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KVWL kompakt – Dezember 2021

Nächste Stufe der IT-Sicherheitsrichtlinie – das müssen Sie beachten!

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Viele der Datensicherheits-Anforderungen, die<br />

nun zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, haben<br />

die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ohnehin<br />

schon erfüllt. Trotzdem raten wir dazu,<br />

gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister eine<br />

Bestandsaufnahme zu machen und <strong>–</strong> wo nötig <strong>–</strong><br />

noch einmal nachzujustieren.<br />

Thomas Müller, Vorstand der <strong>KVWL</strong><br />

den; Zugriff auf Wechseldatenträger muss<br />

klar geregelt sein<br />

Alle Systemereignisse, die das praxisinterne<br />

IT-Netzwerk betreffen, müssen zentral<br />

protokolliert werden (Logdateien)<br />

Weitere Anforderungen für Großpraxen<br />

Den vollständigen Text der „Richtlinie nach<br />

§ 75b SGB V über die Anforderungen zur<br />

Gewährleistung der IT-Sicherheit“ finden<br />

Sie als PDF-Datei im Internet unter<br />

https://hub.kbv.de<br />

12/<strong>2021</strong><br />

Die über kleine und mittlere Praxen hinausgehenden<br />

Datensicherheitsanforderungen für<br />

Großpraxen betreffen vor allem den Umgang<br />

mit mobilen Endgeräten („mobile devices“).<br />

Sie müssen für den Zugriff und die Nutzung<br />

dieser Geräte eine eigene Richtlinie aufstellen.<br />

Dazu gehört auch die Möglichkeit, diese<br />

Geräte aus der Ferne zu verwalten („Mobile<br />

Device Management“). -ms<br />

Erläuterungen und Musterdokumente zur<br />

IT-Sicherheitsrichtlinie hat die KBV auf ihrer<br />

Internetseite unter www.kbv.de/Service/<br />

Service für die Praxis/Digitale Praxis gebündelt.<br />

Die Seiten des <strong>KVWL</strong>-Geschäftsbereichs IT &<br />

eHealth erreichen Sie unter www.kvwl.de<br />

(Navigation/eHealth).<br />

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