Psychosozialer Beratungsfuehrer 2009 - Hochschule Fulda
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2. die Verhaltenstherapie<br />
Hier geht es um die Beeinflussung und Veränderung von seelischen Störungen auf der<br />
Basis der Lerntheorie. Ziel ist primär die Verhaltenänderung (Symptombeseitigung) durch<br />
verschiedene Methoden und Übungen.<br />
3. weitere Methoden<br />
Ferner sind noch übende und suggestive Techniken zugelassen wie:<br />
Autogenes Training, Muskelrelaxation nach Jacobsen, Hypnose<br />
Andere Formen von Psychotherapie wie z.B. „Klientenzentrierte Psychotherapie nach Ro-<br />
gers“, „Gestalttherapie“ oder „Systemische Psychotherapie“ sind keine von der GKV aner-<br />
kannten Therapieverfahren und werden von den Krankenkassen nicht finanziert.<br />
Welche Formen von Psychotherapie werden in der ambulanten Versorgung angeboten<br />
und wie viele Behandlungsstunden werden von der GKV finanziert?<br />
In den Psychotherapie-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und<br />
Krankenkassen sind folgende Verfahren möglich:<br />
1. Psychoanalytische Verfahren<br />
1. 1 Kurzzeittherapie (max. 25 Behandlungsstunden a 50 min)<br />
1. 2 Langzeittherapie<br />
1. 2. 1 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (max. 100 Std.)<br />
1. 2. 2 Analytische Psychotherapie (max. 300 Std.)<br />
2. Verhaltenstherapie (VT)<br />
2. 1 Kurzzeit-VT (max. 25 Std)<br />
2. 2 Langzeit-VT (max. 80 Std.)<br />
Diese Behandlungen sind Einzeltherapien. Es gibt für nahezu alle Formen auch Gruppen-<br />
therapien, wobei sich die max. Behandlungsstunden reduzieren.<br />
13 Stand: Juli <strong>2009</strong>