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Aktuell Obwalden | KW51 | 23. Dezember 2021

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Finanzdepartement FD<br />

Gesundheitsamt GA<br />

Prämienverbilligung<br />

Prämienverbilligung 2022<br />

In diesen Tagen erhalten viele Obwaldnerinnen und Obwaldner<br />

ein Anmeldeformular für die Prämienverbilligung der obligatorischen<br />

Krankenpflegegrundversicherung 2022.<br />

Die Prämienverbilligung soll die Belastung durch die Prämien der<br />

obligatorischen Krankenversicherung bei Personen vermindern,<br />

die inwirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben.<br />

Personen, die den Anspruch auf einen Beitrag zur Prämienverbilligung<br />

geltend machen wollen, müssen dies beantragen.<br />

Das Gesundheitsamt verschickt Personen, die auf Grund der letzten<br />

Steuerveranlagung voraussichtlich ein Anrecht auf Prämienverbilligung<br />

haben, in diesen Tagen ein Anmeldeformular. Das Anmeldeformular<br />

ist spätestens bis 31. Mai 2022 beim Gesundheitsamt <strong>Obwalden</strong>, Prämienverbilligung,<br />

einzureichen.<br />

Versicherte die kein Anmeldeformular erhalten, aber einen Anspruch<br />

geltend machen wollen, können abJanuar 2022 beim Gesundheitsamt<br />

<strong>Obwalden</strong> das Antragsformular bestellen. Das Antragsformular ist<br />

ebenfalls bis spätestens 31. Mai 2022 beim Gesundheitsamt <strong>Obwalden</strong><br />

einzureichen.<br />

Personen, die am 01. Januar für das Kalenderjahr 2022 Ergänzungsleistungen<br />

beziehen, müssen kein Anmeldeformular einreichen.<br />

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) muss die Prämienverbilligung<br />

direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt werden. Die Krankenversicherer<br />

sind zuständig für die Verrechnung des Guthabens mit<br />

den laufenden Prämien.<br />

Kontakt/Rückfragen:<br />

Prämienverbilligung, 041 666 6305, praemienverbilligung@ow.ch

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