzlich erschwert
wird.
Solche Gegebenheiten kommen recht häufig vor und führen zu
Ortsbesichtigungen, zur Ermittlung der Eigentümer und erheblichem
Schriftverkehr. Aus unserer Sicht ist dies ein vermeidbarer
Verwaltungsaufwand.
Wir bitten Sie daher, die überhängenden Äste und Zweige Ihrer
Anpflanzungen zurückzuschneiden oder zurückschneiden zu lassen,
wenn die oben genannten Abmessungen nicht eingehalten werden.
Das Schnittgut können Sie kostenlos - wie übrigens auch sonstige
Gartenabfälle - am Wertstoffhof in der Weilheimer Str. während der
üblichen Öffnungszeiten abliefern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Pöcking
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